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   BFH, 25.11.1999 - IV R 44/99   

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https://dejure.org/1999,2056
BFH, 25.11.1999 - IV R 44/99 (https://dejure.org/1999,2056)
BFH, Entscheidung vom 25.11.1999 - IV R 44/99 (https://dejure.org/1999,2056)
BFH, Entscheidung vom 25. November 1999 - IV R 44/99 (https://dejure.org/1999,2056)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Freiberuflicher Ingenieur - Bauprojekt - Verpflegungsmehraufwendungen - Fahrten zum Auftraggeber - Betriebsausgaben - Ehegattenarbeitsverhältnis

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 42; EStG § 4 Abs. 4, 5 S. 1 Nr. 6, § 12
    Häusliches Arbeitszimmer keine Betriebsstätte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 4, EStG § 4 Abs 5 Nr 6
    Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten; Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte; Fremdvergleich

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 21.01.1999 - IV R 15/98

    Arbeitsvertrag zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 25.11.1999 - IV R 44/99
    a) Zutreffend ist das FG davon ausgegangen, dass Lohnzahlungen an einen im Betrieb des Steuerpflichtigen mitarbeitenden Angehörigen nur dann als Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG abziehbar sind, wenn dieser aufgrund eines Arbeitsvertrags beschäftigt wird, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringt und der Steuerpflichtige seinerseits alle Arbeitgeberpflichten, insbesondere die der Lohnzahlung, erfüllt (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34, und Senatsurteil vom 21. Januar 1999 IV R 15/98, BFH/NV 1999, 919).

    Wie der erkennende Senat mit Urteil in BFH/NV 1999, 919 u.a. auch unter Bezugnahme auf eine unveröffentlichte Entscheidung des VIII. Senats des BFH vom 21. August 1984 VIII R 66/80 (Juristisches Informationssystem --juris--) entschieden hat, sind gerade bei geringfügiger Beschäftigung Angehöriger --wie im Streitfall-- Unklarheiten bei der Wochenarbeitszeit für die steuerliche Anerkennung des Arbeitsverhältnisses nicht schädlich, wenn die Arbeitszeit von den betrieblichen oder beruflichen Erfordernissen des Steuerpflichtigen abhängt, deshalb letztlich unbestimmt und nur in Schätzwerten anzugeben ist.

  • BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94

    Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen

    Auszug aus BFH, 25.11.1999 - IV R 44/99
    Dabei ist allerdings zu beachten, dass geringfügige Abweichungen einzelner Sachverhaltsmerkmale vom Üblichen sowohl bezüglich des Vertragsinhalts als auch bezüglich der Vertragsdurchführung für sich allein nicht stets zur steuerlichen Nichtanerkennung des Arbeitsverhältnisses führen müssen (vgl. auch BFH-Urteil vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196, und Senatsurteil vom 17. September 1997 IV R 54/96, BFH/NV 1998, 164).
  • BFH, 23.06.1988 - IV R 129/86

    Zugrundelegung von Vertragsverhältnissen zwischen Kindern und ihren Eltern bei

    Auszug aus BFH, 25.11.1999 - IV R 44/99
    Nach der Rechtsprechung des Senats bestimmt sich die Zuordnung der Vertragsbeziehung zum betrieblichen Bereich danach, ob der Vertrag sowohl nach seinem Inhalt als auch nach seiner tatsächlichen Durchführung dem entspricht, was zwischen Fremden üblich ist (Senatsurteile vom 13. November 1986 IV R 322/84, BFHE 148, 168, BStBl II 1987, 121, und vom 23. Juni 1988 IV R 129/86, BFH/NV 1989, 219).
  • BFH, 22.03.1990 - IV R 115/89

    Zum Ansatz des Werts der Arbeitsleistung für Familienangehörige mit

    Auszug aus BFH, 25.11.1999 - IV R 44/99
    Dabei wäre eine zu geringe Vergütung unschädlich (vgl. etwa Senatsurteil vom 22. März 1990 IV R 115/89, BFHE 160, 463, BStBl II 1990, 776).
  • BFH, 17.09.1997 - IV R 54/96

    Verrechnungsregelung bei Nießbrauchsentgeltvorauszahlung

    Auszug aus BFH, 25.11.1999 - IV R 44/99
    Dabei ist allerdings zu beachten, dass geringfügige Abweichungen einzelner Sachverhaltsmerkmale vom Üblichen sowohl bezüglich des Vertragsinhalts als auch bezüglich der Vertragsdurchführung für sich allein nicht stets zur steuerlichen Nichtanerkennung des Arbeitsverhältnisses führen müssen (vgl. auch BFH-Urteil vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196, und Senatsurteil vom 17. September 1997 IV R 54/96, BFH/NV 1998, 164).
  • BFH, 29.03.1979 - IV R 137/77

    Zur steuerliche Behandlung von Fahrtkosten, Mehrverpflegungsaufwendungen und

    Auszug aus BFH, 25.11.1999 - IV R 44/99
    Daher sind die geltend gemachten Mehraufwendungen für Verpflegung auch nicht als Betriebsausgaben zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung seit Senatsurteil vom 29. März 1979 IV R 137/77, BFHE 128, 196, BStBl II 1979, 700; s. auch Senatsbeschluss vom 5. Juni 1995 IV B 132/94, BFH/NV 1996, 31, m.w.N.).
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

    Auszug aus BFH, 25.11.1999 - IV R 44/99
    a) Zutreffend ist das FG davon ausgegangen, dass Lohnzahlungen an einen im Betrieb des Steuerpflichtigen mitarbeitenden Angehörigen nur dann als Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG abziehbar sind, wenn dieser aufgrund eines Arbeitsvertrags beschäftigt wird, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringt und der Steuerpflichtige seinerseits alle Arbeitgeberpflichten, insbesondere die der Lohnzahlung, erfüllt (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34, und Senatsurteil vom 21. Januar 1999 IV R 15/98, BFH/NV 1999, 919).
  • BFH, 05.06.1995 - IV B 132/94

    Einbeziehung von Verpflegungsmehraufwendungen selbständig tätiger Freiberufler in

    Auszug aus BFH, 25.11.1999 - IV R 44/99
    Daher sind die geltend gemachten Mehraufwendungen für Verpflegung auch nicht als Betriebsausgaben zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung seit Senatsurteil vom 29. März 1979 IV R 137/77, BFHE 128, 196, BStBl II 1979, 700; s. auch Senatsbeschluss vom 5. Juni 1995 IV B 132/94, BFH/NV 1996, 31, m.w.N.).
  • BFH, 13.07.1989 - IV R 55/88

    Zum Begriff der Betriebsstätte i. S. von § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG

    Auszug aus BFH, 25.11.1999 - IV R 44/99
    Räumlichkeiten, die --wie üblicherweise ein häusliches Arbeitszimmer-- nur einen Teil der Wohnung oder des Wohnhauses bilden, also in den Wohnbereich und damit in die private Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden bleiben, können somit nicht als Betriebsstätte i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG qualifiziert werden (so bereits Senatsurteil vom 13. Juli 1989 IV R 55/88, BFHE 157, 562, BStBl II 1990, 23, m.w.N.).
  • BFH, 19.08.1998 - XI R 90/96

    Bezirksschornsteinfegermeister - Fahrten im Kehrbezirk - Betriebsausgaben -

    Auszug aus BFH, 25.11.1999 - IV R 44/99
    Dies gilt ungeachtet der Art und des Umfangs ihrer beruflichen oder betrieblichen Nutzung (zuletzt BFH-Urteil vom 19. August 1998 XI R 90/96, BFH/NV 1999, 41, m.w.N.).
  • BFH, 13.11.1986 - IV R 322/84

    Grundsätze des Fremdvergleichs für Anerkennung von Arbeitsverhältnissen zwischen

  • BFH, 21.08.1984 - VIII R 66/80
  • FG Düsseldorf, 09.07.2012 - 9 K 4673/08

    Anerkennung nachträglicher Schuldzinsen aus Vermietung und Verpachtung nach

    Dies sei nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 25.11.1999, IV R 44/99, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH BFH/NV 2000, 699) indes allein kein Ablehnungsgrund, wenn die Arbeitszeit von den betrieblichen oder beruflichen Erfordernissen des Steuerpflichtigen abhänge.

    Geringfügige Abweichungen einzelner Sachverhaltsmerkmale vom Üblichen sowohl bezüglich des Vertragsinhalts als auch der Vertragsdurchführung führen für sich allein nicht stets zur steuerlichen Nichtanerkennung des Arbeitsverhältnisses (vgl. BFH-Urteil vom 25.11.1999, IV R 44/99, BFH/NV 2000, 699).

  • BFH, 06.07.2005 - XI R 87/03

    Tankstelle ist Mittelpunkt der gesamten betrieblichen Betätigung eines

    Entgegen der Auffassung des FG kommt es insoweit nicht darauf an, ob das häusliche Arbeitszimmer Mittelpunkt der betrieblichen Betätigung des Klägers ist (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 25. November 1999 IV R 44/99, BFH/NV 2000, 699; vom 19. August 1998 XI R 90/96, BFH/NV 1999, 41, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 18.05.2005 - X B 42/04

    Räumlichkeiten, die einen Teil der Wohnung oder des Wohnhauses bilden keine

    Infolgedessen können nach ständiger Rechtsprechung Räumlichkeiten, die --wie im Streitfall das im Einfamilienhaus der Kläger gelegene, ehemals als Kinderzimmer dienende Büro und der als Lager genutzte Kellerraum-- einen Teil der Wohnung oder des Wohnhauses bilden, also in den Wohnbereich und damit in die private Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden bleiben, nicht als "Betriebsstätte" i.S. von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG qualifiziert werden (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 25. November 1999 IV R 44/99, BFH/NV 2000, 699; vom 19. August 1998 XI R 90/96, BFH/NV 1999, 41; vom 31. Juli 1996 XI R 5/95, BFH/NV 1997, 279; vom 16. Februar 1994 XI R 52/91, BFHE 174, 65, BStBl II 1994, 468; Senatsurteil vom 7. Dezember 1988 X R 15/87, BFHE 155, 353, BStBl II 1989, 421).

    Demgegenüber sind Art und Umfang der im häuslichen Bereich ausgeübten (betrieblichen) Tätigkeit entgegen der von den Klägern vertretenen Ansicht keine für die Bestimmung des Betriebsstättenbegriffs i.S. von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG maßgebenden Kriterien (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 1999, 41, und in BFH/NV 2000, 699).

    "Vielmehr verbietet gerade die Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und Gewerbetreibenden bzw. Freiberuflern, mit dem Begriff der Betriebsstätte in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG auch Räume zu erfassen, die im räumlichen Zusammenhang mit der Wohnung des Steuerpflichtigen stehen" (Senatsurteil vom 19. September 1990 X R 44/89, BFHE 162, 77, BStBl II 1991, 97; vgl. ferner BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 699).

  • FG Hessen, 16.03.2009 - 11 K 3700/05

    Geldwerter Vorteil für teilweise mit Dienstwagen und Fahrer ausgeführte Fahrten

    Räumlichkeiten, die nur einen Teil der Wohnung oder des Wohnhauses bilden, also in den Wohnbereich und damit die private Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden bleiben, können daher nicht als eine Betriebsstätte im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG qualifiziert werden (vgl. Urteil des Senats vom 8. Oktober 2003 11 K 665/01, EFG 2004, 968; BFH, Urteil vom 25. November 1999 IV R 44/99, BFH/NV 2000, 699; Urteil vom 13. Juli 1989 IV R 55/88, BStBl II 1990, 23, m.w.N.).
  • BFH, 26.06.2007 - V B 197/05

    Privatanteil an der Gesamtfahrleistung für die Umsatzsteuer ist zu schätzen;

    Räumlichkeiten, die einen Teil der Wohnung oder des Wohnhauses bilden, also in den Wohnbereich und damit in die private Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden bleiben, können danach nicht als "Betriebsstätte" i.S. von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG qualifiziert werden (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 7. Dezember 1988 X R 15/87, BFHE 155, 353, BStBl II 1989, 421; vom 16. Februar 1994 XI R 52/91, BFHE 174, 65, BStBl II 1994, 468; vom 31. Juli 1996 XI R 5/95, BFH/NV 1997, 279; vom 19. August 1998 XI R 90/96, BFH/NV 1999, 41, und vom 25. November 1999 IV R 44/99, BFH/NV 2000, 699).

    Art und Umfang der im häuslichen Bereich ausgeübten (betrieblichen) Tätigkeit sind keine für die Bestimmung des Betriebsstättenbegriffs maßgebenden Kriterien (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 1999, 41, und in BFH/NV 2000, 699).

  • FG Hessen, 08.10.2003 - 11 K 665/01

    Fahrtkosten; Betriebsausgaben; Betriebsstätte; Büro; Häusliche Arbeitszimmer;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes verlangt die mit der Begrenzung des Fahrtkostenabzugs in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG angestrebte Gleichbehandlung des Werbungskostenabzugs bei Arbeitnehmern und des Betriebsausgabenabzugs bei Selbständigen eine deutliche Grenzziehung zwischen dem privaten Bereich des Wohnens und dem der beruflichen oder der betrieblichen Betätigung; Räumlichkeiten, die - wie üblicherweise ein häusliches Arbeitszimmer - nur einen Teil der Wohnung oder des Wohnhauses bilden, also in den Wohnbereich und damit die private Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden bleiben, können nicht als Betriebsstätte im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG qualifiziert werden (vgl. BFH, Urteil vom 25. November 1999 IV R 44/99, BFH/NV 2000, 699; Urteil vom 13. Juli 1989 IV R 55/88, BStBl II 1990, 23 , m.w.N.).

    Der Art. und dem Umfang der im Arbeitszimmer ausgeübten Tätigkeit kommt hierbei - entgegen der Auffassung des Klägers - keine entscheidende Bedeutung zu (vgl. hierzu BFH, Urteil vom 25. November 1999 IV R 44/99, BFH/NV 2000, 699, Urteil vom 19. August 1998 XI R 90/96, BFH/NV 1999, 41 , m.w.N.).

    Fahrten zwischen mehreren Betriebsstätten begründen aber keine Geschäftsreisen (vgl. BFH, Beschluss vom 5. Juli 1995 IV B 132/94, a.a.O.; Urteil vom 25. November 1999 IV R 44/99, a.a.O.).

  • FG Hessen, 15.02.2007 - 13 K 2139/06

    Kellerraum eines Bildberichterstatters als häusliches Arbeitszimmer

    Dies gilt ungeachtet der Art und des Umfangs ihrer beruflichen oder betrieblichen Nutzung (BFH-Urteile vom 19. August 1998 XI R 90/96, vom 25. November 1999 IV R 44/99, vom 19. März 2003 VI R 40/01 alle Juris-Rechtsprechungsdatenbank).

    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 25. November 1999 IV R 44/99, Juris) können Räumlichkeiten - wie bereits oben dargestellt - die in den Wohnbereich und damit in die private Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden bleiben, nicht als Betriebsstätte qualifiziert werden.

    Die Situation ist vielmehr vergleichbar mit derjenigen in dem BFH-Fall IV R 44/99 a.a.O., in welchem ein freiberuflicher Ingenieur Bauprojekte betreute und im häuslichen Arbeitszimmer eine Vor- bzw. Nachbearbeitung der Baubetreuung stattfand.

  • BFH, 26.08.2004 - IV R 68/02

    Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten

    Dabei ist allerdings zu beachten, dass geringfügige Abweichungen einzelner Sachverhaltsmerkmale vom Üblichen sowohl bezüglich des Vertragsinhalts als auch bezüglich der Vertragsdurchführung für sich allein nicht stets zur steuerlichen Nichtanerkennung des Arbeitsverhältnisses führen müssen (vgl. Senatsurteil vom 25. November 1999 IV R 44/99, BFH/NV 2000, 699, m.w.N).
  • BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 2/00 R

    Arbeitgeberausgleich bei der Entgeltfortzahlung

    Die insoweit zunächst bestehenden Vorbehalte, weil der Bundesfinanzhof (BFH) dabei Einzelumstände zu sehr in den Vordergrund gerückt habe (BSG SozR 3-4100 § 168 Nr. 11 S 30 f mwN), sind nach Korrektur durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) überholt (BVerfG NJW 1996, 833 = FamRZ 1996, 153 = USK 9552; vgl nunmehr Urteile des BFH vom 25. November 1999 - BFH/NV 2000, 699 = HFR 2000, 487 - und vom 23. September 1998 - HFR 1999, 359 = DStRE 1999, 162 - jeweils mwN; grundlegend zum Fremdvergleich: Beschluß des Großen Senats des BFH vom 27. November 1989, BFHE 158, 563, 571 f; Urteil vom 7. Mai 1996, BFHE 180, 377, 378 f).
  • FG Düsseldorf, 28.07.2015 - 10 K 320/15
    Räumlichkeiten, die - wie üblicherweise ein häusliches Arbeitszimmer - nur einen Teil der Wohnung oder des Wohnhauses bilden, also vom Wohnbereich nicht getrennt sind, und somit insgesamt gesehen in die private Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden bleiben, können - ungeachtet ihrer beruflichen oder betrieblichen Nutzung - nicht als Betriebsstätte i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG qualifiziert werden (vgl. BFH-Urteile vom 19. September 1990 X R 110/88, BStBl II 1991, 208; vom 27. Oktober 1993 I R 99/92, BFH/NV 1994, 701; vom 31. Juli 1996 XI R 5/95, BFH/NV 1997, 279; vom 19. August 1998 XI R 90/96, BFH/NV 1999, 41, und vom 25. November 1999 IV R 44/99, BFH/NV 2000, 699).

    Auch auf den Umfang der Nutzung dieser Räume kommt es nicht an (BFH-Urteile vom 19. August 1998 XI R 90/96, BFH/NV 1999, 41, und vom 25. November 1999 IV R 44/99, BFH/NV 2000, 699).

  • FG Baden-Württemberg, 27.10.2011 - 3 K 1849/09

    Nur eine ("regelmäßige") Betriebsstätte i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG bei

  • BFH, 27.10.2006 - VI B 15/06

    Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Darlegung eines Verfahrensmangels

  • BFH, 28.06.2006 - IV B 75/05

    Häusliches Arbeitszimmer

  • FG Saarland, 21.02.2006 - 1 V 7/06

    Einkommensteuer; Fahrten eines Steuerpflichtigen zwischen Wohnung und

  • BFH, 01.12.2004 - X R 4/03

    Verträge zwischen nahen Angehörigen: getrennt lebende Eheleute

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2020 - L 8 BA 155/19
  • BFH, 06.06.2007 - VIII B 203/06

    Keine Zulassung einer Revision wegen fehlerhafter Entscheidung des FG; Rüge einer

  • FG Hessen, 20.06.2012 - 12 K 1511/09

    Beruflich genutzte Dachgeschosswohnung im eigenen Haus keine Betriebsstätte -

  • FG Thüringen, 10.10.2002 - III 891/01

    Fluggeräte als Betriebsvermögen - Fahrtenbuch für Flugzeug - Steuerlich nicht

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2020 - L 8 BA 117/20

    Unbegründetheit der Beschwerde des Arbeitgebers gegen die Ablehnung der Anordnung

  • FG Niedersachsen, 28.06.2007 - 11 K 502/06

    Abgeltung von Fahrten zur Überschusseinkünfteerzielung durch die 1%-Regelung;

  • BFH, 21.03.2001 - IV B 29/00

    Häusliches Arbeitszimmer - Betriebliche Nutzung eines Raumes - Steuerpflichtiger

  • FG Saarland, 01.12.2005 - 1 V 290/05

    Einkommensteuer; Reisekosten bei Fahrten zwischen zwei Arbeitsstätten eines

  • FG Nürnberg, 12.09.2001 - V 180/98

    Lohnaufwendungen für die Lehre eines Kindes im eigenen Betrieb bei gleichzeitigem

  • FG Köln, 28.06.2000 - 15 K 4044/94

    Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten bei Geheimhaltungspflicht

  • FG Hamburg, 06.06.2000 - VI 262/99

    Zur Anerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

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