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   BFH, 04.02.2016 - IV R 46/12   

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https://dejure.org/2016,4021
BFH, 04.02.2016 - IV R 46/12 (https://dejure.org/2016,4021)
BFH, Entscheidung vom 04.02.2016 - IV R 46/12 (https://dejure.org/2016,4021)
BFH, Entscheidung vom 04. Februar 2016 - IV R 46/12 (https://dejure.org/2016,4021)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Absetzung für Substanzverringerung setzt Anschaffungskosten voraus

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 6 Abs 1 Nr 1 S 2, EStG § 6 Abs 1 Nr 5 S 1 Halbs 1, EStG § 7 Abs 6, EStG § 51 Abs 1 Nr 2 Buchst p, EStDV § 11d Abs 2
    Absetzung für Substanzverringerung setzt Anschaffungskosten voraus

  • Bundesfinanzhof

    Absetzung für Substanzverringerung setzt Anschaffungskosten voraus

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG 1990, § 6 Abs 1 Nr 5 S 1 Halbs 1 EStG 1990, § 7 Abs 6 EStG 1990, § 51 Abs 1 Nr 2 Buchst p EStG 1990, § 11d Abs 2 EStDV 1990
    Absetzung für Substanzverringerung setzt Anschaffungskosten voraus

  • IWW

    § 164 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO), § ... 164 Abs. 2 AO, § 7 Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 7 Abs. 6 EStG, § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG, §§ 109, 161 Abs. 2 HGB, § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 1 EStG, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG, § 11d Abs. 2 EStDV, § 51 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. p EStG, Art. 80 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 7 Abs. 1 EStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Bewertung eines vom Kommanditisten einer KG in seinem Privatvermögen entdeckten, in die KG eingelegten Kiesvorkommens

  • Betriebs-Berater

    Absetzung für Substanzverringerung nur bei Anschaffungskosten

  • rewis.io

    Absetzung für Substanzverringerung setzt Anschaffungskosten voraus

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewertung eines vom Kommanditisten einer KG in seinem Privatvermögen entdeckten, in die KG eingelegten Kiesvorkommens

  • datenbank.nwb.de

    Absetzung für Substanzverringerung setzt Anschaffungskosten voraus

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Absetzung für Substanzverringerung setzt Anschaffungskosten voraus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Absetzung für Substanzverringerung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Teilwertabschreibung bei Einlage von Kiesvorkommen aus Privatvermögen in KG

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Absetzung für Substanzverringerung setzt Anschaffungskosten voraus

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Absetzung für Substanzverringerung nur bei Anschaffungskosten

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Keine Absetzung für Substanzverringerung ohne Anschaffungskosten

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Keine Absetzungen für Substanzverringerung bei Einlage in Betriebsvermögen einer KG

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Kann das Kapitalkonto II als persönliches Rücklagenkonto geführt werden?

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Das Kapitalkonto - das unbekannte Wesen

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Einbringung oder mehr als 100 Prozent geht nicht

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Erfordernis zur Trennung von Gesellschafterkapitalkonten

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Unterteilung im Gesellschaftsvertrag nach Kapitalkonten

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 253, 95
  • BB 2016, 725
  • BB 2016, 942
  • BB 2017, 47
  • DB 2016, 687
  • BStBl II 2016, 607
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 04.12.2006 - GrS 1/05

    Einlage eines im Privatvermögen entdeckten Kiesvorkommens

    Auszug aus BFH, 04.02.2016 - IV R 46/12
    AfS und Teilwertabschreibungen sind auch dann nicht zulässig, wenn die KG das Kiesvorkommen nicht selbst abbaut, sondern einem Dritten zur Substanzausbeute verpachtet (Anschluss an Beschluss des Großen Senats des BFH vom 4. Dezember 2006 GrS 1/05, BFHE 216, 168, BStBl II 2007, 508).

    a) Nach dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 4. Dezember 2006 GrS 1/05 (BFHE 216, 168, BStBl II 2007, 508) ist ein --wie hier (vgl. BFH-Urteil vom 24. Januar 2008 IV R 45/05, BFHE 220, 366, BStBl II 2009, 449)-- im Privatvermögen entdecktes Kiesvorkommen bei Zuführung zu einem Betriebsvermögen zwar gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 1 EStG mit dem Teilwert anzusetzen; bei dem Abbau des Kiesvorkommens dürfen AfS jedoch nicht vorgenommen werden, da dies der gesetzgeberischen Grundentscheidung widerspricht, den Abbauertrag stets der Besteuerung zu unterwerfen.

  • BFH, 17.07.2008 - I R 77/06

    Keine "Steuerentstrickung" bei Überführung von Wirtschaftsgütern in eine

    Auszug aus BFH, 04.02.2016 - IV R 46/12
    Aus steuerlicher Sicht handelt es sich auf der Seite des einbringenden Gesellschafters um eine Veräußerung und auf der Seite der übernehmenden Gesellschaft um ein Anschaffungsgeschäft (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 24. Januar 2008 IV R 37/06, BFHE 220, 374, BStBl II 2011, 617, und vom 17. Juli 2008 I R 77/06, BFHE 222, 402, BStBl II 2009, 464).

    Darüber hinaus wird auch dann ein in vollem Umfang entgeltliches Geschäft angenommen, wenn der Wert des zur Erlangung bzw. zur Erweiterung einer Mitunternehmerstellung eingebrachten Wirtschaftsguts nicht nur dem Kapitalkonto I, sondern zum Teil auch einem anderen Kapitalunterkonto (z.B. dem Kapitalkonto II) gutgeschrieben oder in eine gesamthänderisch gebundene Rücklage eingestellt wird (z.B. BFH-Urteile in BFHE 220, 374, BStBl II 2011, 617, und in BFHE 222, 402, BStBl II 2009, 464).

  • FG München, 06.11.2012 - 13 K 943/09

    Zuführung eines im Privatvermögen entdeckten Kiesvorkommens zum Betriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 04.02.2016 - IV R 46/12
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 6. November 2012  13 K 943/09 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2013, 421 veröffentlicht.

  • BFH, 24.01.2008 - IV R 37/06

    Einbringung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens in eine gewerbliche

    Auszug aus BFH, 04.02.2016 - IV R 46/12
    Aus steuerlicher Sicht handelt es sich auf der Seite des einbringenden Gesellschafters um eine Veräußerung und auf der Seite der übernehmenden Gesellschaft um ein Anschaffungsgeschäft (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 24. Januar 2008 IV R 37/06, BFHE 220, 374, BStBl II 2011, 617, und vom 17. Juli 2008 I R 77/06, BFHE 222, 402, BStBl II 2009, 464).

    Darüber hinaus wird auch dann ein in vollem Umfang entgeltliches Geschäft angenommen, wenn der Wert des zur Erlangung bzw. zur Erweiterung einer Mitunternehmerstellung eingebrachten Wirtschaftsguts nicht nur dem Kapitalkonto I, sondern zum Teil auch einem anderen Kapitalunterkonto (z.B. dem Kapitalkonto II) gutgeschrieben oder in eine gesamthänderisch gebundene Rücklage eingestellt wird (z.B. BFH-Urteile in BFHE 220, 374, BStBl II 2011, 617, und in BFHE 222, 402, BStBl II 2009, 464).

  • BFH, 24.01.2008 - IV R 45/05

    Bodenschatz als selbständiges Wirtschaftsgut - Bodenschatz als

    Auszug aus BFH, 04.02.2016 - IV R 46/12
    a) Nach dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 4. Dezember 2006 GrS 1/05 (BFHE 216, 168, BStBl II 2007, 508) ist ein --wie hier (vgl. BFH-Urteil vom 24. Januar 2008 IV R 45/05, BFHE 220, 366, BStBl II 2009, 449)-- im Privatvermögen entdecktes Kiesvorkommen bei Zuführung zu einem Betriebsvermögen zwar gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 1 EStG mit dem Teilwert anzusetzen; bei dem Abbau des Kiesvorkommens dürfen AfS jedoch nicht vorgenommen werden, da dies der gesetzgeberischen Grundentscheidung widerspricht, den Abbauertrag stets der Besteuerung zu unterwerfen.

    Wird das Kiesvorkommen im Betriebsvermögen entdeckt, was nur ausnahmsweise in Betracht kommt (siehe BFH-Urteil in BFHE 220, 366, BStBl II 2009, 449), darf der Steuerpflichtige bei der Ermittlung seiner gewerblichen Einkünfte --aus dem eigenen Abbau ebenso wie aus der Überlassung zum Abbau durch einen Dritten-- nach den allgemeinen Bilanzierungsvorschriften mangels auf die Substanz entfallender Anschaffungskosten ebenfalls keine AfS vornehmen.

  • BFH, 22.08.2007 - III R 8/98

    Keine abbaubedingte Teilwertabschreibung auf im Privatvermögen entdecktes

    Auszug aus BFH, 04.02.2016 - IV R 46/12
    Denn auch insoweit würde die gesetzgeberisch gewollte Besteuerung der Abbauerträge vereitelt (ebenso bereits BFH-Urteil vom 22. August 2007 III R 8/98, BFH/NV 2008, 33).
  • BFH, 31.05.2001 - IV R 53/00

    GbR - Nichtselbständige Tätigkeit - Ingenieure im öffentlichen Dienst -

    Auszug aus BFH, 04.02.2016 - IV R 46/12
    Dementsprechend schließt nicht jede Abweichung vom Üblichen notwendigerweise die steuerrechtliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses aus (vgl. BFH-Urteile vom 31. Mai 2001 IV R 53/00, BFH/NV 2001, 1547, und vom 23. April 2009 IV R 24/08, BFH/NV 2009, 1427).
  • BFH, 21.10.1976 - IV R 210/72

    Gesellschafter einer KG - Privatvermögen - Übertragung einer Beteiligung an

    Auszug aus BFH, 04.02.2016 - IV R 46/12
    Die Übertragung eines Wirtschaftsguts, das dem Gesellschafter einer Personengesellschaft gehört, in das Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft ist nur dann als Veräußerung durch den Gesellschafter und als Anschaffung durch die Gesellschaft --und nicht als Einlage-- zu werten, wenn sich der Vorgang seinem wirtschaftlichen Gehalt nach wie eine im Geschäftsverkehr zwischen Fremden übliche Veräußerung von einem Rechtssubjekt an ein anderes Rechtssubjekt darstellt (vgl. BFH-Urteil vom 21. Oktober 1976 IV R 210/72, BFHE 120, 239, BStBl II 1977, 145).
  • BFH, 23.04.2009 - IV R 24/08

    Auslegung der Klageschrift - Bestimmung des Klägers - Nachholung einer fehlerhaft

    Auszug aus BFH, 04.02.2016 - IV R 46/12
    Dementsprechend schließt nicht jede Abweichung vom Üblichen notwendigerweise die steuerrechtliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses aus (vgl. BFH-Urteile vom 31. Mai 2001 IV R 53/00, BFH/NV 2001, 1547, und vom 23. April 2009 IV R 24/08, BFH/NV 2009, 1427).
  • BVerfG, 11.07.2012 - 1 BvR 3142/07

    Verfassungsbeschwerden in Sachen "Delisting" erfolglos

    Auszug aus BFH, 04.02.2016 - IV R 46/12
    Erst eine Interpretation, die als richterliche Rechtsfortbildung den Wortlaut des Gesetzes hintanstellt und sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (z.B. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juli 2012  1 BvR 3142/07, 1 BvR 1569/08, BVerfGE 132, 99).
  • BFH, 29.07.2015 - IV R 15/14

    Keine Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten, wenn Gegenwert des

  • BFH, 04.10.2016 - IX R 26/15

    Berechtigung zur Vornahme von AfA bei mittelbarer Grundstücksschenkung

    Wie sich aus den maßgeblichen Bestimmungen des § 7 Abs. 1 EStG ("... Verteilung dieser Kosten ...") ergibt, setzt die Möglichkeit der Vornahme von AfA auf entstandene Anschaffungskosten grundsätzlich voraus, dass der Steuerpflichtige die von ihm geltend gemachten Aufwendungen auch getragen hat (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 23. August 1999 GrS 2/97, BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, unter C.IV.1.b; BFH-Urteile vom 4. Februar 2016 IV R 46/12, BFHE 253, 95, BStBl II 2016, 607, zu § 7 Abs. 6 EStG; vom 23. April 2009 IV R 9/06, BFHE 225, 15, BStBl II 2010, 664, zu § 6b EStG).
  • BFH, 01.09.2022 - IV R 25/19

    Absetzungen für Substanzverringerung durch eine KG nach Erwerb eines

    Ein zur Inanspruchnahme von Absetzungen für Substanzverringerung berechtigender Anschaffungsvorgang liegt auch dann vor, wenn eine Personengesellschaft einen Bodenschatz entgeltlich von ihrem Gesellschafter erwirbt und das Veräußerungsgeschäft einem Fremdvergleich standhält (Bestätigung des BFH-Urteils vom 04.02.2016 - IV R 46/12, BFHE 253, 95, BStBl II 2016, 607).

    Dementsprechend ist ein im Privatvermögen entdecktes Kiesvorkommen bei Einlage in ein Betriebsvermögen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 1 EStG zwar mit dem Teilwert anzusetzen; bei dem Abbau des Kiesvorkommens dürfen AfS jedoch nicht vorgenommen werden (BFH-Urteile vom 04.02.2016 - IV R 46/12, BFHE 253, 95, BStBl II 2016, 607, Rz 31 ff.; vom 29.07.2015 - IV R 15/14, BFHE 251, 422, BStBl II 2016, 593, Rz 20; Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 216, 168, BStBl II 2007, 508).

    Dies ist z.B. der Fall, wenn ein Kiesvorkommen aus dem Privatvermögen eines Gesellschafters in das Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft, an der er beteiligt ist, eingelegt wird (BFH-Urteil in BFHE 253, 95, BStBl II 2016, 607, Rz 31) .

    An Anschaffungskosten fehlt es auch bei Bodenschätzen, die der Steuerpflichtige auf einem ihm gehörenden Grundstück des Privatvermögens entdeckt hat; AfS scheiden daher auch in diesem Fall aus (§ 11d Abs. 2 EStDV, vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 253, 95, BStBl II 2016, 607, Rz 32).

    Die Übertragung des Kiesvorkommens, das dem Gesellschafter der Personengesellschaft gehört, in das Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft ist allerdings nur dann als Veräußerung durch den Gesellschafter und als Anschaffung durch die Gesellschaft --und nicht als Einlage-- zu werten, wenn sich der Vorgang seinem wirtschaftlichen Gehalt nach wie eine im Geschäftsverkehr zwischen fremden Dritten übliche Veräußerung von einem Rechtssubjekt an ein anderes Rechtssubjekt darstellt (so bereits BFH-Urteil in BFHE 253, 95, BStBl II 2016, 607, Rz 38 ff.; vgl. auch Brandis/Heuermann/Brandis, § 7 EStG Rz 606; BeckOK EStG/Graw, 13. Ed. [01.07.2022], EStG § 7 Rz 453; Schmidt/Kulosa, EStG, 41. Aufl., § 7 Rz 233; Kanzler, Deutsches Steuerrecht 2007, 1101).

    Die Übertragung eines Wirtschaftsguts von einem Gesellschafter auf eine Personengesellschaft, an der er beteiligt ist, ist deshalb nur dann als Veräußerung --und nicht als Einlage-- zu beurteilen, wenn --wie zur Übertragung eines Kiesvorkommens bereits ausgeführt (s. unter II.1.e)-- sich der Vorgang nach seinem wirtschaftlichen Gehalt wie eine im Geschäftsverkehr zwischen Fremden übliche Veräußerung von einem Rechtssubjekt an ein anderes Rechtssubjekt darstellt (vgl. auch BFH-Urteile vom 21.10.1976 - IV R 210/72, BFHE 120, 239, BStBl II 1977, 145, unter 3. [Rz 17], und in BFHE 253, 95, BStBl II 2016, 607, Rz 39).

    Für die Anerkennung der Vereinbarung ist eine Gesamtwürdigung aller Umstände vorzunehmen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 253, 95, BStBl II 2016, 607, Rz 39 f.).

    b) Der BFH als Revisionsgericht hat die Gesamtwürdigung durch das FG nur daraufhin zu überprüfen, ob das FG von den zutreffenden rechtlichen Voraussetzungen ausgegangen ist, alle maßgeblichen Beweisanzeichen einbezogen und bei seiner Entscheidung nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat (BFH-Urteile vom 23.04.2009 - IV R 24/08, BFH/NV 2009, 1427, unter II.3.a cc [Rz 24]; in BFHE 253, 95, BStBl II 2016, 607, Rz 41, und vom 12.05.2016 - IV R 27/13, Rz 29).

  • BFH, 01.03.2018 - IV R 16/15

    Zuordnung des verrechenbaren Verlustes i.S. des § 15a EStG bei unentgeltlicher

    Demgegenüber bilden andere Kapitalunterkonten (sog. variables Kapitalkonto, Kapitalkonto II oder Privatkonto) in der Regel keine Mitgliedschaftsrechte ab (vgl. BFH-Urteile vom 29. Juli 2015 IV R 15/14, BFHE 251, 422, BStBl II 2016, 593, Rz 23 ff., und vom 4. Februar 2016 IV R 46/12, BFHE 253, 95, BStBl II 2016, 607, Rz 24 ff.).
  • FG München, 23.07.2019 - 12 K 1055/19

    Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes

    Wie sich aus der Bezugnahme auf § 7 Abs. 1 EStG ergibt, der die Möglichkeit der Vornahme von Absetzungen für Abnutzung an das Vorliegen von Anschaffungs- oder Herstellungskosten knüpft, setzt auch § 7 Abs. 6 EStG voraus, dass AfS nur möglich sind, wenn irgendjemand Anschaffungskosten getragen hat (vgl. BFH-Urteil vom 4. Februar 2016 IV R 46/12, BStBl II 2016, 607), d.h. das Wirtschaftsgut entgeltlich erworben hat.

    Die Übertragung eines Wirtschaftsguts, das dem Gesellschafter einer Personengesellschaft gehört, in das Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft ist folglich dann als Veräußerung durch den Gesellschafter und als Anschaffung durch die Gesellschaft - und nicht als Einlage - zu werten, wenn sich der Vorgang seinem wirtschaftlichen Gehalt nach wie eine im Geschäftsverkehr zwischen Fremden übliche Veräußerung von einem Rechtssubjekt an ein anderes Rechtssubjekt darstellt (vgl. BFH-Urteil vom 4. Februar 2016 IV R 46/12, BStBl II 2016, 607 m.w.N.).

    Dementsprechend schließt nicht jede Abweichung vom Üblichen notwendigerweise die steuerrechtliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses aus (BFH-Urteil vom 4. Februar 2016 IV R 46/12, BStBl II 2016, 607 m.w.N.).

    Die Rechtsprechung des BFH zur AfS bei Kiesunternehmen steht dem nicht entgegen, da die Möglichkeit AfS geltend zu machen vom BFH (vgl. Urteil vom 4. Februar 2016 IV R 46/12, BStBl II 2016, 607) nur für den Fall der unentgeltlichen Übertragung, d.h. für den Fall, dass niemand Anschaffungskosten getragen hat, verneint wurde.

  • FG Münster, 12.01.2017 - 3 K 518/15

    Vorliegen einer freigebigen Zuwendung an die Mitgesellschafter bei der Einlage

    Soweit sich der Prozessbevollmächtigte in der mündlichen Verhandlung auf die Entscheidung des BFH zum Kapitalkonto II (Urteil vom 04.02.206 IV R 46/12, BB 2016, 942 mit einer Anmerkung von Schulze-Osterloh) bezieht, lassen sich daraus Rückschlüsse für den Streitfall schon deshalb nicht ziehen, weil es hier nicht um ein gesellschafterbezogenes Kapitalkonto geht, das dem Ehemann der Klägerin zugeordnet werden könnte, sondern um ein gesellschaftsbezogenes.
  • BFH, 23.03.2023 - IV R 2/20

    Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten - vollentgeltliche

    dd) Entgegen der Auffassung des FG ergibt sich im Grundsatz nichts Abweichendes aus den BFH-Urteilen in BFHE 251, 422, BStBl II 2016, 593 (Rz 25 f.) und vom 04.02.2016 - IV R 46/12 (BFHE 253, 95, BStBl II 2016, 607, Rz 26 f.).
  • BFH, 23.03.2023 - IV R 27/19

    Keine Auflösung der für die Altgesellschafter anlässlich des Eintritts eines

    (3) Die in den BFH-Urteilen vom 29.07.2015 - IV R 15/14 (BFHE 251, 422, BStBl II 2016, 593, Rz 25, 26) und vom 04.02.2016 - IV R 46/12 (BFHE 253, 95, BStBl II 2016, 607, Rz 26, 27) angedeuteten Bedenken, ob ein vollentgeltliches Geschäft auch dann gegeben ist, wenn der Wert des eingebrachten Wirtschaftsguts nicht nur dem Kapitalkonto I, sondern zum Teil auch einem anderen Kapitalunterkonto (z.B. dem Kapitalkonto II) oder der gesamthänderisch gebundenen Rücklage gutgeschrieben wird, bezogen sich auf eine besondere Sachverhaltskonstellation.
  • FG Niedersachsen, 22.01.2014 - 3 K 314/13

    Tatsächliche Gegenleistung für das eingebrachte Einzelwirtschaftsgut als

    Die Revision wird gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zugelassen, da eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung angesichts des Urteils des FG München vom 6. November 2012 (aaO.) und des bereits anhängigen Revisionsverfahrens beim BFH (IV R 46/12) erforderlich ist.
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