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BFH, 12.04.1984 - IV R 209/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 06.05.1998 - IV B 108/97
Gestaltungsmißbrauch: Anteilsveräußerung an den Ehegatten
Vielmehr sind bei der Auslegung der Klageschrift auch diejenigen tatsächlichen und rechtlichen Umstände zu berücksichtigen, die nur für das FA als einem der beiden Adressaten der Klage bereits zum Zeitpunkt des Eingangs der Klageschrift erkennbar waren (BFH-Urteil vom 12. Mai 1989 III R 132/85, BFHE 157, 296, BStBl II 1989, 846, unter Hinweis auf das unveröffentlichte Senatsurteil vom 12. April 1984 IV R 209/83). - BFH, 12.05.1989 - III R 132/85
- Berücksichtigung von dem FA bekannten Umständen bei Auslegung einer Klage - …
Wie der IV. Senat des BFH in einem unveröffentlichten Urteil vom 12. April 1984 IV R 209/83 ausgeführt hat, sind vielmehr bei der Auslegung der Klageschrift auch diejenigen tatsächlichen und rechtlichen Umstände zu berücksichtigen, die nur für das FA als einem der beiden Adressaten der Klage bereits zum Zeitpunkt des Eingangs der Klageschrift erkennbar waren. - BFH, 26.03.2014 - III B 133/13
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Prozessurteil statt …
In diesem Fall könnte die Auslegung der Klageschrift nicht davon abhängen, wann die zu ihrer Auslegung heranzuziehenden Umstände dem FG als zweitem der beiden möglichen Adressaten erkennbar gewesen sind (BFH-Urteil vom 12. April 1984 IV R 209/83, juris; Senatsurteil in BFHE 157, 296, BStBl II 1989, 846, m.w.N.).