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   BFH, 17.09.1993 - IV R 35/93   

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https://dejure.org/1993,8985
BFH, 17.09.1993 - IV R 35/93 (https://dejure.org/1993,8985)
BFH, Entscheidung vom 17.09.1993 - IV R 35/93 (https://dejure.org/1993,8985)
BFH, Entscheidung vom 17. September 1993 - IV R 35/93 (https://dejure.org/1993,8985)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 07.02.1992 - III R 57/91

    Zurechnung des Verschuldens eines Prozeßbevollmächtigten für den

    Auszug aus BFH, 17.09.1993 - IV R 35/93
    Das Verschulden ihres Prozeßbevollmächtigten müssen sich die Kläger nach § 155 FGO i.V.m. §§ 51 Abs. 2, 85 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung (ZPO) wie eigenes Verschulden anrechnen lassen (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. zuletzt Beschluß vom 7. Februar 1992 III R 57/91, BFH/NV 1992, 615).
  • BFH, 15.04.1970 - I R 148/69

    Revisionskläger - Revision beim FG - Revisionsschrift - Ablauf der Revisionsfrist

    Auszug aus BFH, 17.09.1993 - IV R 35/93
    Da es nach alledem bereits an einem schlüssigen Vortrag und der entsprechenden Glaubhaftmachung mangelnden Verschuldens fehlt, kommt es im Streitfall auch nicht darauf an, ob die Revision - den ursprünglichen Vortrag des Bevollmächtigten der Kläger als zutreffend unterstellt - noch so rechtzeitig beim BFH eingegangen wäre, daß sie noch vor Ablauf der Revisionsfrist an das FG hätte weitergeleitet werden können (vgl. BFH-Beschluß vom 15. April 1970 I R 148/69, BFHE 98, 536, BStBl II 1970, 498).
  • BFH, 17.09.1993 - IV R 36/93
    Auszug aus BFH, 17.09.1993 - IV R 35/93
    Anmerkung: Siehe auch Beschluß vom 17.9.1993 IV R 36/93.
  • BFH, 13.11.1998 - X R 31/97

    Wiedereinsetzung; Darlegung der Wiedereinsetzungsgründe; Büroversehen

    Eine Wiedereinsetzung nach dieser Vorschrift würde u.a. voraussetzen, daß der Prozeßbevollmächtigte ohne Verschulden verhindert war, die Frist einzuhalten, und die hierfür erheblichen Tatsachen gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 FGO spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses (hier: nach Kenntnisnahme von der Fristversäumnis durch das am 10. April 1997 zugestellte Schreiben des Senatsvorsitzenden) substantiiert und in sich schlüssig dargetan hätte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 1993 X R 82/92, BFH/NV 1993, 611; vom 24. Februar 1993 VI R 35/92, BFH/NV 1993, 615; vom 17. Juni 1993 VI R 100/92, BFH/NV 1993, 750, und vom 17. September 1993 IV R 35/93, BFH/NV 1994, 328).
  • BFH, 21.02.1995 - VIII R 76/93

    Nachschieben von Wiedereinsetzungsgründen nach Ablauf der Frist

    Der Prozeßbevollmächtigte konnte seine Angaben durch Vorlage von Fotokopien des Postausgangsbuchs und des Schriftsatzes vom 13. Dezember 1993 glaubhaft machen (BFH-Beschluß vom 17. September 1993 IV R 35/93, BFH/NV 1994, 328).
  • BFH, 23.12.2002 - IV B 9/02

    Wiedereinsetzung; Beweiskraft eines Sendeprotokolls

    Zur Glaubhaftmachung der rechtzeitigen Übermittlung der Beschwerdebegründung hätte es im vorliegenden Fall der Vorlage einer Kopie des Fristenkontrollbuchs (BFH-Beschluss vom 26. November 1986 IX R 64/86, BFH/NV 1988, 33) oder des Postausgangsbuchs (Senatsbeschluss vom 17. September 1993 IV R 35/93, BFH/NV 1994, 328) und der eidesstattlichen Versicherung der Person bedurft, die mit der Übermittlung der Beschwerdebegründung befasst war (Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Oktober 1995 7 B 163/95, Betriebs-Berater 1996, 132).
  • BFH, 23.10.2002 - IX R 24/01

    Wiedereinsetzung; Postausgangsbuch - fehlende Eintragung

    Es bedarf dazu nicht nur der schlüssigen Schilderung, welche Person, zu welcher Zeit, in welcher Weise den Brief aufgegeben hat (BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 1996 I R 13/96, BFH/NV 1997, 120; vom 26. November 1993 VIII R 53/93, BFH/NV 1994, 644; vom 24. Juli 1989 III R 83/88, BFH/NV 1990, 248), sondern auch der Glaubhaftmachung, d.h. der Vorlage präsenter objektiver Beweismittel, die mit hinreichender Sicherheit den Schluss auf die Richtigkeit des Vorgetragenen zulassen, insbesondere des Postausgangsbuches (BFH-Beschlüsse vom 4. November 1999 X B 81/99, BFH/NV 2000, 546; vom 7. Februar 1997 III B 146/96, BFH/NV 1997, 674; vom 17. September 1993 IV R 35/93, BFH/NV 1994, 328).
  • BFH, 17.05.1994 - IV R 22/93

    Voraussetzungen für Beginn des Laufs der Revisionsfrist mit der Zustellung des

    Das Verschulden seines Prozeßbevollmächtigten muß sich der Kläger nach § 155 FGO i. V. m. §§ 51 Abs. 2, 85 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung (ZPO) wie eigenes Verschulden anrechnen lassen (ständige Rechtsprechung des Bundes finanzhofs -- BFH --, vgl. zuletzt Senats beschluß vom 17. September 1993 IV R 35/93, BFH/NV 1994, 328, und BFH-Beschluß vom 7. Februar 1992 III R 57/91, BFH/NV 1992, 615).
  • BFH, 22.12.1994 - X R 236/93

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlerhafter Übermittlung von

    Wiedereinsetzung nach dieser Vorschrift würde u. a. voraussetzen, daß der Kläger bzw. der Prozeßbevollmächtigte (Gräber, a.a.O., § 56 Rz. 6) ohne Verschulden verhindert war, die Frist einzuhalten, und die hierfür erheblichen Tatsachen gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 FGO spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses (hier nach Kenntnisnahme von der Fristversäumnis durch die Mitteilung vom 18. November 1993) substantiiert und in sich schlüssig dargetan hätte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 1993 X R 82/92, BFH/NV 1993, 611; vom 24. Februar 1993 VI R 35/92, BFH/NV 1993, 615; vom 17. Juni 1993 VI R 100/92, BFH/NV 1993, 750, und vom 17. September 1993 IV R 35/93, BFH/NV 1994, 328).
  • BFH, 14.12.1999 - IV R 61/99

    Revisionsfrist - Wiedereinsetzung - Prozessbevollmächtigter

    Beruft sich jemand, wie der Prozessbevollmächtigte der Kläger, darauf, die rechtzeitig abgesandte Revisionsschrift sei verlorengegangen, so erfordert dies, dass der rechtzeitige Abgang des Schriftsatzes durch Vorlage einer Ablichtung des Postausgangsbuchs (Senatsbeschluss vom 17. September 1993 IV R 35/93, BFH/NV 1994, 328) oder einer Versicherung an Eides statt (§ 294 der Zivilprozeßordnung i.V.m. § 155 FGO) der mit der Absendung des Schriftsatzes vom 23. Juli 1999 befassten Person glaubhaft gemacht wird (s. BFH-Urteil vom 13. März 1985 I R 122/83, BFH/NV 1986, 48).
  • BFH, 17.09.1993 - IV R 36/93
    Parallelentscheidung: BFH, 17.9.1993, IV R 35/93, NV.
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