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   BFH, 22.01.2004 - IV R 32/03   

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https://dejure.org/2004,7088
BFH, 22.01.2004 - IV R 32/03 (https://dejure.org/2004,7088)
BFH, Entscheidung vom 22.01.2004 - IV R 32/03 (https://dejure.org/2004,7088)
BFH, Entscheidung vom 22. Januar 2004 - IV R 32/03 (https://dejure.org/2004,7088)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Bildung einer Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG bei Veräußerung von Grund und Boden - Entschädigung anlässlich der Veräußerung zum Ausgleich eines anderweitigen Nachteils als Veräußerungsentgeld - Verkauf eines Grundstücks verbunden mit der Aufhebung ...

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 1; ; EStG § 6b; ; EStG § 6b Abs. 1; ; EStG § 6b Abs. 4; ; EStG § 13; ; EStG § 34 Abs. 1; ; EStG § 34 Abs. 2; ; BGB § 133; ; BGB § 157

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 § 157; EStG § 6b Abs. 3 S. 1
    Rücklage nach § 6 b Abs. 3 EStG

  • datenbank.nwb.de

    In einem Grundstückskaufvertrag neben dem Kaufpreis vereinbarte Entschädigung als Gegenleistung für das Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 6 b, EStG § 13
    Aufteilung; Entschädigung; Grundstück; Landwirtschaft; Rücklage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2005, 13
  • DB 2005, 9
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 25.08.1999 - X R 38/95

    Dauernde Last bei Vorbehaltswohnrecht

    Auszug aus BFH, 22.01.2004 - IV R 32/03
    Hat das FG eine (präzise) Auslegung eines entscheidungserheblichen Vertrages unterlassen, so kann sie das Revisionsgericht nur auf der Grundlage der dafür ausreichenden Tatsachenfeststellungen selbst vornehmen (BFH-Urteile vom 19. Juni 1997 IV R 26/96, BFHE 183, 488, BStBl II 1997, 652, und vom 25. August 1999 X R 38/95, BFHE 190, 302, BStBl II 2000, 21; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl. 2002, § 118 Rz. 24, m.w.N.).

    Verboten ist damit die Buchstabeninterpretation; geboten ist hingegen die Berücksichtigung des sprachlichen Zusammenhangs der abgegebenen Willenserklärungen, der Stellung der auslegungsbedürftigen Formulierung im Gesamtzusammenhang des Textes und sämtlicher Begleitumstände (BFH-Urteil in BFHE 190, 302, BStBl II 2000, 21, Abschn. II. Nr. 4 b).

  • BFH, 19.06.1997 - IV R 26/96

    Steuerfreiheit für Beihilfen nach § 3 Nr. 11 EStG unabhängig vom Zahlungsweg nur

    Auszug aus BFH, 22.01.2004 - IV R 32/03
    Hat das FG eine (präzise) Auslegung eines entscheidungserheblichen Vertrages unterlassen, so kann sie das Revisionsgericht nur auf der Grundlage der dafür ausreichenden Tatsachenfeststellungen selbst vornehmen (BFH-Urteile vom 19. Juni 1997 IV R 26/96, BFHE 183, 488, BStBl II 1997, 652, und vom 25. August 1999 X R 38/95, BFHE 190, 302, BStBl II 2000, 21; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl. 2002, § 118 Rz. 24, m.w.N.).
  • BFH, 13.09.2000 - X R 148/97

    Nachträgliche Erhöhung einer Reinvestitionsrücklage

    Auszug aus BFH, 22.01.2004 - IV R 32/03
    Kein Teil der Gegenleistung ist eine Entschädigung, die der Steuerpflichtige nicht für das hingegebene Grundstück, sondern anlässlich der Veräußerung zum Ausgleich eines anderweitigen Nachteils erzielt (BFH-Urteile vom 11. Juli 1973 I R 140/71, BFHE 110, 248, BStBl II 1973, 840, und vom 13. September 2000 X R 148/97, BFHE 193, 129, BStBl II 2001, 641).
  • BFH, 20.03.2003 - IV R 27/01

    Auffüllrecht als selbständiges Wirtschaftsgut

    Auszug aus BFH, 22.01.2004 - IV R 32/03
    Die besondere baurechtliche Nutzbarkeit eines Grundstücks, die nicht als besonderes Wirtschaftsgut neben dem Grund und Boden anzusehen ist (vgl. Senatsurteil vom 20. März 2003 IV R 27/01, BFHE 202, 256, BStBl II 2003, 878), stellt indes sowohl aus Sicht des Käufers wie des Verkäufers lediglich einen wertbildenden Faktor des Grundstücks dar.
  • BFH, 11.07.1973 - I R 140/71

    Keine Rücklage nach § 6b EStG für Gewinne aus einer Entschädigung für künftige

    Auszug aus BFH, 22.01.2004 - IV R 32/03
    Kein Teil der Gegenleistung ist eine Entschädigung, die der Steuerpflichtige nicht für das hingegebene Grundstück, sondern anlässlich der Veräußerung zum Ausgleich eines anderweitigen Nachteils erzielt (BFH-Urteile vom 11. Juli 1973 I R 140/71, BFHE 110, 248, BStBl II 1973, 840, und vom 13. September 2000 X R 148/97, BFHE 193, 129, BStBl II 2001, 641).
  • FG Münster, 31.10.2001 - 2 K 596/98

    Abgrenzung des rücklagenfähigen Veräußerungspreises von anderen Bestandteilen des

    Auszug aus BFH, 22.01.2004 - IV R 32/03
    Das Finanzgericht (FG) führte in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 1604 veröffentlichten Urteil u.a. aus: Die Entschädigung stelle keine Gegenleistung für die Grundstücke dar, sondern sei zum Ausgleich für die Aufhebung des Gestattungsvertrages und damit eines anderweitigen Nachteils im Sinne der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) gezahlt worden.
  • BGH, 25.04.1997 - LwZR 14/96

    Ansprüche des Eigentümers eines in Volkseigentum übergegangenen

    Auszug aus BFH, 22.01.2004 - IV R 32/03
    Denn mit der Übereignung der Grundstücke an die GmbH wäre durch Vereinigung von Forderung und Schuld in einer Person der Gestattungsvertrag beendet worden und damit die Pflicht der GmbH, den Gestattungszins zu zahlen, ohnehin untergegangen (sog. Konfusion; vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 25. April 1997 LwZR 14/99, BGHR, LwAnpG § 51, Kreispachtverhältnisse 2, juris).
  • BFH, 19.12.2023 - IV R 5/21

    Erweiterte Kürzung - Sondernutzungsrechte; Betriebsverpachtung

    cc) Hat das FG eine (präzise) Auslegung eines entscheidungserheblichen Vertrags unterlassen, so kann sie das Revisionsgericht nur auf der Grundlage der dafür ausreichenden Tatsachenfeststellungen selbst vornehmen (BFH-Urteil vom 22.01.2004 - IV R 32/03, BFH/NV 2004, 1092, unter 2.a, m.w.N.).
  • BFH, 27.10.2015 - VIII R 47/12

    Tilgung der Kaufpreisverpflichtung eines Neugesellschafters aus künftigen

    Hat das FG eine (präzise) Auslegung eines entscheidungserheblichen Vertrags unterlassen, so kann sie das Revisionsgericht auf der Grundlage der dafür ausreichenden Tatsachenfeststellungen selbst vornehmen (BFH-Urteile vom 22. Januar 2004 IV R 32/03, BFH/NV 2004, 1092, m.w.N.; vom 6. Juni 2013 IV R 28/10, BFH/NV 2013, 1810).
  • BFH, 18.10.2006 - XI R 42/04

    Unterhaltsleistung an Ehegatten; Realsplitting

    Hat das FG eine (präzise) Auslegung eines entscheidungserheblichen Vertrages unterlassen, so kann sie das Revisionsgericht auf der Grundlage der dafür ausreichenden Tatsachenfeststellungen selbst vornehmen (BFH-Urteil vom 22. Januar 2004 IV R 32/03, BFH/NV 2004, 1092, m.w.N.).

    Verboten ist damit eine Buchstabeninterpretation, geboten ist hingegen die Berücksichtigung des sprachlichen Zusammenhangs der abgegebenen Willenserklärungen, die Stellung der auslegungsbedürftigen Formulierungen im Zusammenhang des Textes und sämtlicher Begleitumstände (BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 1092).

    b) Hat das FG eine (präzise) Auslegung eines entscheidungserheblichen Vertrages unterlassen, so kann sie das Revisionsgericht auf der Grundlage dafür ausreichender Tatsachenfeststellungen selbst vornehmen (Gräber/Ruban, a.a.O., § 118 Rz 24, m.w.N.; BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 1092).

  • BFH, 15.02.2017 - VI R 96/13

    Passiver Rechnungsabgrenzungsposten - Bemessung der Höhe bei Vorleistungen aus

    In der Revisionsinstanz ist die Vertragsauslegung durch das FG aber dennoch daraufhin zu prüfen, ob die gesetzlichen Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) sowie die Denkgesetze und Erfahrungssätze beachtet wurden; weiterhin kann das Revisionsgericht nachprüfen, ob die Vorinstanz die für die Vertragsauslegung bedeutsamen Begleitumstände erforscht und rechtlich zutreffend gewürdigt hat (BFH-Urteile vom 22. Januar 2004 IV R 32/03, BFH/NV 2004, 1092; vom 19. August 2015 X R 30/12, BFH/NV 2016, 203, und vom 3. Dezember 2015 IV R 43/13, BFH/NV 2016, 742).
  • FG Rheinland-Pfalz, 07.10.2020 - 1 K 2191/15

    Behandlung eines Verzichts auf eine zuvor unter dem Nennwert erworbene Forderung

    Verboten ist damit eine Buchstabeninterpretation, geboten ist hingegen die Berücksichtigung des sprachlichen Zusammenhangs der abgegebenen Willenserklärungen, der Stellung der auslegungsbedürftigen Formulierungen im Zusammenhang des Textes und sämtlicher Begleitumstände (BFH-Urteil vom 22. Januar 2004 IV R 32/03, BFH/NV 2004, 1092).
  • BFH, 26.06.2007 - IV R 29/06

    Finanzierungskosten für Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen sind

    aa) Der Senat ist an die Auslegung des FG insoweit nicht nach § 118 Abs. 2 FGO gebunden, als von dem Revisionsgericht zu prüfen ist, ob die gesetzlichen Auslegungsregeln sowie die Denkgesetze und Erfahrungssätze beachtet wurden; weiterhin kann das Revisionsgericht nachprüfen, ob die Vorinstanz sämtliche für die Vertragsauslegung bedeutsamen Begleitumstände erforscht und rechtlich zutreffend gewürdigt hat (BFH-Urteile vom 25. August 1999 X R 38/95, BFHE 190, 302, BStBl II 2000, 21; vom 22. Januar 2004 IV R 32/03, BFH/NV 2004, 1092; Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 118 Rz 24, m.w.N.).
  • BFH, 21.05.2015 - IV R 25/12

    Vermarktungskostenzuschuss als partiarisches Darlehen

    Verletzt die vom FG vorgenommene Auslegung diese Maßstäbe, so ist der BFH als Revisionsgericht an die Auslegung des FG nicht gebunden (vgl. BFH-Urteil vom 22. Januar 2004 IV R 32/03, BFH/NV 2004, 1092, m.w.N.).
  • BFH, 06.09.2018 - IV R 26/16

    Entschädigung für die Aufhebung eines unbefristeten Vertriebsvertrags nicht

    An die ermittelten Tatsachen ist das Revisionsgericht grundsätzlich gemäß § 118 Abs. 2 FGO gebunden, wenn das FG die gesetzlichen Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) sowie die Denkgesetze und Erfahrungssätze beachtet und die für die Vertragsauslegung bedeutsamen Begleitumstände erforscht und rechtlich zutreffend gewürdigt hat (BFH-Urteil vom 22. Januar 2004 IV R 32/03, BFH/NV 2004, 1092, unter 2.a).
  • FG Sachsen-Anhalt, 02.10.2014 - 5 K 1727/10

    Auslegung eines Grundstückskaufvertrags: Berücksichtigung einer

    b) Nach der - ausdrücklich auch von den Klägern angeführten - zu § 6b Einkommensteuergesetz (EStG) ergangenen und auch vorliegend anwendbaren BFH-Rechtsprechung gehören zu den begünstigten, d.h. auf den Grundstücksverlust entfallenden, Kaufpreisteil nur solche Gegenleistungen, die der Steuerpflichtige für die Hingabe seines Grundstücks erhält und nicht diejenigen Gegenleistungen, die anlässlich der Veräußerung zum Ausgleich eines anderweitigen Nachteils gezahlt werden (z.B. BFH-Urteile vom 22. Januar 2004 IV R 32/03, BFH/NV 2004, 1092 m. w. N.; vom 13. September 2000 X R 148/97, BStBl II 2001, 641).

    aa) Die Erwerbsverlustentschädigung i.H.v. 6.493,41 ? wurde nicht nur im Kaufvertrag ausdrücklich und wörtlich als Erwerbsverlustentschädigung für den selbstwirtschaftenden Kläger bezeichnet, sondern es sind für den Senat - im Gegensatz zu den vom BFH entschiedenen Fällen (BFH-Urteile vom 22. Januar 2004 IV R 32/03, BFH/NV 2004, 1092 m. w. N. und vom 13. September 2000 X R 148/97, BStBl II 2001, 641) - keinerlei Anhaltspunkte tatsächlicher Art erkennbar geworden, dass diese Bezeichnung von den Vertragsparteien nur zur Verschleierung bzw. Verdeckung einer auch auf die Grundstückshingabe entfallende Entschädigung gewählt worden ist.

    (1) Soweit nach § 133 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bei Auslegung von Willenserklärungen der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften ist und außerdem nach § 157 BGB Verträge so auszulegen sind, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern, ergibt sich bei der gebotenen Berücksichtigung des sprachlichen Zusammenhangs der abgegebenen Willenserklärungen, der Stellung der auslegungsbedürftigen Formulierung im Gesamtzusammenhang des Textes und sämtlicher Begleitumstände (z.B. BFH-Urteil vom 22. Januar 2004 IV R 32/03, BFH/NV 2004, 1092 m. w. N.) für den Senat gerade keine abweichende Beurteilung.

  • BFH, 06.06.2013 - IV R 28/10

    Keine Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 GewStG (a. F.) beim echten Factoring - Prüfung

    Hat das FG eine (präzise) Auslegung eines entscheidungserheblichen Vertrags unterlassen, so kann sie das Revisionsgericht nur auf der Grundlage der dafür ausreichenden Tatsachenfeststellungen selbst vornehmen (BFH-Urteil vom 22. Januar 2004 IV R 32/03, BFH/NV 2004, 1092, m.w.N.).
  • BFH, 09.05.2017 - VIII R 1/14

    Vorzeitige Zahlung eines abgezinsten Kaufpreises für einen Mitunternehmeranteil -

  • BFH, 09.09.2010 - IV R 12/08

    Verdeckte Einlage bei einer Personengesellschaft

  • FG Baden-Württemberg, 24.03.2011 - 3 K 1562/08

    Abgrenzung zwischen einem die Gesamtrechtsnachfolge auslösenden Verkauf von

  • FG Hamburg, 04.04.2011 - 2 K 91/10

    Passiver RAP und § 6b EStG-Rücklage: Einbeziehung des Gewinns aus der Auflösung

  • FG Sachsen-Anhalt, 02.10.2014 - 5 K 1131/09

    Zur Rücklagefähigkeit von Entschädigungen: Zahlungen für die Grundstückssubstanz

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