Rechtsprechung
   BFH, 14.02.2008 - IV R 44/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4610
BFH, 14.02.2008 - IV R 44/05 (https://dejure.org/2008,4610)
BFH, Entscheidung vom 14.02.2008 - IV R 44/05 (https://dejure.org/2008,4610)
BFH, Entscheidung vom 14. Februar 2008 - IV R 44/05 (https://dejure.org/2008,4610)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,4610) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Mitunternehmerschaft bei Landwirtsehegatten; Aussetzung des Verfahrens; Fall von geringer Bedeutung; Entnahme von Grundstücken

  • Judicialis

    EStG § 13 Abs. 5; ; EStG § ... 13a; ; EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; EStG § 52 Abs. 15; ; EStG § 52 Abs. 15 Satz 10 a.F.; ; FGO § 74; ; AO § 179 Abs. 2 Satz 2; ; AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a; ; AO § 180 Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Mitunternehmerschaft bei Landwirtsehegatten auch ohne ausdrücklich vereinbarten Gesellschaftsvertrag; Entnahme des Betriebsgrundstücks ohne ausdrückliche Entnahmeerklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Mitunternehmerschaft bei Landwirtsehegatten im Güterstand der Gütergemeinschaft

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 13, EStG § 13 a, EStG § 52 Abs 15
    Entnahme; Grundstück; Landwirtschaft; Steuerfreiheit

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 25.04.2003 - IV B 211/01

    Sonderbetriebsvermögen, Entnahme für private Wohnzwecke

    Auszug aus BFH, 14.02.2008 - IV R 44/05
    Dies gilt gleichermaßen für den Fall, dass das Wohnhaus mit Einwilligung des Betriebsinhabers von einem Angehörigen aufgrund eines stillschweigend oder ausdrücklich vereinbarten unentgeltlichen Nutzungsverhältnisses auf dem zur Verfügung gestellten Betriebsgrundstück auf eigene Kosten errichtet wird (BFH-Urteil vom 18. November 1986 VIII R 301/83, BFHE 148, 466, BStBl II 1987, 261; BFH-Beschluss vom 25. April 2003 IV B 211/01, BFH/NV 2003, 1407).

    Regelmäßig dürfte die Entnahme frühestens mit dem Beginn der Bebauung (BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 1407) und spätestens mit dem tatsächlichen Beginn der Eigennutzung (BFH-Urteil in BFH/NV 1990, 424) zu bejahen sein.

    Das nach diesem Zeitpunkt errichtete, selbst genutzte Wohnhaus des Betriebsinhabers ist vielmehr regelmäßig dem Privatvermögen zuzuordnen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 1407).

  • BFH, 08.03.1994 - IX R 37/90

    Übertragung eines Mietwohngrundstücks auf minderjährige Kinder

    Auszug aus BFH, 14.02.2008 - IV R 44/05
    Dieser Verfahrensfehler ist von Amts wegen zu berücksichtigen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. März 1994 IX R 37/90, BFH/NV 1994, 868).

    c) Das Feststellungsverfahren ist grundsätzlich auch dann durchzuführen, wenn das für dieses Verfahren zuständige FA gleichzeitig auch für die Festsetzung der Einkommensteuer aller an den Einkünften beteiligten Steuerpflichtigen zuständig ist (BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 868).

    Eine Aussetzung kann allenfalls dann unterbleiben, wenn offensichtlich ein Fall von geringer Bedeutung vorliegt (BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 868, BFH-Beschluss vom 16. November 2006 XI B 156/05, BFH/NV 2007, 401).

  • BFH, 18.10.1989 - X R 99/87

    Anforderungen an ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens - Voraussetzungen für

    Auszug aus BFH, 14.02.2008 - IV R 44/05
    Die durch die Nutzungsänderung bewirkte Entnahmehandlung muss aber für die am Steuerrechtsverhältnis Beteiligten äußerlich erkennbar sein (BFH-Urteil vom 18. Oktober 1989 X R 99/87, BFH/NV 1990, 424).

    Regelmäßig dürfte die Entnahme frühestens mit dem Beginn der Bebauung (BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 1407) und spätestens mit dem tatsächlichen Beginn der Eigennutzung (BFH-Urteil in BFH/NV 1990, 424) zu bejahen sein.

  • BFH, 16.11.2006 - XI B 156/05

    Gesonderte Gewinnfeststellung Aussetzung des Einkommensteuerverfahrens

    Auszug aus BFH, 14.02.2008 - IV R 44/05
    Eine Aussetzung kann allenfalls dann unterbleiben, wenn offensichtlich ein Fall von geringer Bedeutung vorliegt (BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 868, BFH-Beschluss vom 16. November 2006 XI B 156/05, BFH/NV 2007, 401).
  • BFH, 08.02.1996 - IV R 24/95

    Keine Buchwertentnahme einer Wohnung aus land- und forstwirtschaftlichem

    Auszug aus BFH, 14.02.2008 - IV R 44/05
    Errichtet ein Landwirt auf dem Grund und Boden seines Betriebsvermögens ein Wohnhaus zum Zwecke der Privatnutzung, kann dies eine schlüssige Entnahmehandlung darstellen (BFH-Urteil vom 8. Februar 1996 IV R 24/95, BFHE 180, 76, BStBl II 1996, 308).
  • BFH, 12.03.1992 - IV R 31/91

    Wertung des Beginns von Umbaumaßnahmen als Entnahme

    Auszug aus BFH, 14.02.2008 - IV R 44/05
    Die Entnahme kann erst zu dem Zeitpunkt angenommen werden, zu dem feststeht, dass das Gebäude auf Dauer außerbetrieblich genutzt werden soll (BFH-Urteil vom 12. März 1992 IV R 31/91, BFH/NV 1993, 405).
  • BFH, 10.12.1992 - IV R 115/91

    Bebauung von geringem Teil der Grundstückfläche ist keine Entnahme

    Auszug aus BFH, 14.02.2008 - IV R 44/05
    Demgegenüber führt allein die Bebauung mit einem privat genutzten Wohnhaus regelmäßig dann noch nicht zu einer Entnahme des Grundstücks, wenn der Grundstücksüberlassung eine entgeltliche, dingliche oder obligatorische Nutzungsabrede, z.B. die Bestellung eines Erbbaurechts, zugrunde liegt (BFH-Urteil vom 10. Dezember 1992 IV R 115/91, BFHE 170, 141, BStBl II 1993, 342).
  • BFH, 18.11.1986 - VIII R 301/83

    Bau eines Einfamilienhauses durch Pächter auf gepachtetem Grundstück als Entnahme

    Auszug aus BFH, 14.02.2008 - IV R 44/05
    Dies gilt gleichermaßen für den Fall, dass das Wohnhaus mit Einwilligung des Betriebsinhabers von einem Angehörigen aufgrund eines stillschweigend oder ausdrücklich vereinbarten unentgeltlichen Nutzungsverhältnisses auf dem zur Verfügung gestellten Betriebsgrundstück auf eigene Kosten errichtet wird (BFH-Urteil vom 18. November 1986 VIII R 301/83, BFHE 148, 466, BStBl II 1987, 261; BFH-Beschluss vom 25. April 2003 IV B 211/01, BFH/NV 2003, 1407).
  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 14.02.2008 - IV R 44/05
    Die zwischen ihnen bestehende Gütergemeinschaft stellt ein den in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG genannten Gesellschaftsverhältnissen vergleichbares Gemeinschaftsverhältnis und damit eine taugliche Grundlage für die Begründung einer Mitunternehmerschaft i.S. von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 13 Abs. 5 EStG dar (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C.V.3.b bb der Gründe; Senatsurteil vom 18. August 2005 IV R 37/04, BFHE 211, 155, BStBl II 2006, 165, m.w.N.).
  • FG München, 14.05.2002 - 6 K 2963/00

    Zeitpunkt der Grundstücksentnahme durch Wohnbebauung; Gewerbesteuermessbetrag

    Auszug aus BFH, 14.02.2008 - IV R 44/05
    Solange die Möglichkeit nicht ausgeschlossen ist, dass das Wohnhaus durch eine Vermietung zu fremden Zwecken als gewillkürtes bzw. geduldetes Betriebsvermögen im Betrieb verbleibt, liegt noch keine Entnahmehandlung vor (FG München, Urteil vom 14. Mai 2002 6 K 2963/00, EFG 2002, 1081).
  • BFH, 18.08.2005 - IV R 37/04

    Im Güterstand der Gütergemeinschaft lebende Landwirtsehegatten als Mitunternehmer

  • BFH, 15.03.1990 - IV R 90/88

    - Zeitpunkt der Erfassung des nach § 6c EStG begünstigten Gewinns bei

  • FG München, 07.11.2003 - 8 K 522/01

    Grundstücksentnahme durch Wohnbebauung des Betriebsnachfolgers

  • BFH, 22.11.2018 - VI R 50/16

    Keine Übertragung einer Rücklage nach § 6b EStG ohne Abzug von den Anschaffungs-

    b) Die Eltern des Klägers, die den Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbart hatten, bildeten nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) auch ohne ausdrücklich vereinbarten Gesellschaftsvertrag eine Mitunternehmerschaft (s. z.B. BFH-Urteil vom 14. Februar 2008 IV R 44/05, BFH/NV 2008, 1156).
  • BFH, 06.02.2020 - IV R 6/17

    Einkünfte aus Photovoltaikanlage bei Ehegatten regelmäßig ohne gesonderte

    Ebenso wenig ist ein Fall des § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AO schon allein deshalb anzunehmen, weil mehrere Personen an Einkünften beteiligt sind und das für die gesonderte Feststellung zuständige Finanzamt auch für die Festsetzung der Einkommensteuer aller an den Einkünften beteiligten natürlichen Personen zuständig ist (BFH-Urteile vom 08.03.1994 - IX R 37/90, BFH/NV 1994, 868, unter 1. [Rz 15], und vom 14.02.2008 - IV R 44/05, BFH/NV 2008, 1156, unter II.1.c [Rz 14]).
  • BFH, 21.08.2012 - VIII R 11/11

    Keine Entnahme betrieblicher und in Vorjahren zu mehr als 10 % genutzter PKW

    Im Übrigen muss sich die bisherige Nutzung des Wirtschaftsguts auf Dauer so ändern, dass es --wie die Rechtsprechung zur Privatnutzung von Grundstücken eines Betriebsvermögens entschieden hat-- seine Beziehung zum Betrieb verliert und dadurch zu notwendigem Privatvermögen wird (vgl. BFH-Urteile vom 14. Februar 2008 IV R 44/05, BFH/NV 2008, 1156, unter II.3.b aa der Gründe; vom 10. November 2004 XI R 31/03, BFHE 208, 180, BStBl II 2005, 334, unter II.1.
  • BFH, 16.12.2009 - IV R 18/07

    Ehegatten in Gütergemeinschaft als Mitunternehmer der Landwirtschaft und

    Dieser Verfahrensfehler ist von Amts wegen zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 14. Februar 2008 IV R 44/05, BFH/NV 2008, 1156, unter II. 1. der Gründe, m. w. N.).

    Das FG muss in einem solchen Fall das Klageverfahren gegen die Einkommensteuerbescheide aussetzen, bis das FA entweder eine gesonderte und einheitliche Feststellung durchgeführt oder, soweit es sich um einen Fall von geringer Bedeutung (§ 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AO) handelt, einen negativen Feststellungsbescheid gemäß § 180 Abs. 3 Satz 2 AO erlassen hat (BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 1156, unter II. 1. a der Gründe).

    Sie bilden daher auch ohne ausdrücklich vereinbarten Gesellschaftsvertrag eine Mitunternehmerschaft i. S. von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 13 Abs. 7 EStG, so dass die Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft gesondert und einheitlich festzustellen sind (BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 1156, unter II. 1. b der Gründe, m. w. N.).

    Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn das für dieses Verfahren zuständige FA gleichzeitig auch für die Festsetzung der Einkommensteuer aller an den Einkünften beteiligten Steuerpflichtigen zuständig ist (BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 1156, unter II. 1. c der Gründe, m. w. N.).

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz für einen Fall von offensichtlich geringer Bedeutung kommt vorliegend schon deshalb nicht in Betracht, weil die Höhe der Einkünfte nicht feststeht; denn sie hängt von einer zwischen den Verfahrensbeteiligten streitigen Rechtsfrage - ob eine Bilanzberichtigung gewinnwirksam vorzunehmen war - ab (BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 1156, unter II. 1. e der Gründe, m. w. N.).

  • BFH, 14.05.2009 - IV R 44/06

    Entnahme von Grundstücken, die zuvor zum notwendigen landwirtschaftlichen

    Die bisherige Nutzung muss sich auf Dauer so ändern, dass das Grundstück seine Beziehung zum Betrieb verliert und dadurch zu notwendigem Privatvermögen wird (vgl. BFH-Urteile vom 14. Februar 2008 IV R 44/05, BFH/NV 2008, 1156, unter II.3.b a.A. der Gründe; in BFHE 208, 180, BStBl II 2005, 334, unter II.1. der Gründe; in BFHE 137, 294, BStBl II 1983, 448, unter II.2. der Gründe).
  • BFH, 09.09.2010 - IV R 31/08

    Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens wegen fehlender Aussetzung des

    Dieser Verfahrensfehler ist von Amts wegen zu berücksichtigen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Februar 2008 IV R 44/05, BFH/NV 2008, 1156, unter II.1. der Gründe, m.w.N.).

    Das FG muss in einem solchen Fall das Klageverfahren gegen die Einkommensteuerbescheide aussetzen, bis das FA entweder eine gesonderte und einheitliche Feststellung durchgeführt oder, soweit es sich um einen Fall von geringer Bedeutung (§ 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AO) handelt, einen negativen Feststellungsbescheid gemäß § 180 Abs. 3 Satz 2 AO erlassen hat (BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 1156, unter II.1.a der Gründe).

    Die Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft sind in diesem Fall gesondert und einheitlich festzustellen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 1156, unter II.1.b der Gründe, m.w.N.).

    Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn das für dieses Verfahren zuständige FA gleichzeitig auch für die Festsetzung der Einkommensteuer aller an den Einkünften beteiligten Steuerpflichtigen, hier der Eheleute, zuständig ist (BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 1156, unter II.1.c der Gründe, m.w.N.).

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz für einen Fall von offensichtlich geringer Bedeutung kommt vorliegend schon deshalb nicht in Betracht, weil die Höhe der Einkünfte nicht feststeht; denn sie hängt von einer zwischen den Verfahrensbeteiligten streitigen Rechtsfrage, der zutreffenden Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung eines betrieblich genutzten Wirtschaftsguts, ab (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 1156, unter II.1.e der Gründe, m.w.N.).

  • BFH, 12.12.2013 - IV R 33/10

    Feststellungsverjährung bei Abgabe einer formal "unrichtigen"

    aa) Dabei kann zunächst offenbleiben, ob es sich vorliegend --wie das FG erörtert hat und woran unter Berücksichtigung der in der Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 15. März 1990 IV R 90/88, BFHE 160, 317, BStBl II 1990, 689; vom 14. Februar 2008 IV R 44/05, BFH/NV 2008, 1156) vertretenen Maßstäbe schon im Hinblick u.a. auf die Frage, ob im Streitjahr (noch) ein landwirtschaftlicher Betrieb der Ehegatten vorgelegen hat und von diesen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielt worden sind, Zweifel bestehen-- um einen Fall von geringer Bedeutung i.S. von § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AO handelt, der im Streitfall ein Absehen von einer gesonderten und einheitlichen Feststellung erlauben würde.

    Ebenfalls offenbleiben kann die von den Beteiligten erörterte Frage, ob die nach dem Schreiben der Eheleute vom 15. September 1998 erfolgte Aufforderung des FA, eine Einkommensteuererklärung für das Streitjahr abzugeben, von einem objektiven Empfänger dahin verstanden werden durfte, dass das FA einen Fall von geringer Bedeutung annehmen und deshalb auf eine gesonderte und einheitliche Feststellung und damit auch eine Feststellungserklärung verzichten wolle, oder ob einer solchen Annahme u.a. entgegenstünde, dass ein Feststellungsverfahren grundsätzlich selbst dann durchzuführen ist, wenn --wie hier-- das für dieses Verfahren zuständige FA auch für die Einkommensteuerfestsetzung zuständig ist (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 1156, m.w.N.).

    (2) Nichts Gegenteiliges kann auch der Rechtsprechung des BFH entnommen werden, dass ein Feststellungsverfahren grundsätzlich auch dann durchzuführen ist, wenn das für dieses Verfahren zuständige FA gleichzeitig auch für die Festsetzung der Einkommensteuer aller an den Einkünften beteiligter Steuerpflichtiger zuständig ist (BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 1156, m.w.N.).

  • BFH, 15.03.2017 - I R 41/16

    Ergänzungsbilanz eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA bei die

    Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn das für dieses Verfahren zuständige Finanzamt gleichzeitig auch für die Festsetzung der Körperschaftsteuer aller an den Einkünften beteiligten Steuerpflichtigen zuständig ist (BFH-Urteile vom 9. September 2010 IV R 31/08, BFH/NV 2011, 413; vom 14. Februar 2008 IV R 44/05, BFH/NV 2008, 1156).
  • FG Niedersachsen, 10.07.2008 - 11 K 647/06

    Abwahl der Nutzungswertbesteuerung, Abzug dauernder Lasten, Freibetrag zur

    Die durch die Nutzungsänderung bewirkte Entnahmehandlung muss aber für die am Steuerrechtsverhältnis Beteiligten äußerlich erkennbar sein (BFH-Urt. v. 18. Oktober 1989 X R 99/87, BFH/NV 1990, 424; Urt. v. 14. Februar 2008 IV R 44/05, BFH/NV 2008, 1156).

    Demgegenüber führt allein die Bebauung mit einem privat genutzten Wohnhaus regelmäßig dann noch nicht zu einer Entnahme des Grundstücks, wenn der Grundstücksüberlassung eine entgeltliche, dingliche oder obligatorische Nutzungsabrede, z.B. die Bestellung eines Erbbaurechts, zugrunde liegt (BFH-Urt. v. 10. Dezember 1992 IV R 115/91, BStBl II 1993, 342; Urt. v. 14. Februar 2008 IV R 44/05, BFH/NV 2008, 1156).

    Dies war mit Abgabe der Einkommensteuererklärung 2000 auch für den Beklagten erkennbar, so dass zu diesem Zeitpunkt eine Zwangsentnahme erfolgte (vgl. BFH-Urt. v. 14. Februar 2008 IV R 44/05, BFH/NV 2008, 1156).

    Auf eine Entnahmeerklärung kam es daher nicht an (vgl. BFH-Urt. v. 14. Februar 2008 IV R 44/05, BFH/NV 2008, 1156).

  • BFH, 31.03.2021 - VI R 30/18

    Grundstücksentnahme bei Bestellung von Erbbaurechten

    Die bisherige Nutzung muss sich auf Dauer so ändern, dass das Wirtschaftsgut seine Beziehung zum Betrieb verliert und dadurch zu notwendigem Privatvermögen wird (s. BFH-Urteile vom 04.11.1982 - IV R 159/79, BFHE 137, 294, BStBl II 1983, 448, unter II.2.; vom 10.11.2004 - XI R 31/03, BFHE 208, 180, BStBl II 2005, 334, unter II.1., und vom 14.02.2008 - IV R 44/05, BFH/NV 2008, 1156, unter II.3.b aa).
  • BFH, 23.09.2009 - IV R 70/06

    Betriebsvermögenseigenschaft von Grundstücken nach Umlegungsverfahren

  • BFH, 20.04.2020 - VI S 9/19

    Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs durch Übertragung sämtlicher

  • BFH, 11.11.2015 - VIII R 74/13

    Zur Vorgreiflichkeit und zum Inhalt eines Feststellungsbescheides gemäß § 15b

  • FG Münster, 16.07.2010 - 14 K 3997/08

    Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO

  • BFH, 20.08.2015 - IV R 41/12

    Aussetzung des Klageverfahrens: Vorgreiflichkeit der Feststellung verrechenbarer

  • BFH, 16.05.2013 - V R 23/12

    Bedeutung des Widerrufs einer verbindlichen Auskunft für das Klageverfahren gegen

  • BFH, 18.11.2020 - VI R 39/18

    Betriebsinhaber i.S. des § 51a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a BewG bei land- und

  • BFH, 09.06.2015 - X R 38/12

    Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens wegen fehlender Aussetzung des

  • BFH, 22.09.2010 - IV B 120/09

    Berücksichtigung unterlassener Verfahrensaussetzung im Verfahren der

  • BFH, 19.11.2009 - IV B 4/09

    Aufhebung des FG-Urteils bei unterlassener Verfahrensaussetzung auch im

  • BFH, 22.01.2009 - IV R 12/06

    Mitunternehmerschaft von Ehegatten - Vorgreiflichkeit des Feststellungsverfahrens

  • FG Münster, 16.12.2016 - 4 K 2628/14

    Steuerliche Anerkennung von negativen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung;

  • BFH, 25.08.2015 - VIII R 53/13

    Örtliche Zuständigkeit für die gesonderte Feststellung von Einkünften aus

  • BFH, 27.08.2014 - VIII R 16/13

    Örtliche Zuständigkeit für die gesonderte Feststellung von Einkünften aus

  • BFH, 24.06.2009 - IV R 47/06

    Beabsichtigte Privatnutzung eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks steht

  • FG Münster, 15.09.2021 - 13 K 2130/17

    Ansatz eines Entnahmegewinns für ein Grundstück aus einem Verpachtungsbetrieb

  • FG Düsseldorf, 04.09.2018 - 10 K 2662/14

    Voraussetzungen für die Erzielung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft

  • FG Baden-Württemberg, 16.12.2019 - 1 K 135/19

    Aufgabe eines landwirtschaftlichen Verpachtungsbetriebs - Voraussetzungen der

  • BFH, 26.10.2011 - IV B 66/10

    Mitunternehmerschaft bei Landwirtsehegatten mit Gütergemeinschaft; Beendigung

  • FG Münster, 20.07.2011 - 8 K 1252/10
  • FG Münster, 09.04.2019 - 2 K 397/18

    Einkommensteuer - Zur Frage, ob mit Erbbaurechten belastete Grundstücke bei ihrer

  • FG Baden-Württemberg, 12.11.2012 - 10 K 4639/10

    Fall von offensichtlich geringer Bedeutung i.S. des § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AO:

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht