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BFH, 19.10.2000 - IV R 25/00 |
Mit Haftbefehl gesuchter Kläger
§ 65 Abs. 1 FGO (Hinweis: vgl. auch § 130 Nr. 1 ZPO), ausnahmsweise keine Pflicht zur Angabe einer ladungsfähigen Anschrift, wenn der Kläger dadurch der Gefahr der Verhaftung ausgesetzt wäre, Art. 19 Abs. 4 GG
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
FGO § 65 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 2
- IWW
- Simons & Moll-Simons
FGO § 65 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 2
- Wolters Kluwer
Ladungsfähige Anschrift - Zulässigkeit einer Anfechtungsklage - Gefahr einer Verhaftung - Zustellung durch Prozessbevollmächtigten - Zustellung durch einen Zustellungsbevollmächtigten
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 65 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 2
Zulässigkeit einer Anfechtungsklage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Klage verliert durch das Fehlen der ladungsfähigen Anschrift nicht automatisch ihre Zulässigkeit
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 02.03.2000 - 4 K 317/96
- BFH, 19.10.2000 - IV R 25/00
- FG Baden-Württemberg, 20.02.2001 - 4 K 317/96
Papierfundstellen
- BFHE 193, 52
- NJW 2001, 1158
- BB 2001, 139
- BStBl II 2001, 112
Wird zitiert von ... (49) Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 28.01.1997 - VII R 33/96
Angabe einer ladungsfähige Anschrift des Klägers als Erfordernis für eine …
Auszug aus BFH, 19.10.2000 - IV R 25/00
Das gilt jedenfalls dann, wenn die Identität des Klägers feststeht und die Möglichkeit der Zustellung durch einen Zustellungs- oder Prozessbevollmächtigten sichergestellt ist (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 28. Januar 1997 VII R 33/96, BFH/NV 1997, 585).Der Berichterstatter des FG äußerte unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. Januar 1997 VII R 33/96 (BFH/NV 1997, 585) Bedenken an der Zulässigkeit der Klage wegen des Fehlens der ladungsfähigen Anschrift in der Klageschrift.
Die ordnungsgemäße Klageerhebung gemäß § 65 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) erfordert regelmäßig die Bezeichnung des Klägers unter Angabe der ladungsfähigen Anschrift (BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 585, m.w.N.).
Rückschlüsse auf die zur Klägerbezeichnung erforderlichen Angaben lassen sich indes aus der Bedeutung der Klageschrift für das finanzgerichtliche Verfahren ziehen (BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 585).
Hierzu muss das Gericht die Anschrift des Klägers kennen (BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 585).
Auch der VII. Senat des BFH geht in seinem Urteil in BFH/NV 1997, 585 davon aus, dass lediglich im Regelfall ein schutzwürdiges Interesse des Klägers an der Geheimhaltung des Wohnortes nicht anzuerkennen ist.
- VGH Hessen, 30.05.1989 - 12 TH 1658/89
Aufenthaltserlaubnis - unbekannter Aufenthalt des Ausländers - Zuständigkeit der …
Auszug aus BFH, 19.10.2000 - IV R 25/00
Dieser Zweck kann aber auch auf andere Weise erfüllt werden (vgl. etwa Bayerischer Verwaltungsgerichtshof --BayVGH-- , Beschluss vom 1. Juni 1992 12 CE 92.1201, BayVBl 1992, 594; Verwaltungsgerichtshof --VGH-- Kassel, Beschluss vom 30. Mai 1989 12 TH 1658/89, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1990, 140; Oberverwaltungsgericht --OVG-- Münster, Urteil vom 18. Juni 1993 8 A 1447/90, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtsprechungs-Report --NVwZ-RR-- 1994, 124).Ihm kann weitestgehend durch die Bestellung eines Prozessbevollmächtigten Rechnung getragen werden (Beschluss des VGH Kassel in NJW 1990, 140).
Für das verwaltungsgerichtliche --und mithin auch für das finanzgerichtliche-- Verfahren ist jedoch umstritten, ob dieser letzte Gesichtspunkt nicht nur eine ganz untergeordnete Rolle spielt (so VGH Kassel in NJW 1990, 140; a.A.: OVG Münster in NVwZ-RR 1994, 124).
b) Selbst die Gerichte, die abweichend vom BayVGH (in BayVBl 1992, 594) und vom VGH Kassel (in NJW 1990, 140) die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift auch dann für erforderlich halten, wenn der Identifizierungsfunktion und dem Zustellungszweck Genüge getan ist, halten es für möglich, dass bestimmte Umstände den Kläger berechtigen können, seine Anschrift ausnahmsweise nicht mitzuteilen (BGH-Urteil in NJW 1988, 2114; OVG Münster in NVwZ-RR 1994, 124).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.1993 - 8 A 1447/90
Klage; Angabe der Anschrift; Postlagernd
Auszug aus BFH, 19.10.2000 - IV R 25/00
Dieser Zweck kann aber auch auf andere Weise erfüllt werden (vgl. etwa Bayerischer Verwaltungsgerichtshof --BayVGH-- , Beschluss vom 1. Juni 1992 12 CE 92.1201, BayVBl 1992, 594; Verwaltungsgerichtshof --VGH-- Kassel, Beschluss vom 30. Mai 1989 12 TH 1658/89, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1990, 140; Oberverwaltungsgericht --OVG-- Münster, Urteil vom 18. Juni 1993 8 A 1447/90, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtsprechungs-Report --NVwZ-RR-- 1994, 124).Für das verwaltungsgerichtliche --und mithin auch für das finanzgerichtliche-- Verfahren ist jedoch umstritten, ob dieser letzte Gesichtspunkt nicht nur eine ganz untergeordnete Rolle spielt (so VGH Kassel in NJW 1990, 140; a.A.: OVG Münster in NVwZ-RR 1994, 124).
b) Selbst die Gerichte, die abweichend vom BayVGH (in BayVBl 1992, 594) und vom VGH Kassel (in NJW 1990, 140) die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift auch dann für erforderlich halten, wenn der Identifizierungsfunktion und dem Zustellungszweck Genüge getan ist, halten es für möglich, dass bestimmte Umstände den Kläger berechtigen können, seine Anschrift ausnahmsweise nicht mitzuteilen (BGH-Urteil in NJW 1988, 2114; OVG Münster in NVwZ-RR 1994, 124).
- BGH, 09.12.1987 - IVb ZR 4/87
Außerordentliche Beschwerde; AdV
Auszug aus BFH, 19.10.2000 - IV R 25/00
Schließlich ist die Klägeranschrift zumindest deshalb regelmäßig erforderlich, weil anders nicht sichergestellt werden kann, dass sich der Kläger bei etwaigem Unterliegen seiner Kostenpflicht nicht durch Unerreichbarkeit entzieht (Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 9. Dezember 1987 IV b ZR 4/87, NJW 1988, 2114).b) Selbst die Gerichte, die abweichend vom BayVGH (in BayVBl 1992, 594) und vom VGH Kassel (in NJW 1990, 140) die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift auch dann für erforderlich halten, wenn der Identifizierungsfunktion und dem Zustellungszweck Genüge getan ist, halten es für möglich, dass bestimmte Umstände den Kläger berechtigen können, seine Anschrift ausnahmsweise nicht mitzuteilen (BGH-Urteil in NJW 1988, 2114; OVG Münster in NVwZ-RR 1994, 124).
- VGH Bayern, 01.06.1992 - 12 CE 92.1201
Auszug aus BFH, 19.10.2000 - IV R 25/00
Dieser Zweck kann aber auch auf andere Weise erfüllt werden (vgl. etwa Bayerischer Verwaltungsgerichtshof --BayVGH-- , Beschluss vom 1. Juni 1992 12 CE 92.1201, BayVBl 1992, 594; Verwaltungsgerichtshof --VGH-- Kassel, Beschluss vom 30. Mai 1989 12 TH 1658/89, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1990, 140; Oberverwaltungsgericht --OVG-- Münster, Urteil vom 18. Juni 1993 8 A 1447/90, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtsprechungs-Report --NVwZ-RR-- 1994, 124).b) Selbst die Gerichte, die abweichend vom BayVGH (in BayVBl 1992, 594) und vom VGH Kassel (in NJW 1990, 140) die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift auch dann für erforderlich halten, wenn der Identifizierungsfunktion und dem Zustellungszweck Genüge getan ist, halten es für möglich, dass bestimmte Umstände den Kläger berechtigen können, seine Anschrift ausnahmsweise nicht mitzuteilen (BGH-Urteil in NJW 1988, 2114; OVG Münster in NVwZ-RR 1994, 124).
- BFH, 07.12.1999 - IV B 146/99
Finanzrechtsweg; Steuerfestsetzung während der Dauer eines Strafverfahrens
Auszug aus BFH, 19.10.2000 - IV R 25/00
Die hiergegen gerichtete außerordentliche Beschwerde hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 7. Dezember 1999 IV B 146/99 (BFH/NV 2000, 413) als unzulässig verworfen. - FG Baden-Württemberg, 20.02.2001 - 4 K 317/96
Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers in der Klageschrift
Auszug aus BFH, 19.10.2000 - IV R 25/00
Gegen die Arrestanordnung wandte sich die Klägerin mit der beim Finanzgericht (FG) erhobenen Klage (Az. 4 K 317/96). - BFH, 07.12.1999 - IV S 13/99
Auszug aus BFH, 19.10.2000 - IV R 25/00
Der BFH ist --solange es an einer die Instanz abschließenden Sachentscheidung des FG fehlt-- nicht Gericht der Hauptsache im Sinne dieser Vorschrift (vgl. hierzu den in der Parallelsache IV S 13/99 ergangenen Beschluss des Senats vom 7. Dezember 1999 BFH/NV 2000, 481).
- LG Frankfurt/Main, 26.09.2019 - 3 O 402/18
1. Der Versand eines Bildnisses per E-Mail stellt ein Verbreiten im Sinne von §§ …
Ein solches kann angenommen werden in Fällen drohender Verhaftung (BFH NJW 2001, 1158, 1159) oder der Inkognito-Adoption (OLG FamRZ 1975, 507, 508). - BGH, 17.03.2004 - VIII ZR 107/02
Abweisung einer Klage bei unklarer Anschrift des Klägers
Enthält schon die Klageschrift keine ladungsfähige Anschrift, ist die Klage nach herrschender Meinung jedenfalls dann unzulässig, wenn die Angabe ohne weiteres möglich ist und kein schützenswertes Interesse entgegensteht (BGHZ 102, 332, 334 ff. = ZZP 101, 457 mit ablehnender Anmerkung Zeiss; vgl. BGH, Urteil vom 31. Oktober 2000 - VI ZR 198/99, NJW 2001, 885 unter II, 3 b aa; BVerwG, NJW 1999, 2608, 2609; BFH, NJW 2001, 1158). - BAG, 01.10.2020 - 2 AZR 247/20
Kündigungsschutzklage "aus dem Verborgenen"
aa) Es kann zugunsten der Beklagten unterstellt werden, dass die Klage zunächst unzulässig war, weil der Kläger "aus dem Verborgenen" prozessiert hat, ohne dass dafür - etwa, weil er sich der konkreten Gefahr einer Verhaftung ausgesetzt hätte (vgl. BFH 19. Oktober 2000 - IV R 25/00 - zu I 1 c der Gründe, BFHE 193, 52) - ein schützenwertes Interesse bestand.
- BGH, 04.03.2011 - V ZR 190/10
Wohnungseigentumsverfahren: Anforderungen an die Angabe der ladungsfähigen …
Hiervon kann nur abgesehen werden, wenn dem Kläger dies in bestimmten Konstellationen nicht möglich (vgl. §§ 185 ff. ZPO) oder unter Berücksichtigung schutzwürdiger Belange nicht zumutbar ist (vgl. BGH…, Urteil vom 9. Dezember 1987, aaO, 336; BFH, NJW 2001, 1158 f.; BVerwG, NJW 1999, 2608, 2609;… Zöller/Greger, aaO). - OLG Frankfurt, 15.05.2014 - 16 U 4/14
Zur Notwendigkeit der Angabe der Wohnanschrift des Verfügungsklägers
Auch muss die klagende Partei bereit sein, persönlich in Terminen zu erscheinen, falls das Gericht dies anordnet (vgl. etwa §§ 141, 279 Abs. 2, 445ff ZPO) [vgl. BGH NJW 1988, 2114 - Rn. 8; OLG Hamm MDR 2005, 1247 - Rn. 22; BFH NJW 2001, 1158 - Rn. 17]. - BFH, 18.08.2011 - V B 44/10
Ordnungsgemäße Klageerhebung - Ausnahmsweiser Verzicht auf die Angabe der …
Das gilt jedenfalls dann, wenn die Identität der Klägerin feststeht und die Möglichkeit der Zustellung durch einen Prozessbevollmächtigten sichergestellt ist (Anschluss an die BFH-Urteile vom 19. Oktober 2000 IV R 25/00, BFHE 193, 52 und 11. Dezember 2001 VI R 19/01, BFH/NV 2002, 651).Eine ordnungsgemäße Klageerhebung erfordert nach § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO regelmäßig die Bezeichnung des Klägers unter Angabe seiner ladungsfähigen Anschrift (…vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Dezember 2001 VI R 19/01, BFH/NV 2002, 651, und vom 19. Oktober 2000 IV R 25/00, BFHE 193, 52, BStBl II 2001, 112;… BFH-Beschluss vom 31. Mai 2010 V B 49/08, BFH/NV 2010, 1978).
Diesem Aspekt wird aber in der verwaltungsgerichtlichen (vgl. Verwaltungsgerichtshof Kassel, Beschluss vom 30. Mai 1989 12 TH 1658/89, NJW 1990, 140) und der finanzgerichtlichen Rechtsprechung (BFH-Urteil in BFHE 193, 52, BStBl II 2001, 112) nur eine untergeordnete Bedeutung beigemessen, da Beklagter im Regelfall eine Behörde ist und deren Aufwendungen nicht erstattungsfähig sind (§ 139 Abs. 2 FGO).
Da bei natürlichen Personen im Hinblick auf ihre Erreichbarkeit auf die Angabe des tatsächlichen Wohnorts abgestellt wird (vgl. BFH-Urteil in BFHE 193, 52, BStBl II 2001, 112), ist bei juristischen Personen grundsätzlich die Angabe ihres tatsächlichen Firmen- oder Geschäftssitzes erforderlich.
So haben der VI. Senat des BFH im Urteil in BFH/NV 2002, 651 und der IV. Senat im Urteil in BFHE 193, 52, BStBl II 2001, 112 entschieden, dass es für die Zulässigkeit einer Klage der Angabe einer ladungsfähigen Anschrift dann nicht bedarf, wenn sich der Kläger dadurch der konkreten Gefahr der Verhaftung aussetzen würde.
Dies gelte jedenfalls dann, wenn die Identität des Klägers feststeht und die Möglichkeit der Zustellung durch einen Prozessbevollmächtigten sichergestellt ist (BFH-Urteile in BFH/NV 2002, 651, Leitsatz 1, sowie in BFHE 193, 52, BStBl II 2001, 112, Leitsatz).
- BVerwG, 14.02.2012 - 9 B 79.11
Zulässigkeit; Klage; ladungsfähige Anschrift; Wohnort; Geheimhaltungsinteresse; …
Ebenfalls ist geklärt, dass die Pflicht zur Angabe der Anschrift im Hinblick auf den aus Art. 19 Abs. 4 GG fließenden Anspruch auf effektiven Rechtsschutz, der unabhängig von der jeweiligen Klageart besteht, ausnahmsweise entfällt, etwa bei fehlendem Wohnort wegen Obdachlosigkeit oder wegen eines schutzwürdigen Geheimhaltungsinteresses, wenn dem Gericht die Gründe hierfür mitgeteilt werden (…BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 2. Februar 1996 a.a.O. …und vom 11. November 1999 a.a.O.; BVerwG…, Urteil vom 13. April 1999 a.a.O. S. 8; BGH…, Urteil vom 9. Dezember 1987 a.a.O. S. 336; BFH, Urteil vom 19. Oktober 2000 - IV R 25/00 - BFHE 193, 52 ;… Beschluss vom 18. August 2011 a.a.O. Rn. 14 f.). - LSG Baden-Württemberg, 09.06.2016 - L 7 SO 4619/15
Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Berufung - Berufungseinlegung - …
Dazu müssten zur Überzeugung des Senats unüberwindliche oder nur schwer zu beseitigende Schwierigkeiten bzw. besonders schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen vorliegen (dazu nur BSG, Beschluss vom 18. November 2013 - B 1 KR 1/02 S - ; BFH, Urteil vom 19. Oktober 2000 - IV R 25/00 - m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 13. April 1999 - 1 C 24/97 - ; BGH, Urteil vom 9. Dezember 1987 - IVb ZR 4/87 - ;… Leitherer a.a.O., § 92 Rdnr. 4;… Jaritz a.a.O., § 92 Rdnr. 26).Zwar nimmt namentlich der BFH an, dass die Nennung einer Anschrift ausnahmsweise dann unterbleiben kann, wenn sich der Rechtschutzsuchende der konkreten Gefahr einer Verhaftung aussetzen würde (etwa BFH, Urteil vom 11. Dezember 2001 - VI R 19/01 - ; Urteil vom 19. Oktober 2000 - IV R 25/00 - , jeweils zu § 65 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung).
- OLG Frankfurt, 07.03.2024 - 16 W 5/24
Notwendigkeit der Angabe einer ladungsfähigen Anschrift für Eilantrag
Zwar hat der BFH ein solches angenommen, wenn der Kläger sich durch Nennung seiner gegenwärtigen Anschrift der konkreten Gefahr der Verhaftung aussetzte, und seine Identität feststeht und die Möglichkeit der Zustellung durch einen Zustellungs- oder Prozessbevollmächtigten sichergestellt ist [Urt. v. 19.10.2000 - IV R 25/00]. - BFH, 21.10.2020 - VII B 119/19
Erfordernis und Glaubhaftmachung einer ladungsfähigen Anschrift
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH gehört dazu bei natürlichen Personen --vorbehaltlich besonderer Umstände, die dies unzumutbar machen (etwa Obdachlosigkeit, vgl. BFH-Beschluss vom 29.01.2018 - X B 122/17, BFH/NV 2018, 630, Rz 23 ff., oder drohende Verhaftung, vgl. BFH-Urteil vom 19.10.2000 - IV R 25/00, BFHE 193, 52, BStBl II 2001, 112)-- die Angabe der tatsächlichen Wohnanschrift, an die das Gericht förmliche Zustellungen bewirken kann und die mitunter auch als "ladungsfähige Anschrift" bezeichnet wird (…vgl. etwa BFH-Beschluss in BFH/NV 2018, 630, Rz 23 ff.). - FG Nürnberg, 20.07.2017 - 6 K 696/16
Gewerbesteuermessbetrags 2008 bis 2009; gesonderter Feststellung von …
- FG Nürnberg, 04.09.2017 - 6 K 696/16
Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und vortragsfähigen …
- OLG München, 15.10.2014 - 7 U 371/14
Anforderungen an die Angabe der Anschrift des Klägers in der Klageschrift
- FG Sachsen-Anhalt, 01.03.2002 - 2 K 2345/00
Klageeinreichung durch Liquidator: fehlende Ermittelbarkeit der Anschrift führt …
- FG Sachsen, 01.03.2002 - 2 K 2345/00
Liquidation einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR); Vortragsfähiger Verlust …
- LAG Baden-Württemberg, 20.05.2015 - 4 Sa 65/14
Klage unter falscher Adressangabe - Unzulässigkeit - schützenswertes Interesse
- BFH, 27.02.2004 - XI B 3/03
Darlegung der Revisionszulassungsgründe des § 115 Abs. 2 Nrn. 1, 2 FGO
- BFH, 31.05.2010 - V B 49/08
Austritt eines Gesellschafters beim Formwechsel von der GmbH in die GbR - …
- BFH, 11.12.2001 - VI R 19/01
Zulässigkeit der Klage; ladungsfähige Anschrift
- OLG Stuttgart, 03.01.2011 - 5 U 94/09
Zulässigkeit einer Klage: Anforderungen an die Angabe einer ladungsfähigen …
- FG Düsseldorf, 03.07.2002 - 4 V 3074/02
Auskunftsersuchen; Passbehörde; Steuerrückstand; Steuergeheimnis; Einstweilige …
- BGH, 29.06.2006 - IX ZR 144/04
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren
- BFH, 13.09.2001 - IV B 87/01
Luxemburg - Haftbefehl - Arrestanordnung - Vermögenseinziehung - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2007 - 16 B 224/07
Namensrecht: Kinder müssen mit den Problemen der Eltern "zu leben lernen"
- FG Hamburg, 28.06.2007 - 3 K 237/06
AO / EStG / EGV: Vollmacht /
- BFH, 07.12.2007 - VII S 17/07
Angabe der ladungsfähigen Anschrift als Sachurteilsvoraussetzung - eingeschränkte …
- BFH, 06.03.2001 - IX R 98/97
Bezeichnung des Klägers; Angabe der ladungsfähigen Anschrift
- FG Baden-Württemberg, 22.05.2003 - 4 K 75/98
Während eines Steuerstrafverfahrens beschlagnahmte Unterlagen; Verwertungsverbot; …
- BFH, 05.04.2001 - XI B 42/00
Angabe der ladungsfähigen Anschrift als Voraussetzung für die Zulässigkeit der …
- BFH, 15.02.2002 - XI B 55/01
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
- BFH, 11.04.2002 - XI B 20/01
Grundsätzliche Bedeutung; ordnungsgemäße Klageerhebung
- FG Baden-Württemberg, 20.02.2001 - 4 K 317/96
Durchführung eines Besteuerungsverfahrens nach Einleitung eines …
- FG Hessen, 26.04.2007 - 3 K 1997/05
Klägerbezeichnung nach § 65 FGO erfordert Angabe einer ladungsfähigen Anschrift
- LAG Baden-Württemberg, 23.05.2002 - 21 Sa 119/01
Ordnungsgemäße Klagerhebung; ladungsfähige Anschrift des Klägers bei unklarer …
- OLG Hamburg, 03.03.2009 - 7 U 78/08
Persönlichkeitsschutz in der Presse: Berichterstattung über Namensänderung eines …
- FG Hamburg, 31.10.2008 - 3 K 200/08
Finanzgerichtsordnung / (Abkommens-)Kindergeld: Zweifel an Klägerwohnsitz / …
- FG Sachsen, 12.05.2004 - 5 V 830/03
Betriebsstätte und gewerbliche Einkünfte im Inland durch Beratertätigkeit für …
- FG Sachsen, 06.11.2002 - 5 V 1726/02
Zulässiger gerichtlicher Rechtsbehelf; Bezeichnung der Beteiligten unter Angabe …
- VG Minden, 28.12.2001 - 2 L 1058/01
Keine rechtsextreme Versammlung an der Wewelsburg
- FG Berlin-Brandenburg, 12.10.2017 - 4 K 4239/14
Ordnungsgemäße Klageerhebung erfordert Angabe der ladungsfähigen Anschrift - …
- FG München, 02.08.2016 - 2 K 2532/14
Erlass von Vermögensteuer
- FG Sachsen-Anhalt, 06.11.2002 - 5 V 1726/02
Ladungsfähige Anschrift als Bestandteil eines zulässigen Rechtsmittels; …
- BFH, 05.04.2001 - XI B 44/00
Nichtzulassungsbeschwerde - Klageerhebung - Prozessbevollmacht - Divergenzrüge - …
- FG München, 18.08.2018 - 2 K 1768/16
Ablehnung einer Einkommensteuerveranlagung
- OLG Hamburg, 24.03.2009 - 7 U 81/08
- BFH, 05.04.2001 - XI B 43/00
Nichtzulassungsbeschwerde - Klageerhebung - Prozessbevollmacht - Divergenzrüge - …
- FG Sachsen-Anhalt, 22.01.2013 - 4 K 205/12
Bezeichnung des Klägers - Auslegung
- FG Sachsen, 26.03.2002 - 7 K 1573/00
Zum Umfang der Nachweispflicht für Dienstreisen und Familienheimfahrten; …
- FG München, 02.08.2016 - 2 V 1212/16
Antrag auf Erlass von Vermögensteuer