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   BFH, 20.10.2011 - IV R 35/08   

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https://dejure.org/2011,3288
BFH, 20.10.2011 - IV R 35/08 (https://dejure.org/2011,3288)
BFH, Entscheidung vom 20.10.2011 - IV R 35/08 (https://dejure.org/2011,3288)
BFH, Entscheidung vom 20. Oktober 2011 - IV R 35/08 (https://dejure.org/2011,3288)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an einem Grundstück

  • openjur.de

    Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an einem Grundstück

  • Bundesfinanzhof

    AO § 39 Abs 2 Nr 1 S 1, EStG § 6 Abs 5 S 1, EStG § 6 Abs 5 S 3, EStG § 52 Abs 16 S 11
    Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an einem Grundstück

  • Bundesfinanzhof

    Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an einem Grundstück

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 39 Abs 2 Nr 1 S 1 AO, § 6 Abs 5 S 1 EStG 1999, § 6 Abs 5 S 3 EStG 1999, § 52 Abs 16 S 11 EStG 1999
    Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an einem Grundstück

  • Deutsches Notarinstitut

    AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 1

  • rewis.io

    Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an einem Grundstück

  • ra.de
  • rewis.io

    Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an einem Grundstück

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewinn aus der Übertragung eines Teilgrundstücks mit Werkstatt und Inventar von einer Erbengemeinschaft auf einen Miterben im Streitjahr 1999

  • datenbank.nwb.de

    Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an einem Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zum Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an einem Grundstück

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 25.01.2006 - IV R 14/04

    Bildung von Rücklagen nach § 6b Abs. 3 EStG - trotz Antrags auf mündliche

    Auszug aus BFH, 20.10.2011 - IV R 35/08
    Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht gemäß § 139 Abs. 4 FGO erstattungsfähig, da er keinen eigenen Sachantrag gestellt hat (BFH-Beschluss vom 25. Januar 2006 IV R 14/04, BFHE 212, 231, BStBl II 2006, 418).
  • BFH, 14.02.2001 - X R 82/97

    Wirtschaftliches Eigentum bei Dauernutzungsvertrag

    Auszug aus BFH, 20.10.2011 - IV R 35/08
    Vor allem führt sie in der Person des Pächters nicht zum Erwerb einer Rechtsposition, die es ihm erlauben würde, wirtschaftlich über das Grundstück zu verfügen, denn selbst langfristig angelegte Pachtverträge berechtigen den Pächter regelmäßig nur zur Nutzung des Pachtgegenstandes und führen schon deshalb nicht zum Übergang des wirtschaftlichen Eigentums (vgl. BFH-Urteil vom 14. Februar 2001 X R 82/97, BFHE 195, 159, BStBl II 2001, 440; Fischer in HHSp, § 39 AO Rz 66 und 68).
  • BFH, 07.03.2001 - X R 147/97

    Wohnungsmiteigentum; Anbau

    Auszug aus BFH, 20.10.2011 - IV R 35/08
    Der Erwerber kann --etwa bei vorzeitiger Besitzeinräumung-- in der Regel frühestens mit dem Abschluss des Übertragungsvertrages wirtschaftlicher Eigentümer werden (vgl. BFH-Urteile vom 10. Juni 1988 III R 18/85, BFH/NV 1989, 348; vom 7. März 2001 X R 147/97, BFH/NV 2001, 1235; Fischer in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 39 AO Rz 54a; auch Kruse in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 39 AO Rz 73).
  • BFH, 02.03.2004 - III B 114/03

    Beherrschungsidentität bei einer Betriebsaufspaltung; Realisationszeitpunkt eines

    Auszug aus BFH, 20.10.2011 - IV R 35/08
    Allerdings versetzt eine solche Rückbeziehung des Gefahrübergangs auf einen Zeitpunkt vor dem Abschluss des maßgeblichen Übertragungsvertrages den Erwerber gerade nicht in die Lage, den Veräußerer bereits vor dem Vertragsabschluss von der Einwirkung auf das übertragene Grundstück auszuschließen (BFH-Beschluss vom 11. Mai 2006 IV B 208/04, BFH/NV 2006, 1823; vgl. auch BFH-Beschluss vom 2. März 2004 III B 114/03, BFH/NV 2004, 1109).
  • BFH, 10.06.1988 - III R 18/85

    Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Revision - Zurechnung von

    Auszug aus BFH, 20.10.2011 - IV R 35/08
    Der Erwerber kann --etwa bei vorzeitiger Besitzeinräumung-- in der Regel frühestens mit dem Abschluss des Übertragungsvertrages wirtschaftlicher Eigentümer werden (vgl. BFH-Urteile vom 10. Juni 1988 III R 18/85, BFH/NV 1989, 348; vom 7. März 2001 X R 147/97, BFH/NV 2001, 1235; Fischer in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 39 AO Rz 54a; auch Kruse in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 39 AO Rz 73).
  • BFH, 18.07.2001 - X R 39/97

    Wohneigentumsförderung bei wirtschaftlichem Eigentum

    Auszug aus BFH, 20.10.2011 - IV R 35/08
    Insofern setzt der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums --zu bereits bei Beginn des Nutzungsverhältnisses feststehenden Bedingungen-- eine konkret auf Eigentumsübertragung gerichtete vertragliche Bindung voraus (vgl. BFH-Urteile vom 1. Oktober 1997 X R 91/94, BFHE 184, 179, BStBl II 1998, 203; vom 18. Juli 2001 X R 39/97, BFHE 196, 139, BStBl II 2002, 284).
  • BFH, 15.03.1973 - VIII R 90/70

    Käufer eines Eigenheims - Erhöhte AfA - Wirtschaftlicher Ersterwerber -

    Auszug aus BFH, 20.10.2011 - IV R 35/08
    Der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an Grundstücken setzt aber keine Auflassung voraus (vgl. BFH-Urteile vom 2. Oktober 1987 VI R 65/84, BFH/NV 1988, 86; vom 15. März 1973 VIII R 90/70, BFHE 109, 254, BStBl II 1973, 591; BFH-Beschluss vom 13. Januar 2006 I B 93/05, BFH/NV 2006, 706).
  • BFH, 13.01.2006 - I B 93/05

    Wirtschaftliches Eigentum an Grundstücken

    Auszug aus BFH, 20.10.2011 - IV R 35/08
    Der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an Grundstücken setzt aber keine Auflassung voraus (vgl. BFH-Urteile vom 2. Oktober 1987 VI R 65/84, BFH/NV 1988, 86; vom 15. März 1973 VIII R 90/70, BFHE 109, 254, BStBl II 1973, 591; BFH-Beschluss vom 13. Januar 2006 I B 93/05, BFH/NV 2006, 706).
  • BFH, 12.09.1991 - III R 233/90

    Zurechnung eines Wirtschaftsguts aufgrund eines "Miet-Kaufvertrags"

    Auszug aus BFH, 20.10.2011 - IV R 35/08
    Das ist in der Regel der Fall, sobald in Erwartung des Eigentumserwerbes Besitz, Gefahr, Nutzen und Lasten auf den Erwerber übergegangen sind (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BFH-Urteile vom 12. September 1991 III R 233/90, BFHE 166, 49, BStBl II 1992, 182; vom 4. Juni 2003 X R 49/01, BFHE 202, 320, BStBl II 2003, 751; vom 15. Dezember 2009 IX R 9/08, BFH/NV 2010, 1099).
  • BFH, 16.05.2002 - IV R 19/00

    Jagd als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb

    Auszug aus BFH, 20.10.2011 - IV R 35/08
    Im Vorstadium des Eigentumserwerbes an Grundstücken liegen diese Voraussetzungen stets vor, wenn der Erwerber die tatsächliche Sachherrschaft innehat und aufgrund der erklärten Auflassung sowie der ins Grundbuch eingetragenen Auflassungsvormerkung in der Lage ist, den Veräußerer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut auszuschließen (vgl. etwa Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Mai 2002 IV R 19/00, BFHE 199, 266, BStBl II 2002, 692).
  • BFH, 01.10.1997 - X R 91/94

    Nutzungsrechte im Beitrittsgebiet

  • BFH, 11.05.2006 - IV B 208/04

    Grundstücksübertragung bei rückwirkend vereinbartem Zeitpunkt

  • BFH, 02.10.1987 - VI R 65/84

    Anforderungen an die Versteuerung von Arbeitslohn - Voraussetzungen für das

  • BFH, 15.12.2009 - IX R 9/08

    Sonderabschreibungen einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft im

  • BFH, 04.06.2003 - X R 49/01

    Anschaffungszeitpunkt eines Grundstücks

  • BFH, 20.11.2014 - IV R 47/11

    Gesonderte und einheitliche Feststellung der Hinzurechnungsbeträge nach § 15a

    Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht gemäß § 139 Abs. 4 FGO erstattungsfähig, da sie keinen eigenen Sachantrag gestellt haben (BFH-Urteil vom 20. Oktober 2011 IV R 35/08, BFH/NV 2012, 377, m.w.N.).
  • BFH, 06.12.2018 - X R 11/17

    Gesonderte Feststellung des verbleibenden Spendenvortrags - Zeitpunkt der

    bb) Soll das rechtliche Eigentum an einem Grundstück oder Grundstücksanteil auf einen anderen übergehen, wird der Erwerber in der Regel zu dem Zeitpunkt wirtschaftlicher Eigentümer, zu dem ihm aufgrund der notariellen Vereinbarung Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten übertragen werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 20. Oktober 2011 IV R 35/08, BFH/NV 2012, 377, Rz 13, m.w.N.).

    Eine solche Rückbeziehung des Gefahrübergangs auf einen Zeitpunkt vor dem Abschluss des maßgeblichen Übertragungsvertrags versetzt den Erwerber jedoch gerade nicht in die Lage, den Veräußerer bereits vor dem Vertragsabschluss von der Einwirkung auf das übertragene Grundstück auszuschließen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2012, 377, Rz 14).

  • FG Münster, 24.04.2015 - 14 K 4172/12

    Übertragung eines LuF-Betriebs im Wege der vorweggenommenen Erbfolge

    Der IV. Senat des BFH (Urteil vom 20.10.2011 - IV R 35/08, BFH/NV 2012, 377) hält eine Rückbeziehung, das heißt den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums auf den Zeitpunkt des Gefahrüberganges nicht für möglich, da der Erwerbe vor Abschluss des notariellen Übertragungsvertrages gerade nicht in der Lage ist, den Veräußerer von der Einwirkung auf das übertragene Grundstück auszuschließen.
  • FG Düsseldorf, 29.09.2022 - 11 K 314/20

    Steuerpflichtigkeit bei Nutzungsentschädigungen aufgrund des Widerrufs zweier

    Diese können nicht mit steuerlicher Wirkung rückwirkend gestaltet werden (BFH Urteil vom 15.3.1973 VIII R 150/70, BStBl. II 1973, 539; BFH Urteil vom 20.10.2011 IV R 35/08, Sammlung nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2012, 377).
  • FG Baden-Württemberg, 19.07.2012 - 13 K 1988/09

    Keine Aufdeckung der stillen Reserven bei Übertragung eines Wirtschaftsguts des

    Denn eine Rückbeziehung des Besitzübergangs auf einen Zeitpunkt vor dem Abschluss des notariellen Kaufvertrags (am 24.08.2001) setzt den Erwerber nicht in die Lage, den Veräußerer bereits vor Vertragsschluss von der Einwirkung auf das übertragene Grundstück auszuschließen (vgl. BFH-Urteil vom 20.10.2011 IV R 35/08, BFH/NV 2012, 377).
  • FG Münster, 20.09.2019 - 11 K 4132/15

    Einkommensteuer - Unter welchen Voraussetzungen führen die Vereinbarung eines

    Soll das Eigentum an einem Grundstück auf einen anderen übergehen, wird der Erwerber zwar erst mit der Eintragung im Grundbuch zivilrechtlicher Eigentümer, jedoch wird der Erwerber in der Regel bereits zu dem Zeitpunkt wirtschaftlicher Eigentümer, zu dem auf ihn aufgrund der notariellen Vereinbarung Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten übergegangen sind (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 20.10.2011 IV R 35/08, BFH/NV 2012, 377).
  • BFH, 06.12.2018 - X R 10/17

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06.12.2018 X R 11/17 - Gesonderte Feststellung

    bb) Soll das rechtliche Eigentum an einem Grundstück oder Grundstücksanteil auf einen anderen übergehen, wird der Erwerber in der Regel zu dem Zeitpunkt wirtschaftlicher Eigentümer, zu dem ihm aufgrund der notariellen Vereinbarung Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten übertragen werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 20. Oktober 2011 IV R 35/08, BFH/NV 2012, 377, Rz 13, m.w.N.).

    Eine solche Rückbeziehung des Gefahrübergangs auf einen Zeitpunkt vor dem Abschluss des maßgeblichen Übertragungsvertrags versetzt den Erwerber jedoch gerade nicht in die Lage, den Veräußerer bereits vor dem Vertragsabschluss von der Einwirkung auf das übertragene Grundstück auszuschließen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2012, 377, Rz 14).

  • BFH, 25.03.2021 - VIII R 16/18

    Verfassungsrechtlich zulässige unechte Rückwirkung durch §§ 15b, 20 Abs. 2b Satz

    Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht aus Billigkeitsgründen gemäß § 139 Abs. 4 FGO erstattungsfähig, weil diese keinen eigenen Sachantrag gestellt und sich damit keinem Kostenrisiko ausgesetzt hat (BFH-Urteil vom 20.10.2011 - IV R 35/08, BFH/NV 2012, 377, m.w.N.).
  • FG Münster, 23.09.2020 - 7 K 3909/18

    Steuerliche Berücksichtigung von Einnahmen aus landwirtschaftlicher

    Soweit der Pächter das Recht hat, über die einzelnen gepachteten Inventarstücke zu verfügen, entspricht dieses Verfügungsrecht nur einem sich aus dem Nutzungsrecht des Pächters ergebenden wirtschaftlichen Bedürfnis, da er sonst vielfach an der wirtschaftlichen Nutzung des gepachteten Inventars gehindert wäre (vgl. Bundesfinanzhof - BFH - Urteile vom 02.11.1965 I 51/61 S, BFHE 84, 171, BStBl III 1966, 61 und vom 20.10.2011 IV R 35/08, BFH/NV 2012, 377; AEAO zu § 39 Nr. 1 Satz 3).
  • BFH, 17.01.2017 - VIII R 33/14

    Fahrtkostenpauschale bei Belegarzttätigkeit und Praxis - Einheitliche

    Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht gemäß § 139 Abs. 4 FGO erstattungsfähig, da sie keinen eigenen Sachantrag gestellt haben (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 20. Oktober 2011 IV R 35/08, BFH/NV 2012, 377, m.w.N.).
  • BFH, 30.09.2013 - III B 20/12

    Revisionszulassung wegen fehlerhafter Kostenentscheidung - Darlegung von

  • FG Baden-Württemberg, 17.09.2013 - 11 K 1355/12

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze durch

  • FG Hessen, 10.09.2014 - 4 K 101/12

    Abbruchabsicht; Abbruchverpflichtung; Bilanzierung; Gebäude; Vollamortisation;

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