Weitere Entscheidung unten: BFH, 27.08.2009

Rechtsprechung
   BFH, 25.02.2010 - IV R 49/08   

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BFH, 25.02.2010 - IV R 49/08 (https://dejure.org/2010,1199)
BFH, Entscheidung vom 25.02.2010 - IV R 49/08 (https://dejure.org/2010,1199)
BFH, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - IV R 49/08 (https://dejure.org/2010,1199)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Tarifbegünstigter Gewinn aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen - Unschädlichkeit der Buchwertausgliederung von Anteilen an Unterpersonengesellschaften - Unterbliebene Aufdeckung stiller Reserven einzelner Grundstücke - Buchwertausgliederung von 100 % igen ...

  • openjur.de

    Tarifbegünstigter Gewinn aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen; Unschädlichkeit der Buchwertausgliederung von Anteilen an Unterpersonengesellschaften; Unterbliebene Aufdeckung stiller Reserven einzelner Grundstücke; Buchwertausgliederung von 100 % igen ...

  • Bundesfinanzhof

    AO § 129, FGO § 68, EStG § 16, EStG § 34
    Tarifbegünstigter Gewinn aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen - Unschädlichkeit der Buchwertausgliederung von Anteilen an Unterpersonengesellschaften - Unterbliebene Aufdeckung stiller Reserven einzelner Grundstücke - Buchwertausgliederung von 100 % igen ...

  • Bundesfinanzhof

    Tarifbegünstigter Gewinn aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen - Unschädlichkeit der Buchwertausgliederung von Anteilen an Unterpersonengesellschaften - Unterbliebene Aufdeckung stiller Reserven einzelner Grundstücke - Buchwertausgliederung von 100 % igen ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 129 AO, § 68 FGO, § 16 EStG 1997, § 34 EStG 1997
    Tarifbegünstigter Gewinn aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen - Unschädlichkeit der Buchwertausgliederung von Anteilen an Unterpersonengesellschaften - Unterbliebene Aufdeckung stiller Reserven einzelner Grundstücke - Buchwertausgliederung von 100 % igen ...

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    AO § 129; FGO § 68; EStG §§ 16, 34
    Tarifbegünstigung des Gewinns aus Veräußerung von Mitunternehmeranteilen trotz zeitgleicher Buchwertausgliederung von Anteilen an Unterpersonengesellschaft

  • rewis.io

    Tarifbegünstigter Gewinn aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen - Unschädlichkeit der Buchwertausgliederung von Anteilen an Unterpersonengesellschaften - Unterbliebene Aufdeckung stiller Reserven einzelner Grundstücke - Buchwertausgliederung von 100 % igen ...

  • rewis.io

    Tarifbegünstigter Gewinn aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen - Unschädlichkeit der Buchwertausgliederung von Anteilen an Unterpersonengesellschaften - Unterbliebene Aufdeckung stiller Reserven einzelner Grundstücke - Buchwertausgliederung von 100 % igen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifbegünstigung des Gewinns aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils bzgl. einer KG trotz Ausgliederung von Mitunternehmeranteilen dieser KG an einer Unterpersonengesellschaft zu Buchwerten in das Gesamthandsvermögen einer weiteren KG; Sprachliche Klarstellungen ...

  • rechtsportal.de

    Tarifbegünstigung des Gewinns aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils bzgl. einer KG trotz Ausgliederung von Mitunternehmeranteilen dieser KG an einer Unterpersonengesellschaft zu Buchwerten in das Gesamthandsvermögen einer weiteren KG; Sprachliche Klarstellungen ...

  • datenbank.nwb.de

    Tarifbegünstigter Gewinn aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen; Unschädlichkeit der Buchwertausgliederung von Anteilen an Unterpersonengesellschaften

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tarifbegünstigter Gewinn aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tarifbegünstigung des Gewinns aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "Berichtigung einer ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit"

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tarifbegünstigung des Gewinns aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils bzgl. einer KG trotz Ausgliederung von Mitunternehmeranteilen dieser KG an einer Unterpersonengesellschaft zu Buchwerten in das Gesamthandsvermögen einer weiteren KG; Sprachliche Klarstellungen ...

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Veräußerung von Mitunternehmeranteilen

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Tarifbegünstigung bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 228, 486
  • DB 2010, 1157
  • BStBl II 2010, 726
  • NZG 2010, 798
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 06.09.2000 - IV R 18/99

    Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

    Auszug aus BFH, 25.02.2010 - IV R 49/08
    Folge hiervon ist nicht nur, dass die Vergünstigungen der §§ 16, 34 EStG zu versagen sind, wenn beispielsweise die der eigenen Geschäftstätigkeit der Personengesellschaft zuzuordnenden Grundstücke --im sachlichen Zusammenhang der Betriebsveräußerung durch die Oberpersonengesellschaft-- zu Buchwerten in das Vermögen einer Schwesterpersonengesellschaft oder in ein anderes betriebliches Eigenvermögen der Gesellschafter übertragen (oder überführt) werden (sog. Gesamtplanrechtsprechung; BFH-Urteil vom 6. September 2000 IV R 18/99, BFHE 193, 116, BStBl II 2001, 229).

    Zwar wurden auch in dem dem Urteil in BFHE 193, 116, BStBl II 2001, 229 zugrunde liegenden Fall mitunternehmerische Beteiligungen einer Oberpersonengesellschaft --vor Veräußerung der Anteile an dieser Gesellschaft-- in das Vermögen einer Schwesterpersonengesellschaft zu Buchwerten übertragen.

  • BFH, 02.10.1997 - IV R 84/96

    Aufgabe eines Mitunternehmeranteils

    Auszug aus BFH, 25.02.2010 - IV R 49/08
    Als wesentliche Betriebsgrundlagen sind hierbei alle funktional oder quantitativ wesentlichen Wirtschaftsgüter anzusehen (BFH-Urteil vom 3. September 2009 IV R 61/06, BFH/NV 2010, 404, m.w.N.), ungeachtet dessen, ob diese im Gesamthandsvermögen oder im Sonderbetriebsvermögen (I oder II) der Mitunternehmer gehalten werden (BFH-Urteil vom 2. Oktober 1997 IV R 84/96, BFHE 184, 425, BStBl II 1998, 104).

    d) Aufgrund des gegenwärtigen Sachstands lässt der Senat ferner offen, ob er an der im Urteil in BFHE 184, 425, BStBl II 1998, 104 vertretenen Auffassung, nach der auch die Buchwertausgliederung von 100 %-igen Kapitalgesellschaftsanteilen die Tarifvergünstigung für die Aufgabe (Veräußerung) des Betriebs der Personengesellschaft oder --wie Streitfall-- für die Veräußerung der Gesellschaftsanteile an der Personengesellschaft ausschließt, festhält.

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

    Auszug aus BFH, 25.02.2010 - IV R 49/08
    Dem steht insbesondere entgegen, dass der einzelne Mitunternehmer sowohl im Streitfall als auch im Vergleichsfall einen Veräußerungsgewinn mit Rücksicht auf die auf ihn entfallenden stillen Reserven an der nämlichen betrieblichen Einheit (eigener Betrieb der Oberpersonengesellschaft) realisiert und ihm dieser Gewinn --ungeachtet dessen, ob er auf der Übertragung des Gesamthandsvermögens oder auf der Übertragung des Gesellschaftsanteils beruht-- als Subjekt der Gewinnerzielung, d.h. als Teil seiner originären Einkünfte, zuzurechnen ist (vgl. --zum Vergleichsfall-- Beschluss des Großen Senats des BFH vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, zu C.IV.2.b cc der Gründe a.E.).
  • BFH, 01.07.2004 - IV R 67/00

    Zum Ausgleich von Verlusten einer Untergesellschaft aus gewerblicher Tierzucht

    Auszug aus BFH, 25.02.2010 - IV R 49/08
    Hierfür spricht nicht nur, dass auch die Beteiligung an einer Oberpersonengesellschaft (steuerrechtlich) kein Wirtschaftsgut ist und deshalb ihre Veräußerung als Verfügung über die Anteile des Gesellschafters an den zum Gesamthandsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern zu werten ist (sog. Transparenz; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Februar 1991 GrS 7/89, BFHE 163, 1, BStBl II 1991, 691, zu C.III.3.b cc der Gründe; zu Mitunternehmeranteilen der Oberpersonengesellschaft vgl. Senatsurteil vom 1. Juli 2004 IV R 67/00, BFHE 206, 557, betreffend § 15 Abs. 4 EStG; Schmidt/Wacker, EStG, 28. Aufl., § 15 Rz 471).
  • BFH, 25.02.1991 - GrS 7/89

    1. Zur Mitunternehmerstellung von Personengesellschaften - 2. Keine Anwendung des

    Auszug aus BFH, 25.02.2010 - IV R 49/08
    Hierfür spricht nicht nur, dass auch die Beteiligung an einer Oberpersonengesellschaft (steuerrechtlich) kein Wirtschaftsgut ist und deshalb ihre Veräußerung als Verfügung über die Anteile des Gesellschafters an den zum Gesamthandsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern zu werten ist (sog. Transparenz; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Februar 1991 GrS 7/89, BFHE 163, 1, BStBl II 1991, 691, zu C.III.3.b cc der Gründe; zu Mitunternehmeranteilen der Oberpersonengesellschaft vgl. Senatsurteil vom 1. Juli 2004 IV R 67/00, BFHE 206, 557, betreffend § 15 Abs. 4 EStG; Schmidt/Wacker, EStG, 28. Aufl., § 15 Rz 471).
  • BFH, 25.06.2009 - IV R 3/07

    Veräußerung eines Mitunternehmeranteils - Übergang des wirtschaftlichen Eigentums

    Auszug aus BFH, 25.02.2010 - IV R 49/08
    Eine Beiladung des Erwerbers der Gesellschaftsanteile (D.Y.) kommt nicht in Betracht, da im anhängigen Rechtsstreit ausschließlich über die Tarifbegünstigung der von den Alt-Gesellschaftern erzielten Veräußerungsgewinne zu entscheiden ist (vgl. auch Senatsurteil vom 25. Juni 2009 IV R 3/07, BFHE 226, 62).
  • BFH, 03.09.2009 - IV R 61/06

    Keine Entnahme notwendigen Sonderbetriebsvermögens I durch Buchungsakt -

    Auszug aus BFH, 25.02.2010 - IV R 49/08
    Als wesentliche Betriebsgrundlagen sind hierbei alle funktional oder quantitativ wesentlichen Wirtschaftsgüter anzusehen (BFH-Urteil vom 3. September 2009 IV R 61/06, BFH/NV 2010, 404, m.w.N.), ungeachtet dessen, ob diese im Gesamthandsvermögen oder im Sonderbetriebsvermögen (I oder II) der Mitunternehmer gehalten werden (BFH-Urteil vom 2. Oktober 1997 IV R 84/96, BFHE 184, 425, BStBl II 1998, 104).
  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 25.02.2010 - IV R 49/08
    a) Auszugehen ist hierbei davon, dass sowohl der Freibetrag als auch die Tarifermäßigung nach § 16 Abs. 1 EStG 1998 (heute: Abs. 1 Satz 1) i.V.m. §§ 16 Abs. 4 und 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 EStG 1998 (heute: Abs. 3 und Abs. 2) zwar einerseits einen Härteausgleich für die punktuelle Besteuerung der nicht selten über einen längeren Zeitraum entstandenen stillen Reserven schaffen will (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897, zu C.II.2.b der Gründe), andererseits aber diese Vergünstigungen nicht nur für die Veräußerung (oder Aufgabe) eines Betriebs in seiner Gesamtheit gewährt werden.
  • BFH, 16.10.2008 - IV R 74/06

    Prozessstandschaft einer Personengesellschaft - Vollbeendigung - Beiladung des

    Auszug aus BFH, 25.02.2010 - IV R 49/08
    Hieran anknüpfend hat der Senat mit Urteil vom 16. Oktober 2008 IV R 74/06 (BFH/NV 2009, 725, zu II.3.d cc der Gründe) ausgeführt, dass ein Gewinn aus der Veräußerung (oder Aufgabe) von Teilbetrieb 1 auch dann privilegiert ist, wenn die Personengesellschaft zugleich die ihrem Teilbetrieb 2 dienenden (wesentlichen) Wirtschaftsgüter ganz oder teilweise zu Buchwerten in das Vermögen ihrer Gesellschafter überträgt.
  • BVerfG, 28.11.2023 - 2 BvL 8/13

    § 6 Abs. 5 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes ist mit dem Grundgesetz

    Auch die Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen den Sonderbetriebsvermögen verschiedener Mitunternehmer innerhalb einer Mitunternehmerschaft (vgl. BFHE 168, 521 m.w.N.), zwischen Gesamthandsvermögen und Sonderbetriebsvermögen innerhalb einer Mitunternehmerschaft (vgl. BFHE 184, 63 ; 193, 116 ) oder zwischen Sonderbetriebsvermögen und Gesamthandsvermögen einer Schwesterpersonengesellschaft (so wohl BFHE 164, 260 ; 228, 486 ; offenlassend BFHE 237, 503 ; dazu Düll/Fuhrmann/Eberhard, DStR 2000, S. 1713 ) sowie Übertragungen zwischen dem Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft und dem Einzelbetriebsvermögen eines Mitunternehmers (vgl. BFHE 79, 264 ; 119, 285 ; 192, 516 m.w.N.) wurden von der Rechtsprechung zum Buchwert zugelassen.

    Darüber hinaus bezog die Rechtsprechung in die Fallgruppen einer zulässigen Buchwertfortführung die hier streitige Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen den Gesamthandsvermögen von beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften, also von Personengesellschaften, an denen dieselben Personen jeweils im gleichen Verhältnis beteiligt sind, ein (vgl. BFHE 193, 116 ; 211, 100 ; 228, 486 ; vgl. ferner BFH, Urteil vom 30. November 2004 - VIII R 15/00 -, juris, Rn. 20).

  • BFH, 28.05.2015 - IV R 26/12

    Tarifbegünstigung des Betriebsaufgabegewinns trotz vorheriger Ausgliederung einer

    Ebenso hat der BFH --angesichts der doppelstöckigen Struktur unter Heranziehung des Transparenzgrundsatzes-- die Veräußerung der Anteile an einer Obergesellschaft als tarifbegünstigte Veräußerung beurteilt, obwohl im zeitlichen Kontext mit dieser Veräußerung Anteile der Obergesellschaft an einer Untergesellschaft zum Buchwert ausgegliedert worden waren (BFH-Urteil vom 25. Februar 2010 IV R 49/08, BFHE 228, 486, BStBl II 2010, 726).
  • BFH, 05.02.2014 - X R 22/12

    Keine Änderungen der Anforderungen an einen steuerbegünstigten Veräußerungs- oder

    Das Finanzgericht (FG) begründete die Klageabweisung unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (vgl. z.B. Urteil vom 25. Februar 2010 IV R 49/08, BFHE 228, 486, BStBl II 2010, 726, unter II.3.d) damit, die Steuervergünstigung gemäß § 34 Abs. 3 i.V.m. § 34 Abs. 2 Nr. 1, § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Alternative 1 und Abs. 3 Satz 1 EStG erfordere, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang veräußert und/oder entnommen werden müssten.
  • BFH, 19.01.2011 - X B 43/10

    Grundsätzliche Bedeutung; Gesamtplan-Rechtsprechung

    So sei die durch das BFH-Urteil vom 6. September 2000 IV R 18/99 (BFHE 193, 116, BStBl II 2001, 229) maßgebend begründete Gesamtplan-Rechtsprechung durch das BFH-Urteil vom 25. Februar 2010 IV R 49/08 (BFHE 228, 486, BStBl II 2010, 726) eingegrenzt worden.
  • BFH, 10.03.2016 - IV R 22/13

    Überführung von Sonderbetriebsvermögen in eine Schwesterpersonengesellschaft

    Nach Zulassung der Revision und Beiladung der S-KG (Beschlüsse vom 25. November 2008 IV B 65/08, und vom 27. August 2009 IV R 49/08) hob der Bundesfinanzhof (BFH) das Urteil auf und verwies die Sache an das FG zurück (BFH-Urteil vom 25. Februar 2010 IV R 49/08, BFHE 228, 486, BStBl II 2010, 726).
  • BFH, 03.03.2011 - IV R 8/08

    Zur Nachholung der Feststellung des Veräußerungsgewinns eines Mitunternehmers

    Dass Gegenstand der selbständigen Feststellung eines Veräußerungsgewinns nicht die Gesamtheit der bei allen Mitunternehmern im Feststellungszeitraum angefallenen Veräußerungsgewinne ist, sondern die Aussage des Feststellungsbescheids zu dem Veräußerungsgewinn des einzelnen Mitunternehmers als eigenständige Regelung qualifiziert wird, hat zur Folge, dass bei einer Klage nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO gegen eine solche Einzel-Feststellung auch nur der hiervon persönlich betroffene Mitunternehmer (Veräußerer) am gerichtlichen Verfahren zu beteiligen ist (§ 48 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. § 60 Abs. 3 FGO); auch bei einer Klage des Veräußerers scheidet die Beiladung des Erwerbers eines Mitunternehmeranteils --wie im Übrigen das FG zutreffend erkannt hat-- aus (vgl. BFH-Urteile vom 25. Februar 2010 IV R 49/08, BFHE 228, 486, BStBl II 2010, 726, und in BFHE 226, 62, BStBl II 2010, 182).
  • FG Hessen, 13.04.2011 - 12 K 1395/07

    Voraussetzungen einer steuerbegünstigten Betriebsveräußerung bzw. Betriebsaufgabe

    Beide Varianten setzen nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. neben den bereits vom Finanzamt zitierten Entscheidungen die Urteile vom 5.6.2003 IV R 18/02, BStBl II 2003, 838, vom 3.9.2009 IV R 61/06, BFH/NV 2010, 404, vom 25.2.2010 IV R 49/08, BStBl II 2010, 726, vom 17.3.2010 IV R 41/07, BStBl II 2010, 977) und der weitaus überwiegenden Auffassung im Schrifttum (z.B. Schmidt/Wacker, EStG, 29. Aufl. 2010, § 16 Rz. 101; Horn in Hermann/Heuer/ Raupach -HHR- , Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, § 16 EStG Rz. 40; Kauffmann, in Frotscher, EStG, § 16 Rz. 104a) voraus, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen des Betriebs in einem einheitlichen Vorgang veräußert und/oder aufgegeben werden.

    Das vom Prozessbevollmächtigte der Kläger in der mündlichen Verhandlung angesprochene BFH-Urteil in  BStBl II 2010, 726 ist für den Streitfall ohne Bedeutung.

  • FG Niedersachsen, 25.10.2011 - 15 K 10217/09

    Möglichkeiten zur Einschränkung des sachlichen Anwendungsbereichs der §§ 16 Abs.

    Als wesentliche Betriebsgrundlagen sind hierbei alle funktional oder quantitativ wesentliche Wirtschaftsgüter anzusehen, ungeachtet dessen, ob diese im Gesamthandsvermögen oder im Sonderbetriebsvermögen der Mitunternehmer gehalten werden (BFH, Urteile vom 2. Oktober 1997 IV R 84/96, BStBl. II 1998, 104; vom 25. Februar 2010 IV R 49/08, BStBl. II 2010, 726).

    Gleiches gilt darüber hinaus, wenn im Zusammenhang mit der Anteilsveräußerung durch die Gesellschafter einer Personengesellschaft eine oder mehrere in ihrem Sonderbetriebsvermögen oder im Gesamthandsvermögen der Gesellschaft gehaltene wesentliche Betriebsgrundlagen zu Buchwerten in andere Betriebsvermögen ausgegliedert werden (BFH, Urteil vom 25. Februar 2010 IV R 49/08, BStBl. II 2010, 726).

  • FG Hessen, 15.08.2013 - 1 K 2111/09

    Keine Tarifbegünstigung des Gewinns aus der entgeltlichen Veräußerung eines

    Die zeitraumbezogene übergreifende (materiell-rechtliche) Betrachtung mehrerer Rechtsgeschäfte im Wege der Gesamtplanrechtsprechung ergibt sich aus dem Sinn und Zweck des § 16 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 und § 34 EStG, nur die zusammengeballte Aufdeckung aller stillen Reserven in den von § 16 Abs. 1 Satz 1 genannten Sachgesamtheiten abzumildern (Patt in Hermann/Heuer/Raupach, EStG-Kommentar, § 16, Rn. 298, BFH-Urteil vom 30.08.2012 IV R 44/10, BFH/NV 2013, 376; BFH-Urteil vom 25.02.2010 IV R 49/08, BFHE 228, 486, BStBl II 2010, 726).
  • FG Köln, 24.03.2011 - 10 K 473/08

    Versteuerung eines Mitunternehmeranteils mit der Tarifvergünstigung i.S.d. § 34

    Dies ergebe sich zum einen daraus, dass die unentgeltliche Übertragung selbständig begünstigter Mitunernehmerteilanteile gemäß den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 25.2.2010 IV R 49/08 (BStBl II 2010, 726) unschädlich sei bzw. zum anderen die unentgeltliche Übertragung aufgrund der Gemeinnützigkeit des Empfängers gemäß den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 9. November 2000 (BStBl II 2001, 101)unschädlich sei.

    Außerdem ist der Gewinn aus der Aufgabe einer Sachgesamtheit auch dann begünstigt, wenn eine andere Sachgesamtheit zu Buchwerten übertrag wird (BFH, Urteil vom 25. Februar 2010 IV R 49/08, BStBl II 2010, 726).

  • BFH, 09.12.2014 - I B 43/14

    Auswechslung des Klagegegenstands - Berichtigungsbescheid

  • FG München, 24.07.2023 - 7 K 1197/19

    Gewerbeverlust bei Beteiligung an einer doppelstöckigen Personengesellschaft

  • FG Münster, 25.11.2010 - 5 K 5019/06

    Frage der ermäßigten Besteuerung eines Veräußerungsgewinns bei Veräußerung von

  • FG Baden-Württemberg, 21.12.2015 - 9 K 1415/14

    Mitunternehmerstellung - Keine Steuerbegünstigung bei Übertragung eines Anteils

  • FG München, 26.07.2016 - 6 K 97/15

    Ausschüttung von Kapitalerträgen an die Gesellschafter

  • FG Münster, 25.01.2012 - 15 K 461/08
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Rechtsprechung
   BFH, 27.08.2009 - IV R 49/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,14154
BFH, 27.08.2009 - IV R 49/08 (https://dejure.org/2009,14154)
BFH, Entscheidung vom 27.08.2009 - IV R 49/08 (https://dejure.org/2009,14154)
BFH, Entscheidung vom 27. August 2009 - IV R 49/08 (https://dejure.org/2009,14154)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Beiladung einer KG; Veräußerungsgewinne

  • Judicialis

    EStG § 16; ; EStG § 34; ; FGO § 123 Abs. 1 S. 2; ; FGO § 123 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de

    Heilung der Unterlassung der notwendigen Beiladung einer Kommanditgesellschaft zum finanzgerichtlichen Verfahren im Revisionsverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Notwendige Beiladung einer KG; Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen tarifbegünstigt

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • FG Nürnberg, 11.04.2013 - 6 K 730/10

    Kein tarifbegünstigter Gewinn aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen bei

    Der BFH hat mit Beschluss vom 27.08.2009 - IV R 49/08 die Beiladung der S-KG nachgeholt (§ 123 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. §§ 60 Abs. 3, 48 Abs. 1 Nr. 1, HS: 1 FGO).

    Mit BFH-Urteil vom 25.02.2010 - IV R 49/08 ist das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 20.03.2008 - VI 247/2006 aufgehoben und an das Finanzgericht zurückverwiesen worden.

    Darin wurde ausgehend vom Orientierungssatz 4 des BFH-Urteils vom 25.02.2010 - IV R 49/08 dazu Stellung genommen, welche aus dem Sonderbetriebsvermögen der Altgesellschafter zum Buchwert in die E-KG überführten Grundstücke funktional oder mit Rücksicht auf die Höhe der stillen Reserven zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen der eigenen Geschäftstätigkeit der S-KG gehörten.

    Die Frage, ob der tatsächliche Wert des insgesamt ausgelagerten Grundbesitzes dessen Gesamtbuchwert unterschreitet, ist ohne Belang, weil nur auf wesentliche Betriebsgrundlagen abzustellen ist (vgl. Orientierungssatz 5 des BFH-Urteils vom 25.02.2010 IV R 49/08).

    Da der BFH auf Revision mit Urteil vom 25.02.2010- IV R 49/08 im Streitfall bereits entschieden hat, für die Begünstigung der Anteilsveräußerungen nach den §§ 16, 34 EStG sei es ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Werte der Unterbeteiligungen unschädlich, dass die S-KG ihre mitunternehmerschaftlichen Beteiligungen an verschiedenen Unterpersonengesellschaften zu Buchwerten auf die E-KG übertragen hatte, ist auf diesen Streitpunkt nicht mehr einzugehen.

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