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   BFH, 11.12.1997 - IV R 4/95   

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https://dejure.org/1997,1889
BFH, 11.12.1997 - IV R 4/95 (https://dejure.org/1997,1889)
BFH, Entscheidung vom 11.12.1997 - IV R 4/95 (https://dejure.org/1997,1889)
BFH, Entscheidung vom 11. Dezember 1997 - IV R 4/95 (https://dejure.org/1997,1889)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zustandekommen eines Gesellschaftsvertrages bei einer Publikumspersonengesellschaft - Notwendige Ausprägung der Merkmale der Unternehmerinitiative und des Unternehmerrisikos bei den Anlegern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 180 Abs 2, EStG § 13, EStG § 12, EStG § 4 Abs 4
    Feststellung; Landwirtschaft; Liebhaberei; Verlust

 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 10.12.1992 - XI R 45/88

    Konzeptionskosten als Anschaffungskosten eines immateriellen Wirtschaftsgutes

    Auszug aus BFH, 11.12.1997 - IV R 4/95
    Vertragsverstöße führen indessen nicht dazu, daß den Treugebern die Weisungs- und Kontrollmöglichkeiten steuerlich abzusprechen wären (BFH-Urteil vom 10. Dezember 1992 XI R 45/88, BFHE 170, 487 [BFH 10.12.1992 - XI R 45/88], BStBl II 1993, 538).

    Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft ist es -- ebenso wie im gewerblichen Bereich -- nicht notwendig, daß der atypisch stille Gesellschafter oder Treugeber tatsächlich Weisungen für die einzelnen Geschäfte des Unternehmens geben müßte, damit ihm die jeweiligen Einkünfte zugerechnet werden (vgl. BFH-Urteile vom 21. April 1988 IV R 47/85, BFHE 153, 543, BStBl II 1989, 722, und in BFHE 170, 487 [BFH 10.12.1992 - XI R 45/88], BStBl II 1993, 538).

  • BFH, 27.01.1993 - IX R 269/87

    Steuerliche Behandlung von Immobilienfonds

    Auszug aus BFH, 11.12.1997 - IV R 4/95
    Ein anderes Ergebnis folgt nicht aus dem Urteil des IX. Senats des BFH vom 27. Januar 1993 IX R 269/87 (BFHE 170, 383, BStBl II 1994, 615).
  • BFH, 21.04.1988 - IV R 47/85

    1. Zur Mitunternehmerschaft von Treugebern einer Publikumsgesellschaft - 2. Ein

    Auszug aus BFH, 11.12.1997 - IV R 4/95
    Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft ist es -- ebenso wie im gewerblichen Bereich -- nicht notwendig, daß der atypisch stille Gesellschafter oder Treugeber tatsächlich Weisungen für die einzelnen Geschäfte des Unternehmens geben müßte, damit ihm die jeweiligen Einkünfte zugerechnet werden (vgl. BFH-Urteile vom 21. April 1988 IV R 47/85, BFHE 153, 543, BStBl II 1989, 722, und in BFHE 170, 487 [BFH 10.12.1992 - XI R 45/88], BStBl II 1993, 538).
  • BGH, 16.11.1981 - II ZR 213/80

    Übertragung der Geschäftsführungsbefugnis in einer Publikumsgesellschaft

    Auszug aus BFH, 11.12.1997 - IV R 4/95
    Entsprechendes hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Zusammenhang mit dem Neueintritt von Gesellschaftern in eine Publikumspersonengesellschaft für möglich gehalten (BGH-Urteil vom 16. November 1981 II ZR 213/80, Neue Juristische Wochenschrift 1982, 877).
  • BFH, 11.12.1997 - IV R 86/95

    Feststellungsverzicht der Verluste aus Landwirtschaft und Forstwitschaft auf

    Auszug aus BFH, 11.12.1997 - IV R 4/95
    Im Gegensatz zu dem Sachverhalt, der dem BFH-Urteil IV R 86/95 vom 11.12.1997 (nachstehend abgedruckt) zugrunde liegt, ist in Betracht zu ziehen, daß die Farm nach den Bekundungen der Prozeßbevollmächtigten bis heute -- wenn auch im Wege der Verpachtung -- betrieben wird, wobei der Pächter verpflichtet sein soll, sie in einigen Jahren in verbessertem Zustand an die Kläger zur eigenen Bewirtschaftung zurückzugeben.
  • BFH, 24.11.1988 - IV R 13/86

    Voraussetzungen der Mitunternehmerschaft zwecks einheitlicher Gewinnfeststellung

    Auszug aus BFH, 11.12.1997 - IV R 4/95
    Der Streitfall ist nicht mit dem Sachverhalt vergleichbar, der dem Senatsurteil vom 24. November 1988 IV R 13/86 (BFH/NV 1989, 438) zugrunde lag.
  • BFH, 12.12.1995 - VIII R 59/92

    Vermutung fehlender Gewinnerzielungsabsicht bei Verlustzuweisungsgesellschaften?

    Auszug aus BFH, 11.12.1997 - IV R 4/95
    Zur "Lebensführung" gehören nicht nur die bei einigen Anlegern möglicherweise vorhandenen Motive der Jagd- und Urlaubsmöglichkeit, sondern auch insbesondere die Steuerersparnisabsicht (BFH- Urteile vom 21. August 1990 VIII R 25/86, BFHE 163, 524, BStBl II 1991, 564; vom 10. September 1991 VIII R 39/86, BFHE 165, 406, BStBl II 1992, 328; vom 12. Dezember 1995 VIII R 59/92, BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219; Schmidt, a.a.O.).
  • BFH, 21.08.1990 - VIII R 25/86

    Bei Verlustzuweisungsgesellschaften wird Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht

    Auszug aus BFH, 11.12.1997 - IV R 4/95
    Zur "Lebensführung" gehören nicht nur die bei einigen Anlegern möglicherweise vorhandenen Motive der Jagd- und Urlaubsmöglichkeit, sondern auch insbesondere die Steuerersparnisabsicht (BFH- Urteile vom 21. August 1990 VIII R 25/86, BFHE 163, 524, BStBl II 1991, 564; vom 10. September 1991 VIII R 39/86, BFHE 165, 406, BStBl II 1992, 328; vom 12. Dezember 1995 VIII R 59/92, BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219; Schmidt, a.a.O.).
  • BFH, 10.09.1991 - VIII R 39/86

    Steuerliche Behandlung von sogenannten Verlustzuweisungsgesellschaften

    Auszug aus BFH, 11.12.1997 - IV R 4/95
    Zur "Lebensführung" gehören nicht nur die bei einigen Anlegern möglicherweise vorhandenen Motive der Jagd- und Urlaubsmöglichkeit, sondern auch insbesondere die Steuerersparnisabsicht (BFH- Urteile vom 21. August 1990 VIII R 25/86, BFHE 163, 524, BStBl II 1991, 564; vom 10. September 1991 VIII R 39/86, BFHE 165, 406, BStBl II 1992, 328; vom 12. Dezember 1995 VIII R 59/92, BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219; Schmidt, a.a.O.).
  • BFH, 08.11.1979 - IV R 42/78

    Grundstückserwerb im Ausland - Landwirtschaftliche Nutzung - Bewirtschaftung -

    Auszug aus BFH, 11.12.1997 - IV R 4/95
    Hiervon ist der Senat bereits auch in seinem Urteil vom 8. November 1979 IV R 42/78 (BFHE 129, 138, BStBl II 1980, 147) ausgegangen.
  • BFH, 24.11.1988 - IV R 37/85

    Unmögliche Feststellung von Verlusten aus einer landwirtschaftlichen Betätigung

  • BFH, 05.05.1988 - III R 41/85

    Mit Einkünfteerzielungsabsicht ausgeübte Tätigkeit oder steuerlich unbeachtliche

  • BFH, 11.12.1997 - IV R 52/95
  • BFH, 27.01.2000 - IV R 33/99

    Pferdezucht als Liebhaberei

    Gelingt ihm auch dieser Nachweis nicht, so folgt daraus, dass er die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen oder Neigungen ausgeübt hat (vgl. z.B. Senatsurteile vom 3. März 1988 IV R 90/85, BFH/NV 1989, 90, und vom 14. Juli 1988 IV R 88/86, BFH/NV 1989, 771; vom 2. Februar 1989 IV R 109/87, BFH/NV 1989, 692, und vom 11. Dezember 1997 IV R 4/95, BFH/NV 1998, 947, jeweils m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 01.12.2000 - 3 K 2482/98

    Beteiligung an Farmprojekten in Paraguay (zu BFH-Urteil

    Mit Urteil vom 11. Dezember 1997 IV R 4/95, BFH/NV 1998, 947 , hat der BFH auch diese Entscheidung des FG aufgehoben.

    Vielmehr ist nunmehr - insoweit im Einklang mit dem Begehren der Kläger - auf der Grundlage des BFH-Urteils vom 11. Dezember 1997 IV R 4/95, BFH/NV 1998, 947 , im Streitfall davon auszugehen, dass die Tätigkeit der (zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammengeschlossenen) Kläger auf die Erzielung land- und forstwirtschaftlicher Einkünfte gerichtet war.

    Wie auch der BFH in seinem Urteil vom 11. Dezember 1997 IV R 4/95 (vgl. u. a. S. 13 und 15) ausgeführt hat, ist nämlich für die steuerliche Beurteilung des Streitfalles das vertraglich vereinbarte Konzept maßgebend.

    Eine abweichende tatsächliche Handhabung stünde der Beachtlichkeit der schriftlichen Vereinbarungen nur dann entgegen, wenn dies auf dem gegegenseitigen Einverständnis der Beteiligten beruht hätte; im Streitfall ist jedoch davon auszugehen, dass die Initiatoren einseitig den vertraglichen Bestimmungen zuwider handelten (vgl. auch BFH-Urteil IV R 4/95, S. 13), zumal sie (d. h. AR und sein Sohn HR) nach den Feststellungen des Landgerichts ... (a. a. O., S. 12) schon bei dem hier in Rede stehenden Farmprojekt die deutschen Anleger bewusst über die tatsächliche Beschaffenheit des verkauften Geländes getäuscht und von Anfang an nicht beabsichtigt hatten, das Gesamtgelände von "..." mittels Kultivierung in Weideland zu verwandeln; des weiteren ist nicht festzustellen, dass eine einverständliche Änderung des vertraglich fixierten Konzeptes schon in der Aufbauphase stattgefunden hätte.

    Auch der Umstand, dass im Streitfall vom Bestand einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zwischen den Anlegern auszugehen ist (vgl. FG-Gerichtsbescheid vom 14. November 1994 3 K 1009/89, S. 28 ff. unter A.; BFH-Urteil vom 11. Dezember 1997 IV R 4/95, a. a. O., unter 1.), steht der Annahme des Erwerbs einer Einzelfarm durch den einzelnen Anleger nicht entgegen.

  • BFH, 05.07.2002 - IV B 42/02

    Stille Gesellschaft; mehrere stille Gesellschafter; Gewinnermittlung

    Demgemäß hat der beschließende Senat in seinen Urteilen vom 11. Dezember 1997 IV R 4/95 (BFH/NV 1998, 947) und vom 2. Juli 1998 IV R 90/96 (BFH/NV 1999, 754) darauf abgestellt, dass sich den Zeichnern einer Beteiligung an einem Farmprojekt in Paraguay bereits aufgrund der Angaben im Angebotsprospekt erhebliche Zweifel an der Möglichkeit, einen Totalgewinn zu erzielen, aufdrängen mussten.
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