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   BFH, 24.02.2005 - IV R 28/00   

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https://dejure.org/2005,4138
BFH, 24.02.2005 - IV R 28/00 (https://dejure.org/2005,4138)
BFH, Entscheidung vom 24.02.2005 - IV R 28/00 (https://dejure.org/2005,4138)
BFH, Entscheidung vom 24. Februar 2005 - IV R 28/00 (https://dejure.org/2005,4138)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 1; ; EStG § 6b; ; EStG § 52 Abs. 15 Satz 4; ; EStG § 52 Abs. 15 Satz 8; ; EStG § 53; ; FGO § 68; ; FGO § 68 Satz 2 a.F.; ; EStDV § 7 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unentgeltliche Betriebsübertragung

  • datenbank.nwb.de

    Zwangsentnahme bzw. Betriebsaufgabe bei unentgeltlicher Hofübergabe unter Zurückbehaltung nicht wesentlicher Betriebsgrundlagen und Fortführung eines verkleinerten Betriebs durch den Hofübergeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zusammenveranlagung eines Ehepaars zur Einkommensteuer bei Einkünften aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft; Zuführung eines zurückbehaltenen Grundstücks als Privatvermögen durch Einlage zum Betriebsvermögen wegen einer unentgeltlichen Übertragung; Einordnung von ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 13, EStG § 6 Abs 1 Nr 4, EStG § 7 Abs 1, EStG § 52 Abs 15 S 8
    Betriebsvermögen; Buchwert; Entnahme; Landwirtschaft; Rheinische Hofübergabe; Teilwert; Vorweggenommene Erbfolge

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (26)

  • BFH, 15.10.1987 - IV R 66/86

    Betriebsaufgabe eines verpachteten land- und forstwirtschafltlichen Betriebes

    Auszug aus BFH, 24.02.2005 - IV R 28/00
    e) Soweit der Kläger hiergegen eingewandt hat, das Verpächterwahlrecht habe seinem Vater nicht zustehen können, weil er wegen seines hohen Alters den Betrieb nach Ablauf des Pachtvertrags nicht mehr hätte aufnehmen können, verkennt er, dass die Rechtsprechung dem Steuerpflichtigen das Verpächterwahlrecht auch und vor allem im Hinblick auf die Möglichkeit der Fortführung des Betriebs durch den Rechtsnachfolger eingeräumt hat (BFH-Urteile vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260; vom 28. September 1995 IV R 39/94, BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276, und vom 19. August 1998 X R 176/96, BFH/NV 1999, 454, jeweils m.w.N.).

    Denn nach der Rechtsprechung des Senats kommt es beim Übergang des Verpachtungsbetriebs im Wege der Erbfolge nicht zu einer Betriebsaufgabe; das Verpächterwahlrecht geht vielmehr auf den Erben über (s. nur Senatsurteile in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260, und vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89, BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392).

  • BFH, 13.11.1963 - GrS 1/63

    Wahlrecht des Verpächters zur Bewertung der Verpachtung des Gewerbetriebs als

    Auszug aus BFH, 24.02.2005 - IV R 28/00
    Entgegen der Auffassung der Vorinstanz und der Revision kann dabei allerdings dahinstehen, ob die Hofübergabe unter Vorbehaltsnießbrauch und gleichzeitiger Verpachtung des Betriebs an den Hofnachfolger den Betriebsverpachtungsgrundsätzen unterliegt (s. Urteil des Großen Senats des BFH vom 13. November 1963 GrS 1/63 S, BFHE 78, 315, BStBl III 1964, 124), oder ob der Übergeber insoweit nur noch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung beziehen kann.

    Insoweit setzte der Vater des Klägers daher nur seine bisherige Tätigkeit, wenn auch in geringerem Umfang, fort, denn die Betriebsverpachtung ohne Aufgabeerklärung ist eine Fortführung des Betriebs in anderer Form (ständige Rechtsprechung des BFH seit der Entscheidung des Großen Senats in BFHE 78, 315, BStBl III 1964, 124, 126, li.

  • BFH, 17.10.1991 - IV R 97/89

    Zur Aufgabe zweier Betriebe durch eine Erbengemeinschaft bei gleichzeitiger

    Auszug aus BFH, 24.02.2005 - IV R 28/00
    Denn nach der Rechtsprechung des Senats kommt es beim Übergang des Verpachtungsbetriebs im Wege der Erbfolge nicht zu einer Betriebsaufgabe; das Verpächterwahlrecht geht vielmehr auf den Erben über (s. nur Senatsurteile in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260, und vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89, BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392).
  • BFH, 07.12.1995 - IV R 109/94

    Aufgabeerklärung bei Betriebsverpachtung

    Auszug aus BFH, 24.02.2005 - IV R 28/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist ein FA bei der Durchführung einer Veranlagung grundsätzlich nicht an Auffassungen gebunden, die es bei vorhergehenden Veranlagungen vertreten hat (s. etwa Senatsurteile vom 22. März 1990 IV R 145/88, BFHE 160, 253, BStBl II 1990, 643; vom 14. März 1991 IV R 135/90, BFHE 164, 408, BStBl II 1991, 769, und vom 7. Dezember 1995 IV R 109/94, BFH/NV 1996, 663, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 14.03.1991 - IV R 135/90

    Eine dem beratenden Betriebswirt ähnliche Tätigkeit setzt Nachweis der

    Auszug aus BFH, 24.02.2005 - IV R 28/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist ein FA bei der Durchführung einer Veranlagung grundsätzlich nicht an Auffassungen gebunden, die es bei vorhergehenden Veranlagungen vertreten hat (s. etwa Senatsurteile vom 22. März 1990 IV R 145/88, BFHE 160, 253, BStBl II 1990, 643; vom 14. März 1991 IV R 135/90, BFHE 164, 408, BStBl II 1991, 769, und vom 7. Dezember 1995 IV R 109/94, BFH/NV 1996, 663, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 22.03.1990 - IV R 145/88

    Klavierstimmer übt keine künstlerische Tätigkeit aus

    Auszug aus BFH, 24.02.2005 - IV R 28/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist ein FA bei der Durchführung einer Veranlagung grundsätzlich nicht an Auffassungen gebunden, die es bei vorhergehenden Veranlagungen vertreten hat (s. etwa Senatsurteile vom 22. März 1990 IV R 145/88, BFHE 160, 253, BStBl II 1990, 643; vom 14. März 1991 IV R 135/90, BFHE 164, 408, BStBl II 1991, 769, und vom 7. Dezember 1995 IV R 109/94, BFH/NV 1996, 663, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 28.09.1995 - IV R 39/94

    Gesamttreuhandvermögen - Entnahmegewinn - Betriebsaufgabe - Betriebsunterbrechung

    Auszug aus BFH, 24.02.2005 - IV R 28/00
    e) Soweit der Kläger hiergegen eingewandt hat, das Verpächterwahlrecht habe seinem Vater nicht zustehen können, weil er wegen seines hohen Alters den Betrieb nach Ablauf des Pachtvertrags nicht mehr hätte aufnehmen können, verkennt er, dass die Rechtsprechung dem Steuerpflichtigen das Verpächterwahlrecht auch und vor allem im Hinblick auf die Möglichkeit der Fortführung des Betriebs durch den Rechtsnachfolger eingeräumt hat (BFH-Urteile vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260; vom 28. September 1995 IV R 39/94, BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276, und vom 19. August 1998 X R 176/96, BFH/NV 1999, 454, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 28.05.1998 - IV R 31/97

    Betriebsvorrichtungen bei eiserner Verpachtung

    Auszug aus BFH, 24.02.2005 - IV R 28/00
    Der Senat hat diese sog. Rheinische Hofübergabe bisher anerkannt (Senatsurteil vom 5. Juli 1984 IV R 57/82, BFHE 146, 370, BStBl II 1986, 322, allerdings einen Gewerbebetrieb betreffend; s. auch BFH-Urteile vom 28. Mai 1998 IV R 31/97, BFHE 186, 263, BStBl II 2000, 286 zu 6. der Gründe; vom 11. November 1988 III R 268/84, BFHE 156, 403, BStBl II 1989, 872, und vom 30. Juli 1985 VIII R 71/81, BFHE 144, 376, BStBl II 1986, 327).
  • BFH, 24.09.2001 - IX B 84/01

    Beschwerde - Beschwerdebegründung - Feststellungsbescheid -

    Auszug aus BFH, 24.02.2005 - IV R 28/00
    Es handelt sich dabei um eine unbeachtliche Falschbezeichnung im Erläuterungsteil der Steuerbescheide, die keinen Einfluss auf den Festsetzungsteil der Einkommensteueränderungsbescheide hat (BFH-Beschluss vom 24. September 2001 IX B 84/01, BFH/NV 2002, 307) und die die Wirksamkeit dieser Bescheide nicht in Frage stellt (Senatsurteil vom 7. Februar 1980 IV R 84/77, BFHE 130, 9, BStBl II 1980, 343, zu der § 121 Abs. 1 der Abgabenordnung --AO 1977-- entsprechenden Regelung des § 211 Abs. 2 der Reichsabgabenordnung).
  • BFH, 19.02.1981 - IV R 116/77

    Der Entnahmegewinn, der bei unentgelticher Betriebsübertragung wegen

    Auszug aus BFH, 24.02.2005 - IV R 28/00
    Zu Unrecht beruft sich die Revision insoweit auf das Urteil vom 19. Februar 1981 IV R 116/77 (BFHE 133, 176, BStBl II 1981, 566), in dem der Senat von einer Entnahme der bei einer Geschäftsübergabe (Obstgroßhandel) zurückbehaltenen Flächen ausging, weil die den Betrieb übergebenden Kläger ihre betriebliche Tätigkeit eingestellt hatten.
  • BFH, 11.11.1988 - III R 268/84

    Keine AfA des Eigentümers eines Betriebsgrundstücks neben Mietaufwand bei

  • BFH, 19.08.1998 - X R 176/96

    Verpächterwahlrecht bei vorweggenommener Erbfolge

  • BFH, 29.10.1997 - X R 37/95

    Bekanntgabe eines Änderungsbescheids im Klageverfahren

  • BFH, 30.07.1985 - VIII R 71/81

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung eines Nutzungsrechts an einem Grundstück und

  • BFH, 14.05.2003 - XI R 37/99

    Antragsfrist nach § 68 Satz 2 FGO a.F.

  • BFH, 29.10.1992 - IV R 117/91

    Annahme einer Betriebsaufgabe nach der Übertragung der wesentlichen

  • BFH, 07.08.1979 - VIII R 153/77

    Zur schenkweisen Unterbeteiligung von Kindern an einer atypischen stillen

  • BFH, 05.07.1984 - IV R 57/82

    Einkommensteuer - Steuerliche Anerkennung - Übereignung von Grundstücken -

  • BFH, 12.09.2002 - IV R 28/01

    Abfindung weichender Erben bei Betriebsverpachtung

  • BFH, 03.06.1997 - IX R 2/95

    Betriebsaufgabe auch bei Verpachtung und fehlender Aufgabeerklärung anzunehmen,

  • BFH, 07.02.1980 - IV R 84/77

    Zustellung eines Steuerbescheides - Rechtsbehelfsfrist - Fristbeginn - Abweichung

  • BFH, 28.03.1985 - IV R 88/81

    Zurückbehalten eines Grundstücks bei Betriebsveräußerung

  • BFH, 01.02.1990 - IV R 8/89

    Betriebsaufgabe statt Betriebsübertragung im ganzen bei Rückbehalt von 18 v. H.

  • BFH, 18.03.1999 - IV R 65/98

    Umfang eines landwirtschaftlichen Betriebs

  • BFH, 20.04.1989 - IV R 95/87

    Verpächterwahlrecht nur bei Verpachtung eines selbst bewirtschafteten Betriebes

  • BFH, 05.05.1994 - VI R 98/93

    Während Klageverfahren ergehender Änderungsbescheid ist i. d. R. dem

  • BSG, 26.07.2016 - B 4 AS 47/15 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung einer Bewilligungsentscheidung

    Abgesehen davon, dass während eines bei Gericht anhängigen Rechtsstreits das Ermessen der Behörde hinsichtlich der Bekanntgabe von Verwaltungsakten, die den Klagegegenstand betreffen, ohnehin dahingehend auf Null reduziert ist, dass eine Bekanntgabe gegenüber dem Prozessbevollmächtigten zu erfolgen hat (Pattar in jurisPK-SGB X, 2013, § 37 SGB X RdNr 87; vgl zur Bekanntgabe gegenüber dem aktuellen Prozessbevollmächtigten BFH vom 24.2.2005 - IV R 28/00, juris RdNr 10; vgl BFH vom 5.5.1994 - VI R 98/93 - BFHE 174, 208, 211 f, BStBl II 1994, 806, 807 f - juris RdNr 14 ff) , ist § 37 SGB X hier schon mangels Verwaltungsaktqualität des Anhörungsschreibens vom 18.3.2015 nicht anwendbar.
  • BFH, 18.06.2015 - IV R 11/13

    Betriebsaufspaltung mit einer vermögensverwaltenden GmbH

    Die Frage der Wesentlichkeit sei daher unter Berücksichtigung der BFH-Urteile vom 28. März 1985 IV R 88/81 (BFHE 143, 559, BStBl II 1985, 508) und vom 24. Februar 2005 IV R 28/00 (BFH/NV 2005, 1062) zu beurteilen.

    Das FG hätte die den BFH-Urteilen in BFHE 143, 559, BStBl II 1985, 508 und in BFH/NV 2005, 1062 zu entnehmenden Rechtssätze nicht dem Streitfall zu Grunde legen dürfen, da vorliegend ein anderer Sachverhalt zu beurteilen sei.

    Die für die Übertragung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 3 EStG entwickelte Rechtsprechung (u.a. BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 1062), wonach eine wesentliche Betriebsgrundlage --bezogen auf die vom Betriebsübergeber zurückbehaltenen land- und forstwirtschaftlichen Flächen-- nicht vorliegt, wenn weniger als 10 % der land- und forstwirtschaftlichen Grundstücksflächen zurückbehalten werden, ist auf die besonderen Verhältnisse bei der Land- und Forstwirtschaft zugeschnitten und für die Beurteilung der Wesentlichkeit eines Grundstücks bei anderen Betriebsstrukturen grundsätzlich nicht heranzuziehen.

  • BFH, 19.03.2009 - IV R 78/06

    Grundstückvermietung an Filialbetrieb gewerbesteuerpflichtig

    Der Anteilssatz (10%) gibt vielmehr nur "im Allgemeinen einen Anhaltspunkt" für das Vorliegen wesentlicher Betriebsgrundlagen (vgl. --zusammenfassend-- Senatsurteil vom 24. Februar 2005 IV R 28/00, BFH/NV 2005, 1062); er ist zudem auf die Verhältnisse land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zugeschnitten und kann schon deshalb auf die vorliegend zu beurteilenden Besonderheiten von Filialunternehmen nicht übertragen werden.
  • BFH, 08.09.2005 - IV R 38/03

    Zur Abgrenzung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Hilfsgeschäfte vom

    Die Änderungsbescheide vom 15. November 2000 konnten daher keine Wirkung entfalten und insbesondere nicht die Antragsfrist nach § 68 Satz 2 FGO a.F. in Gang setzen (vgl. Senatsurteil vom 24. Februar 2005 IV R 28/00, BFH/NV 2005, 1062 unter I. der Gründe).
  • BFH, 08.05.2019 - VI R 26/17

    Vorbehaltsnießbrauch bei unentgeltlicher Übertragung eines verpachteten land- und

    Entsprechend hat der IV. Senat des BFH anerkannt, dass die Hofübergabe unter Vorbehaltsnießbrauch und gleichzeitiger Verpachtung des Betriebs an den Hofnachfolger (sog. Rheinische Hofübergabe) den Betriebsverpachtungsgrundsätzen unterliegt (BFH-Urteil vom 24. Februar 2005 IV R 28/00, BFH/NV 2005, 1062, unter II.1., m.w.N.).
  • BFH, 18.06.2015 - IV R 12/13

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18. Juni 2015 IV R 11/13 - Betriebsaufspaltung

    Die Frage der Wesentlichkeit sei daher unter Berücksichtigung der BFH-Urteile vom 28. März 1985 IV R 88/81 (BFHE 143, 559, BStBl II 1985, 508) und vom 24. Februar 2005 IV R 28/00 (BFH/NV 2005, 1062) zu beurteilen.

    Das FG hätte die den BFH-Urteilen in BFHE 143, 559, BStBl II 1985, 508 und in BFH/NV 2005, 1062 zu entnehmenden Rechtssätze nicht dem Streitfall zu Grunde legen dürfen, da vorliegend ein anderer Sachverhalt zu beurteilen sei.

    Die für die Übertragung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes entwickelte Rechtsprechung (u.a. BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 1062), wonach eine wesentliche Betriebsgrundlage --bezogen auf die vom Betriebsübergeber zurückbehaltenen land- und forstwirtschaftlichen Flächen-- nicht vorliegt, wenn weniger als 10 % der land- und forstwirtschaftlichen Grundstücksflächen zurückbehalten werden, ist auf die besonderen Verhältnisse bei der Land- und Forstwirtschaft zugeschnitten und für die Beurteilung der Wesentlichkeit eines Grundstücks bei anderen Betriebsstrukturen grundsätzlich nicht heranzuziehen.

  • BFH, 19.08.2008 - IX R 71/07

    Bei Verschmelzung ausgegebene neue Anteile sind i.S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

    Das FA hat den Änderungsbescheid den (sowohl im Klage- wie auch im Revisionsverfahren) Prozessbevollmächtigten zugestellt und damit wirksam bekannt gemacht (vgl. BFH-Urteil vom 24. Februar 2005 IV R 28/00, BFH/NV 2005, 1062).
  • BFH, 18.06.2015 - IV R 13/13

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18. Juni 2015 IV R 11/13 -

    Die Frage der Wesentlichkeit sei daher unter Berücksichtigung der BFH-Urteile vom 28. März 1985 IV R 88/81 (BFHE 143, 559, BStBl II 1985, 508) und vom 24. Februar 2005 IV R 28/00 (BFH/NV 2005, 1062) zu beurteilen.

    Das FG hätte die den BFH-Urteilen in BFHE 143, 559, BStBl II 1985, 508 und in BFH/NV 2005, 1062 zu entnehmenden Rechtssätze nicht dem Streitfall zu Grunde legen dürfen, da vorliegend ein anderer Sachverhalt zu beurteilen sei.

    Die für die Übertragung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 3 EStG entwickelte Rechtsprechung (u.a. BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 1062), wonach eine wesentliche Betriebsgrundlage --bezogen auf die vom Betriebsübergeber zurückbehaltenen land- und forstwirtschaftlichen Flächen-- nicht vorliegt, wenn weniger als 10 % der land- und forstwirtschaftlichen Grundstücksflächen zurückbehalten werden, ist auf die besonderen Verhältnisse bei der Land- und Forstwirtschaft zugeschnitten und für die Beurteilung der Wesentlichkeit eines Grundstücks bei anderen Betriebsstrukturen grundsätzlich nicht heranzuziehen.

  • FG Münster, 22.05.2019 - 7 K 802/18

    Betriebsaufgabe: Abgrenzung zwischen Zerschlagung und Verkleinerung bei einem

    Nach der Rechtsprechung des BFH stellen geringfügige Teilflächen (bis zu 10 %) keine wesentlichen Betriebsgrundlagen dar (BFH-Urteil vom 24.02.2005 IV R 28/00, BFH/NV 2005, 1062; Schmidt/Kulosa EStG § 14 Rz. 3).
  • BFH, 21.12.2016 - IV R 45/13

    Konkludente Mitunternehmerschaft bei Landwirtsehegatten - Zeitpunkt der Aufgabe

    Dies gelte unabhängig davon, ob die Übertragung alle wesentlichen Betriebsgrundlagen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs umfasse (BFH-Urteil vom 24. Februar 2005 IV R 28/00, BFH/NV 2005, 1062) oder die Übertragung erst nach und nach stattfinde (BFH-Beschluss vom 30. Dezember 2004 IV B 57/04, BFH/NV 2005, 1042), und zwar selbst dann, wenn die zurückbehaltenen land- und forstwirtschaftlichen Flächen keine eigenständige Existenzgrundlage mehr bildeten (BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 1042).
  • BFH, 11.07.2007 - XI R 1/07

    Anlauf der Frist für die Geltendmachung einer unwirksamen Klagerücknahme - Fehlen

  • FG Köln, 09.03.2006 - 15 K 801/03

    Betriebsaufspaltung - Grundstück von untergeordneter Bedeutung keine wesentliche

  • BFH, 08.09.2005 - IV B 101/04

    LuF - Buchwertübertragung

  • FG Niedersachsen, 24.02.2009 - 15 K 375/06

    Betriebsaufgabe des verpachteten landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.12.2011 - 5 K 5117/08

    Keine Betriebsaufspaltung zwischen zahlreichen Objektgesellschaften und einer

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.12.2011 - 5 K 5118/08

    Keine Betriebsaufspaltung zwischen zahlreichen Objektgesellschaften und einer

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.12.2011 - 5 K 5150/08

    Keine Betriebsaufspaltung zwischen zahlreichen Objektgesellschaften und einer

  • FG Niedersachsen, 22.01.2014 - 9 K 74/12

    Vorliegen eines Teilbetriebs bei einer im Rahmen eines landwirtschaftlichen

  • FG Rheinland-Pfalz, 12.12.2011 - 5 K 2300/09

    Unentgeltliche Betriebsübertragung eines landwirtschaftlichen Betriebes:

  • FG München, 13.09.2006 - 10 K 2650/03

    Zugehörigkeit eines Grundstücks zum Betriebsvermögen eines Betriebes der Land-

  • FG Rheinland-Pfalz, 02.12.2010 - 4 K 2699/06

    Nachträgliche Ergänzung des Urteils wegen Nichtberücksichtigung des

  • FG Münster, 21.12.2005 - 1 K 5371/02

    Zwangsentnahme im Rahmen unentgeltlicher Betriebsübernahme

  • FG München, 24.07.2009 - 1 K 949/06

    Landwirtschaftliches und forstwirtschaftliches Verpächterwahlrecht -

  • FG Baden-Württemberg, 28.06.2007 - 8 K 51/03

    Durchführung einer berichtigenden Artfortschreibung

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