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   BFH, 21.09.2000 - IV R 29/99   

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https://dejure.org/2000,4042
BFH, 21.09.2000 - IV R 29/99 (https://dejure.org/2000,4042)
BFH, Entscheidung vom 21.09.2000 - IV R 29/99 (https://dejure.org/2000,4042)
BFH, Entscheidung vom 21. September 2000 - IV R 29/99 (https://dejure.org/2000,4042)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Erbengemeinschaft - Land- und Forstwirtschaftsbetrieb - Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft - Einspruchsantrag - Feststellungsbescheid - Veräußerungsgewinn - Verpachtung - Betriebsaufgabe - Aufgabeerklärung

  • Judicialis

    EStG § 16; ; EStG § 14

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 16 Abs 3, EStG § 14
    Betriebsaufgabe; Landwirtschaft; Verpachtung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 18.03.1999 - IV R 65/98

    Umfang eines landwirtschaftlichen Betriebs

    Auszug aus BFH, 21.09.2000 - IV R 29/99
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats kann ein Land- und Forstwirt, der seinen bisher selbstbewirtschafteten Betrieb verpachtet, wählen, ob er die Betriebsverpachtung als Betriebsaufgabe i.S. des § 14 EStG behandeln oder sein Betriebsvermögen während der Zeit der Verpachtung als sog. ruhenden Betrieb fortführen will (Senatsurteile vom 18. März 1964 IV 114/61 S, BFHE 79, 195, BStBl III 1964, 303; vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260; vom 18. März 1999 IV R 65/98, BFHE 188, 310, BStBl II 1999, 398).

    Diese Möglichkeit besteht auch, wenn nicht der gesamte Betrieb, sondern nur dessen wesentliche Betriebsgrundlagen verpachtet werden; und selbst dann, wenn die Hofstelle nicht mitverpachtet wird (vgl. Senatsurteil in BFHE 188, 310, BStBl II 1999, 398).

    Die land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke verlieren ihre Eigenschaft als Betriebsvermögen grundsätzlich sogar dann nicht, wenn der Betrieb stark verkleinert wird (Senatsurteil in BFHE 188, 310, BStBl II 1999, 398, m.w.N.).

    Auch aus der Beantragung einer Altersrente lässt sich nicht folgern, dass der Antragsteller mit der Einstellung der eigenen betrieblichen Tätigkeit subjektiv die Vorstellung verbindet, dass er als notwendige Folge einer Betriebsaufgabe i.S. von § 14 EStG nun selbst die realisierten stillen Reserven versteuern muss (vgl. Senatsurteile in BFHE 188, 310, BStBl II 1999, 398; vom 27. November 1997 IV R 86/96, BFH/NV 1998, 834, und vom 23. November 1995 IV R 36/94, BFH/NV 1996, 398).

    Im Übrigen wäre ein ruhender Betrieb auch dann anzunehmen, wenn die Hofstelle nicht mitverpachtet worden wäre (vgl. Senatsurteil in BFHE 188, 310, BStBl II 1999, 398).

  • BFH, 28.11.1991 - IV R 58/91

    Verpächterwahlrecht in der Land- und Forstwirtschaft bei Erbengemeinschaft

    Auszug aus BFH, 21.09.2000 - IV R 29/99
    Geht der verpachtete Betrieb im Wege der Erbfolge über, treten die Erben in die Rechtsstellung des Verpächters ein (Senatsurteile vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89, BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392; vom 28. November 1991 IV R 58/91, BFHE 167, 19, BStBl II 1992, 521, jeweils m.w.N.).

    Erscheint nach den gegebenen Verhältnissen die Wiederaufnahme der land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit möglich, kann eine Betriebsaufgabe nur bei einer unmissverständlichen Erklärung des Verpächters gegenüber dem FA angenommen werden (Senatsurteile vom 23. Februar 1989 IV R 63/87, BFH/NV 1990, 219, und in BFHE 167, 19, BStBl II 1992, 521).

  • BFH, 15.10.1987 - IV R 66/86

    Betriebsaufgabe eines verpachteten land- und forstwirtschafltlichen Betriebes

    Auszug aus BFH, 21.09.2000 - IV R 29/99
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats kann ein Land- und Forstwirt, der seinen bisher selbstbewirtschafteten Betrieb verpachtet, wählen, ob er die Betriebsverpachtung als Betriebsaufgabe i.S. des § 14 EStG behandeln oder sein Betriebsvermögen während der Zeit der Verpachtung als sog. ruhenden Betrieb fortführen will (Senatsurteile vom 18. März 1964 IV 114/61 S, BFHE 79, 195, BStBl III 1964, 303; vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260; vom 18. März 1999 IV R 65/98, BFHE 188, 310, BStBl II 1999, 398).

    Der bisherige Betriebsinhaber muss die unterbrochene land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit nicht selbst wiederaufnehmen; es genügt, dass diese Absicht von einem Rechtsnachfolger verwirklicht werden soll (Senatsurteil in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260).

  • BFH, 24.09.1998 - IV R 1/98

    Erweiterung eines verpachteten Betriebs

    Auszug aus BFH, 21.09.2000 - IV R 29/99
    Mit Urteil vom 24. September 1998 IV R 1/98 (BFHE 187, 42, BStBl II 1999, 55) hat der Senat erkannt, dass der Verpächter eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes wie ein aktiv wirtschaftender Landwirt die Zusammensetzung seines Betriebsvermögens ändern kann.
  • BFH, 07.05.1998 - IV B 31/97

    Anforderungen an das Fortbestehens eines Betriebes als sogenannter

    Auszug aus BFH, 21.09.2000 - IV R 29/99
    Sogar in dem hier nicht gegebenen Fall, dass die Eltern ihre landwirtschaftlichen Flächen bereits vor der Einführung der Bodengewinnbesteuerung verpachtet hätten, wäre wegen der möglicherweise in der Hofstelle angewachsenen stillen Reserven eine ausdrückliche Aufgabeerklärung erforderlich gewesen (Senatsbeschluss vom 7. Mai 1998 IV B 31/97, BFH/NV 1998, 1345).
  • BFH, 18.03.1964 - IV 114/61 S

    Verpachtung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe - Land- und

    Auszug aus BFH, 21.09.2000 - IV R 29/99
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats kann ein Land- und Forstwirt, der seinen bisher selbstbewirtschafteten Betrieb verpachtet, wählen, ob er die Betriebsverpachtung als Betriebsaufgabe i.S. des § 14 EStG behandeln oder sein Betriebsvermögen während der Zeit der Verpachtung als sog. ruhenden Betrieb fortführen will (Senatsurteile vom 18. März 1964 IV 114/61 S, BFHE 79, 195, BStBl III 1964, 303; vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260; vom 18. März 1999 IV R 65/98, BFHE 188, 310, BStBl II 1999, 398).
  • BFH, 23.02.1989 - IV R 63/87

    Anforderungen an das Aufgeben eines Betriebes nach dem Einkommensteuergesetz

    Auszug aus BFH, 21.09.2000 - IV R 29/99
    Erscheint nach den gegebenen Verhältnissen die Wiederaufnahme der land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit möglich, kann eine Betriebsaufgabe nur bei einer unmissverständlichen Erklärung des Verpächters gegenüber dem FA angenommen werden (Senatsurteile vom 23. Februar 1989 IV R 63/87, BFH/NV 1990, 219, und in BFHE 167, 19, BStBl II 1992, 521).
  • BFH, 01.02.1990 - IV R 8/89

    Betriebsaufgabe statt Betriebsübertragung im ganzen bei Rückbehalt von 18 v. H.

    Auszug aus BFH, 21.09.2000 - IV R 29/99
    Aus dem Senatsurteil vom 1. Februar 1990 IV R 8/89 (BFHE 159, 471, BStBl II 1990, 428) folgt nichts anderes.
  • BFH, 09.05.1996 - IV R 77/95

    Der Freibetrag zur Abfindung weichender Erben kann auch bei gleichzeitiger

    Auszug aus BFH, 21.09.2000 - IV R 29/99
    Ebenso wie im Fall des Senatsurteils vom 9. Mai 1996 IV R 77/95 (BFHE 180, 391, BStBl II 1996, 476) übertrugen die Eltern im Streitfall einen Teil ihrer Nutzflächen auf die Kläger als Ausstattung und führten den Restbetrieb --in verkleinertem Umfang-- fort.
  • BFH, 27.11.1997 - IV R 86/96

    Parzellenweise Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebs

    Auszug aus BFH, 21.09.2000 - IV R 29/99
    Auch aus der Beantragung einer Altersrente lässt sich nicht folgern, dass der Antragsteller mit der Einstellung der eigenen betrieblichen Tätigkeit subjektiv die Vorstellung verbindet, dass er als notwendige Folge einer Betriebsaufgabe i.S. von § 14 EStG nun selbst die realisierten stillen Reserven versteuern muss (vgl. Senatsurteile in BFHE 188, 310, BStBl II 1999, 398; vom 27. November 1997 IV R 86/96, BFH/NV 1998, 834, und vom 23. November 1995 IV R 36/94, BFH/NV 1996, 398).
  • BFH, 17.10.1991 - IV R 97/89

    Zur Aufgabe zweier Betriebe durch eine Erbengemeinschaft bei gleichzeitiger

  • BFH, 23.11.1995 - IV R 36/94

    Aufgabeerklärung bei einer Betriebsverpachtung

  • BFH, 17.05.2018 - VI R 66/15

    Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs - Verpächterwahlrecht bei Realteilung

    (3) Ein anderes Ergebnis ergibt sich --entgegen der Ansicht des FA-- auch nicht unter dem Gesichtspunkt, dass der Verpächter die Zusammensetzung des Betriebsvermögens seines fortgeführten Betriebs --wie ein aktiv wirtschaftender Land- und Forstwirt-- ändern kann (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 21. September 2000 IV R 29/99, BFH/NV 2001, 433, und vom 19. Juli 2011 IV R 10/09, BFHE 234, 212, BStBl II 2012, 93, Rz 30).

    Insoweit unterscheidet sich der Streitfall auch von dem Sachverhalt, der dem BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 433 zugrunde lag.

  • BFH, 22.09.2004 - III R 9/03

    Betriebsaufgabeerklärung - Betriebsunterbrechung - Feststellungslast für vGA -

    Diese Rechtsprechung bezieht sich auf Fälle, in denen mangels ausdrücklicher Aufgabeerklärung aus anderen Umständen, Handlungen oder Äußerungen auf eine Betriebsaufgabe geschlossen wird (vgl. BFH-Urteile vom 23. November 1995 IV R 36/94, BFH/NV 1996, 398; vom 7. Dezember 1995 IV R 109/94, BFH/NV 1996, 663; vom 27. November 1997 IV R 86/96, BFH/NV 1998, 834; vom 19. August 1998 X R 176/96, BFH/NV 1999, 454; vom 11. Februar 1999 III R 112/96, BFH/NV 1999, 1198; vom 21. September 2000 IV R 29/99, BFH/NV 2001, 433).
  • BFH, 17.05.2018 - VI R 73/15

    Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs - Verpächterwahlrecht bei Realteilung

    cc) Ein anderes Ergebnis ergibt sich --entgegen der Ansicht des FA-- auch nicht unter dem Gesichtspunkt, dass der Verpächter die Zusammensetzung des Betriebsvermögens seines fortgeführten Betriebs --wie ein aktiv wirtschaftender Land- und Forstwirt-- ändern kann (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 21. September 2000 IV R 29/99, BFH/NV 2001, 433, und vom 19. Juli 2011 IV R 10/09, BFHE 234, 212, BStBl II 2012, 93, Rz 30).

    Insoweit unterscheidet sich der Streitfall auch von dem Sachverhalt, der dem BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 433 zugrunde lag.

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