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   BFH, 14.04.2011 - IV R 52/09   

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https://dejure.org/2011,3928
BFH, 14.04.2011 - IV R 52/09 (https://dejure.org/2011,3928)
BFH, Entscheidung vom 14.04.2011 - IV R 52/09 (https://dejure.org/2011,3928)
BFH, Entscheidung vom 14. April 2011 - IV R 52/09 (https://dejure.org/2011,3928)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Zur Berücksichtigung von AfA beim Gewerbeertrag im Zeitpunkt der Aufnahme des Gewerbebetriebs - Zur Ermittlung der Anschaffungskosten eines Windparks - AfA-Tabelle für die Ermittlung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer - Gegenstand der Gewerbesteuer - ...

  • openjur.de

    Zur Berücksichtigung von AfA beim Gewerbeertrag im Zeitpunkt der Aufnahme des Gewerbebetriebs; Zur Ermittlung der Anschaffungskosten eines Windparks; AfA-Tabelle für die Ermittlung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer; Gegenstand der Gewerbesteuer; ...

  • Bundesfinanzhof

    GewStG § 7, GewStG § 10a, EStG § 5 Abs 1 S 1, EStG § 6 Abs 1 Nr 1, EStG § 7 Abs 1 S 2, EStR R 44 Abs 2 S 3, HGB § 255 Abs 1
    Zur Berücksichtigung von AfA beim Gewerbeertrag im Zeitpunkt der Aufnahme des Gewerbebetriebs - Zur Ermittlung der Anschaffungskosten eines Windparks - AfA-Tabelle für die Ermittlung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer - Gegenstand der Gewerbesteuer - ...

  • Bundesfinanzhof

    Zur Berücksichtigung von AfA beim Gewerbeertrag im Zeitpunkt der Aufnahme des Gewerbebetriebs - Zur Ermittlung der Anschaffungskosten eines Windparks - AfA-Tabelle für die Ermittlung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer - Gegenstand der Gewerbesteuer - ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 GewStG 1991, § 10a GewStG 1991, § 5 Abs 1 S 1 EStG 1997, § 6 Abs 1 Nr 1 EStG 1997, § 7 Abs 1 S 2 EStG 1997
    Zur Berücksichtigung von AfA beim Gewerbeertrag im Zeitpunkt der Aufnahme des Gewerbebetriebs - Zur Ermittlung der Anschaffungskosten eines Windparks - AfA-Tabelle für die Ermittlung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer - Gegenstand der Gewerbesteuer - ...

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Berücksichtigung von AfA beim Gewerbeertrag im Zeitpunkt der Aufnahme des Gewerbebetriebs

  • rewis.io

    Zur Berücksichtigung von AfA beim Gewerbeertrag im Zeitpunkt der Aufnahme des Gewerbebetriebs - Zur Ermittlung der Anschaffungskosten eines Windparks - AfA-Tabelle für die Ermittlung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer - Gegenstand der Gewerbesteuer - ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Zur Berücksichtigung von AfA beim Gewerbeertrag im Zeitpunkt der Aufnahme des Gewerbebetriebs - Zur Ermittlung der Anschaffungskosten eines Windparks - AfA-Tabelle für die Ermittlung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer - Gegenstand der Gewerbesteuer - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Absetzungen für Abnutzung (AfA) für Wirtschaftsgüter bei der Ermittlung des Gewerbeertrags bei Zusammenfall der Zeitpunkte des Beginns der AfA und des Gewerbebetriebs

  • datenbank.nwb.de

    Zur Berücksichtigung von AfA beim Gewerbeertrag im Zeitpunkt der Aufnahme des Gewerbebetriebs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    AfA beim Gewerbeertrag im Zeitpunkt der Aufnahme des Gewerbebetriebs

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Absetzungen für Abnutzung (AfA) für Wirtschaftsgüter sind bei der Ermittlung des Gewerbeertrags bei Zusammenfall der Zeitpunkte des Beginns der AfA und des Gewerbebetriebs zu berücksichtigen; Berücksichtigung von Absetzungen für Abnutzung (AfA) für Wirtschaftsgüter bei ...

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    AfA im Zeitpunkt der Aufnahme des Gewerbebetriebs eines Windparks

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 233, 257
  • BB 2011, 1650
  • DB 2011, 1494
  • BStBl II 2011, 929
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 14.04.2011 - IV R 46/09

    Ein Windpark besteht aus mehreren selbständigen Wirtschaftsgütern, deren

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - IV R 52/09
    a) Der erkennende Senat hat mit Urteilen vom heutigen Tag (IV R 52/10 und IV R 46/09) entschieden, dass eine Windenergieanlage (Windpark) aus mehreren selbständigen Wirtschaftsgütern besteht.

    Im Einzelnen wird auf die Entscheidungsgründe des in neutralisierter Fassung beigefügten Urteils IV R 46/09 Bezug genommen.

    c) Des Weiteren hat der Senat in dem Urteil IV R 46/09 entschieden, dass die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der eigenständigen Wirtschaftsgüter Übergabestation und Zuwegung aufgrund des besonderen technischen und baulichen Zuschnitts auf die WKA grundsätzlich in Anlehnung an die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der WKA zu schätzen ist.

    Im Einzelnen wird auch diesbezüglich auf die Entscheidungsgründe des beigefügten Urteils IV R 46/09 Bezug genommen.

  • BFH, 14.04.2011 - IV R 15/09

    Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer Windkraftfonds-GmbH &

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - IV R 52/09
    b) Ebenfalls mit Urteil vom heutigen Tag (IV R 15/09) hat der erkennende Senat entschieden, dass alle Aufwendungen, die von Anlegern eines Windkraftfonds geleistet worden sind, aufgrund der modellimmanenten Verknüpfung aller diesbezüglichen Verträge in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Erlangung des Eigentums an den WKA stehen und deshalb als Anschaffungskosten und nicht als sofort abziehbare Betriebsausgaben zu behandeln sind.

    Im Einzelnen wird auf die Entscheidungsgründe des in neutralisierter Fassung beigefügten Urteils IV R 15/09 Bezug genommen.

    In der Entscheidung IV R 15/09 hatte der Senat indes nicht darüber zu entscheiden, inwieweit die Anschaffungskosten auf ein oder mehrere Wirtschaftsgüter zu verteilen sind.

  • BFH, 14.04.2011 - IV R 52/10

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14. 2. 2011 IV R 46/09 - Ein Windpark besteht

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - IV R 52/09
    a) Der erkennende Senat hat mit Urteilen vom heutigen Tag (IV R 52/10 und IV R 46/09) entschieden, dass eine Windenergieanlage (Windpark) aus mehreren selbständigen Wirtschaftsgütern besteht.
  • BFH, 04.06.2003 - X R 49/01

    Anschaffungszeitpunkt eines Grundstücks

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - IV R 52/09
    Das ist bei der Übertragung eines Wirtschaftsguts in der Regel der Fall, wenn Eigenbesitz, Gefahr, Lasten und Nutzen auf den Erwerber übergehen (so zum Grundstück: BFH-Urteil vom 4. Juni 2003 X R 49/01, BFHE 202, 320, BStBl II 2003, 751, mit umfangreichen Nachweisen zur Rechtsprechung).
  • BFH, 19.08.1977 - IV R 107/74

    Gewerbeverlust - Verursachung während des Bestehens eines Gewerbebetriebes -

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - IV R 52/09
    Erst mit dem Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht können abzugsfähige und damit vortragsfähige Verluste entstehen (BFH-Urteil vom 19. August 1977 IV R 107/74, BFHE 123, 352, BStBl II 1978, 23).
  • BFH, 11.01.2005 - IX R 15/03

    Erstattung von Instandsetzungsaufwendungen und Modernisierungsaufwendungen im

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - IV R 52/09
    Für den Abzug von Anschaffungskosten im Rahmen der AfA kommt es auf den Zeitpunkt der Anschaffung an (BFH-Urteil vom 11. Januar 2005 IX R 15/03, BFHE 209, 77, BStBl II 2005, 477).
  • BFH, 05.03.1998 - IV R 23/97

    Beginn der Gewerbesteuerpflicht bei Leasingunternehmen

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - IV R 52/09
    Diese Rechtsgrundsätze gelten gleichermaßen für Einzelgewerbetreibende wie für Personengesellschaften, und zwar unabhängig von der Rechtsform ihrer Gesellschafter (BFH-Urteil vom 5. März 1998 IV R 23/97, BFHE 186, 142, BStBl II 1998, 745, mit umfangreichen Nachweisen zur Rechtsprechung).
  • BFH, 22.09.2016 - IV R 1/14

    Abschreibungsbeginn bei Windkraftanlagen - Erlangung wirtschaftlichen Eigentums

    Geliefert ist ein Wirtschaftsgut, wenn der Steuerpflichtige (Erwerber) zumindest die wirtschaftliche Verfügungsmacht über das Wirtschaftsgut in dem Sinne erlangt hat, dass er als dessen wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen ist (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Juni 2003 X R 49/01, BFHE 202, 320, BStBl II 2003, 751; vom 14. April 2011 IV R 52/09, BFHE 233, 257, BStBl II 2011, 929, und vom 1. Februar 2012 I R 57/10, BFHE 236, 374, BStBl II 2012, 407).
  • BFH, 08.09.2011 - IV R 44/07

    Betriebsaufspaltung zwischen einer eingetragenen Genossenschaft und einer GbR

    Für den Beginn des Abzugs von Anschaffungskosten im Rahmen der Absetzung für Abnutzung (AfA) kommt es auf den Zeitpunkt der Anschaffung im Sinne der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an (BFH-Urteil vom 14. April 2011 IV R 52/09, BFHE 233, 257, unter II.2.c der Gründe).

    Mit dem AfA-Beginn fällt der Beginn des Gewerbebetriebs für gewerbesteuerliche Zwecke zusammen (BFH-Urteil in BFHE 233, 257, unter II.2.c der Gründe).

  • BFH, 30.08.2012 - IV R 54/10

    Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht bei Mitunternehmerschaften - Keine

    a) Nach ständiger Rechtsprechung beginnt deshalb die sachliche Gewerbesteuerpflicht der unter § 2 Abs. 1 GewStG fallenden Gewerbebetriebe erst, wenn alle tatbestandlichen Voraussetzungen eines Gewerbebetriebes erfüllt sind (§ 2 Abs. 1 GewStG i.V.m. § 15 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) und der Gewerbebetrieb in Gang gesetzt worden ist (u.a. BFH-Urteile vom 14. April 2011 IV R 52/09, BFHE 233, 257, BStBl II 2011, 929, unter II.2.a der Gründe; vom 5. März 1998 IV R 23/97, BFHE 186, 142, BStBl II 1998, 745, unter l.a der Gründe).

    c) Der Zeitpunkt des Beginns bzw. der Einstellung der werbenden Tätigkeit ist unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls zu ermitteln und kann für die verschiedenen Betriebsarten unterschiedlich zu bestimmen sein (BFH-Urteile in BFHE 233, 257, BStBl II 2011, 929, unter II.2.a der Gründe; in BFHE 186, 142, BStBl II 1998, 745, unter l.a der Gründe, m.w.N.).

  • BFH, 01.02.2012 - I R 57/10

    Abschreibungsbeginn bei Windkraftanlagen - Übergang des wirtschaftlichen

    Beide Abschreibungen setzen die Anschaffung des in Frage stehenden Wirtschaftsguts und damit nach ständiger Rechtsprechung voraus, dass der Steuerpflichtige (Erwerber) zumindest die wirtschaftliche Verfügungsmacht über das Wirtschaftsgut in dem Sinne erlangt hat, dass er als dessen wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen ist (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Juni 2003 X R 49/01, BFHE 202, 320, BStBl II 2003, 751; vom 14. April 2011 IV R 52/09, BFHE 233, 257, BStBl II 2011, 929).
  • BFH, 08.09.2011 - IV R 43/07

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 08. 09. 2011 IV R 44/07 -

    Für den Beginn des Abzugs von Anschaffungskosten im Rahmen der Absetzung für Abnutzung (AfA) kommt es auf den Zeitpunkt der Anschaffung im Sinne der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an (BFH-Urteil vom 14. April 2011 IV R 52/09, BFHE 233, 257, unter II.2.c der Gründe.) Die AfA für den Monat Dezember des jeweiligen Wirtschaftsjahres ist auch dann vorzunehmen, wenn der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums am letzten Kalendertag eines Jahres erfolgt.

    Mit dem AfA-Beginn fällt der Beginn des Gewerbebetriebs für gewerbesteuerliche Zwecke zusammen (BFH-Urteil in BFHE 233, 257, unter II.2.c der Gründe).

  • BFH, 30.08.2022 - X R 17/21

    Auch im Anwendungsbereich des § 2 Abs. 5 GewStG kein Abzug vorweggenommener

    Soweit sich in jüngeren Entscheidungen zusätzlich die Formulierung findet, dass der Gewerbebetrieb "in Gang gesetzt worden" sein muss (z.B. BFH-Entscheidungen vom 14.04.2011 - IV R 52/09, BFHE 233, 257, BStBl II 2011, 929, Rz 33; vom 30.08.2012 - IV R 54/10, BFHE 238, 198, BStBl II 2012, 927; vom 28.11.2012 - IV B 11/12, BFH/NV 2013, 773, Rz 21, und vom 13.10.2016 - IV R 21/13, BFHE 256, 156, BStBl II 2017, 475, Rz 38), ist darin lediglich eine Umschreibung dafür zu sehen, dass nur aktive Betriebe der Gewerbesteuer unterliegen (vgl. auch das BFH-Urteil vom 26.03.1985 - VIII R 260/81, BFHE 143, 368, BStBl II 1985, 433, unter b, wo die Begriffe "in Gang gesetzt" und "eröffnet" gleichgesetzt werden).

    Bei einem Herstellungsunternehmen kommt es auf den Beginn der Produktion an (BFH-Urteile vom 10.01.1964 - III 282/61, HFR 1964, 233, und in BFHE 176, 138, BStBl II 1995, 900, unter II.1.a), beim Betreiber eines Windparks auf die Fertigstellung und Inbetriebnahme der Anlagen (BFH-Urteil in BFHE 233, 257, BStBl II 2011, 929, Rz 34).

  • BFH, 01.09.2022 - IV R 13/20

    Zum Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht eines gewerblichen

    Erst mit dem Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht können abzugsfähige und damit vortragsfähige Verluste entstehen (vgl. BFH-Urteile vom 14.04.2011 - IV R 52/09, BFHE 233, 257, BStBl II 2011, 929, Rz 32, und vom 19.08.1977 - IV R 107/74, BFHE 123, 352, BStBl II 1978, 23).
  • FG Niedersachsen, 26.09.2012 - 2 K 196/11

    Vornahme von Abschreibungen bereits vor dem Zeitpunkt der Anschaffung

    Aufgrund des BFH-Urteile vom 14. April 2011 (IV R 52/09 und IV R 46/09) gehen die Beteiligten nunmehr davon aus, es seien drei Wirtschaftsgüter zu berücksichtigen, namentlich die WKA inklusive Transformator und verbindender Verkabelung, die Übergabestation inklusive Verkabelung von den Transformatoren zum Stromnetz sowie zu Zuwegung.

    Auf der zweiten Stufe sind die Aufwendungen, die nicht unmittelbar einem Wirtschaftsgut zugeordnet werden können, entsprechend dem Verhältnis der auf der ersten Stufe ermittelten Anschaffungskosten auf alle Wirtschaftsgüter zu verteilen (BFH-Urteil vom 14. April 2011, IV R 52/09, BStBl II 2011, 929).

    In der Rechtsprechung sind höchstrichterlich bereits beide Werte bestätigt worden (BFH-Urteil vom 14. April 2011, IV R 46/09, BStBl II 2011, 696: 16 Jahre, BFH-Urteil vom 14. April 2011, IV R 52/09, BStBl II 2011, 929: 12 Jahre).

  • BFH, 28.11.2012 - IV B 11/12

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anfechtung einer Einspruchsentscheidung, mit der

    Nach ständiger Rechtsprechung beginnt die sachliche Gewerbesteuerpflicht der unter § 2 Abs. 1 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) fallenden Gewerbebetriebe erst, wenn alle tatbestandlichen Voraussetzungen eines Gewerbebetriebes erfüllt sind (§ 2 Abs. 1 GewStG i.V.m. § 15 Abs. 2 EStG) und der Gewerbebetrieb in Gang gesetzt worden ist (u.a. BFH-Urteile vom 14. April 2011 IV R 52/09, BFHE 233, 257, BStBl II 2011, 929, und vom 30. August 2012 IV R 54/10, BFHE 238, 198, BStBl II 2012, 197).

    Entscheidend ist, wann die Voraussetzungen für die erforderliche Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr tatsächlich erfüllt sind, so dass das Unternehmen sich daran mit eigenen gewerblichen Leistungen beteiligen kann (BFH-Urteil in BFHE 233, 257, BStBl II 2011, 929).

  • FG Niedersachsen, 23.03.2012 - 1 K 275/09

    Gewerbesteuerpflichtigkeit einer gewerblich geprägten Personengesellschaft (hier:

    Diese Rechtsgrundsätze gelten gleichermaßen für Einzelgewerbetreibende wie für Personengesellschaften, und zwar unabhängig von der Rechtsform ihrer Gesellschafter (BFH-Urteile vom 14. April 2011 IV R 52/09, BFH/NV 2011, 1247; vom 5. März 1998 IV R 23/97, BFHE 186, 142, BStBl II 1998, 745, mit umfangreichen Nachweisen zur Rechtsprechung).

    Die bis dahin andauernde unbeschränkte Haftung auch der Gründungskommanditisten wurde durch die Eintragung beendet (§ 161 Handelsgesetzbuch - HGB; vgl. dazu BFH in BFH/NV 2011, 1247).

  • FG Nürnberg, 25.11.2015 - 3 K 387/14

    Zeitpunkt der Erlangung des zivilrechtlichen bzw. wirtschaftlichen Eigentums an

  • FG Niedersachsen, 20.11.2013 - 4 K 124/13

    Minderung der als Sonderausgaben abziehbaren Beiträge zur

  • FG Hamburg, 18.09.2012 - 6 V 102/12

    Gewerbesteuer: Abgrenzung zwischen der Abwicklung eines - nicht aufgenommenen -

  • FG Baden-Württemberg, 28.09.2015 - 10 K 2178/12

    Keine Vorverlagerung des Beginns der Gewerbesteuerpflicht bei einer rein

  • FG Hamburg, 11.04.2013 - 6 K 113/12

    Keine Feststellung vortragsfähiger Gewerbeverluste in der Vorbereitungsphase

  • FG Nürnberg, 03.07.2013 - 3 K 1635/12

    Maßgeblichkeit des Unternehmensgegenstands für den Beginn der

  • FG Rheinland-Pfalz, 06.05.2010 - 1 K 2037/07

    Gesamtanlage einer Windenergieanlage kein einziges einheitliches Wirtschaftsgut -

  • FG Hamburg, 11.04.2013 - 6 K 185/11

    Gewerbesteuer: Abgrenzung zwischen der "Abwicklung" eines nicht begonnenen,

  • FG Hamburg, 18.02.2013 - 6 K 8/11

    Einkommensteuer: Antragsfrist bei Tonnagesteuer

  • FG Hamburg, 27.02.2012 - 6 K 131/10

    Tonnagesteuer für ein in einem Jahr angeschafftes und veräußertes Handelsschiff:

  • FG Hamburg, 12.12.2011 - 6 K 150/10

    Gewerbesteuer: Gewerbesteuerpflicht bzgl. des Gewinns aus der Veräußerung eines

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