Rechtsprechung
BFH, 25.03.2004 - IV R 49/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
EStG § 4 Abs. 3; ; EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2; ; EStDV § 8b Satz 2 Nr. 1; ; BGB § 956
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einbringung eines Einzelunternehmens in OHG
- datenbank.nwb.de
Verpachtung einer Baumschule durch einen Einzelunternehmer an eine OHG, an der er als Gesellschafter beteiligt ist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beginn und Ende des Wirtschaftsjahres bei Einbringung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes in eine Mitunternehmerschaft; Betriebsverpachtung im Ganzen eines Einzelunternehmers an Mitunternehmerschaft, zu der er selbst als Mitunternehmer gehört; Fortbestehen ...
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 11.12.2001 - 7 K 145/01
- BFH, 25.03.2004 - IV R 49/02
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 16.02.1995 - IV R 62/94
Entstehung von Sonderbetriebsvermögen und nicht eines selbständigen Forstbetriebs …
Auszug aus BFH, 25.03.2004 - IV R 49/02
Denn selbst wenn der bisher als Einzelunternehmer tätige Land- und Forstwirt das Eigentum an seinen Wirtschaftsgütern, insbesondere seinem Grund und Boden, behält und sie der Mitunternehmerschaft --wie hier-- lediglich zur Bewirtschaftung und Nutzung überlässt, sind diese Wirtschaftsgüter als Sonderbetriebsvermögen bei der Mitunternehmerschaft zu erfassen (Senatsurteil vom 16. Februar 1995 IV R 62/94, BFHE 177, 100, BStBl II 1995, 592, m.w.N.).Der bisher als Einzelunternehmen geführte Betrieb hört auf, ein eigenständiger Betrieb zu sein; er besteht nur noch in Form von Sonderbetriebsvermögen des zum Mitunternehmer gewordenen Einzelunternehmers fort (vgl. Senatsurteil in BFHE 177, 100, BStBl II 1995, 592).
Das Alleineigentum des einzelnen Mitunternehmers an den einzelnen Wirtschaftsgütern verliert insoweit seine Bedeutung als die erzeugten land- und forstwirtschaftlichen Produkte der Mitunternehmerschaft gehören (§ 956 des Bürgerlichen Gesetzbuches; vgl. auch Senatsurteil in BFHE 177, 100, BStBl II 1995, 592).
- BFH, 26.05.1994 - IV R 34/92
Land und Forstwirtschaft - Gewinnermittlung - Teilwert - Buchwert - …
Auszug aus BFH, 25.03.2004 - IV R 49/02
Bringt ein Land- und Forstwirt seinen Betrieb in eine neu gegründete Personengesellschaft ein, so beginnt für diese mit der Einbringung das Wirtschaftsjahr neu (Senatsurteil vom 26. Mai 1994 IV R 34/92, BFHE 175, 105, BStBl II 1994, 891). - BFH, 23.10.1990 - VIII R 142/85
1. Personenhandelsgesellschaft auch für Sonderbetriebsvermögen ihrer …
Auszug aus BFH, 25.03.2004 - IV R 49/02
Für dieses Sonderbetriebsvermögen der einzelnen Mitunternehmer ist dann die Mitunternehmerschaft buchführungspflichtig (BFH-Urteil vom 23. Oktober 1990 VIII R 142/85, BFHE 162, 99, BStBl II 1991, 401). - BFH, 29.07.1992 - IV B 7/91
Differenzierung zwischen betrieblicher Grundstücksveräußerungen und Vorgängen im …
Auszug aus BFH, 25.03.2004 - IV R 49/02
Im Streitfall kommt es jedoch deshalb nicht zu einer Gewinnrealisierung, weil der Kläger seinen bisher als Einzelunternehmen geführten Betrieb in die OHG, an der er als Gesellschafter beteiligt ist, eingebracht hat, und zwar zur Nutzung (quoad usum; vgl. Senatsbeschluss vom 29. Juli 1992 IV B 7/91, BFH/NV 1993, 43, Nr. 2 der Gründe). - BFH, 03.02.1994 - III R 23/89
Veräußert und verpachtet ein Einzelunternehmer die wesentlichen …
Auszug aus BFH, 25.03.2004 - IV R 49/02
Denn Wirtschaftsgüter, die einem Mitunternehmer gehören und die von der Mitunternehmerschaft genutzt werden, können nicht mehr durch bloße Betriebsaufgabeerklärung Privatvermögen werden (…vgl. Schmidt/Wacker, Einkommensteuergesetz, 22. Aufl. 2003, § 16 Rz. 708); sie sind vielmehr Sonderbetriebsvermögen, das in der Sonderbilanz für den betreffenden Mitunternehmer zu erfassen ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. Februar 1994 III R 23/89, BFHE 174, 372, BStBl II 1994, 709).
- BFH, 25.01.2006 - IV R 14/04
Bildung von Rücklagen nach § 6b Abs. 3 EStG - trotz Antrags auf mündliche …
Der Senat hält an der diesbezüglichen Rechtsprechung fest (s. insoweit Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Februar 1991 GrS 7/89, BFHE 163, 1, 13 f., BStBl II 1991, 691, 699, m.w.N.; Senatsurteile vom 25. April 1985 IV R 83/83, BFHE 144, 25, BStBl II 1986, 350, unter 4. der Gründe, und vom 7. März 1996 IV R 34/95, BFHE 180, 305, BStBl II 1996, 568; grundlegend BFH-Urteil vom 23. Oktober 1990 VIII R 142/85, BFHE 162, 99, BStBl II 1991, 401; aus jüngerer Zeit Senatsurteil vom 25. März 2004 IV R 49/02, BFH/NV 2004, 1247, unter 2.b der Gründe). - FG Berlin-Brandenburg, 21.05.2008 - 1 K 6039/05
Verpachtung eines Gewerbebetriebs und Überlassung von Wirtschaftsgütern zwischen …
Soweit anderes gelten soll, wenn ein land- und forstwirtschaftliches Einzelunternehmen an eine oHG verpachtet wird, an der der Einzelunternehmer beteiligt war (vgl. BFH, Urteil vom 25. März 2004 IV R 49/02, BFH/NV 2004, 1247), ist der Sachverhalt mit der vorliegend zur Entscheidung anstehenden Konstellation nicht vergleichbar.