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   BFH, 14.04.1988 - IV R 225/85   

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BFH, 14.04.1988 - IV R 225/85 (https://dejure.org/1988,788)
BFH, Entscheidung vom 14.04.1988 - IV R 225/85 (https://dejure.org/1988,788)
BFH, Entscheidung vom 14. April 1988 - IV R 225/85 (https://dejure.org/1988,788)
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Volltextveröffentlichungen (8)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 153, 224
  • NJW 1988, 2135
  • FamRZ 1989, 177
  • BB 1988, 1510
  • DB 1988, 1778
  • BStBl II 1988, 670
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 24.03.1980 - II ZR 191/79

    Kredittilung für Lebenspartner I - Nichteheliche Lebensgemeinschaft, zur

    Auszug aus BFH, 14.04.1988 - IV R 225/85
    Die nichteheliche Gemeinschaft begründet weder in persönlicher noch in wirtschaftlicher Hinsicht eine Rechtsgemeinschaft (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 24. März 1980 II ZR 191/79, BGHZ 77, 55, Betriebs-Berater - BB - 1980, 858) und gewährt auch keine Rechtsgrundlage für Dienstleistungen im Betrieb des Partners.

    Zur Bildung gemeinschaftlichen Vermögens kann es allerdings im Rahmen einer auf gemeinschaftlichen Erwerb und gemeinschaftliche Nutzung von Vermögensgegenständen gerichteten Gesellschaft bürgerlichen Rechts auch in Form einer Innengesellschaft kommen; dazu bedarf es aber des, mindestens durch schlüssige Handlungen belegten, Abschlusses eines Gesellschaftsvertrags (BGH-Urteil II ZR 191/79, a.a.O., und BFH-Urteil vom 15. Januar 1986 II R 14/84, BFH/NV 1987, 302), jedenfalls aber des Nachweises, daß gemeinschaftliche Vermögenswerte unabhängig vom Bestand der Lebensgemeinschaft geschaffen werden sollten (BGH-Urteil vom 24. Juni 1985 II ZR 255/84, BB 1986, 1.530).

  • BFH, 17.01.1985 - IV R 149/84

    Anforderungen an das Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten und zwischen Verlobten

    Auszug aus BFH, 14.04.1988 - IV R 225/85
    Diese Gegebenheiten rechtfertigten es, Gewinnverteilungsvereinbarungen zwischen nahen Angehörigen nur anzuerkennen, soweit sie wie unter Fremden üblich ausgestaltet und abgewickelt werden, mögen zwischen Fremden auch unübliche Gestaltungen hingenommen werden (vgl. Urteile des BFH vom 20. Oktober 1983 IV R 116/83, BFHE 140, 190, BStBl II 1984, 298; vom 17. Januar 1985 IV R 149/84, BFH/NV 1986, 148, und vom 24. Juli 1986 IV R 103/83, BFHE 147, 495, BStBl II 1987, 54).

    Der Senat hat in dem Urteil in BFH/NV 1986, 148 ausgeführt, daß diese Überlegungen nicht für Verträge zwischen Verlobten gelten.

  • BFH, 29.05.1972 - GrS 4/71

    Gewinnverteilung bei Familiengesellschaften, an denen nicht mitarbeitende Kinder

    Auszug aus BFH, 14.04.1988 - IV R 225/85
    Diese Rechtsprechung findet nach dem Beschluß des Großen Senats vom 29. Mai 1972 GrS 4/71 (BFHE 106, 504, BStBl II 1973, 5) ihre Rechtfertigung darin, daß es bei Personengesellschaften zwischen nahen Angehörigen häufig an einem natürlichen Interessengegensatz wie zwischen Fremden fehlt.
  • BFH, 15.01.1986 - II R 14/84

    Festsetzung von Erbschaftsteuer

    Auszug aus BFH, 14.04.1988 - IV R 225/85
    Zur Bildung gemeinschaftlichen Vermögens kann es allerdings im Rahmen einer auf gemeinschaftlichen Erwerb und gemeinschaftliche Nutzung von Vermögensgegenständen gerichteten Gesellschaft bürgerlichen Rechts auch in Form einer Innengesellschaft kommen; dazu bedarf es aber des, mindestens durch schlüssige Handlungen belegten, Abschlusses eines Gesellschaftsvertrags (BGH-Urteil II ZR 191/79, a.a.O., und BFH-Urteil vom 15. Januar 1986 II R 14/84, BFH/NV 1987, 302), jedenfalls aber des Nachweises, daß gemeinschaftliche Vermögenswerte unabhängig vom Bestand der Lebensgemeinschaft geschaffen werden sollten (BGH-Urteil vom 24. Juni 1985 II ZR 255/84, BB 1986, 1.530).
  • BFH, 05.12.1985 - IV R 182/84

    Nichtberücksichtigung von Betriebsausgaben eines beratenden Ingenieurs

    Auszug aus BFH, 14.04.1988 - IV R 225/85
    Der Senat hält daran fest und ist, wie er schon - wenn auch nicht entscheidungserheblich - in seinem Urteil vom 5. Dezember 1985 IV R 182/84, (BFH/NV 1986, 452) bemerkt hat, der Auffassung, daß sie auch nicht auf Verträge zwischen Personen angewendet werden können, die in einer nichtehelichen Gemeinschaft leben.
  • BFH, 14.02.1973 - I R 131/70

    Angemessenheit der Gewinnbeteiligung eines Familienangehörigen an einer typischen

    Auszug aus BFH, 14.04.1988 - IV R 225/85
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist bei einer typischen stillen Gesellschaft zwischen nahen Angehörigen, bei der der stille Gesellschafter nicht am Verlust beteiligt ist und seine Einlage aus eigenen, nicht vom Inhaber des Betriebs geschenkten Mitteln erbracht hat, eine Gewinnverteilungsabrede angemessen, die im Zeitpunkt der Vereinbarung bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung eine durchschnittliche Rendite von bis zu 25 v.H. der Einlage erwarten läßt (Urteil vom 14. Februar 1973 I R 131/70, BFHE 108, 527, BStBl II 1973, 395).
  • BGH, 24.06.1985 - II ZR 255/84

    Auseinandersetzung unter den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    Auszug aus BFH, 14.04.1988 - IV R 225/85
    Zur Bildung gemeinschaftlichen Vermögens kann es allerdings im Rahmen einer auf gemeinschaftlichen Erwerb und gemeinschaftliche Nutzung von Vermögensgegenständen gerichteten Gesellschaft bürgerlichen Rechts auch in Form einer Innengesellschaft kommen; dazu bedarf es aber des, mindestens durch schlüssige Handlungen belegten, Abschlusses eines Gesellschaftsvertrags (BGH-Urteil II ZR 191/79, a.a.O., und BFH-Urteil vom 15. Januar 1986 II R 14/84, BFH/NV 1987, 302), jedenfalls aber des Nachweises, daß gemeinschaftliche Vermögenswerte unabhängig vom Bestand der Lebensgemeinschaft geschaffen werden sollten (BGH-Urteil vom 24. Juni 1985 II ZR 255/84, BB 1986, 1.530).
  • BFH, 24.07.1986 - IV R 103/83

    Zur Prüfung der Angemessenheit der Gewinnverteilung bei als

    Auszug aus BFH, 14.04.1988 - IV R 225/85
    Diese Gegebenheiten rechtfertigten es, Gewinnverteilungsvereinbarungen zwischen nahen Angehörigen nur anzuerkennen, soweit sie wie unter Fremden üblich ausgestaltet und abgewickelt werden, mögen zwischen Fremden auch unübliche Gestaltungen hingenommen werden (vgl. Urteile des BFH vom 20. Oktober 1983 IV R 116/83, BFHE 140, 190, BStBl II 1984, 298; vom 17. Januar 1985 IV R 149/84, BFH/NV 1986, 148, und vom 24. Juli 1986 IV R 103/83, BFHE 147, 495, BStBl II 1987, 54).
  • BFH, 20.10.1983 - IV R 116/83

    Zur Anerkennung von Arbeitsverträgen zwischen einer Personengesellschaft und

    Auszug aus BFH, 14.04.1988 - IV R 225/85
    Diese Gegebenheiten rechtfertigten es, Gewinnverteilungsvereinbarungen zwischen nahen Angehörigen nur anzuerkennen, soweit sie wie unter Fremden üblich ausgestaltet und abgewickelt werden, mögen zwischen Fremden auch unübliche Gestaltungen hingenommen werden (vgl. Urteile des BFH vom 20. Oktober 1983 IV R 116/83, BFHE 140, 190, BStBl II 1984, 298; vom 17. Januar 1985 IV R 149/84, BFH/NV 1986, 148, und vom 24. Juli 1986 IV R 103/83, BFHE 147, 495, BStBl II 1987, 54).
  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57

    Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BFH, 14.04.1988 - IV R 225/85
    Wenn in Teilbereichen des Sozialrechts, so in § 137 Abs. 2a des Arbeitsförderungsgesetzes und in § 122 des Bundessozialhilfegesetzes die eheähnliche Gemeinschaft für Zwecke der Gewährung von Sozialleistungen der Ehe gleichgestellt wird, so beruht dies auf Erwägungen sozialrechtlicher Art, insbesondere der, daß im gemeinsamen Hausstand "aus einem Topf" gewirtschaftet werde (vgl. BVerfG-Beschluß vom 16. Dezember 1958 1 BvL 3, 4/57, 8/58, BVerfGE 9, 20, 30, 32).
  • FG Niedersachsen, 16.11.2016 - 9 K 316/15

    Rechtsstreit um die steuerliche Beurteilung der Überlassung eines Pkw im Rahmen

    Die Grundsätze für die steuerliche Anerkennung von Angehörigenverträgen, insbesondere der Fremdvergleich, sind auf Arbeitsverhältnisse zwischen fremden Dritten nicht anzuwenden (vgl. BFH Urteil vom 14. April 1988 IV R 225/85, BStBl II 1988, 670 m.w.N.).

    (1) Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass die für die steuerliche Beurteilung von Verträgen zwischen Eheleute geltenden Grundsätze nicht auf Verträge zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft übertragen werden können (vgl. BFH-Urteil vom 14. April 1988 IV R 225/85, BStBl II 1988, 670 m.w.N.; dem ausdrücklich folgend: Herrmann in: Frotscher, Kommentar zum EStG, 182. Erg.

    (2) Der Senat geht weiterhin auf der Grundlage des BFH-Urteils vom 14. April 1988 (IV R 225/85, BStBl II 1988, 670) nicht davon aus, dass bei Partnern einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft und bei gänzlich fremden Dritten, die ein Näheverhältnis wie eine langjährige Freundschaft verbindet, im Allgemeinen keine gegensätzlichen wirtschaftlichen Interessen bestehen und dass es sich deswegen bei Zahlungen aufgrund eines Gesellschafts- oder eines Arbeitsvertrages ohne Weiteres auch nicht um private Zuwendungen handelt.

  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 67/92

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - beitragspflichtige Beschäftigung

    Insbesondere können auch diese Grundsätze auf Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft nicht ohne weiteres übertragen werden (BFH/NV 1986, 452; BFHE 153, 224; BFHE 158, 431, 439 f).
  • BFH, 27.11.1989 - GrS 1/88

    Keine Anerkennung von Arbeits- oder Mietverhältnissen zwischen Ehegatten bei

    Deshalb führt es auch nicht zu einer Diskriminierung der ehelichen Lebensgemeinschaft, wenn für die steuerrechtliche Beurteilung von Verträgen zwischen Ehegatten andere Grundsätze gelten als für Verträge zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft (vgl. BFH-Urteil vom 14. April 1988 IV R 225/85, BFHE 153, 224, BStBl II 1988, 670).
  • BFH, 27.10.1989 - III R 205/82

    1. Unterhaltsleistungen an den Partner in eheähnlicher Lebensgemeinschaft nicht

    Nach der Rechtsprechung des IV. Senats können die für die steuerrechtliche Beurteilung von Verträgen zwischen Ehegatten geltenden Grundsätze auf Verträge zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht übertragen werden (vgl. Urteil vom 14. April 1988 IV R 225/85, BFHE 153, 224, BStBl II 1988, 670).
  • BFH, 29.10.1997 - X R 129/94

    Berufsausbildungskosten für Kinder als Betriebsausgaben

    Die Zuordnung solcher Ausbildungskosten zum betrieblichen (bzw. beruflichen) Bereich setzt daher voraus, daß der Leistungsbeziehung zwischen Eltern und Kindern Vereinbarungen zugrunde liegen, die den für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen entwickelten Anforderungen genügen, d.h. sie müssen klar und eindeutig getroffen sein und nach Inhalt wie Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen, also dem sog. Fremdvergleich standhalten (insoweit ebenso: BFH-Urteil in BFHE 163, 190, BStBl II 1991, 305; s. im übrigen auch BFH-Urteile vom 25. Juli 1991 XI R 30, 31/89, BFHE 165, 89, BStBl II 1991, 842; vom 14. Dezember 1994 X R 215/93, BFH/NV 1995, 671, 672, und vom 26. Juni 1996 X R 155/94, BFH/NV 1997, 182; Beschluß des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34, 36; zur Angemessenheit von Leistung und Gegenleistung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses: BFH-Urteil vom 14. April 1988 IV R 225/85, BFHE 153, 224, BStBl II 1988, 670, unter I. l.).
  • BFH, 22.04.1998 - X R 163/94

    Wohneigentumsförderung bei Erwerb von Verlobten

    Im Urteil vom 17. Januar 1985 IV R 149/84 (BFH/NV 1986, 148; bestätigt im --allerdings eine nichteheliche Lebensgemeinschaft betreffenden-- Urteil vom 14. April 1988 IV R 225/85, BFHE 153, 224, BStBl II 1988, 670) hat der IV. Senat zu einem über zwei Jahre vor der Heirat begonnenen Arbeitsverhältnis entschieden, bei Verlobten könne nicht --wie bei Ehegatten-- generell vom Fehlen gegenläufiger Interessen ausgegangen werden; das Verlöbnis begründe --anders als die Ehe-- von Rechts wegen weder eine Lebens- oder Wirtschaftsgemeinschaft noch eine Rechtsgrundlage für Dienstleistungen.
  • BFH, 13.01.2000 - III R 36/95

    Ußergewöhnliche Belastung; Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für

    Der Senat hat dazu außerdem entschieden, dass Inhalt und Durchführung solcher Vereinbarungen über die Verrichtung hauswirtschaftlicher Arbeiten nicht den Anforderungen an die steuerrechtliche Anerkennung von Arbeitsverhältnissen mitarbeitender Angehöriger --insbesondere von Ehegatten-- entsprechen müssen (Urteil in BFHE 158, 431, BStBl II 1990, 294; s. auch BFH-Urteil vom 14. April 1988 IV R 225/85, BFHE 153, 224, BStBl II 1988, 670, sowie BFH-Beschluss vom 27. November 1989 GrS 1/88, BFHE 158, 563, BStBl II 1990, 160).
  • BFH, 21.12.2001 - IX B 91/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Steuerliche Zusammenveranlagung Getrenntlebender -

    Das FG ist damit möglicherweise vom BFH-Urteil vom 14. April 1988 IV R 225/85 (BFHE 153, 224, BStBl II 1988, 670, 671) abgewichen.

    d) Sowohl die mögliche Abweichung des FG vom BFH-Urteil in BFHE 153, 224, BStBl II 1988, 670, 671, als auch die mögliche Verletzung des § 76 Abs. 2 FGO sind jedoch nicht entscheidungserheblich.

  • BFH, 19.05.1999 - XI R 120/96

    Hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis bei nichtehelicher

    b) Im Grundsatz kann die beschäftigte Person auch der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sein (vgl. BFH-Urteil vom 14. April 1988 IV R 225/85, BFHE 153, 224, BStBl II 1988, 670; Blümich/Hutter, Einkommensteuergesetz, § 10 Rz. 538; Schmidt/Heinicke, Einkommensteuergesetz, 17. Aufl., 1998, § 10 Rz. 148; Nolde, in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, 21. Aufl., § 10 EStG Anm. 332 f.).
  • BFH, 21.12.2001 - IX B 138/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Steuerliche Zusammenveranlagung Getrenntlebender -

    Das FG ist damit möglicherweise vom BFH-Urteil vom 14. April 1988 IV R 225/85 (BFHE 153, 224, BStBl II 1988, 670, 671) abgewichen.

    d) Sowohl die mögliche Abweichung des FG vom BFH-Urteil in BFHE 153, 224, BStBl II 1988, 670, 671, als auch die mögliche Verletzung des § 76 Abs. 2 FGO sind jedoch nicht entscheidungserheblich.

  • BFH, 22.03.1988 - VIII R 289/84

    Betriebsausgabe - Zahlungen an anderen Ehegatten - Zahlungen im Rahmen eines

  • FG München, 13.04.2005 - 4 K 4430/01

    Anerkennung eines Darlehens an Verlobte; Verzicht auf vereinbarte Miete;

  • FG Baden-Württemberg, 31.10.1996 - 6 K 84/95

    Abgrenzung zwischen Vermietung und Nutzung zu eigenen Wohnzwecken ; Überlassung

  • FG Niedersachsen, 07.08.2002 - 7 K 37/01

    Anspruch eines Elternteils auf Gewährung der Eigenheimzulage für eine Wohnung im

  • BVerfG, 23.09.1991 - 1 BvR 775/89

    Überprüfung der steuerrechtlichen Behandlung von Pensionszusagen unter nahen

  • FG Niedersachsen, 13.11.1996 - XII 682/95

    Finanzierung einer Fahrlehrerausbildung als Betriebskosten; Bestimmung von

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.01.1996 - 1 K 1961/95

    Einkommensteuerrechtliche Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses; Werbungskosten

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