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   BFH, 16.05.2013 - IV R 35/10   

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https://dejure.org/2013,22090
BFH, 16.05.2013 - IV R 35/10 (https://dejure.org/2013,22090)
BFH, Entscheidung vom 16.05.2013 - IV R 35/10 (https://dejure.org/2013,22090)
BFH, Entscheidung vom 16. Mai 2013 - IV R 35/10 (https://dejure.org/2013,22090)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Keine Klagebefugnis des Treugebers gegen Feststellungen auf der ersten Stufe des gestuften Feststellungsverfahrens - Treugeber als Mitunternehmer einer gewerblich tätigen Personengesellschaft

  • openjur.de

    Keine Klagebefugnis des Treugebers gegen Feststellungen auf der ersten Stufe des gestuften Feststellungsverfahrens; Treugeber als Mitunternehmer einer gewerblich tätigen Personengesellschaft

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 48 Abs 1, AO § 180 Abs 1 Nr 2a, AO § 179 Abs 2 S 3
    Keine Klagebefugnis des Treugebers gegen Feststellungen auf der ersten Stufe des gestuften Feststellungsverfahrens - Treugeber als Mitunternehmer einer gewerblich tätigen Personengesellschaft

  • Bundesfinanzhof

    Keine Klagebefugnis des Treugebers gegen Feststellungen auf der ersten Stufe des gestuften Feststellungsverfahrens - Treugeber als Mitunternehmer einer gewerblich tätigen Personengesellschaft

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 48 Abs 1 FGO, § 180 Abs 1 Nr 2a AO, § 179 Abs 2 S 3 AO
    Keine Klagebefugnis des Treugebers gegen Feststellungen auf der ersten Stufe des gestuften Feststellungsverfahrens - Treugeber als Mitunternehmer einer gewerblich tätigen Personengesellschaft

  • rewis.io

    Keine Klagebefugnis des Treugebers gegen Feststellungen auf der ersten Stufe des gestuften Feststellungsverfahrens - Treugeber als Mitunternehmer einer gewerblich tätigen Personengesellschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 118 Abs. 2
    Entscheidung des Revisionsgerichts bei unzureichender oder widersprüchlicher Sachverhaltsdarstellung

  • datenbank.nwb.de

    Treugeber als Mitunternehmer einer gewerblich tätigen Personengesellschaft; kein Klagerecht des Treugebers gegen die die Personengesellschaft betreffende Feststellung auf der ersten Stufe des Feststellungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Treugeber als Mitunternehmer einer gewerblich tätigen Personengesellschaft

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entscheidung des Revisionsgerichts bei unzureichender oder widersprüchlicher Sachverhaltsdarstellung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 24.05.1977 - IV R 47/76

    Erlassen eines einheitlichen Gewinnfeststellungsbescheides -

    Auszug aus BFH, 16.05.2013 - IV R 35/10
    Betrifft ein Rechtsstreit die Frage, ob ein Treugeber Mitunternehmer einer gewerblich tätigen Personengesellschaft geworden ist, geht es darum, ob die tatsächliche und rechtliche Stellung des Treuhänder-Kommanditisten im Verhältnis zu den übrigen Gesellschaftern der Gesellschaft so beschaffen ist, dass der Treuhänder-Kommanditist, würde er auf eigene Rechnung und nicht auf Rechnung des Treugebers handeln, als Mitunternehmer angesehen würde und er deshalb als Treuhänder dem Treugeber die steuerrechtliche Zurechnung einer Mitunternehmerschaft als Einkunftsquelle vermitteln könnte (vgl. BFH-Urteil vom 24. Mai 1977 IV R 47/76, BFHE 122, 400, BStBl II 1977, 737).
  • BFH, 13.07.1999 - VIII R 76/97

    Gewinnfeststellung bei Treuhandverhältnis

    Auszug aus BFH, 16.05.2013 - IV R 35/10
    Hieran ändert sich auch bei Ergehen zusammengefasster Gewinnfeststellungsbescheide nichts, denn das Klagerecht nach § 48 Abs. 1 FGO stellt auf das konkret bestehende Gesellschaftsverhältnis ab (z.B. BFH-Urteil vom 13. Juli 1999 VIII R 76/97, BFHE 189, 309, BStBl II 1999, 747; BFH-Beschluss vom 11. Juli 2012 IV B 1/11, BFH/NV 2012, 1929, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 15.04.2003 - IV B 188/01

    Gewinnfeststellung bei Treuhandverhältnis an PersG

    Auszug aus BFH, 16.05.2013 - IV R 35/10
    Die Klagebefugnis ist daher auch in einem Rechtsstreit gegen einen zusammengefassten Bescheid danach zu beurteilen, auf welcher Stufe der Feststellung der Rechtsstreit ausgetragen wird (z.B. BFH-Beschluss vom 15. April 2003 IV B 188/01, BFH/NV 2003, 1283).
  • BFH, 25.06.2003 - X R 72/98

    Wirtschaftliches Eigentum bei gesetzlichem Güterstand

    Auszug aus BFH, 16.05.2013 - IV R 35/10
    Unzureichende oder widersprüchliche Sachverhaltsdarstellungen im angefochtenen Urteil stellen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) einen materiell-rechtlichen Fehler dar, der auch ohne diesbezügliche Rüge zum Wegfall der Bindungswirkung des § 118 Abs. 2 FGO führt (z.B. BFH-Urteile vom 25. Juni 2003 X R 72/98, BFHE 202, 514, BStBl II 2004, 403, und vom 20. September 2007 IV R 68/05, BFHE 219, 7, BStBl II 2008, 483).
  • BFH, 20.09.2007 - IV R 68/05

    Entscheidung über Passivierungsaufschub gemäß § 5 Abs. 2a EStG bei einem der

    Auszug aus BFH, 16.05.2013 - IV R 35/10
    Unzureichende oder widersprüchliche Sachverhaltsdarstellungen im angefochtenen Urteil stellen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) einen materiell-rechtlichen Fehler dar, der auch ohne diesbezügliche Rüge zum Wegfall der Bindungswirkung des § 118 Abs. 2 FGO führt (z.B. BFH-Urteile vom 25. Juni 2003 X R 72/98, BFHE 202, 514, BStBl II 2004, 403, und vom 20. September 2007 IV R 68/05, BFHE 219, 7, BStBl II 2008, 483).
  • BFH, 14.04.2011 - IV R 36/08

    Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Schiffsfonds - Zur

    Auszug aus BFH, 16.05.2013 - IV R 35/10
    Dieser ist zwar nicht nach § 68 FGO Gegenstand des Klageverfahrens geworden (vgl. BFH-Urteil vom 14. April 2011 IV R 36/08, BFH/NV 2011, 1361).
  • BFH, 11.07.2012 - IV B 1/11

    Bestellung eines Nachtragsliquidators; zweistufiges Verfahren; Einwendungen gegen

    Auszug aus BFH, 16.05.2013 - IV R 35/10
    Hieran ändert sich auch bei Ergehen zusammengefasster Gewinnfeststellungsbescheide nichts, denn das Klagerecht nach § 48 Abs. 1 FGO stellt auf das konkret bestehende Gesellschaftsverhältnis ab (z.B. BFH-Urteil vom 13. Juli 1999 VIII R 76/97, BFHE 189, 309, BStBl II 1999, 747; BFH-Beschluss vom 11. Juli 2012 IV B 1/11, BFH/NV 2012, 1929, jeweils m.w.N.).
  • FG Hamburg, 22.07.2010 - 2 K 179/08

    Mitunternehmerstellung bei Durchgangserwerb

    Auszug aus BFH, 16.05.2013 - IV R 35/10
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 331 veröffentlicht.
  • FG Hamburg, 08.12.2015 - 6 K 184/12

    Während der Investitionsphase eines Private Equity-/Venture Capital-Fonds

    Beide Feststellungen können im Fall eines offenen, d. h. allen Beteiligten bekannten Treuhandverhältnisses miteinander verbunden werden (BFH-Urteil vom 16.05.2013 IV R 35/10, BFH/NV 2013, 1945).

    Hieran ändert sich auch bei Ergehen zusammengefasster Gewinnfeststellungsbescheide nichts, denn das Klagerecht nach § 48 Abs. 1 FGO stellt auf das konkret bestehende Gesellschaftsverhältnis ab (BFH-Urteile vom 16.05.2013 IV R 35/10, BFH/NV 2013, 1945; vom 13.07.1999 VIII R 76/97, BFHE 189, 309, BStBl II 1999, 747; BFH-Beschluss vom 11.07.2012 IV B 1/11, BFH/NV 2012, 1929).

  • BFH, 19.01.2016 - VIII B 75/14

    Doppelstellung eines Gesellschafters als Treuhänder und Mitunternehmer in einer

    Ist dies der Fall, vermittelt der Treuhänder dem Treugeber Einkünfte als (mittelbarem) Mitunternehmer, weil der Treugeber unter diesen Voraussetzungen einem unmittelbar an der Gesellschaft beteiligten Mitunternehmer gleichzustellen ist (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C.V.3.b bb; BFH-Urteile vom 21. April 1988 IV R 47/85, BFHE 153, 543, BStBl II 1989, 722, m.w.N.; vom 16. Mai 2013 IV R 35/10, BFH/NV 2013, 1945).

    a) Die in der weiteren Beschwerdebegründung vom 5. September 2014 erhobene Rüge, das FG sei von den Grundsätzen des BFH-Urteils in BFH/NV 2013, 1945 abgewichen (Divergenz gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO), hat der Kläger erstmals nach Ablauf der Begründungsfrist am 17. Juli 2014 und damit verspätet vorgebracht.

  • FG München, 02.04.2014 - 1 K 1807/10

    Zur bilanziellen Behandlung einer Schlusszahlung im Rahmen eines Medienfonds

    Soweit Fondsanleger im Streitjahr nicht direkt, sondern als Treugeber über die Treuhandkommanditistin Y-GmbH an der KG beteiligt waren, kommt es auf ein Ausscheiden dieser Anleger nicht an, weil diese nicht Beteiligte des Feststellungsverfahren sind, in welchem die Einkünfte der KG gemäß §§ 180 Abs. 1 Nr. 2 a, 179 Abs. 1 AO einheitlich und gesondert festgestellt werden (BFH-Urteile vom 21. April 1988 IV R 47/85, BStBl II 1989, 722; vom 13. Juli 1999 VIII R 76/97, BStBl II 1999, 747; vom 13. Dezember 2000 X R 42/96, BStBl II 2001, 471; vom 16. Mai 2013 IV R 35/10, Juris; BFH-Beschlüsse vom 15. April 2003 IV B 188/01, BFH/NV 2003, 1283; vom 14. September 2010 IV B 15/10, BFH/NV 2011).
  • FG Hamburg, 25.11.2015 - 2 K 203/13

    Auslegung eines Ergänzungsbescheides - Mitunternehmerschaft bei Beteiligung für

    Auf die hiergegen eingelegte Revision hob der Bundesfinanzhof (BFH) mit Entscheidung vom 16. Mai 2013 (IV R 35/10) das finanzgerichtliche Urteil aus formellen Gründen auf und verwies die Sache zurück.

    Es sei unklar geblieben, ob die Schuldnerin unmittelbar oder nur mittelbar beteiligt gewesen sei und ob der Ergänzungsbescheid bestandskräftig geworden sei; die Klagebefugnis könne folglich nicht abschließend beurteilt werden (wegen der Einzelheiten wird auf das in BFH/NV 2013, 1945 veröffentlichte Urteil Bezug genommen).

  • FG Baden-Württemberg, 28.04.2014 - 13 K 277/11

    Steuerliche Behandlung der Einkünfte aus der Veräußerung eines Teilanteiles an

    In einem weiteren regelmäßig nachgeschalteten Feststellungsverfahren ("Feststellungsverfahren 2. Stufe") für das Treuhandverhältnis wird der für den Treuhänder festgestellte Gewinnanteil (Vermögensanteil) sodann gemäß § 179 Abs. 2 Satz 3 AO auf die bzw. den Treugeber verteilt (s. BFH-Urteil vom 16. Mai 2013 IV R 35/10, BFH/NV 2013, 1945, m.w.N.; s. auch Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O.).

    Demgegenüber war es nicht geboten, im vorliegenden Verfahren betreffend das Feststellungsverfahren der ersten Stufe den früheren Mitarbeiter B beizuladen (s. BFH in BFH/NV 2013, 1945, unter II.2.aa).

  • FG Niedersachsen, 22.05.2014 - 10 K 245/13

    Befugnis der inländischen Gesellschafter einer ausländischen Personengesellschaft

    Auf dieser Stufe wäre eine Einspruchs- bzw. Klagebefugnis der Treuhänderin durchaus in Betracht gekommen (vgl. BFH-Urteil vom 16. Mai 2013 IV R 35/10, BFH/NV 2013, 1945).
  • FG München, 19.06.2000 - 13 K 3435/96

    Geldwerter Vorteil durch Überlassung eines betrieblichen Pkw's -

    Nach dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung bewirkt die Beurteilung in einem Veranlagungszeitraum keine Bindung des FA für künftige Steuerabschnitte (vgl. z. B. BFH- Urteil vom 14.3. 1991 IV R 35/10, BStBl II 1991, 769, 771).
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