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   BFH, 23.04.1998 - IV R 25/97   

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https://dejure.org/1998,5656
BFH, 23.04.1998 - IV R 25/97 (https://dejure.org/1998,5656)
BFH, Entscheidung vom 23.04.1998 - IV R 25/97 (https://dejure.org/1998,5656)
BFH, Entscheidung vom 23. April 1998 - IV R 25/97 (https://dejure.org/1998,5656)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Gartenbaubetrieb - Einnahme-Überschuß-Rechnung - Bilanzierter Pflanzenbestand - Aktivierungspflichtige mehrjährige Kulturen

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 1; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1; ; FGO § 126 Abs. 2; ; FGO § 118 Abs. 2

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 07.02.1985 - IV R 56/82

    Falsche Anwendung der Hektar Richtsätze auf Pflanzenbestände im Rahmen der

    Auszug aus BFH, 23.04.1998 - IV R 25/97
    Ein solcher Pflanzenbestand gehört zum Umlaufvermögen und ist zwingend zu aktivieren (Senatsurteile vom 3. Dezember 1970 IV R 170/67, BFHE 101, 373, BStBl II 1971, 321, und vom 7. Februar 1985 IV R 56/82, BFH/NV 1986, 664).

    a) Wie der erkennende Senat in seinen Urteilen in BFHE 101, 373, BStBl II 1971, 321 und in BFH/NV 1986, 664 ausgeführt hat, beinhaltet der Baumschulerlaß eine Schätzung der gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG maßgeblichen Anschaffungs- und Herstellungskosten der Pflanzenbestände, gegen deren Anwendung im Hinblick auf die erheblichen Schwierigkeiten bei der Feststellung der tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten keine Bedenken bestehen.

  • BFH, 03.12.1970 - IV R 170/67

    Baumschulkulturen - Umlaufvermögen - Wiederaufschulung - Geräumtes Quartier -

    Auszug aus BFH, 23.04.1998 - IV R 25/97
    Ein solcher Pflanzenbestand gehört zum Umlaufvermögen und ist zwingend zu aktivieren (Senatsurteile vom 3. Dezember 1970 IV R 170/67, BFHE 101, 373, BStBl II 1971, 321, und vom 7. Februar 1985 IV R 56/82, BFH/NV 1986, 664).

    a) Wie der erkennende Senat in seinen Urteilen in BFHE 101, 373, BStBl II 1971, 321 und in BFH/NV 1986, 664 ausgeführt hat, beinhaltet der Baumschulerlaß eine Schätzung der gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG maßgeblichen Anschaffungs- und Herstellungskosten der Pflanzenbestände, gegen deren Anwendung im Hinblick auf die erheblichen Schwierigkeiten bei der Feststellung der tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten keine Bedenken bestehen.

  • BFH, 14.03.1961 - I 17/60 S

    Abgrenzung des § 4 Abs. 1 letzter Satz EStG verwandten Begriffs des "Grund und

    Auszug aus BFH, 23.04.1998 - IV R 25/97
    Für einjährige Kulturen wie etwa das Feldinventar hat die Finanzverwaltung allerdings mit Billigung des Bundesfinanzhofs (BFH) zugelassen, daß aus Vereinfachungsgründen auf eine Bilanzierung verzichtet werden kann (Erlaß des Bundesministers der Finanzen vom 15. Dezember 1981, BStBl I 1981, 878, Tz. 3.2; BFH-Urteile vom 14. März 1961 I 17/60 S, BFHE 73, 359, BStBl III 1961, 398; vom 16. November 1978 IV R 160/74, BFHE 126, 429, BStBl II 1979, 138).
  • BFH, 16.11.1978 - IV R 160/74

    Landwirtschaftlicher Betrieb - Eröffnungsbilanz - Entschädigung vom Verpächter -

    Auszug aus BFH, 23.04.1998 - IV R 25/97
    Für einjährige Kulturen wie etwa das Feldinventar hat die Finanzverwaltung allerdings mit Billigung des Bundesfinanzhofs (BFH) zugelassen, daß aus Vereinfachungsgründen auf eine Bilanzierung verzichtet werden kann (Erlaß des Bundesministers der Finanzen vom 15. Dezember 1981, BStBl I 1981, 878, Tz. 3.2; BFH-Urteile vom 14. März 1961 I 17/60 S, BFHE 73, 359, BStBl III 1961, 398; vom 16. November 1978 IV R 160/74, BFHE 126, 429, BStBl II 1979, 138).
  • BFH, 21.10.1993 - IV R 87/92

    Steuer - Gewinnermittlung - Herstellungskosten

    Auszug aus BFH, 23.04.1998 - IV R 25/97
    Dies liegt in der Natur der Sache, weil nicht nur Einzelkosten, sondern auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten Bestandteil der Herstellungskosten sind (vgl. Senatsurteil vom 21. Oktober 1993 IV R 87/92, BFHE 172, 462, BStBl II 1994, 176).
  • FG Niedersachsen, 11.01.1994 - VII 123/92
    Auszug aus BFH, 23.04.1998 - IV R 25/97
    Wollte man auf die Kulturzeit im Betrieb des Steuerpflichtigen abstellen, würde der mit dem Verzicht auf eine Aktivierung einjähriger Kulturen verfolgte Vereinfachungszweck durch die entstehenden Abgrenzungs- und Nachweisfragen in sein Gegenteil verkehrt (ebenso Niedersächsisches FG vom 11. Januar 1994 VII 123/92, EFG 1994, 560, rkr.).
  • BFH, 05.06.2008 - IV R 67/05

    Der einzelne (Baum-)Bestand als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut eines

    Daran anknüpfend wird die stehende Ernte ebenso wie die Pflanzen einer Baumschule dem Umlaufvermögen zugerechnet (Senatsurteil vom 23. April 1998 IV R 25/97, BFH/NV 1998, 1470).
  • FG Niedersachsen, 24.03.2009 - 15 K 11642/04

    Zulässige Schätzung der gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 Einkommenssteuergesetz (EStG)

    Für einjährige Kulturen wie etwa das Feldinventar hat die Finanzverwaltung allerdings mit Billigung des Bundesfinanzhofs (BFH) zugelassen, dass aus Vereinfachungsgründen auf eine Bilanzierung verzichtet werden kann (vgl. BFH, Urteil vom 23. April 1998 IV R 25/97, BFH/NV 1998, 1470 m.w.N.).

    Wollte man auf die Kulturzeit im Betrieb des Steuerpflichtigen abstellen, würde der mit dem Verzicht auf die Aktivierung einjähriger Kulturen verfolgte Vereinfachungszweck durch die entstehenden Abgrenzungs- und Nachweisfragen in sein Gegenteil verkehrt (BFH, Urteil vom 23. April 1998 IV R 25/97, a.a.O.).

    Auch gegen die im Streitfall relevante Neufassung der begünstigten Heckenpflanzen durch das BMF-Schreiben vom 9. Januar 1991 hat er keine ausdrücklichen Bedenken erhoben (vgl. BFH, Urteil vom 23. April 1998 IV R 25/97, BFH/NV 1998, 1470 m.w.N.).

    Der BFH hat zu der Möglichkeit der Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse des einzelnen Baumschulenbetriebs aber ausgeführt, dass eine solche dem Vereinfachungszweck des Erlasses wegen der entstehenden Abgrenzungs- und Nachweisfragen entgegen stehe und deshalb nicht zulässig sei (vgl. BFH, Urteil vom 23. April 1998 IV R 25/97, BFH/NV 1998, 1470).

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