Rechtsprechung
BFH, 13.04.2017 - IV R 25/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Notwendige Beiladung des Mitunternehmers bei Streit um Höhe seines Sonderbetriebsgewinns
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
FGO § 48 Abs 1 Nr 5, FGO § 60 Abs 3 S 1
Notwendige Beiladung des Mitunternehmers bei Streit um Höhe seines Sonderbetriebsgewinns
- Bundesfinanzhof
Notwendige Beiladung des Mitunternehmers bei Streit um Höhe seines Sonderbetriebsgewinns
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 48 Abs 1 Nr 5 FGO, § 60 Abs 3 S 1 FGO
Notwendige Beiladung des Mitunternehmers bei Streit um Höhe seines Sonderbetriebsgewinns - IWW
§ 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 60 Abs. 3 Satz 1 FGO, § 48 FGO, § 48 Abs. 1 Nr. 5 FGO, § 123 Abs. 1 Satz 2 FGO, § 143 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Notwendige Beiladung der Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft
- rewis.io
Notwendige Beiladung des Mitunternehmers bei Streit um Höhe seines Sonderbetriebsgewinns
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Notwendige Beiladung der Gesellschafter einer BGB -Gesellschaft
- rechtsportal.de
FGO § 60 Abs. 3 S. 1
Notwendige Beiladung der Gesellschafter einer BGB -Gesellschaft - datenbank.nwb.de
Notwendige Beiladung des Mitunternehmers bei Streit um Höhe seines Sonderbetriebsgewinns
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Streit um Höhe des Sonderbetriebsgewinns - und die notwendige Beiladung des Mitunternehmers
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Köln, 24.03.2015 - 1 K 2217/12
- BFH, 13.04.2017 - IV R 25/15
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (4)
- FG Köln, 24.03.2015 - 1 K 2217/12
Willkürakt bei elektronischer Buchführung
Auszug aus BFH, 13.04.2017 - IV R 25/15
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 24. März 2015 1 K 2217/12 aufgehoben.Das FG wies die Klage der Klägerin mit Urteil vom 24. März 2015 1 K 2217/12 ab.
- BFH, 04.11.2003 - VIII R 38/01
Teilbestandskraft und Teilfeststellungsverjährung
Auszug aus BFH, 13.04.2017 - IV R 25/15
Klagen nicht alle von mehreren nach § 48 FGO Klagebefugten, müssen deshalb die übrigen Klagebefugten mit Ausnahme solcher, die unter keinem denkbaren Gesichtspunkt von dem Ausgang des Rechtsstreits betroffen sind, zum Verfahren beigeladen werden (z.B. BFH-Urteil vom 4. November 2003 VIII R 38/01, BFH/NV 2004, 1372, unter II.A.). - BFH, 04.09.2014 - IV R 44/13
Notwendige Beiladung eines nach Klageerhebung ausgeschiedenen Gesellschafters - …
Auszug aus BFH, 13.04.2017 - IV R 25/15
§ 123 Abs. 1 Satz 2 FGO eröffnet dem BFH die Möglichkeit, eine notwendige Beiladung im Revisionsverfahren nachzuholen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 4. September 2014 IV R 44/13, Rz 14, m.w.N.). - BFH, 12.05.2016 - IV R 27/13
Steuerrechtliche Anerkennung einer atypisch stillen Gesellschaft mit einem …
Auszug aus BFH, 13.04.2017 - IV R 25/15
Eine unterbliebene notwendige Beiladung stellt einen vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfenden Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens dar (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Mai 2016 IV R 27/13, Rz 17, m.w.N.).
- BFH, 29.10.2019 - IX R 38/17
Bewertung der Angemessenheit des Kaufpreises von Mietwohngrundstücken im …
Vor diesem Hintergrund ist die Gesellschafterin F gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 5 FGO im Verfahren der gesonderten und einheitlichen Feststellung klagebefugt und mithin notwendig beizuladen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13.04.2017 - IV R 25/15, BFH/NV 2017, 1182; Leipold in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 60 FGO Rz 70, m.w.N.). - BFH, 19.07.2018 - IV R 10/17
Mitunternehmerinitiative eines atypisch still Beteiligten
Klagen nicht alle von mehreren nach § 48 FGO Klagebefugten, müssen deshalb die übrigen Klagebefugten mit Ausnahme solcher, die unter keinem denkbaren Gesichtspunkt von dem Ausgang des Rechtsstreits betroffen sind, zum Verfahren beigeladen werden (z.B. BFH-Urteil vom 13. April 2017 IV R 25/15, Rz 8). - BFH, 03.05.2022 - IX R 22/19
AfA-Berechtigung des Erwerbers nach entgeltlichem Erwerb eines Anteils an einer …
Die unterbliebene notwendige Beiladung ist ein von Amts wegen zu beachtender Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13.04.2017 - IV R 25/15, BFH/NV 2017, 1182, Rz 7 f., m.w.N.).
- BFH, 22.03.2022 - IV R 19/19
Betrieblich veranlasste Schuldzinsen bei Überentnahme
Klagen nicht alle von mehreren nach § 48 FGO Klagebefugten, müssen deshalb die übrigen Klagebefugten mit Ausnahme solcher, die unter keinem denkbaren Gesichtspunkt von dem Ausgang des Rechtsstreits betroffen sind, zum Verfahren beigeladen werden (z.B. BFH-Urteil vom 13.04.2017 - IV R 25/15, Rz 8). - BFH, 07.06.2018 - IV R 11/16
Kein Wegfall der Klage- und Prozessführungsbefugnis einer Personengesellschaft …
Eine unterbliebene notwendige Beiladung stellt einen vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfenden Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens dar (z.B. BFH-Urteile vom 12. Mai 2016 IV R 27/13, Rz 17, und vom 13. April 2017 IV R 25/15, Rz 7). - BFH, 29.10.2019 - IX R 39/17
Bewertung der Angemessenheit des Kaufpreises von Mietwohngrundstücken im …
Vor diesem Hintergrund ist die Gesellschafterin F gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 5 FGO im Verfahren der gesonderten und einheitlichen Feststellung klagebefugt und mithin notwendig beizuladen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13.04.2017 - IV R 25/15, BFH/NV 2017, 1182; Leipold in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 60 FGO Rz 70, m.w.N.). - FG Münster, 14.07.2017 - 6 K 2606/15
Einkommensteuer: Behandlungsraum im privaten Wohnhaus der Ärztin als …
Klagen nicht alle von mehreren nach § 48 FGO Klagebefugten, müssen deshalb die übrigen Klagebefugten mit Ausnahme solcher, die unter keinem denkbaren Gesichtspunkt von dem Ausgang des Rechtsstreits betroffen sind, zum Verfahren beigeladen werden (z.B. BFH-Urteile vom 13.04.2017 IV R 25/15, juris, …und vom 04.11.2003 VIII R 38/01, BFH/NV 2004, 1372, unter II.A.). - BFH, 04.12.2018 - IX R 13/17
Geschlossener Immobilienfonds - Beiladung
Die unterbliebene notwendige Beiladung ist ein vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfender Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. April 2017 IV R 25/15, BFH/NV 2017, 1182, Rz 7 f., m.w.N.).