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   BFH, 18.05.2000 - IV R 28/98   

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BFH, 18.05.2000 - IV R 28/98 (https://dejure.org/2000,1388)
BFH, Entscheidung vom 18.05.2000 - IV R 28/98 (https://dejure.org/2000,1388)
BFH, Entscheidung vom 18. Mai 2000 - IV R 28/98 (https://dejure.org/2000,1388)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Landwirtschaftlicher Betrieb - Vermietung und Verpachtung - Pachtzinsen - Waldfläche - Anpflanzung - Samenflug - Forstbetrieb

  • Judicialis

    BBauG § 34; ; AO 1977 § 110 Abs. 3; ; AO 1977 § ... 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; AO 1977 § 163; ; AO 1977 § 227; ; BewG § 33 Abs. 1; ; EStG § 4 Abs. 1 Satz 5; ; EStG § 55 Abs. 7; ; EStG § 4 Abs. 1 oder Abs. 3; ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 4; ; EStG § 55 Abs. 2 Nr. 2; ; EStG § 55 Abs. 1; ; EStG § 55 Abs. 5

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 13
    Grundstück; Landwirtschaft; Veräußerungsgewinn

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (21)

  • BFH, 26.06.1985 - IV R 149/83

    Forstbetrieb - Mindestgröße

    Auszug aus BFH, 18.05.2000 - IV R 28/98
    Zwar sind die Anforderungen, die die Rechtsprechung an das Vorliegen eines Forstbetriebs stellt, bei einem Bauernwald vor allem deshalb so gering, weil dieser als Wirtschaftsgut eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs keine eigenständige Existenzgrundlage bildet (BFH-Urteil vom 26. Juni 1985 IV R 149/83, BFHE 144, 67, BStBl II 1985, 549, zu B.I.).

    Abgesehen davon, dass bei aussetzenden Forstbetrieben die Gewinnerzielungsabsicht vom Objekt her nur für einen sehr langen Zeitraum beurteilt werden kann (vgl. Senat in BFHE 144, 67, BStBl II 1985, 549), führt nicht der Fortfall der Gewinnerzielungsabsicht und die damit verbundene Annahme einer Liebhaberei zur Betriebsaufgabe, sondern erst eine darauf gerichtete Handlung oder ein entsprechender Rechtsvorgang (BFH-Urteil vom 29. Oktober 1981 IV R 138/78, BFHE 134, 339, BStBl II 1982, 381).

  • BFH, 20.01.1955 - V 187/54 U

    Frist zur Stellung eines Antrages auf Umsatzsteuervergütung - Zulässigkeit von

    Auszug aus BFH, 18.05.2000 - IV R 28/98
    Insoweit sei ihr ungeachtet der Jahresfrist des § 110 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO 1977) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, weil sich das FA wegen Treu und Glaubens nicht auf die Ausschlussfrist berufen könne (BFH-Urteil vom 20. Januar 1955 V 187/54 U, BFHE 60, 214, BStBl III 1955, 81).

    Soweit sich die Kläger auf die Entscheidung des BFH in BFHE 60, 214, BStBl III 1955, 81 berufen haben, vermag ihnen der Senat nicht zu folgen.

  • BFH, 05.11.1981 - IV R 180/77

    Forstwirtschaftlicher Teilbetrieb - Teilbetriebsveräußerung - Nachhaltsbetrieb -

    Auszug aus BFH, 18.05.2000 - IV R 28/98
    Zwar sind die Anforderungen für die Annahme eines Teilbetriebs bei den sog. aussetzenden Forstbetrieben durch die Rechtsprechung des Senats stark herabgesetzt worden, so dass allein die Übertragung eines Areals mit Waldbestand von einer bestimmten Mindestgröße genügt (vgl. Senatsurteil vom 5. November 1981 IV R 180/77, BFHE 134, 426, BStBl II 1982, 158, m.w.N.).

    Auch bei einem aussetzenden forstwirtschaftlichen Betrieb verkörpert vor allem der natürlich wachsende Baumbestand den Betrieb, demgegenüber die notwendige Bearbeitung und Bestandspflege mit den dazu erforderlichen Betriebsmitteln zurücktreten kann (BFH in BFHE 134, 426, BStBl II 1982, 158).

  • BFH, 26.06.1996 - X R 73/94

    Ohne Rechtsgrund gezahlte Kirchensteuer nicht als Sonderausgaben abziehbar

    Auszug aus BFH, 18.05.2000 - IV R 28/98
    Dieser Erstattungsbetrag ist aber nach ständiger Rechtsprechung und Verwaltungspraxis mit der im Jahr der Erstattung gezahlten Kirchensteuer zu verrechnen (BFH-Urteil vom 26. Juni 1996 X R 73/94, BFHE 181, 144, BStBl II 1996, 646, m.w.N.).

    Das FG hat nichts für das Vorliegen eines dieser beiden Ausnahmetatbestände festgestellt, sondern sich vielmehr allein auf die Entscheidung des BFH in BFHE 181, 144, BStBl II 1996, 646 gestützt.

  • BFH, 29.10.1981 - IV R 138/78

    Übergang zur Liebhaberei keine Betriebsaufgabe

    Auszug aus BFH, 18.05.2000 - IV R 28/98
    Abgesehen davon, dass bei aussetzenden Forstbetrieben die Gewinnerzielungsabsicht vom Objekt her nur für einen sehr langen Zeitraum beurteilt werden kann (vgl. Senat in BFHE 144, 67, BStBl II 1985, 549), führt nicht der Fortfall der Gewinnerzielungsabsicht und die damit verbundene Annahme einer Liebhaberei zur Betriebsaufgabe, sondern erst eine darauf gerichtete Handlung oder ein entsprechender Rechtsvorgang (BFH-Urteil vom 29. Oktober 1981 IV R 138/78, BFHE 134, 339, BStBl II 1982, 381).
  • BFH, 01.12.1988 - IV R 72/87

    1. Keine Berücksichtigung von Dauerverlusten bei Gewinnermittlung nach

    Auszug aus BFH, 18.05.2000 - IV R 28/98
    Im Streitfall, in dem es an einer Gewinnermittlung überhaupt mangelte, kann nichts anderes gelten als in den vom Senat entschiedenen Fällen, in denen der Nachweis von Verlusten an der durchgeführten Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen scheiterte (Senatsurteile vom 24. Juli 1986 IV R 137/84, BFHE 147, 352, BStBl II 1986, 808, und vom 1. Dezember 1988 IV R 72/87, BFHE 155, 344, BStBl II 1989, 234; s. auch Senatsurteil vom 27. August 1992 IV R 111/91, BFHE 170, 27, BStBl II 1993, 336).
  • BFH, 24.07.1986 - IV R 137/84

    Kein landwirtschaftlicher Liebhabereibetrieb bei Gewinnermittlung nach

    Auszug aus BFH, 18.05.2000 - IV R 28/98
    Im Streitfall, in dem es an einer Gewinnermittlung überhaupt mangelte, kann nichts anderes gelten als in den vom Senat entschiedenen Fällen, in denen der Nachweis von Verlusten an der durchgeführten Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen scheiterte (Senatsurteile vom 24. Juli 1986 IV R 137/84, BFHE 147, 352, BStBl II 1986, 808, und vom 1. Dezember 1988 IV R 72/87, BFHE 155, 344, BStBl II 1989, 234; s. auch Senatsurteil vom 27. August 1992 IV R 111/91, BFHE 170, 27, BStBl II 1993, 336).
  • BFH, 27.08.1992 - IV R 111/91

    Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (§ 13 a EStG )

    Auszug aus BFH, 18.05.2000 - IV R 28/98
    Im Streitfall, in dem es an einer Gewinnermittlung überhaupt mangelte, kann nichts anderes gelten als in den vom Senat entschiedenen Fällen, in denen der Nachweis von Verlusten an der durchgeführten Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen scheiterte (Senatsurteile vom 24. Juli 1986 IV R 137/84, BFHE 147, 352, BStBl II 1986, 808, und vom 1. Dezember 1988 IV R 72/87, BFHE 155, 344, BStBl II 1989, 234; s. auch Senatsurteil vom 27. August 1992 IV R 111/91, BFHE 170, 27, BStBl II 1993, 336).
  • BFH, 11.12.1952 - IV 194/52 U

    Steuerrechtliche Bedeutung der Eintragung einer ins Handelsregister

    Auszug aus BFH, 18.05.2000 - IV R 28/98
    Dem entsprach schon die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs (RFH) und des BFH, wonach der Umstand, dass der Grund und Boden bei der Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft außer Ansatz blieb, dessen Zugehörigkeit zum land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen nicht ausschloss (vgl. etwa RFH-Urteil vom 26. Juli 1933 VI A 851/32, RStBl 1933, 1144, zu § 12 EStG 1925, und Senatsurteil vom 11. Dezember 1952 IV 194/52 U, BFHE 57, 126, BStBl III 1953, 50, zu § 4 Abs. 1 Satz 5 EStG a.F.; s. auch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 11. Mai 1970 1 BvL 17/67, BVerfGE 28, 227, zur Bodengewinnbesteuerung).
  • BFH, 28.05.1998 - X R 7/96

    Rückzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus BFH, 18.05.2000 - IV R 28/98
    Davon gibt es zwei Ausnahmen: Ist im Jahr der Erstattung an den Steuerpflichtigen eine Kompensation mit gleichartigen Aufwendungen nicht möglich, so ist der Sonderausgabenabzug des Jahres der Verausgabung um die nachträgliche Erstattung zu mindern und ein bereits bestandskräftiger Bescheid nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 zu ändern (BFH-Urteil vom 28. Mai 1998 X R 7/96, BFHE 186, 521, BStBl II 1999, 95).
  • BFH, 12.11.1992 - IV R 41/91

    § 28 EStG bei Gewinn aus Auflösung von fortgesetzter Gütergemeinschaft

  • BFH, 18.03.1976 - IV R 52/72

    Erwerb eines Forstgrundstücks - Unternehmer eines forstwirtschaftlichen Betriebes

  • BFH, 25.01.1963 - VI 69/61 U

    Grundsätzliche Abzugsfähigkeit von Kirchensteuern als Sonderausgabe in dem

  • BFH, 20.04.1989 - IV R 95/87

    Verpächterwahlrecht nur bei Verpachtung eines selbst bewirtschafteten Betriebes

  • BFH, 24.11.1994 - IV R 53/94

    Beurteilung einer Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr dem

  • BVerfG, 11.05.1970 - 1 BvL 17/67

    Verfassungswidrigkeit des § 4 Abs. 1 S. 5 EStG in Bezug auf die Veräußerung oder

  • BFH, 07.12.1995 - IV R 109/94

    Aufgabeerklärung bei Betriebsverpachtung

  • BFH, 07.03.1985 - IV R 161/81

    Einkommensteuervorauszahlung - Stundung - Vorsteuerüberschuß

  • BFH, 09.12.1960 - IV 67/58 U

    Begriff des forstwirtschaftlichen Teilbetriebs

  • BFH, 10.04.1997 - IV R 48/96
  • RFH, 26.07.1933 - VI A 851/32
  • BFH, 09.03.2017 - VI R 86/14

    Vorliegen eines Forstbetriebs trotz Nichtbewirtschaftung eines aus drei nicht

    Fehlt es an einer Gewinnermittlung und damit an dem Nachweis von Verlusten, kann nicht von einer fehlenden Gewinnerzielungsabsicht ausgegangen werden (BFH-Urteile vom 18. Mai 2000 IV R 27/98, BFHE 192, 287, BStBl II 2000, 524, unter 1.e der Gründe, und IV R 28/98, BFH/NV 2000, 1455; in BFHE 234, 11, BStBl II 2011, 792).
  • FG Düsseldorf, 07.07.2003 - 11 V 3056/03

    Anerkennung von Kirchensteuer als Sonderausgabe im Jahr der wirtschaftlichen

    Auf die Urteile des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 26.06.1996 X R 73/94, BStBl 1996 II 646, vom 28.05.1998 X R 7/96, BStBl 1999 II 95 und vom 18.05.2000 IV R 28/98, BFH/NV 2000, 1455 werde hingewiesen.

    Auch aus den Urteilen des BFH vom 18.05.2000 (IV R 28/98, BFH/NV 2000, 1455) und vom 24.04.2002 (XI R 4001, BStBl II 2002, 569) sei zu entnehmen, dass eine Änderung nach § 175 AO nur dann zulässig sei, wenn sich bereits im Zeitpunkt der Zahlung der Sonderausgaben absehen lasse, dass diese Aufwendungen endgültig zurückzuerstatten seien.

    Aus Gründen der Praktikabilität und auch der Rechtskontinuität hat der BFH es deshalb als gerechtfertigt angesehen, dass Erstattungen von Sonderausgaben ausnahmsweise im Erstattungsjahr und nicht steuersystematisch richtig im Zahlungsjahr zu verrechnen sind (vgl. BFH-Urteil vom 26.06.1996 X R 73/94, BStBl II 1996, 646; vom 28.05.1998 XR 7/96, BStBl II 1999, 95 und vom 18.05.2000 IV R 28/98, BFH/NV 2001, 238).

    Eine Kürzung der gezahlten Sonderausgaben ist im Zahlungsjahr vorzunehmen, soweit der Steuerpflichtige willkürliche, die voraussichtliche Schuld weit übersteigende Sonderausgabenzahlungen tätigt oder soweit im Jahr der Erstattung der Sonderausgaben eine Kompensation mit gleichartigen Aufwendungen nicht möglich ist (vgl. BFH-Urteil vom 18.05.2000 IV R 28/98 a.a.O.).

    Entgegen der Auffassung der Antragsteller folgt auch nicht aus den Urteilen des BFH vom 18.05.2000 (IV R 28/98, a.a.O.) und vom 24.04.2002 (XI R 4001, BStBl II 2002, 569), dass Sonderausgaben, die nach Ablauf des Zahlungsjahres (hier: nach Ablauf des Jahres 2000) erstattet werden, nur dann steuerliche Auswirkung im Zahlungsjahr haben, wenn sich bereits im Zeitpunkt der Zahlung der Sonderausgaben absehen lässt, dass sie endgültig zurückzuerstatten sind, weil sie beispielsweise rechtsgrundlos geleistet worden sind.

  • BFH, 24.04.2002 - XI R 40/01

    Erstattung von Nachzahlungszinsen i.S. des § 233 a AO

    Sie sind nach § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind, hier also bei der Einkommensteuerveranlagung 1998 ("Abflussprinzip"; vgl. zu Sonderausgaben z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Januar 1963 VI 69/61 U, BFHE 76, 384, BStBl III 1963, 141; vom 24. September 1985 IX R 2/80, BFHE 145, 507, BStBl II 1986, 284; vom 22. Januar 1992 I R 55/90, BFHE 167, 58, BStBl II 1992, 550; vom 18. Mai 2000 IV R 28/98, BFH/NV 2000, 1455).

    Sollte diese Veranlagung bestandskräftig sein, kann der Bescheid im Grundsatz gemäß § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 geändert werden, (vgl. aber auch z.B. BFH in BFHE 186, 521, BStBl II 1999, 95; vgl. auch Urteil in BFH/NV 2000, 1455).

    bb) Die aufgrund der Aufhebung der Vollziehung ermöglichte Umbuchung der Nachzahlungszinsen steht zwar einer Erstattung gleich (vgl. BFH in BFH/NV 2000, 1455) und führt dazu, dass der Kläger tatsächlich durch die Zahlung der Nachzahlungszinsen zunächst wirtschaftlich nicht belastet blieb.

  • FG Niedersachsen, 07.02.2017 - 13 K 204/15

    Einkommensteuerpflichtigkeit des Verkaufs von ehemals land- und

    Erhebliche Zweifel an einer ausreichenden Fläche hat der BFH bei Flächen von fast 2 ha geäußert (BFH-Urteil vom 18. Mai 2000 IV R 28/98, BFH/NV 2000, 1455, Tz. 15 bei juris).

    Dies ergibt sich schon aus der geringen Größe der übertragenen Fläche, die in dem BFH-Urteil vom 18. Mai 2000 (IV R 28/98, BFH/NV 2000, 1455) als mutmaßlich nicht ausreichend angesehen worden ist.

  • FG Düsseldorf, 13.10.2003 - 13 K 1942/03

    Sonderausgabenabzug; Kirchensteuer; Erstattungsüberhang; Folgejahr; Rückwirkendes

    Maßgebend hierfür ist die Tatsache der Zahlung, gleichgültig, ob im Wege der Steuervorauszahlung, einer Jahresabschlusszahlung oder etwa einer Umbuchung (vgl. BFH Urteil vom 18.5.2000 IV R 28/98, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2000, 1455).

    Die Kirchensteuererstattung im Veranlagungszeitraum 2001 aufgrund der Festsetzung der Einkommensteuer für 1999 ist grundsätzlich nur mit der im Jahre der Erstattung gezahlten Kirchensteuer zu verrechnen (vgl. BFH aaO. BFH/NV 2000, 1455 m.w.N.).

    Das Gericht schließt sich der Auffassung des BFH an, wonach in diesem Ausnahmefall der Sonderausgabenabzug des Jahres der Verausgabung um die nachträgliche Erstattung zu mindern und ein bereits bestandskräftiger Bescheid nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zu ändern ist (vgl. BFH aaO. BFH/NV 2000, 1455, unter Abgrenzung zum Urteil des BFH vom 26.6.1996 X R 73/94, BStBl. II 1996, 646, und BFH Urteil vom 28.5.1998 X R 7/96, BStBl. II 1999, 95).

    Die Tatsache, dass die Kirchensteuerzahlung im Streitjahr aufgrund eines Vorauszahlungsbescheides, also mit Rechtsgrund, erfolgte, besagt lediglich, dass es sich um keine willkürliche Zahlung handelte (vgl. BFH aaO. BFH/NV 2000, 1455: zweiter Ausnahmefall).

  • BFH, 29.03.2001 - IV R 88/99

    Bestimmung der Einkunftsart und Liebhaberei

    Zwar hat der Senat Zweifel daran geäußert, ob eine Fläche von lediglich fast 2 ha auch als selbständiger forstwirtschaftlicher Teilbetrieb angesehen werden kann (Urteil vom 18. Mai 2000 IV R 28/98, BFH/NV 2000, 1455).
  • BFH, 18.11.2009 - II R 30/08

    Keine Grundsteuerbefreiung für eine sich selbst überlassene Waldfläche

    Bezüglich dieser Flächen dauere die forstwirtschaftliche Nutzung nach den Grundsätzen des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. Mai 2000 IV R 28/98 (BFH/NV 2000, 1455) über den Eigentumserwerb durch den Kläger hinaus fort.

    Insbesondere bei Waldungen, deren Bestände nur aus einer oder aus wenigen Altersklassen bestehen --wie dies etwa für Bauernwaldungen typisch ist--, kann sich der Bogen von der Anpflanzung bis zur Ernte über einen langen Zeitraum erstrecken, ohne dass zwischenzeitlich eine nachhaltige Bestandspflege oder ein Holzeinschlag stattfindet (BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 1455, unter 2.c).

  • FG München, 01.12.2014 - 7 K 2162/12

    Voraussetzungen für einen Forstbetrieb nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 EStG bei Erwerb von

    Zwar ist es nach der Rechtsprechung des BFH (BFH- Urteile vom 18. Mai 2000 IV R 27/98, BStBl II 2000, 524, unter 1.a der Gründe; vom 18. Mai 2000 IV R 28/98, BFH/NV 2000, 1455, unter 2.a der Gründe) für den Begriff des forstwirtschaftlichen Betriebs nicht erforderlich, dass es sich um aneinander grenzende Forstflächen handelt.
  • FG Düsseldorf, 04.02.2004 - 8 V 6917/03

    Sonderausgaben; Kirchensteuer; Erstattungsüberhang; Folgejahr; Rückwirkendes

    Trotz der in Folge der späteren Erstattung insoweit nicht vorhandenen wirtschaftlichen Belastung wird die Kirchensteuerzahlung nach der Rechtsprechung und der Verwaltungspraxis im Regelfall im Jahr der Verausgabung (§ 11 Abs. 2 EStG) als Sonderausgaben berücksichtigt und der Erstattungsbetrag mit der im Jahr der Erstattung gezahlten Kirchensteuer verrechnet (BFH-Urteil vom 18.05.2000, IV R 28/98, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2000, 1455).

    Dieser Überlegung liege, so der BFH in BStBl. II 1999, 95, der "verallgemeinerungsfähige Rechtsgedanke" zu Grunde, dass die zeitlich zutreffende Erfassung der endgültigen steuerlichen Entlastung auf Grund gezahlter Sonderausgaben den Vorrang vor Praktikabilitätserwägungen habe, wenn eine Erstattung der Aufwendungen nicht mehr zu einem Ausgleich in einem späteren Zeitraum führen würde, weil die ursprüngliche Entlastung in dem späteren Veranlagungszeitraum mangels gleichartiger Sonderausgaben nicht mehr durch Verrechnung der Erstattung kompensiert werden könne (ebenso BFH in BFH/NV 2000, 1455; FG Düsseldorf, Beschluss vom 07.07.2003 11 V 3056/03 A(E); FG Düsseldorf, Urteil vom 13.10.2003 13 K 1942/03 E, EFG 2004, 51; FG Münster, Beschluss vom 14.11.2003 7 V 4873/03 E - JURIS-Datenbank - Fischer in Kirchhof, EStG, 3. Auflage 2003, § 10 Rn. 4; Hutter in Blümich, EStG/KStG/GewStG, § 10 EStG Rn. 33).

    Entgegen der Ansicht der Antragsteller hat der BFH in dem von ihnen zitierten Urteil in BFH/NV 2000, 1455 unter Bezugnahme auf die BFH-Entscheidung in BStBl. II 1999, 95 ausgeführt, dass ein bereits bestandskräftiger Bescheid nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zu ändern sei, wenn "im Jahr der Erstattung an den Steuerpflichtigen eine Kompensation mit gleichartigen Aufwendungen nicht möglich" sei (ebenso: BFH-Urteil vom 24.02.2002 XI R 40/01, BStBl. II 2002, 569 und BFH in BStBl. II 2002, 201; FG Düsseldorf, Beschluss vom 07.07.2003 11 V 3056/03 A(E); FG Düsseldorf in EFG 2004, 51; Söhn in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, a. a. O., § 10 Rn. B 57; Fischer in Kirchhof, a. a. O., § 10 Rn. 4; grundsätzlich a. A.: FG Düsseldorf in EFG 2003, 1793 mit dem Argument, dass die Erstattung von Kirchensteuer nicht die wirtschaftliche Belastung mit Aufwendungen im abgeschlossenen Zahlungsjahr mindert, sondern die Belastung durch Kirchensteuer im Erstattungsjahr).

  • BFH, 07.11.2001 - XI R 24/01

    Änderung eines Kindergeldablehnungsbescheides

    Dies gilt auch für Sonderausgaben (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Urteile vom 24. September 1985 IX R 2/80, BFHE 145, 507, BStBl II 1986, 284; vom 22. Januar 1992 I R 55/90, BFHE 167, 58, BStBl II 1992, 550; in BFHE 76, 384, BStBl III 1963, 141; vom 18. Mai 2000 IV R 28/98, BFH/NV 2000, 1455).

    Sollten die geleisteten Zinsen jedoch in einem späteren Veranlagungszeitraum endgültig erstattet werden, ist die Veranlagung des Zeitraums der Zahlung durch eine entsprechende Kürzung des Sonderausgabenabzugs anzupassen (vgl. auch BFH-Urteile in BFHE 186, 521, BStBl II 1999, 95; in BFH/NV 2000, 1455).

  • BFH, 16.03.2021 - X R 23/19

    Sonderausgabenabzug für Kirchensteuer bei nachträglicher Besteuerung von

  • BFH, 14.07.2003 - IV B 58/02

    Fortfall der Gewinnerzielungsabsicht führt nicht zur Zwangsbetriebsaufgabe eines

  • FG Düsseldorf, 09.01.2004 - 14 V 6204/03

    Bindungswirkung des Unterschiedsbetrags zwischen zwei Steuerbeträgen für die

  • FG Düsseldorf, 23.03.2004 - 18 V 874/04

    Sonderausgabenabzug; Kirchensteuer; Erstattungsüberhang; Folgejahr; Rückwirkendes

  • FG Münster, 14.11.2003 - 7 V 4873/03

    Nachträgliche Minderung im Verausgabungsjahr aufgrund fehlender Kompensierung im

  • FG Rheinland-Pfalz, 20.01.2004 - 2 K 2135/03

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Änderung der Einkommensteuerbescheide durch

  • FG Düsseldorf, 01.09.2005 - 11 K 5169/02

    Grundsteuerbefreiung; Hoheitliche Tätigkeit; land- und forstwirtschaftliche

  • FG Hessen, 25.09.2003 - 12 V 3164/03

    Erstattete Kirchensteuer als rückwirkendes Ereignis i. S. v. § 175 Abs. 1 Nr. 2

  • BFH, 06.03.2006 - IV B 82/04

    NZB: Beginn einer Ap, Zwangsbetriebsaufgabe

  • FG Sachsen, 20.11.2007 - 6 K 632/02

    Ermittlung eines Ersatzwirtschaftswerts für die Nutzungseinheit des

  • FG Niedersachsen, 03.03.2004 - 9 K 123/96
  • FG Düsseldorf, 22.09.2003 - 7 K 1172/03

    Sonderausgabenabzug; Kirchensteuer; Erstattungsüberhang; Folgejahr; Rückwirkendes

  • BFH, 14.02.2005 - IV B 207/02

    Keine Zwangsaufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs bei Zerstörung

  • FG Niedersachsen, 28.02.2001 - 12 K 773/00

    Abzugsfähigkeit von freiwilligen Zahlungen auf einen noch nicht festgesetzten

  • FG Düsseldorf, 30.06.2003 - 7 K 6600/01

    Sonderausgabenabzug; Kirchensteuer; Erstattungsüberhang; Folgejahr; Rückwirkendes

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.01.2003 - 4 K 1937/99

    Rückwirkendes Ereignis bei Rückzahlung von irrtümlich gezahltem Lohn

  • FG München, 28.09.2005 - 10 K 2898/03

    Altersteilzeitzuschlag bei konfessionslosen Beamten und Sonderausgabenabzug

  • FG Köln, 25.07.2001 - 14 K 4463/00

    Nachforderungszinsen als Sonderausgaben?

  • FG Rheinland-Pfalz, 13.05.2003 - 2 K 1070/02

    Erstattung gezahlter Kirchensteuer als rückwirkendes Ereignis

  • FG Düsseldorf, 19.03.2003 - 7 V 165/03

    Änderung des Einkommensteuerbescheides wegen des rückwirkenden Wegfalls der

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