Rechtsprechung
BFH, 08.12.2016 - IV R 5/13 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Betriebliche Veranlassung von Versicherungsbeiträgen an konzernfremden Erstversicherer bei konzerneigenem Rückversicherer
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 4 Abs 4, EStG VZ 2005
Betriebliche Veranlassung von Versicherungsbeiträgen an konzernfremden Erstversicherer bei konzerneigenem Rückversicherer
- Bundesfinanzhof
Betriebliche Veranlassung von Versicherungsbeiträgen an konzernfremden Erstversicherer bei konzerneigenem Rückversicherer
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 4 Abs 4 EStG 2002, EStG VZ 2005
Betriebliche Veranlassung von Versicherungsbeiträgen an konzernfremden Erstversicherer bei konzerneigenem Rückversicherer - IWW
§ 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 4 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes, § 4 Abs. 4 EStG, § 143 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung der Prämien für eine Rückversicherung als Betriebsausgaben
- rewis.io
Betriebliche Veranlassung von Versicherungsbeiträgen an konzernfremden Erstversicherer bei konzerneigenem Rückversicherer
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung der Prämien für eine Rückversicherung als Betriebsausgaben
- rechtsportal.de
EStG § 4 Abs. 4
Berücksichtigung der Prämien für eine Rückversicherung als Betriebsausgaben - datenbank.nwb.de
Betriebliche Veranlassung von Versicherungsbeiträgen an konzernfremden Erstversicherer bei konzerneigenem Rückversicherer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Versicherungsprämien als Betriebsausgaben
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Versicherungsbeiträge an konzernangehörigen Rückversicherer
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Münster, 11.12.2012 - 12 K 3686/09
- BFH, 08.12.2016 - IV R 5/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- FG Münster, 11.12.2012 - 12 K 3686/09
Weiterleitung der Versicherungsbeiträgen von konzernfremden Erstversicherer an …
Auszug aus BFH, 08.12.2016 - IV R 5/13
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 11. Dezember 2012 12 K 3686/09 G,F, soweit es die Gewerbesteuermessbeträge 2002 bis 2005 und die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 2002 bis 2005 betrifft, aufgehoben.Das Finanzgericht (FG) Münster gab der Klage mit Urteil vom 11. Dezember 2012 12 K 3686/09 G,F statt.
- BFH, 15.02.2012 - I R 19/11
VGA bei konzernfremder Erstversicherung und Rückversicherung durch konzerneigene …
Auszug aus BFH, 08.12.2016 - IV R 5/13
Zur Begründung führte es im Wesentlichen aus: Anders als in dem Sachverhalt, der dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. Februar 2012 I R 19/11 (BFHE 236, 452) zugrunde gelegen habe, seien die Erstversicherer mit Blick auf die rückgedeckten Risiken im Streitfall zwar lediglich als Zahlstellen für die L anzusehen.Insoweit besteht --entgegen der Auffassung der Klägerin-- ein entscheidender Unterschied zu dem dem BFH-Urteil in BFHE 236, 452 zugrunde liegenden Fall, in dem der dortige Rückversicherer dem Erstversicherer über den rückversicherten Betrag lediglich ein sog. "letter of credit" zur Verfügung zu stellen hatte.
- BFH, 10.04.2013 - I R 45/11
Verpflichtung zur Verrechnungspreisdokumentation nach § 90 Abs. 3 AO ist …
Auszug aus BFH, 08.12.2016 - IV R 5/13
An dem natürlichen Interessengegensatz, der eine entsprechende Überprüfung eines zivilrechtlichen Vertrags entbehrlich macht, fehlt es z.B. regelmäßig bei Verträgen zwischen dem gleichen Konzern zugehörigen Unternehmen (vgl. BFH-Urteile vom 10. April 2013 I R 45/11, BFHE 241, 332, BStBl II 2013, 771, Rz 33 f., und vom 23. Juni 1993 I R 72/92, BFHE 172, 51, BStBl II 1993, 801).
- BFH, 29.07.2015 - IV R 16/12
Fremdvergleich bei Provisionszahlungen einer Personengesellschaft an …
Auszug aus BFH, 08.12.2016 - IV R 5/13
Insbesondere schließt nicht jede Abweichung vom Üblichen schon die betriebliche Veranlassung aus (vgl. BFH-Urteile vom 29. Juli 2015 IV R 16/12, und vom 16. Oktober 2014 IV R 15/11, BFHE 247, 410, BStBl II 2015, 467). - BFH, 16.10.2014 - IV R 15/11
Betriebliche Veranlassung von Darlehen einer KG an ihre Kommanditisten
Auszug aus BFH, 08.12.2016 - IV R 5/13
Insbesondere schließt nicht jede Abweichung vom Üblichen schon die betriebliche Veranlassung aus (vgl. BFH-Urteile vom 29. Juli 2015 IV R 16/12, und vom 16. Oktober 2014 IV R 15/11, BFHE 247, 410, BStBl II 2015, 467). - BFH, 23.06.1993 - I R 72/92
- Verdeckte Gewinnausschüttung bei einer Steuerberatungsgesellschaft, die die …
Auszug aus BFH, 08.12.2016 - IV R 5/13
An dem natürlichen Interessengegensatz, der eine entsprechende Überprüfung eines zivilrechtlichen Vertrags entbehrlich macht, fehlt es z.B. regelmäßig bei Verträgen zwischen dem gleichen Konzern zugehörigen Unternehmen (vgl. BFH-Urteile vom 10. April 2013 I R 45/11, BFHE 241, 332, BStBl II 2013, 771, Rz 33 f., und vom 23. Juni 1993 I R 72/92, BFHE 172, 51, BStBl II 1993, 801).