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   BFH, 13.04.2017 - IV R 25/15   

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https://dejure.org/2017,26053
BFH, 13.04.2017 - IV R 25/15 (https://dejure.org/2017,26053)
BFH, Entscheidung vom 13.04.2017 - IV R 25/15 (https://dejure.org/2017,26053)
BFH, Entscheidung vom 13. April 2017 - IV R 25/15 (https://dejure.org/2017,26053)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Notwendige Beiladung des Mitunternehmers bei Streit um Höhe seines Sonderbetriebsgewinns

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 48 Abs 1 Nr 5, FGO § 60 Abs 3 S 1
    Notwendige Beiladung des Mitunternehmers bei Streit um Höhe seines Sonderbetriebsgewinns

  • Bundesfinanzhof

    Notwendige Beiladung des Mitunternehmers bei Streit um Höhe seines Sonderbetriebsgewinns

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 48 Abs 1 Nr 5 FGO, § 60 Abs 3 S 1 FGO
    Notwendige Beiladung des Mitunternehmers bei Streit um Höhe seines Sonderbetriebsgewinns

  • IWW

    § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 60 Abs. 3 Satz 1 FGO, § 48 FGO, § 48 Abs. 1 Nr. 5 FGO, § 123 Abs. 1 Satz 2 FGO, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Notwendige Beiladung der Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft

  • rewis.io

    Notwendige Beiladung des Mitunternehmers bei Streit um Höhe seines Sonderbetriebsgewinns

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendige Beiladung der Gesellschafter einer BGB -Gesellschaft

  • rechtsportal.de

    FGO § 60 Abs. 3 S. 1
    Notwendige Beiladung der Gesellschafter einer BGB -Gesellschaft

  • datenbank.nwb.de

    Notwendige Beiladung des Mitunternehmers bei Streit um Höhe seines Sonderbetriebsgewinns

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Streit um Höhe des Sonderbetriebsgewinns - und die notwendige Beiladung des Mitunternehmers

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 4 Abs 1
    Personengesellschaft, Sonderbetriebsvermögen, Wertpapier, Einlage, Nachweis, Buchführung

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Köln, 24.03.2015 - 1 K 2217/12

    Willkürakt bei elektronischer Buchführung

    Auszug aus BFH, 13.04.2017 - IV R 25/15
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 24. März 2015 1 K 2217/12 aufgehoben.

    Das FG wies die Klage der Klägerin mit Urteil vom 24. März 2015  1 K 2217/12 ab.

  • BFH, 04.11.2003 - VIII R 38/01

    Teilbestandskraft und Teilfeststellungsverjährung

    Auszug aus BFH, 13.04.2017 - IV R 25/15
    Klagen nicht alle von mehreren nach § 48 FGO Klagebefugten, müssen deshalb die übrigen Klagebefugten mit Ausnahme solcher, die unter keinem denkbaren Gesichtspunkt von dem Ausgang des Rechtsstreits betroffen sind, zum Verfahren beigeladen werden (z.B. BFH-Urteil vom 4. November 2003 VIII R 38/01, BFH/NV 2004, 1372, unter II.A.).
  • BFH, 04.09.2014 - IV R 44/13

    Notwendige Beiladung eines nach Klageerhebung ausgeschiedenen Gesellschafters -

    Auszug aus BFH, 13.04.2017 - IV R 25/15
    § 123 Abs. 1 Satz 2 FGO eröffnet dem BFH die Möglichkeit, eine notwendige Beiladung im Revisionsverfahren nachzuholen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 4. September 2014 IV R 44/13, Rz 14, m.w.N.).
  • BFH, 12.05.2016 - IV R 27/13

    Steuerrechtliche Anerkennung einer atypisch stillen Gesellschaft mit einem

    Auszug aus BFH, 13.04.2017 - IV R 25/15
    Eine unterbliebene notwendige Beiladung stellt einen vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfenden Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens dar (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Mai 2016 IV R 27/13, Rz 17, m.w.N.).
  • BFH, 29.10.2019 - IX R 38/17

    Bewertung der Angemessenheit des Kaufpreises von Mietwohngrundstücken im

    Vor diesem Hintergrund ist die Gesellschafterin F gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 5 FGO im Verfahren der gesonderten und einheitlichen Feststellung klagebefugt und mithin notwendig beizuladen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13.04.2017 - IV R 25/15, BFH/NV 2017, 1182; Leipold in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 60 FGO Rz 70, m.w.N.).
  • BFH, 19.07.2018 - IV R 10/17

    Mitunternehmerinitiative eines atypisch still Beteiligten

    Klagen nicht alle von mehreren nach § 48 FGO Klagebefugten, müssen deshalb die übrigen Klagebefugten mit Ausnahme solcher, die unter keinem denkbaren Gesichtspunkt von dem Ausgang des Rechtsstreits betroffen sind, zum Verfahren beigeladen werden (z.B. BFH-Urteil vom 13. April 2017 IV R 25/15, Rz 8).
  • BFH, 03.05.2022 - IX R 22/19

    AfA-Berechtigung des Erwerbers nach entgeltlichem Erwerb eines Anteils an einer

    Die unterbliebene notwendige Beiladung ist ein von Amts wegen zu beachtender Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13.04.2017 - IV R 25/15, BFH/NV 2017, 1182, Rz 7 f., m.w.N.).
  • BFH, 22.03.2022 - IV R 19/19

    Betrieblich veranlasste Schuldzinsen bei Überentnahme

    Klagen nicht alle von mehreren nach § 48 FGO Klagebefugten, müssen deshalb die übrigen Klagebefugten mit Ausnahme solcher, die unter keinem denkbaren Gesichtspunkt von dem Ausgang des Rechtsstreits betroffen sind, zum Verfahren beigeladen werden (z.B. BFH-Urteil vom 13.04.2017 - IV R 25/15, Rz 8).
  • BFH, 07.06.2018 - IV R 11/16

    Kein Wegfall der Klage- und Prozessführungsbefugnis einer Personengesellschaft

    Eine unterbliebene notwendige Beiladung stellt einen vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfenden Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens dar (z.B. BFH-Urteile vom 12. Mai 2016 IV R 27/13, Rz 17, und vom 13. April 2017 IV R 25/15, Rz 7).
  • BFH, 29.10.2019 - IX R 39/17

    Bewertung der Angemessenheit des Kaufpreises von Mietwohngrundstücken im

    Vor diesem Hintergrund ist die Gesellschafterin F gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 5 FGO im Verfahren der gesonderten und einheitlichen Feststellung klagebefugt und mithin notwendig beizuladen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13.04.2017 - IV R 25/15, BFH/NV 2017, 1182; Leipold in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 60 FGO Rz 70, m.w.N.).
  • FG Münster, 14.07.2017 - 6 K 2606/15

    Einkommensteuer: Behandlungsraum im privaten Wohnhaus der Ärztin als

    Klagen nicht alle von mehreren nach § 48 FGO Klagebefugten, müssen deshalb die übrigen Klagebefugten mit Ausnahme solcher, die unter keinem denkbaren Gesichtspunkt von dem Ausgang des Rechtsstreits betroffen sind, zum Verfahren beigeladen werden (z.B. BFH-Urteile vom 13.04.2017 IV R 25/15, juris, und vom 04.11.2003 VIII R 38/01, BFH/NV 2004, 1372, unter II.A.).
  • BFH, 04.12.2018 - IX R 13/17

    Geschlossener Immobilienfonds - Beiladung

    Die unterbliebene notwendige Beiladung ist ein vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfender Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. April 2017 IV R 25/15, BFH/NV 2017, 1182, Rz 7 f., m.w.N.).
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