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   BFH, 13.12.2012 - IV R 51/09   

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https://dejure.org/2012,42834
BFH, 13.12.2012 - IV R 51/09 (https://dejure.org/2012,42834)
BFH, Entscheidung vom 13.12.2012 - IV R 51/09 (https://dejure.org/2012,42834)
BFH, Entscheidung vom 13. Dezember 2012 - IV R 51/09 (https://dejure.org/2012,42834)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Keine Kürzung von im Jahr 2000 geleisteten Aufwendungen aufgrund von erstmals hälftig steuerfreien Einnahmen im Jahr 2001 - Zeitlicher Anwendungsbereich des Halbeinkünfteverfahrens

  • openjur.de

    Keine Kürzung von im Jahr 2000 geleisteten Aufwendungen aufgrund von erstmals hälftig steuerfreien Einnahmen im Jahr 2001; Zeitlicher Anwendungsbereich des Halbeinkünfteverfahrens

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 3c, EStG § 3c Abs 2, EStG § 52 Abs 8a, EStG § 52 Abs 4a, EStG § 3 Nr 40 S 1 Buchst a, EStG § 52 Abs 1 S 1, GG Art 2 Abs 1, GG Art 20 Abs 3
    Keine Kürzung von im Jahr 2000 geleisteten Aufwendungen aufgrund von erstmals hälftig steuerfreien Einnahmen im Jahr 2001 - Zeitlicher Anwendungsbereich des Halbeinkünfteverfahrens

  • Bundesfinanzhof

    Keine Kürzung von im Jahr 2000 geleisteten Aufwendungen aufgrund von erstmals hälftig steuerfreien Einnahmen im Jahr 2001 - Zeitlicher Anwendungsbereich des Halbeinkünfteverfahrens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3c EStG 1997, § 3c Abs 2 EStG 1997 vom 23.10.2000, § 52 Abs 8a EStG 1997 vom 23.10.2000, § 52 Abs 4a EStG 1997 vom 23.10.2000, § 3 Nr 40 S 1 Buchst a EStG 1997 vom 23.10.2000
    Keine Kürzung von im Jahr 2000 geleisteten Aufwendungen aufgrund von erstmals hälftig steuerfreien Einnahmen im Jahr 2001 - Zeitlicher Anwendungsbereich des Halbeinkünfteverfahrens

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Zeitlicher Anwendungsbereich des Halbeinkünfteverfahrens

  • rewis.io

    Keine Kürzung von im Jahr 2000 geleisteten Aufwendungen aufgrund von erstmals hälftig steuerfreien Einnahmen im Jahr 2001 - Zeitlicher Anwendungsbereich des Halbeinkünfteverfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhangs von Ausgaben mit steuerfreien Einnahmen

  • datenbank.nwb.de

    Keine Kürzung von im Jahr 2000 geleisteten Aufwendungen aufgrund von erstmals hälftig steuerfreien Einnahmen im Jahr 2001

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Kürzung von im Jahr 2000 geleisteten Aufwendungen aufgrund von erstmals hälftig steuerfreien Einnahmen im Jahr 2001

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der zeitliche Anwendungsbereich des Halbeinkünfteverfahrens

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Begriff des unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhangs von Ausgaben mit steuerfreien Einnahmen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zeitliche Anwendung der Halbabzugsverbots

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zeitlicher Anwendungsbereich des Halbeinkünfteverfahrens

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Keine Anwendung des Halbabzugsverbotes bereits in 2000

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 240, 55
  • BB 2013, 213
  • DB 2013, 155
  • BStBl II 2013, 203
  • NZG 2013, 760
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 27.03.2007 - VIII R 10/06

    Voller Werbungskostenabzug von Schuldzinsen zur Aufstockung einer

    Auszug aus BFH, 13.12.2012 - IV R 51/09
    Die vom FG zugrunde gelegten Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. März 2007 VIII R 10/06 (BFHE 217, 502, BStBl II 2007, 866) und VIII R 23/06 (BFH/NV 2007, 1842), in denen es um den Betriebsausgabenabzug im Veranlagungszeitraum 2001 gegangen sei, ohne dass die Kläger in jenen Verfahren im Veranlagungszeitraum 2001 nach § 3 Nr. 40 EStG 2001 steuerfreie Einnahmen erzielt hätten, seien zu einer einschränkenden Auslegung des in § 52 Abs. 8a EStG 2001 enthaltenen Tatbestandsmerkmals des wirtschaftlichen Zusammenhangs gelangt.

    Das FA könne sich auch nicht auf die BFH-Urteile in BFHE 217, 502, BStBl II 2007, 866 und in BFH/NV 2007, 1842 stützen.

    Zwar hat auch die Finanzverwaltung aus dieser Rechtsprechung gefolgert, dass die Zuordnung von Betriebsausgaben zu steuerfreien Schachteldividenden nach § 3c EStG a.F. nur insoweit zulässig sei, als solche in dem betreffenden Wirtschaftsjahr vereinnahmt werden (BMF-Schreiben vom 20. Januar 1997 IV C 5 -S 1300- 176/96, BStBl I 1997, 99, unter Tz. 1.3), was periodenübergreifende Gestaltungsmöglichkeiten durch Gewinnthesaurierung (sog. "Ballooning") eröffnet hatte (zur Vermeidung entsprechender Gestaltungen im Geltungsbereich des Halbeinkünfteverfahrens z.B. BFH-Urteil in BFHE 217, 502, BStBl II 2007, 866, unter II.1.b aa, m.w.N.).

    Periodenübergreifende Gestaltungsmöglichkeiten wie das oben (B.IV.1.b aa (2)) erwähnte "Ballooning" sollten nämlich im Geltungsbereich des Halbeinkünfteverfahrens verhindert werden (näher dazu BFH-Urteil in BFHE 217, 502, BStBl II 2007, 866, unter II.1.b aa).

    Wie der VIII. Senat des BFH in seinem Urteil in BFHE 217, 502, BStBl II 2007, 866 (unter II.1.b bb) für im Jahr 2001 --also erst nach Inkrafttreten der Neuregelung-- geleistete Aufwendungen ausgeführt hat, dient die Anwendungsregelung des § 52 Abs. 8a EStG 2001 dem Zweck, für den Abzug von Aufwendungen eine trennscharfe und praktisch handhabbare Grenzlinie zwischen dem alten Anrechnungsverfahren und dem neuen Halbeinkünfteverfahren zu ziehen.

  • BFH, 29.05.1996 - I R 21/95

    Betriebsausgabenabzug bei steuerfreien Schachteldividenden

    Auszug aus BFH, 13.12.2012 - IV R 51/09
    (2) Anderes folgt für den Streitfall auch nicht aus der vom FG angeführten Rechtsprechung des I. Senats des BFH zur Auslegung des § 3c EStG a.F. (vgl. Urteile vom 29. Mai 1996 I R 15/94, BFHE 180, 410, BStBl II 1997, 57; I R 167/94, BFHE 180, 415, BStBl II 1997, 60, und I R 21/95, BFHE 180, 422, BStBl II 1997, 63, jeweils m.w.N.; vom 20. März 2002 I R 63/99, BFHE 198, 506, BStBl II 2003, 50), nach der die Zuordnung von Finanzierungsaufwand zu steuerfreien Dividenden einen zeitlichen Zusammenhang voraussetzt.

    Dementsprechend hat der I. Senat des BFH (z.B. Urteil in BFHE 180, 422, BStBl II 1997, 63, unter II.4.a) u.a. darauf hingewiesen, dass die Beteiligung anderen Zwecken (z.B. Akquisition) dienen könne, die dem Gesellschafter mittelbar zugutekämen; je weiter entfernt die Erwartung eines Dividendenzuflusses zeitlich gesehen in der Zukunft liege, desto fragwürdiger sei die Annahme eines unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhanges zwischen Dividendeneinnahmen und den Refinanzierungskosten für den Erwerb einer Beteiligung; Beteiligungen könnten auch zu dem einzigen Zweck gehalten werden, später einmal verkauft, getauscht oder umgewandelt zu werden.

    Dabei hat der I. Senat des BFH (z.B. Urteil in BFHE 180, 422, BStBl II 1997, 63, unter II.4.a) in seiner Rechtsprechung zu § 3c EStG a.F. wiederholt auf die Fragwürdigkeit der Formulierung dieser Vorschrift hingewiesen, die --anders als nach § 4 Abs. 4 EStG-- keinen bloßen Veranlassungszusammenhang genügen lässt, sondern (einschränkend) zusätzlich einen unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang fordert.

  • BFH, 27.03.2007 - VIII R 23/06

    Werbungskostenabzug von Finanzierungskosten zum Erwerb eines Anteils an einer

    Auszug aus BFH, 13.12.2012 - IV R 51/09
    Die vom FG zugrunde gelegten Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. März 2007 VIII R 10/06 (BFHE 217, 502, BStBl II 2007, 866) und VIII R 23/06 (BFH/NV 2007, 1842), in denen es um den Betriebsausgabenabzug im Veranlagungszeitraum 2001 gegangen sei, ohne dass die Kläger in jenen Verfahren im Veranlagungszeitraum 2001 nach § 3 Nr. 40 EStG 2001 steuerfreie Einnahmen erzielt hätten, seien zu einer einschränkenden Auslegung des in § 52 Abs. 8a EStG 2001 enthaltenen Tatbestandsmerkmals des wirtschaftlichen Zusammenhangs gelangt.

    Das FA könne sich auch nicht auf die BFH-Urteile in BFHE 217, 502, BStBl II 2007, 866 und in BFH/NV 2007, 1842 stützen.

  • BFH, 22.04.2009 - I R 57/06

    Kein Abzugsverbot für Teilwertabschreibungen bei Auslandsbeteiligungen im

    Auszug aus BFH, 13.12.2012 - IV R 51/09
    Die von natürlichen Personen aus Auslandsbeteiligungen erzielten Einnahmen unterlägen --wie sich auch aus dem BFH-Urteil vom 22. April 2009 I R 57/06 (BFHE 231, 35, BStBl II 2011, 66) ergebe-- nach § 52 Abs. 1 EStG 2001 ab dem Veranlagungszeitraum 2001 dem Halbeinkünfteverfahren.

    Anders als bei Inhabern einer Beteiligung an inländischen Kapitalgesellschaften, bei denen § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. a EStG 2001 nach Maßgabe des § 52 Abs. 4a EStG 2001 anzuwenden ist, ist das Halbeinkünfteverfahren auf Inhaber einer Beteiligung an ausländischen Kapitalgesellschaften nach der allgemeinen Anwendungsregelung des § 52 Abs. 1 Satz 1 EStG 2001 (ohne Übergangsregelung) bereits mit Wirkung für den Veranlagungszeitraum 2001 anzuwenden, weil es bei Auslandsbeteiligungen keiner Abstimmung mit dem bisherigen Anrechnungssystem der Körperschaftsteuer bedurfte (näher hierzu BFH-Urteil vom 20. Oktober 2010 IX R 56/09, BFHE 231, 173, BStBl II 2011, 409; BFH-Beschluss vom 1. September 2004 VIII B 64/04, BFH/NV 2004, 1650; zur entsprechenden Regelung für Beteiligungen inländischer Kapitalgesellschaften an ausländischen Gesellschaften im Körperschaftsteuerrecht BFH-Urteil in BFHE 231, 35, BStBl II 2011, 66, und Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 28. April 2003 IV A 2 -S 2750a- 7/03, BStBl I 2003, 292, unter I.IV.).

  • BFH, 19.07.2011 - IV R 42/10

    Hinzurechnung des Unterschiedsbetrags nach § 5a Abs. 4 EStG nicht als

    Auszug aus BFH, 13.12.2012 - IV R 51/09
    Denn nach ständiger Rechtsprechung kann ein Gewinnfeststellungsbescheid eine Vielzahl selbständiger und damit auch selbständig anfechtbarer Feststellungen enthalten, die eigenständig in Bestandskraft erwachsen und deshalb für die in dem nämlichen Bescheid getroffenen und rechtlich nachgelagerten Feststellungen Bindungswirkung entfalten können (z.B. BFH-Urteil vom 19. Juli 2011 IV R 42/10, BFHE 234, 226, BStBl II 2011, 878, m.w.N.).

    Solche selbständige Regelungen (Feststellungen) sind insbesondere die Qualifikation der Einkünfte, das Bestehen einer Mitunternehmerschaft, die Höhe des Gesamtgewinns, des laufenden Gewinns (oder Verlusts) sowie dessen Verteilung auf die Mitunternehmer, das Vorliegen und die Höhe des von einem Mitunternehmer erzielten Gewinns aus der Veräußerung seines Mitunternehmeranteils oder die Höhe eines Sondergewinns (z.B. BFH-Urteil in BFHE 234, 226, BStBl II 2011, 878, m.w.N.).

  • BFH, 06.04.2011 - IX R 40/10

    Anwendung des Halbabzugsverbots im Verlustfall

    Auszug aus BFH, 13.12.2012 - IV R 51/09
    Es kommt trotz unterschiedlicher Behandlung der mit Gewinn und mit Verlust veräußerten Wertpapiere durch das FA im Streitfall auch nicht darauf an, dass --wie der IX. Senat des BFH im Rahmen der steuerrechtlichen Beurteilung einer Anteilsveräußerung i.S. von § 17 EStG zur typisierenden Verknüpfung des ab 1. Januar 2001 anzuwendenden Halbeinkünfteverfahrens (§ 3 Nr. 40 EStG 2001) mit dem Halbabzugsverbot (§ 3c Abs. 2 EStG 2001) entschieden hat (vgl. BFH-Urteil vom 6. April 2011 IX R 40/10, BFHE 233, 442, BStBl II 2011, 785)-- kein Raum ist für eine --ggf. verfassungskonforme-- Einschränkung des Halbabzugsverbots bei Verlusten in der Weise, dass die Anschaffungs- und Veräußerungskosten der jeweiligen Anteile voll berücksichtigt werden, soweit sie den Veräußerungs-/Auflösungserlös übersteigen.
  • BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvL 9/08

    Anforderungen an Begründung einer Richtervorlage, die mangelnde Klarheit und

    Auszug aus BFH, 13.12.2012 - IV R 51/09
    Dieser Auslegung der Anwendungsregelung schließt sich der erkennende Senat auch im Interesse der verfassungsrechtlich gebotenen Normenklarheit an; denn ein Gericht ist gehalten, den Anforderungen der Normenklarheit oder -bestimmtheit unter Anwendung der üblichen Auslegungsmethoden zur Geltung zu verhelfen (vgl. z.B. BVerfG-Beschluss vom 4. Juni 2012  2 BvL 9/08, 2 BvL 10/08, 2 BvL 11/08, 2 BvL 12/08, juris, unter B.I.2., m.w.N.).
  • BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07

    Vertrauensschutz in den Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung

    Auszug aus BFH, 13.12.2012 - IV R 51/09
    Eine Rechtsnorm entfaltet "echte" Rückwirkung, wenn ihre Rechtsfolge mit belastender Wirkung schon vor dem Zeitpunkt ihrer Verkündung für bereits abgeschlossene Tatbestände gelten soll ("Rückbewirkung von Rechtsfolgen"); Normen mit echter Rückwirkung sind grundsätzlich verfassungsrechtlich unzulässig (vgl. z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 10. Oktober 2012  1 BvL 6/07, Deutsches Steuerrecht 2012, 2322, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 27.10.2009 - 17 K 1039/08

    Gesetzeslücke bei Einführung des Halbeinkünfteverfahrens

    Auszug aus BFH, 13.12.2012 - IV R 51/09
    Das Finanzgericht (FG) änderte den Feststellungsbescheid 2000 vom 26. März 2007 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 28. Februar 2008 aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 393 veröffentlichten Gründen antragsgemäß dahin ab, dass die festgestellten Einkünfte um ... DM niedriger angesetzt wurden.
  • BFH, 28.04.1983 - IV R 122/79

    Verluste aus gescheiterter Betriebsstättengründung - Ermittlung der Einkünfte -

    Auszug aus BFH, 13.12.2012 - IV R 51/09
    Dies bedeutet, dass (periodenübergreifend) auch künftige steuerfreie Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit Ausgaben stehen können (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 28. April 1983 IV R 122/79, BFHE 138, 366, BStBl II 1983, 566, unter 2.d); insoweit kommt es auf einen zeitlichen Zusammenhang zwischen Ausgaben und Einnahmen nicht an (vgl. auch z.B. Desens in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 3c EStG Rz 41, m.w.N.; zu verfahrensrechtlichen Folgerungen Rz 43).
  • BFH, 29.05.1996 - I R 15/94

    Betriebsausgabenabzug bei steuerfreien Schachteldividenden

  • BFH, 29.05.1996 - I R 167/94

    Betriebsausgabenabzug bei steuerfreien Schachteldividenden

  • BFH, 20.03.2002 - I R 63/99

    Zum Verhältnis der Hinzurechnungsbesteuerung nach § 7 AStG zu 42 AO

  • BFH, 01.09.2004 - VIII B 64/04

    Keine Begünstigung von Veräußerungsgewinnen i.S. des § 17 EStG gem. § 34 EStG

  • BFH, 20.10.2010 - IX R 56/09

    Keine verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Zweifel an der

  • BFH, 05.01.2010 - IV R 43/07

    Notwendige Beiladung des aus einer zweigliedrigen GbR ausgeschiedenen

  • BFH, 19.01.2017 - IV R 10/14

    Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Umlaufvermögen bei einer gewerblich geprägten

    Im Gegenteil ging der BFH in seinem späteren Urteil vom 13. Dezember 2012 IV R 51/09 (BFHE 240, 55, BStBl II 2013, 203) stillschweigend davon aus, dass die Wertpapiere einer --nach dem Tatbestand der Entscheidung offensichtlich-- gewerblich geprägten Personengesellschaft ihrem Umlaufvermögen zuzuordnen waren.
  • BFH, 16.05.2013 - IV R 54/11

    Personelle Verflechtung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung;

    Eine solche selbständige Regelung (Feststellung) stellt insbesondere (auch) die Qualifikation der Einkünfte dar (ebenfalls ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 13. Dezember 2012 IV R 51/09, BFHE 240, 55, BStBl II 2013, 203, m.w.N.).
  • BFH, 19.01.2017 - IV R 5/16

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19. 1. 2017 IV R 10/14 - Klagebefugnis

    Im Gegenteil ging der BFH in seinem späteren Urteil vom 13. Dezember 2012 IV R 51/09 (BFHE 240, 55, BStBl II 2013, 203) stillschweigend davon aus, dass die Wertpapiere einer --nach dem Tatbestand der Entscheidung offensichtlich-- gewerblich geprägten Personengesellschaft ihrem Umlaufvermögen zuzuordnen waren.
  • FG Hamburg, 08.12.2015 - 6 K 184/12

    Während der Investitionsphase eines Private Equity-/Venture Capital-Fonds

    Für Ausgaben, die schon im Jahr 2001 geleistet worden sind, besteht ein solcher Zusammenhang dagegen grundsätzlich nicht (BFH-Urteile vom 13.12.2012 IV R 51/09, BFHE 240, 55, BStBl II 2013, 203; vom 27.03.2007 VIII R 10/06, BFHE 217, 502, BStBl II 2007, 866).
  • FG Niedersachsen, 02.12.2015 - 3 K 304/14

    Einkommensteuerliche Beachtlichkeit spekulativer Goldgeschäfte trotz fehlender

    Dies lässt sich auch aus dem Urteil des BFH vom 13. Dezember 2012 IV R 51/09, BStBl. II 2013, 203 ableiten.
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