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   BFH, 14.05.2013 - IV R 24/10   

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https://dejure.org/2013,14047
BFH, 14.05.2013 - IV R 24/10 (https://dejure.org/2013,14047)
BFH, Entscheidung vom 14.05.2013 - IV R 24/10 (https://dejure.org/2013,14047)
BFH, Entscheidung vom 14. Mai 2013 - IV R 24/10 (https://dejure.org/2013,14047)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Anforderungen an wirksame Postausgangskontrolle bei Weiterleitung fristwahrender Schriftstücke im Wege des Behördenaustausches

  • openjur.de

    Anforderungen an wirksame Postausgangskontrolle bei Weiterleitung fristwahrender Schriftstücke im Wege des Behördenaustausches

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 56 Abs 1, FGO § 56 Abs 2 S 1, FGO § 56 Abs 2 S 2, FGO § 120 Abs 2 S 1, FGO § 120 Abs 2 S 3
    Anforderungen an wirksame Postausgangskontrolle bei Weiterleitung fristwahrender Schriftstücke im Wege des Behördenaustausches

  • Bundesfinanzhof

    Anforderungen an wirksame Postausgangskontrolle bei Weiterleitung fristwahrender Schriftstücke im Wege des Behördenaustausches

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 56 Abs 1 FGO, § 56 Abs 2 S 1 FGO, § 56 Abs 2 S 2 FGO, § 120 Abs 2 S 1 FGO, § 120 Abs 2 S 3 FGO
    Anforderungen an wirksame Postausgangskontrolle bei Weiterleitung fristwahrender Schriftstücke im Wege des Behördenaustausches

  • rewis.io

    Anforderungen an wirksame Postausgangskontrolle bei Weiterleitung fristwahrender Schriftstücke im Wege des Behördenaustausches

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 120 Abs. 2 S. 1 Hs. 1; FGO § 56 Abs. 1
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsbegründungsfrist durch das Finanzamt

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an die wirksame Postausgangskontrolle bei behördeninterner Weiterleitung fristwahrender Schriftsätzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fristenkontrolle und Postausgangskontrolle im Finanzamt

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsbegründungsfrist durch das Finanzamt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 25.11.2008 - III R 78/06

    Keine Wiedereinsetzung in die versäumte Revisionsbegründungsfrist mangels

    Auszug aus BFH, 14.05.2013 - IV R 24/10
    Bei der Beurteilung, ob eine Behörde sich die Versäumung einer gesetzlichen Frist als schuldhaft anrechnen lassen muss, gelten grundsätzlich die gleichen Maßstäbe, wie sie die Rechtsprechung für das Verschulden von Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe entwickelt hat (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 16. Januar 2007 IX R 41/05, BFH/NV 2007, 1508; vom 25. November 2008 III R 78/06, BFH/NV 2009, 407).

    Vielmehr ist erforderlich, dass die ordnungsgemäße Absendung eines fristwahrenden Schriftsatzes durch einen Absendevermerk der Poststelle in den Akten festgehalten wird (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2007, 1508, und in BFH/NV 2009, 407).

    Ist eine solche zentrale Ausgangskontrolle nicht vorgesehen, muss zumindest derjenige, der den Vorgang zuletzt bearbeitet hat oder an der Bearbeitung beteiligt war, die mit der Absendung beauftragte Poststelle auf die Frist und die Wichtigkeit des Schriftstücks hinweisen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2009, 407).

  • BFH, 16.01.2007 - IX R 41/05

    Wiedereinsetzung; Organisationsverschulden des FA

    Auszug aus BFH, 14.05.2013 - IV R 24/10
    Bei der Beurteilung, ob eine Behörde sich die Versäumung einer gesetzlichen Frist als schuldhaft anrechnen lassen muss, gelten grundsätzlich die gleichen Maßstäbe, wie sie die Rechtsprechung für das Verschulden von Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe entwickelt hat (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 16. Januar 2007 IX R 41/05, BFH/NV 2007, 1508; vom 25. November 2008 III R 78/06, BFH/NV 2009, 407).

    Vielmehr ist erforderlich, dass die ordnungsgemäße Absendung eines fristwahrenden Schriftsatzes durch einen Absendevermerk der Poststelle in den Akten festgehalten wird (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2007, 1508, und in BFH/NV 2009, 407).

  • FG München, 27.04.2010 - 12 K 4/06

    Übertragung eines Gewinns aus der Anteilsveräußerung auf ein im Jahr vor der

    Auszug aus BFH, 14.05.2013 - IV R 24/10
    Nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhob die Klägerin dagegen Klage vor dem Finanzgericht (FG), welches dieser mit in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 426 veröffentlichtem Urteil stattgab und ausführte, das FA habe zu Unrecht die gewinnmindernde Übertragung des Gewinns aus der Veräußerung des Geschäftsanteils an der XYZ in Höhe von ... EUR auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten des im Jahr 2001 durch die Vermietungs-KG errichteten Gebäudes abgelehnt.
  • BFH, 10.07.1996 - II R 12/96

    Versäumnis der Revisionsbegründungsfrist wegen eines Büroversehens

    Auszug aus BFH, 14.05.2013 - IV R 24/10
    b) Bei der Versendung fristwahrender Schriftsätze über externe Dienstleister braucht eine Behörde das Verschulden eines Mitarbeiters in der Absendestelle nicht gegen sich gelten zu lassen, wenn eine wirksame Ausgangskontrolle besteht oder der Mitarbeiter zumindest auf die Bedeutung und Eilbedürftigkeit des Schriftstücks ausdrücklich hingewiesen wurde (BFH-Beschluss vom 10. Juli 1996 II R 12/96, BFH/NV 1997, 47).
  • BFH, 07.04.1998 - VII R 70/96
    Auszug aus BFH, 14.05.2013 - IV R 24/10
    Auch ist zu bedenken, dass gerade die behördeninterne Weiterleitung über eine vorgesetzte oder sonstige Dienststelle mit besonderen Fehlerquellen behaftet sein kann, weshalb sich unter Umständen sogar eine Pflicht ergeben kann, wegen des Eingangs des fristwahrenden Schriftsatzes beim Empfänger nachzufragen (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 7. April 1998 VII R 70/96, BFH/NV 1998, 1115).
  • BFH, 08.09.1998 - VII R 136/97

    Steuerberaterprüfung - Zulassung zum mündlichen Teil - Bewertung schriftlicher

    Auszug aus BFH, 14.05.2013 - IV R 24/10
    Dies als wahr unterstellt, ist es aber nicht ausgeschlossen, dass die Revisionsbegründungsschrift die Poststelle gar nicht erreicht hat oder aufgrund falscher Zuordnung einem falschen Adressaten zugeleitet wurde (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 8. September 1998 VII R 136/97, BFH/NV 1999, 73).
  • BFH, 11.09.2014 - VI R 68/13

    Postausgangskontrolle durch das Finanzamt - Keine Wiedereinsetzung in den vorigen

    Für die Beurteilung, ob eine Behörde eine gesetzliche Frist schuldhaft versäumt hat, gelten grundsätzlich dieselben Maßstäbe, wie sie die Rechtsprechung für das Verschulden von Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe entwickelt hat (z.B. BFH-Beschlüsse vom 16. Januar 2007 IX R 41/05, BFH/NV 2007, 1508; vom 25. November 2008 III R 78/06, BFH/NV 2009, 407; vom 14. Mai 2013 IV R 24/10, BFH/NV 2013, 1251).
  • BFH, 16.09.2014 - II B 46/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Anforderungen an die Fristenkontrolle im

    aa) Bei der Beurteilung, ob eine Behörde sich die Versäumung einer gesetzlichen Frist als schuldhaft anrechnen lassen muss, gelten grundsätzlich die gleichen Maßstäbe, wie sie die Rechtsprechung für das Verschulden von Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe entwickelt hat (BFH-Beschlüsse vom 20. August 2012 I R 9/12, BFH/NV 2013, 47, Rz 10; vom 6. November 2012 VIII R 40/10, BFH/NV 2013, 397, Rz 7, und vom 14. Mai 2013 IV R 24/10, BFH/NV 2013, 1251, Rz 24, je m.w.N.).
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