Rechtsprechung
BFH, 26.06.2014 - IV R 31/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Buchwertübertragung: Keine Sperrfristverletzung bei einer Einmann-GmbH & Co. KG - Teleologische Auslegung von § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG
- IWW
§ 6 Abs. 5 Satz 4 EStG, § 6b des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 6 Abs. 5 Satz 4 Halbsatz 1 EStG, § 6b Abs. 3 EStG, § 6 Abs. 5 Satz 4 Halbsatz 1 EStG, § 6b EStG, § 6b EStG
- openjur.de
Buchwertübertragung: Keine Sperrfristverletzung bei einer Einmann-GmbH & Co. KG; Teleologische Auslegung von § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG
- Bundesfinanzhof
EStG § 6 Abs 5 S 3 Nr 2, EStG § 6 Abs 5 S 4, EStG VZ 2007, EStG § 6 Abs 5 S 3 Nr 1, EStR R 6.15
Buchwertübertragung: Keine Sperrfristverletzung bei einer Einmann-GmbH & Co. KG - Teleologische Auslegung von § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG - Bundesfinanzhof
Buchwertübertragung: Keine Sperrfristverletzung bei einer Einmann-GmbH & Co. KG - Teleologische Auslegung von § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 6 Abs 5 S 3 Nr 2 EStG 2002, § 6 Abs 5 S 4 EStG 2002, EStG VZ 2007, § 6 Abs 5 S 3 Nr 1 EStG 2002, R 6.15 EStR 2005
Buchwertübertragung: Keine Sperrfristverletzung bei einer Einmann-GmbH & Co. KG - Teleologische Auslegung von § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG - Betriebs-Berater
Buchwertübertragung: Keine Sperrfristverletzung bei einer Einmann-GmbH & Co. KG - Teleologische Auslegung von § 6 Abs. 5 S. 4 EStG
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 und Satz 4
Buchwertübertragung: Keine Sperrfristverletzung bei einer Einmann-GmbH & Co. KG - datenbank.nwb.de
Buchwertübertragung: Keine Sperrfristverletzung bei einer Einmann-GmbH & Co. KG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Buchwertübertragung bei einer Einmann-GmbH & Co. KG
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Buchwertübertragung: Keine Sperrfristverletzung bei einer Einmann-GmbH & Co. KG
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Übertragung eines Grundstücks aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen einer KG
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Übertragung von Wirtschaftsgütern bei einer Einmann GmbH & Co. KG
- pwc.de (Kurzinformation)
Buchwertübertragung: Keine Sperrfristverletzung bei Einmann-GmbH & Co. KG
Besprechungen u.ä.
- handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)
Unentgeltliche Übertragung aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen derselben Mitunternehmerschaft zu Buchwerten
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 06.07.2012 - 3 K 2579/11
- BFH, 26.06.2014 - IV R 31/12
Papierfundstellen
- BFHE 246, 413
- BB 2014, 2864
- DB 2014, 2565
- BStBl II 2015, 463
- NZG 2015, 80
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 27.10.2015 - X R 28/12
Vorlage an den Großen Senat des BFH zur Ermittlung eines Veräußerungsgewinns bei …
Das Subjektsteuerprinzip wird in den Fällen des § 6 Abs. 5 EStG gerade in der Rechtsprechung des I. und IV. Senats stark betont (vgl. zur Sperrfristregelung des § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG BFH-Urteile vom 31. Juli 2013 I R 44/12, BFHE 242, 240, BStBl II 2015, 450, Rz 10, und vom 26. Juni 2014 IV R 31/12, BFHE 246, 413, BStBl II 2015, 463, Rz 27). - FG Düsseldorf, 10.04.2014 - 11 K 3050/11
Rückwirkende Erfassung eines Übertragungsgewinns infolge einer Veräußerung …
Der Beklagte beantragt, das Verfahren im Hinblick auf das beim BFH anhängige Verfahren IV R 31/12 auszusetzen, hilfsweise, die Klage abzuweisen und.Die Klägerin hat zu dem Antrag des Beklagten auf Aussetzung des Verfahrens ausgeführt, dass die in dem Revisionsverfahren IV R 31/12 zu klärende Rechtsfrage für den vorliegenden Rechtsstreit nicht entscheidend sei.
Das Gericht konnte trotz des Antrags des Beklagten, das vorliegende Verfahren im Hinblick auf das beim BFH anhängige Verfahren IV R 31/12 auszusetzen, sachlich entscheiden.
Der Senat hält eine Aussetzung des Klageverfahrens im Hinblick auf das Revisionsverfahren IV R 31/12 nicht für geboten.
Ein Revisionsgrund ergibt sich nicht aus dem noch anhängigen Verfahren IV R 31/12, da eine Entscheidung zu der streitentscheidenden Frage, ob § 6 Abs. 5 S. 4 EStG auch in Fällen der Einmann-GmbH & Co KG anzuwenden ist, bereits im Urteil I R 44/12 getroffen worden ist.
- FG Düsseldorf, 10.04.2014 - 11 K 863/14
Rückwirkende Erfassung eines Übertragungsgewinns im Sonderbetriebsvermögen einer …
Der Beklagte beantragt, das Verfahren im Hinblick auf das beim BFH anhängige Verfahren IV R 31/12 auszusetzen, hilfsweise, die Klage abzuweisen und.Die Klägerin hat zu dem Antrag des Beklagten auf Aussetzung des Verfahrens ausgeführt, dass die in dem Revisionsverfahren IV R 31/12 zu klärende Rechtsfrage für den vorliegenden Rechtsstreit nicht entscheidend sei.
Das Gericht konnte trotz des Antrags des Beklagten, das vorliegende Verfahren im Hinblick auf das beim BFH anhängige Verfahren IV R 31/12 auszusetzen, sachlich entscheiden.
Der Senat hält eine Aussetzung des Klageverfahrens im Hinblick auf das Revisionsverfahren IV R 31/12 nicht für geboten.
Ein Revisionsgrund ergibt sich nicht aus dem noch anhängigen Verfahren IV R 31/12, da eine Entscheidung zu der streitentscheidenden Frage, ob § 6 Abs. 5 S. 4 EStG auch in Fällen der Einmann-GmbH & Co KG anzuwenden ist, bereits im Urteil I R 44/12 getroffen worden ist.
- FG Münster, 24.06.2020 - 13 K 3029/18
Rückwirkender Teilwertansatz
Daher finde nach der ständigen Rechtsprechung des BFH diese Vorschrift mit dem Zweck der Missbrauchsvermeidung keine Anwendung, wenn die Einbringung durch einen zu 100 % am Vermögen der Mitunternehmerschaft beteiligten Gesellschafter erfolge und dieser auch im Veräußerungszeitpunkt noch unverändert an der aufnehmenden Mitunternehmerschaft beteiligt sei (vgl. BFH-Urteile vom 31.7.2013 I R 44/12, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2015, 450; vom 26.6.2014 IV R 31712, BStBl II 2015, 463).Der BFH legt § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG in gefestigter Rechtsprechung im Wege einer teleologischen Reduktion einschränkend dahingehend aus, dass kein rückwirkender Teilwertansatz erfolgt, wenn ein Wirtschaftsgut durch einen zu 100 % am Vermögen einer Personengesellschaft beteiligten Gesellschafter ein Wirtschaftsgut unentgeltlich oder gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in das Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft übertragen und innerhalb der Sperrfrist - bei unveränderten Beteiligungsverhältnissen - veräußert wird; dies gelte unabhängig davon, ob eine negative Ergänzungsbilanz aufgestellt worden sei (vgl. BFH-Urteile vom 31.7.2013 I R 44/12, BStBl II 2015, 450; vom 26.6.2014 IV R 31/12, BStBl II 2015, 463).
Die Vorschrift des § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG ist entsprechend der gefestigten Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteile vom 31.7.2013 I R 44/12, BStBl II 2015, 450; vom 26.6.2014 IV R 31/12, BStBl II 2015, 463) teleologisch zu reduzieren und mithin im Streitfall nicht anwendbar.
- FG Baden-Württemberg, 07.08.2020 - 13 K 378/19
Steuerpflichtige Entnahme eines Grundstücks innerhalb der Sperrfrist des § 6 Abs. …
Denn die Regelung des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG knüpft -wie § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG- maßgeblich an einen zivilrechtlichen Rechtsträgerwechsel an, der auch ohne gleichzeitige Entnahme denkbar ist (s. BFH-Urteil vom 26. Juni 2014 IV R 31/12, BFHE 246, 413, BStBl II 2015, 463).Die durch den rückwirkenden Ansatz des Teilwertes ausgelöste Besteuerung der stillen Reserven steht in Einklang mit dem Regelungszweck des § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG und dem Willen des Gesetzgebers (vgl. hierzu BFH-Urteil in BFHE 246, 413, BStBl II 2015, 463, unter II. 2.).