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   BFH, 14.04.2011 - IV R 52/10   

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https://dejure.org/2011,8114
BFH, 14.04.2011 - IV R 52/10 (https://dejure.org/2011,8114)
BFH, Entscheidung vom 14.04.2011 - IV R 52/10 (https://dejure.org/2011,8114)
BFH, Entscheidung vom 14. April 2011 - IV R 52/10 (https://dejure.org/2011,8114)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14. 2. 2011 IV R 46/09 - Ein Windpark besteht aus mehreren selbständigen Wirtschaftsgütern, deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer grundsätzlich einheitlich zu schätzen ist - Abgrenzung selbständiges Wirtschaftsgut unselbständiger Teil eines ...

  • openjur.de

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.4.2011 IV R 46/09; Ein Windpark besteht aus mehreren selbständigen Wirtschaftsgütern, deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer grundsätzlich einheitlich zu schätzen ist; Abgrenzung selbständiges Wirtschaftsgut unselbständiger Teil eines anderen ...

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 5 Abs 1 S 1, EStG § 6 Abs 1 Nr 1, EStG § 7 Abs 1 S 2, HGB § 252 Abs 1 Nr 3, BewG § 68 Abs 2 S 1 Nr 2
    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.4.2011 IV R 46/09 - Ein Windpark besteht aus mehreren selbständigen Wirtschaftsgütern, deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer grundsätzlich einheitlich zu schätzen ist - Abgrenzung selbständiges Wirtschaftsgut unselbständiger Teil eines anderen ...

  • Bundesfinanzhof

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.2.2011 IV R 46/09 - Ein Windpark besteht aus mehreren selbständigen Wirtschaftsgütern, deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer grundsätzlich einheitlich zu schätzen ist - Abgrenzung selbständiges Wirtschaftsgut unselbständiger Teil eines anderen ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 1 S 1 EStG 1997, § 6 Abs 1 Nr 1 EStG 1997, § 7 Abs 1 S 2 EStG 1997, § 252 Abs 1 Nr 3 HGB, § 68 Abs 2 S 1 Nr 2 BewG 1991
    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.4.2011 IV R 46/09 - Ein Windpark besteht aus mehreren selbständigen Wirtschaftsgütern, deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer grundsätzlich einheitlich zu schätzen ist - Abgrenzung selbständiges Wirtschaftsgut unselbständiger Teil eines anderen ...

  • rewis.io

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.4.2011 IV R 46/09 - Ein Windpark besteht aus mehreren selbständigen Wirtschaftsgütern, deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer grundsätzlich einheitlich zu schätzen ist - Abgrenzung selbständiges Wirtschaftsgut unselbständiger Teil eines anderen ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.4.2011 IV R 46/09 - Ein Windpark besteht aus mehreren selbständigen Wirtschaftsgütern, deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer grundsätzlich einheitlich zu schätzen ist - Abgrenzung selbständiges Wirtschaftsgut unselbständiger Teil eines anderen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.4.2011 IV R 46/09

  • datenbank.nwb.de

    Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Wirtschaftsgütern eines Windparks (inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.2.2011, IV R 46/09)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (22)

  • BFH, 26.07.1991 - VI R 82/89

    Gesamtanlage einer Windenergieanlage kein einziges einheitliches Wirtschaftsgut -

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - IV R 52/10
    Maßgebend für die Bestimmung der Nutzungsdauer ist nicht die Dauer der betrieblichen Nutzung durch den einzelnen Steuerpflichtigen, sondern die objektive Nutzbarkeit eines Wirtschaftsguts unter Berücksichtigung der besonderen betriebstypischen Beanspruchung (BFH-Urteile vom 26. Juli 1991 VI R 82/89, BFHE 165, 378, BStBl II 1992, 1000, und vom 19. November 1997 X R 78/94, BFHE 184, 522, BStBl II 1998, 59, jeweils m.w.N.).

    Entsprechen sich die wirtschaftliche und technische Nutzungsdauer nicht, können sich die Steuerpflichtigen auf die für sie günstigere Alternative berufen (BFH-Urteile vom 2. Dezember 1977 III R 58/75, BFHE 124, 172, BStBl II 1978, 164, und in BFHE 165, 378, BStBl II 1992, 1000, jeweils m.w.N.).

    d) Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bzw. die Gesamtnutzungsdauer des Wirtschaftsguts ist nach den Gegebenheiten des konkreten Betriebs bzw. nach den tatsächlichen Verhältnissen beim einzelnen Steuerpflichtigen unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls zu schätzen (BFH-Urteile in BFHE 165, 378, BStBl II 1992, 1000, und in BFHE 184, 522, BStBl II 1998, 59).

    Sie haben zunächst die Vermutung der Richtigkeit für sich, sind aber für die Gerichte nicht bindend (BFH-Beschluss vom 4. Juli 2002 IV B 44/02, BFH/NV 2002, 1559, und BFH-Urteil in BFHE 165, 378, BStBl II 1992, 1000).

    Dies gilt allerdings dann nicht, wenn die Anwendung der AfA-Tabelle im Regelfall zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen würde (BFH-Urteil in BFHE 165, 378, BStBl II 1992, 1000).

  • BFH, 19.11.1997 - X R 78/94

    Passivierungsverbot für Verbindlichkeiten bei fehlender wirtschaftlicher

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - IV R 52/10
    Maßgebend für die Bestimmung der Nutzungsdauer ist nicht die Dauer der betrieblichen Nutzung durch den einzelnen Steuerpflichtigen, sondern die objektive Nutzbarkeit eines Wirtschaftsguts unter Berücksichtigung der besonderen betriebstypischen Beanspruchung (BFH-Urteile vom 26. Juli 1991 VI R 82/89, BFHE 165, 378, BStBl II 1992, 1000, und vom 19. November 1997 X R 78/94, BFHE 184, 522, BStBl II 1998, 59, jeweils m.w.N.).

    Ist ein Wirtschaftsgut zwar nicht mehr entsprechend der ursprünglichen Zweckbestimmung nutzbar, hat es aber wegen seiner Nutzbarkeit für andere noch einen erheblichen Verkaufswert, ist es auch für den Unternehmer wirtschaftlich noch nicht verbraucht (BFH-Urteil in BFHE 184, 522, BStBl II 1998, 59).

    d) Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bzw. die Gesamtnutzungsdauer des Wirtschaftsguts ist nach den Gegebenheiten des konkreten Betriebs bzw. nach den tatsächlichen Verhältnissen beim einzelnen Steuerpflichtigen unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls zu schätzen (BFH-Urteile in BFHE 165, 378, BStBl II 1992, 1000, und in BFHE 184, 522, BStBl II 1998, 59).

    Die Umstände, die zu einer kürzeren wirtschaftlichen Nutzungsdauer führen, sind auch greifbar im Sinne der Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 184, 522, BStBl II 1998, 59).

  • BFH, 25.05.2000 - III R 20/97

    Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - IV R 52/10
    Hiervon ist in der Regel auszugehen, wenn einem Gegenstand ohne einen anderen bzw. ohne andere Gegenstände schon aus rein technischen Gründen allein keine Nutzbarkeit zukommt (BFH-Urteil vom 25. Mai 2000 III R 20/97, BFHE 192, 191, BStBl II 2001, 365).

    Insoweit sind die einzelnen WKA einschließlich des Kompakttransformators sowie interner Verkabelung vergleichbar mit einer Satellitenempfangsanlage, deren einzelne Komponenten (Satelliten-Empfänger [Antennen], Verstärker- und Verteileranlagen sowie Verbindungskabel und einzelne Abnahmedosen je Wohnung) der BFH nach deren Zusammenfügung ebenfalls als einheitliches Wirtschaftsgut beurteilt hat (BFH-Urteil in BFHE 192, 191, BStBl II 2001, 365).

  • BFH, 14.04.2011 - IV R 52/09

    Zur Berücksichtigung von AfA beim Gewerbeertrag im Zeitpunkt der Aufnahme des

    a) Der erkennende Senat hat mit Urteilen vom heutigen Tag (IV R 52/10 und IV R 46/09) entschieden, dass eine Windenergieanlage (Windpark) aus mehreren selbständigen Wirtschaftsgütern besteht.
  • BFH, 14.04.2011 - IV R 46/09

    Investitionszulage - Mietvertrag - Telekommunikationsanlagen - Kauf -

    Es wird unter dem Aktenzeichen IV R 52/10 geführt.
  • FG München, 15.10.2014 - 1 K 3521/11

    Schenkungsweise Übertragung von Vermögen im Zusammenhang mit einem Medienfond;

    aa) Nach dem Grundsatz der Einzelbewertung in § 252 Abs. 1 Nr. 3 des Handelsgesetzbuchs -HGB-, in der für das Streitjahr geltenden Fassung (2004), welcher nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG auch in der Steuerbilanz zu beachten ist, sind die Wirtschaftsgüter (Vermögensgegenstände) grundsätzlich einzeln anzusetzen und zu bewerten (BFH, Urteil vom 22. November 1988 VIII R 62/85, BFHE 155, 322, BStBl II 1989, 359; vom 14. April 2011 IV R 52/10, BFH/NV 2011, 1339).

    Diese "Zweckeinheit" ist lediglich ein Indiz dafür, dass eine Zusammenfassung der betreffenden Gegenstände in Betracht kommen kann (BFH, Urteil vom 14. April 2011 IV R 52/10, BFH/NV 2011, 1339).

  • BFH, 21.05.2013 - III B 131/12

    Herstellungsbeginn nach dem InvZulG 2005; grundsätzlich keine Revisionszulassung

    Der BFH sehe Windkraftanlagen als bewegliche Wirtschaftsgüter und nicht als Betriebsvorrichtungen an (BFH-Urteile vom 14. April 2011 IV R 46/09, BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696, sowie IV R 52/10, BFH/NV 2011, 1339).

    b) Vorstehendes gilt entsprechend sowohl für den Vortrag, das FG sei vom BFH-Urteil in BFHE 158, 546, BStBl II 1990, 299 abgewichen, weil es bei der Bejahung der Herstellereigenschaft übersehen habe, dass sie --die Klägerin-- das Kostenrisiko getragen habe, als auch für das Vorbringen, es liege eine Divergenz vor, weil das FG von den BFH-Urteilen in BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696 sowie in BFH/NV 2011, 1339 abgewichen sei, da in den beiden Entscheidungen Windkraftanlagen nicht als Betriebsvorrichtungen beurteilt worden seien und dies auch für Solaranlagen gelten müsse.

  • FG Münster, 18.02.2015 - 11 K 2856/13

    Blockheizkraftwerk selbständiges Wirtschaftsgut

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH-Urteile vom 14.04.2011 IV R 46/09, BStBl. II 2011, 696 und IV R 52/10, BFH/NV 2011, 1339) bestehe auch ein Windpark aus mehreren Wirtschaftsgütern, und zwar aus der eigentlichen Windkraftanlage (mit Turm, Rotor und Generatorgondel), der Verkabelung und schließlich der Zuwegung.
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2022 - 3 Kart 119/21
    So existieren etwa Kriterien dafür, ob im Lichte des Grundsatzes der Einzelbewertung in § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB eine zusammengestellte Anlage ein verbundenes Wirtschaftsgut darstellt (vgl. BFH, Urteil vom 14. April 2011 - IV R 52/10, juris Rn. 19 ff.).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 08.12.2016 - 2 K 464/14

    Zuwegung zu Windenergieanlage ist keine Betriebsvorrichtung

    Namentlich das BFH-Urteil vom 14.04.2011 IV R 52/10, BFH/NV 2011, 1339 enthält keine expliziten Aussagen zur Qualifizierung von Zuwegungen.
  • FG Köln, 12.07.2023 - 3 K 1356/22

    Werbungskosten - Ausnahmsweise Anfechtbarkeit eines Nullbescheides;

    Diese gesetzliche Regelung bildete die Reaktion des Gesetzgebers auf die insoweit sehr großzügige Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. Urteil vom 28.07.2011 VI R 38/10, BStBl. II 2012, 561), die auch in der Ausbildung zu einem Rettungssanitäter eine Erstausbildung sah (vgl. Urteil vom 27.10.2011 IV R 52/10, BStBl. II 2012, 825).
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