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   BFH, 10.05.2012 - IV R 47/10   

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https://dejure.org/2012,22152
BFH, 10.05.2012 - IV R 47/10 (https://dejure.org/2012,22152)
BFH, Entscheidung vom 10.05.2012 - IV R 47/10 (https://dejure.org/2012,22152)
BFH, Entscheidung vom 10. Mai 2012 - IV R 47/10 (https://dejure.org/2012,22152)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Mindestanforderungen an die Darlegung der Revisionsgründe in der Revisionsbegründung

  • openjur.de

    Mindestanforderungen an die Darlegung der Revisionsgründe in der Revisionsbegründung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 120 Abs 3 Nr 2 Buchst a
    Mindestanforderungen an die Darlegung der Revisionsgründe in der Revisionsbegründung

  • Bundesfinanzhof

    Mindestanforderungen an die Darlegung der Revisionsgründe in der Revisionsbegründung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 120 Abs 3 Nr 2 Buchst a FGO
    Mindestanforderungen an die Darlegung der Revisionsgründe in der Revisionsbegründung

  • rewis.io

    Mindestanforderungen an die Darlegung der Revisionsgründe in der Revisionsbegründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 120 Abs. 3 Nr. 2 lit. a
    Zurückweisung der Revision als unzulässig mangels einer den Anforderungen entsprechenden Revisionsbegründung

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an die Darlegung der Revisionsgründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zurückweisung einer Revision als unzulässig mangels einer den Anforderungen entsprechenden Revisionsbegründung

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 22.03.2010 - VI R 10/10

    Mindestanforderungen an die Revisionsbegründung - Prüfungspflicht des

    Auszug aus BFH, 10.05.2012 - IV R 47/10
    Denn er ist gehalten, Inhalt, Umfang und Zweck des Revisionsangriffs von vornherein klarzustellen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 22. März 2010 VI R 10/10, BFH/NV 2010, 1295, m.w.N.).

    Demgemäß muss sich der Revisionskläger mit den tragenden Gründen des finanzgerichtlichen Urteils auseinandersetzen und darlegen, weshalb er diese für unrichtig hält (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 1295, m.w.N.).

    Der sich ausschließlich in der Behauptung einer Divergenzentscheidung erschöpfende Vortrag lässt damit nicht aus sich heraus erkennen, dass der Revisionskläger anhand der Gründe des angefochtenen finanzgerichtlichen Urteils sein bisheriges Vorbringen überprüft hat (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 1295).

  • BFH, 07.03.1996 - IV R 2/92

    1. Einbeziehung der Grundstücksverkäufe einer personenidentischen

    Auszug aus BFH, 10.05.2012 - IV R 47/10
    Die Klägerin hätte sich mit der Argumentation des FG (zumindest ansatzweise) auseinandersetzen müssen, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der inhaltlichen Erwägungen der in diesem Zusammenhang stehenden BFH-Urteile vom 7. März 1996 IV R 2/92 (BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369) sowie vom 25. September 2008 IV R 80/05 (BFHE 223, 86, BStBl II 2009, 266).
  • BFH, 25.09.2008 - IV R 80/05

    Prüfung der gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft -

    Auszug aus BFH, 10.05.2012 - IV R 47/10
    Die Klägerin hätte sich mit der Argumentation des FG (zumindest ansatzweise) auseinandersetzen müssen, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der inhaltlichen Erwägungen der in diesem Zusammenhang stehenden BFH-Urteile vom 7. März 1996 IV R 2/92 (BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369) sowie vom 25. September 2008 IV R 80/05 (BFHE 223, 86, BStBl II 2009, 266).
  • FG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - 1 K 3292/02

    Gewerblicher Grundstückshandel: Zusammenschau der Aktivitäten

    Auszug aus BFH, 10.05.2012 - IV R 47/10
    Dazu gibt sie in ihrer Revisionsbegründungsschrift das Urteil des FG --teilweise wortlautidentisch-- wieder und begründet die Revision im Weiteren ausschließlich wie folgt: "In dem Urteil des Finanzgerichts Berlin Brandenburg vom 10.09.2009 I K 3292/02 B, EFG 2010, S. 323, weist der erkennende Senat darauf hin, dass die vom Bundesfinanzhof neuestens als offen bezeichnende Frage, ob eine Berücksichtigung von Aktivitäten personenidentischer, für sich betrachtet gleichfalls vermögensverwaltend tätiger Schwesterpersonengesellschaften bereits auf der Ebene der klagenden Gesellschaft zulässig ist, nachdem der BFH in früheren Entscheidungen von dieser Möglichkeit ausgegangen zu sein schien, zu verneinen ist.
  • BFH, 11.04.2005 - GrS 2/02

    Gesonderte und einheitliche Feststellung bei Beteiligung an einer sog.

    Auszug aus BFH, 10.05.2012 - IV R 47/10
    Er verweist insbesondere auch auf den Beschluss des Großen Senats vom 11. April 2005 GrS II/02, BStBl. II 2005, 679.
  • BFH, 09.12.2014 - IV R 29/14

    Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils nach Veräußerung von

    Demgemäß muss sich der Revisionskläger mit den tragenden Gründen des finanzgerichtlichen Urteils auseinandersetzen und darlegen, weshalb er diese für unrichtig hält (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. z.B. Urteile vom 25. August 2009 I R 88, 89/07, BFHE 226, 296; vom 25. Juni 2003 X R 66/00, BFH/NV 2004, 19; Beschluss vom 10. Mai 2012 IV R 47/10, BFH/NV 2012, 1608).
  • BFH, 18.06.2015 - IV R 5/12

    Korrektur unangemessener Gewinnverteilung bei GmbH & atypisch Still -

    Demgemäß muss sich der Revisionskläger mit den tragenden Gründen des finanzgerichtlichen Urteils auseinandersetzen und darlegen, weshalb er diese für unrichtig hält (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. z.B. Urteile vom 25. Juni 2003 X R 66/00, BFH/NV 2004, 19; vom 25. August 2009 I R 88, 89/07, BFHE 226, 296; vom 9. Dezember 2014 IV R 29/14, BFHE 247, 449; Beschluss vom 10. Mai 2012 IV R 47/10, BFH/NV 2012, 1608).
  • BFH, 12.02.2015 - IV R 48/11

    Einkünftefeststellung für atypisch stille Gesellschaft als Grundlagenbescheid der

    Demgemäß muss sich der Revisionskläger mit den tragenden Gründen des finanzgerichtlichen Urteils auseinandersetzen und darlegen, weshalb er diese für unrichtig hält (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. März 2010 VI R 10/10, BFH/NV 2010, 1295, und vom 10. Mai 2012 IV R 47/10, BFH/NV 2012, 1608).
  • BFH, 06.02.2014 - IV R 41/10

    Zurechnung einer Windkraftanlage - Nachholung des Hinweises nach § 181 Abs. 5

    Es fehlt eine Auseinandersetzung mit den tragenden Gründen des finanzgerichtlichen Urteils (hierzu z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Mai 2012 IV R 47/10, BFH/NV 2012, 1608, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 19.09.2018 - 9 K 325/17

    Steuerliche Behandlung von Leistungen für ein durch eine beschränkt persönliche

    Der BFH hat in der vom Kläger zitierten Entscheidung vom 11. September 2013 (IV R 47/10,(Anm. der Dok-Stelle: richtiges Az. IV R 57/10), BFH/NV 2014, 316) diese weite Begriffsauslegung bestätigt und unter Miet- und Pachtzinsen im Sinne des § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 EStG alle Entgelte verstanden, die für eine obligatorische oder dingliche Nutzungs- oder Fruchtziehungsüberlassung entrichtet werden, ohne dass es auf die Bezeichnung in den vertraglichen Vereinbarungen ankommt.
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