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   BFH, 09.06.1994 - IV R 47/92, IV R 48/92   

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https://dejure.org/1994,4853
BFH, 09.06.1994 - IV R 47/92, IV R 48/92 (https://dejure.org/1994,4853)
BFH, Entscheidung vom 09.06.1994 - IV R 47/92, IV R 48/92 (https://dejure.org/1994,4853)
BFH, Entscheidung vom 09. Juni 1994 - IV R 47/92, IV R 48/92 (https://dejure.org/1994,4853)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Körperschaftsteuer; Verdeckte Gewinnausschüttung an den Gesellschafter einer Komplementär-GmbH

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 29.05.1972 - GrS 4/71

    Gewinnverteilung bei Familiengesellschaften, an denen nicht mitarbeitende Kinder

    Auszug aus BFH, 09.06.1994 - IV R 47/92
    Die Klägerinnen können sich demgegenüber nicht auf den Beschluß des Großen Senats des BFH vom 29. Mai 1972 GrS 4/71 (BFHE 106, 504 , BStBl II 1973, 5) berufen, in dem es heißt, daß die Angemessenheit der Gewinnverteilung nicht nach der Höhe des Nennkapitals, sondern nach dem tatsächlichen Wert des Kapitalanteils zu beurteilen ist.

    Die Angemessenheit einer Gewinnverteilung kann sich nicht danach richten, ob das Unternehmen in den auf die Abrede folgenden Jahren ein gutes oder ein schlechteres Geschäftsergebnis erzielt (Beschluß des Großen Senats in BFHE 106, 504 , BStBl II 1973, 5; Herrmann/ Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 15 EStG Anm.27 m (5); Stuhrmann in Blümich, Einkommensteuergesetz , § 15 Rdnr.298; Schmidt, Einkommensteuergesetz , 13.Aufl., § 15 Anm.131).

    Bei der Angemessenheitsprüfung ist daher auf den (fiktiven) Durchschnittsgewinn abzustellen, der nach den zum Zeitpunkt der Gewinnverteilungsvereinbarung bekannten Umständen und der sich aus ihnen für die Zukunft (in der Regel die nächsten fünf Jahre) ergebenden tatsächlichen Entwicklung zu erwarten ist (Beschluß des Großen Senats in BFHE 106, 504 , BStBl II 1973, 5; Herrmann/Heuer/Raupach, a.a.O., § 15 EStG Anm.27 m (5); Stuhrmann in Blümich, a.a.O., § 15 Rdnr.298).

  • BFH, 29.03.1973 - IV R 158/68

    Gewinnverteilung bei Familienpersonengesellschaften; Antrag nach § 68 FGO

    Auszug aus BFH, 09.06.1994 - IV R 47/92
    Ist die Gewinnverteilung infolge dieser Prüfung als unangemessen zu beanstanden, so ist nach der gleichen Methode eine angemessene Gewinnverteilung zu errechnen, und zwar nicht als fester Anteil vom Nennbetrag des gewährten Darlehens, sondern als Anteil am Gewinn des Unternehmens (Senatsurteil vom 29. März 1973 IV R 158/68, BFHE 109, 47 , BStBl II 1973, 489; Biergans, Einkommensteuer, 6.Auf 1., S. 1100).

    Geht man daher mit der Rechtsprechung davon aus, daß die Gewinnverteilungsabrede dem Darlehensgeber nicht mehr gewähren dürfe als 25 v.H der Darlehensvaluta (Nennkapital), so ist der angemessene Gewinnanteil analog zum Senatsurteil in BFHE 109, 47 , BStBl II 1973, 489 wie folgt zu berechnen:.

    Diese Gewinnbeteiligungsquote ist auf alle folgenden Jahre anzuwenden (Senatsurteil in BFHE 109, 47 , BStBl II 1973, 489; Herrmann/ Heuer/Raupach, a.a.O., § 15 EStG Anm.27 m (5).

  • BFH, 06.08.1985 - VIII R 280/81

    Verdeckte Gewinnausschüttung - GmbH & Co. KG - Geschäftsführende GmbH - Verkauf

    Auszug aus BFH, 09.06.1994 - IV R 47/92
    Gewährt eine GmbH & Co. KG dem Gesellschafter der geschäftsführenden Komplementär-GmbH einen Vermögensvorteil, so kann hierin eine verdeckte Gewinnausschüttung liegen, wenn der Vermögensvorteil bei der Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters nicht gewährt worden wäre (BFH-Urteile vom 12. März 1980 1 R 186/76, BFHE 130, 296 , BStBl II 1980, 531; vom 6. August 1985 VIII R 280/81, BFHE 144, 386 , BStBl II 1986, 17).

    Die aus der teilweisen Nichtanerkennung der Nutzungsvergütung resultierende Gewinnerhöhung ist in solchen Fällen regelmäßig allein der GmbH zuzurechnen, sofern abweichende Vereinbarungen nicht getroffen worden sind (BFH-Urteil in BFHE 144, 386 , BStBl II 1986, 17).

  • BFH, 14.02.1973 - I R 131/70

    Angemessenheit der Gewinnbeteiligung eines Familienangehörigen an einer typischen

    Auszug aus BFH, 09.06.1994 - IV R 47/92
    Der BFH hat sich mehrfach zur Angemessenheit der Gewinnverteilung bei partiarischen Darlehen oder typischen stillen Gesellschaften, bei denen eine Beteiligung am Verlust ausgeschlossen war, geäußert (BFH-Urteile vom 9. Juli 1969 I R 78/67, BFHE 96, 351, BStBl II 1969, 649; vom 28. Oktober 1964 I 198/62 U, BFHE 81, 329, BStBl III 1965, 119; vom 14. Februar 1973 I R 131/70, BFHE 108, 527 , BStBl II 1973, 395).

    Diese Gewinnverteilung kann grundsätzlich in den Folgejahren beibehalten werden, auch wenn sie im Einzelfall eine Rendite von 25 v.H. überschreitet (BFH-Urteile in BFHE 108, 527 , BStBl II 1973, 395; vom 27. September 1973 IV R 33/71, BFHE 110, 357 , BStBl II 1974, 51).

  • BFH, 09.07.1969 - I R 78/67

    Anerkennung einer Gewinnbeteiligung - Verwandte - Partiarisches Darlehn -

    Auszug aus BFH, 09.06.1994 - IV R 47/92
    Der BFH hat sich mehrfach zur Angemessenheit der Gewinnverteilung bei partiarischen Darlehen oder typischen stillen Gesellschaften, bei denen eine Beteiligung am Verlust ausgeschlossen war, geäußert (BFH-Urteile vom 9. Juli 1969 I R 78/67, BFHE 96, 351, BStBl II 1969, 649; vom 28. Oktober 1964 I 198/62 U, BFHE 81, 329, BStBl III 1965, 119; vom 14. Februar 1973 I R 131/70, BFHE 108, 527 , BStBl II 1973, 395).

    Geht man demnach mit dem BFH davon aus, daß die für die Gewährung eines partiarischen Darlehens vereinbarte Gewinnbeteiligung 25 v.H. der Darlehenssumme nicht überschreiten darf (BFH-Urteil in BFHE 96, 351, BStBl II 1969, 649), so ist eine Gewinnverteilung als angemessen anzusehen, die unter Zugrundelegung der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses erwarteten Gewinne eine Rendite von 25 v.H. nicht überschreitet.

  • BFH, 12.03.1980 - I R 186/76

    Gewinnfeststellungsverfahren - Verdeckte Gewinnausschüttung - Steuererhöhung

    Auszug aus BFH, 09.06.1994 - IV R 47/92
    Gewährt eine GmbH & Co. KG dem Gesellschafter der geschäftsführenden Komplementär-GmbH einen Vermögensvorteil, so kann hierin eine verdeckte Gewinnausschüttung liegen, wenn der Vermögensvorteil bei der Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters nicht gewährt worden wäre (BFH-Urteile vom 12. März 1980 1 R 186/76, BFHE 130, 296 , BStBl II 1980, 531; vom 6. August 1985 VIII R 280/81, BFHE 144, 386 , BStBl II 1986, 17).

    Dadurch erhöht sich ihr Gewinn und der Gewinnanteil der Klägerin zu 2 (BFH-Urteil in BFHE 130, 296 , BStBl II 1980, 531).

  • BFH, 29.11.1960 - I 117/60 S

    Überlassung eines zum Betriebsvermögen gehörenden Einfamilienhaus für private

    Auszug aus BFH, 09.06.1994 - IV R 47/92
    Entnahmen aus dem Gesamthandsvermögen sind grundsätzlich dem Mitunternehmer zuzurechnen, dem sie zugute kommen (BFH-Urteil vom 29. November 1960 1 117/60 5, BFHE 72, 500, BStBl III 1961, 183; Herrmann/ Heuer/Raupach, a.a.O., § 4 EStG Anm.42 d (2).
  • BFH, 28.10.1964 - I 198/62 U

    Annahme von verdecktem Stammkapital bei partiarischen Gesellschafterdarlehen -

    Auszug aus BFH, 09.06.1994 - IV R 47/92
    Der BFH hat sich mehrfach zur Angemessenheit der Gewinnverteilung bei partiarischen Darlehen oder typischen stillen Gesellschaften, bei denen eine Beteiligung am Verlust ausgeschlossen war, geäußert (BFH-Urteile vom 9. Juli 1969 I R 78/67, BFHE 96, 351, BStBl II 1969, 649; vom 28. Oktober 1964 I 198/62 U, BFHE 81, 329, BStBl III 1965, 119; vom 14. Februar 1973 I R 131/70, BFHE 108, 527 , BStBl II 1973, 395).
  • BFH, 29.03.1973 - IV R 56/70

    Gewinnverteilung im Rahmen einer typischen stillen Gesellschaft zwischen

    Auszug aus BFH, 09.06.1994 - IV R 47/92
    Das hat der Senat im Zusammenhang mit der Prüfung der Angemessenheit der Gewinnverteilung bei einer typischen stillen Gesellschaft entschieden vom 29. März 1973 IV R 56/70 (BFHE 109, 328 , BStBl II 1973, 650).
  • BFH, 28.01.1986 - VIII R 335/82

    Zum Inhalt des Mitunternehmerrisikos

    Auszug aus BFH, 09.06.1994 - IV R 47/92
    Ihre Beteiligung an der Komplementär-GmbH (Klägerin zu 2) vermag hieran nichts zu ändern (BFH-Urteil vom 28. Januar 1986 VIII R 335/82, BFHE 146, 375 , BStBl II 1986, 599).
  • BFH, 27.05.1993 - IV R 1/92

    Zur Beteiligung des stillen Gesellschafters am laufenden Gewinn und an den

  • BFH, 29.07.1987 - VIII B 203/86

    Beschwerde gegen einen Beiladungsbeschluss

  • BFH, 27.09.1973 - IV R 33/71

    Angemessenheit der Gewinnverteilung bei schenkungsweise nahen Angehörigen

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