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   BFH, 24.07.2013 - IV R 30/10   

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https://dejure.org/2013,38122
BFH, 24.07.2013 - IV R 30/10 (https://dejure.org/2013,38122)
BFH, Entscheidung vom 24.07.2013 - IV R 30/10 (https://dejure.org/2013,38122)
BFH, Entscheidung vom 24. Juli 2013 - IV R 30/10 (https://dejure.org/2013,38122)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Kein niedrigerer Teilwert eines bereits entstandenen, aber erst in einem späteren Veranlagungszeitraum fälligen Sanierungszuschusses

  • openjur.de

    Kein niedrigerer Teilwert eines bereits entstandenen, aber erst in einem späteren Veranlagungszeitraum fälligen Sanierungszuschusses

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 6 Abs 1 Nr 2 S 1, EStG § 6 Abs 1 Nr 2 S 2, EStG § 6 Abs 1 Nr 2 S 3, EStG § 6 Abs 1 Nr 3, EStG § 6 Abs 1 Nr 3a, HGB § 253 Abs 4
    Kein niedrigerer Teilwert eines bereits entstandenen, aber erst in einem späteren Veranlagungszeitraum fälligen Sanierungszuschusses

  • Bundesfinanzhof

    Kein niedrigerer Teilwert eines bereits entstandenen, aber erst in einem späteren Veranlagungszeitraum fälligen Sanierungszuschusses

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 1 Nr 2 S 1 EStG 1997, § 6 Abs 1 Nr 2 S 2 EStG 1997, § 6 Abs 1 Nr 2 S 3 EStG 1997, § 6 Abs 1 Nr 3 EStG 1997, § 6 Abs 1 Nr 3a EStG 1997
    Kein niedrigerer Teilwert eines bereits entstandenen, aber erst in einem späteren Veranlagungszeitraum fälligen Sanierungszuschusses

  • Betriebs-Berater

    Kein niedrigerer Teilwert eines bereits entstandenen, aber erst in einem späteren Veranlagungszeitraum fälligen Sanierungszuschusses

  • rewis.io

    Kein niedrigerer Teilwert eines bereits entstandenen, aber erst in einem späteren Veranlagungszeitraum fälligen Sanierungszuschusses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 1
    Ansatz einer Forderung auf einen Sanierungszuschuss in der Bilanz

  • datenbank.nwb.de

    Bilanzierung eines unverzinslichen Sanierungszuschusses mit dem Teilwert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bilanzansatz eines erst später fälligen Sanierungszuschusses

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Bewertung eines erst in einem späteren Veranlagungszeitraum fälligen Sanierungszuschusses

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2014, 12
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 24.10.2012 - I R 43/11

    Keine Teilwertabschreibung wegen Unverzinslichkeit einer Forderung

    Auszug aus BFH, 24.07.2013 - IV R 30/10
    Das gilt nicht nur aus Sicht des Erwerbers einer Einzelforderung, sondern in gleicher Weise auch aus der des Erwerbers eines gesamten Unternehmens, zu dessen Vermögen die Forderung gehört (BFH-Urteil vom 24. Oktober 2012 I R 43/11, BFHE 239, 275, BStBl II 2013, 162, m.w.N.).

    Ob eine Wertminderung "voraussichtlich dauernd" ist, muss unter Berücksichtigung der Eigenart des jeweils in Rede stehenden Wirtschaftsguts beurteilt werden (BFH-Urteil in BFHE 239, 275, BStBl II 2013, 162, m.w.N.).

    Die mit dem Fehlen der Fälligkeit der unverzinslichen Zuschussforderung möglicherweise verbundene Wertminderung erweist sich somit unter dem zeitlichen Blickwinkel jedenfalls dann, wenn sich darin --wie im Streitfall-- nicht ein Risiko hinsichtlich der Rückzahlung widerspiegelt, als nur vorübergehend und folglich als nicht dauerhaft (so zu einer unverzinslichen Darlehensforderung: BFH-Urteil in BFHE 239, 275, BStBl II 2013, 162, mit umfangreichen Nachweisen).

  • BFH, 18.04.2012 - X R 7/10

    Anwendbarkeit des Halbabzugsverbots auf Teilwertabschreibungen auf

    Auszug aus BFH, 24.07.2013 - IV R 30/10
    Diese entsprechen bei einer Forderung, die wie auch im Streitfall durch (öffentlich-rechtlichen) Vertrag begründet wurde, grundsätzlich deren Nennbetrag (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. November 1967 IV 123/63, BFHE 90, 484, BStBl II 1968, 176, und vom 18. April 2012 X R 7/10, BFHE 237, 119).

    Für Steuerpflichtige, die, wie die Klägerin, ihren Gewinn gemäß § 5 Abs. 1 EStG ermitteln, ergibt sich aufgrund des Grundsatzes der Maßgeblichkeit und des handelsrechtlichen strengen Niederstwertprinzips für Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens (§ 253 Abs. 4 HGB) bei gesunkenem Teilwert steuerrechtlich eine Pflicht zur Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 5. Mai 2004 XI R 43/03, BFH/NV 2005, 22, und in BFHE 237, 119).

  • BFH, 05.05.2004 - XI R 43/03

    Teilwertabschreibung

    Auszug aus BFH, 24.07.2013 - IV R 30/10
    Für Steuerpflichtige, die, wie die Klägerin, ihren Gewinn gemäß § 5 Abs. 1 EStG ermitteln, ergibt sich aufgrund des Grundsatzes der Maßgeblichkeit und des handelsrechtlichen strengen Niederstwertprinzips für Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens (§ 253 Abs. 4 HGB) bei gesunkenem Teilwert steuerrechtlich eine Pflicht zur Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 5. Mai 2004 XI R 43/03, BFH/NV 2005, 22, und in BFHE 237, 119).
  • BFH, 23.11.1967 - IV 123/63

    Möglichkeit der Bewertung von Forderungen aus der Veräußerung von

    Auszug aus BFH, 24.07.2013 - IV R 30/10
    Diese entsprechen bei einer Forderung, die wie auch im Streitfall durch (öffentlich-rechtlichen) Vertrag begründet wurde, grundsätzlich deren Nennbetrag (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. November 1967 IV 123/63, BFHE 90, 484, BStBl II 1968, 176, und vom 18. April 2012 X R 7/10, BFHE 237, 119).
  • BFH, 24.10.2006 - I R 2/06

    Wertberichtigung und Abzinsung von Bankforderungen aus notleidenden

    Auszug aus BFH, 24.07.2013 - IV R 30/10
    Die Wertminderung basiert allerdings, soweit mit ihr nicht ein Ausfallrisiko der Forderung abgebildet wird, im Wesentlichen auf der Annahme, dass die erst zu einem späteren Zeitpunkt fälligen und/oder unverzinslichen Forderungen ein (verdecktes) Zinsentgelt enthalten (vgl. u.a. BFH-Urteile vom 11. Dezember 1986 IV R 222/84, BFHE 149, 149, BStBl II 1987, 553; vom 24. Oktober 2006 I R 2/06, BFHE 215, 230, BStBl II 2007, 469).
  • BFH, 11.12.1986 - IV R 222/84

    1. Schein-KG als gewerblich geprägte Personengesellschaft - 2. Zur steurlichen

    Auszug aus BFH, 24.07.2013 - IV R 30/10
    Die Wertminderung basiert allerdings, soweit mit ihr nicht ein Ausfallrisiko der Forderung abgebildet wird, im Wesentlichen auf der Annahme, dass die erst zu einem späteren Zeitpunkt fälligen und/oder unverzinslichen Forderungen ein (verdecktes) Zinsentgelt enthalten (vgl. u.a. BFH-Urteile vom 11. Dezember 1986 IV R 222/84, BFHE 149, 149, BStBl II 1987, 553; vom 24. Oktober 2006 I R 2/06, BFHE 215, 230, BStBl II 2007, 469).
  • FG Sachsen-Anhalt, 27.05.2010 - 1 K 1303/06

    Bewertung einer Zuschussforderung gegenüber der öffentlichen Hand

    Auszug aus BFH, 24.07.2013 - IV R 30/10
    Die Entscheidungsgründe sind in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 220 veröffentlicht.
  • BFH, 03.08.2017 - IV R 12/14

    Investitionsabzugsbetrag: Investitionszulage erhöht Betriebsgröße bei

    Ist die Forderung unverzinslich, so entsprechen die Anschaffungskosten grundsätzlich dem Nennbetrag der Forderung (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juli 2013 IV R 30/10, Rz 15 f.).
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