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   BFH, 31.08.2006 - IV R 53/04   

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BFH, 31.08.2006 - IV R 53/04 (https://dejure.org/2006,1758)
BFH, Entscheidung vom 31.08.2006 - IV R 53/04 (https://dejure.org/2006,1758)
BFH, Entscheidung vom 31. August 2006 - IV R 53/04 (https://dejure.org/2006,1758)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    AO 1977 § 164 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; EStG 1990 § 14, § 16 Abs. 2 und 3 Sätze 1 und 2

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    AO 1977 § 164 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG 1990 § 14, § 16 Abs. 2 und 3 Sätze 1 und 2
    Aufgabegewinn bei Landwirtschaft durch nachträgliche Kaufpreiserhöhung

  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 § 164 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; EStG 1990 § 14, § 16 Abs. 2 und 3 Sätze 1 und 2

  • Judicialis

    AO 1977 § 164 Abs. 2 Satz 1; ; AO 1977 § ... 164 Abs. 3 Satz 1; ; AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; EStG 1990 § 14; ; EStG 1990 § 16 Abs. 2; ; EStG 1990 § 16 Abs. 3 Satz 1; ; EStG 1990 § 16 Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhöhung eines Betriebsaufgabegewinns durch Zahlungen auf Grund einer Nachforderungsklausel; Fehlen von Entscheidungsgründen

  • datenbank.nwb.de

    Erhöhung eines Betriebsaufgabegewinns durch Zahlungen aufgrund einer Nachforderungsklausel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Betriebsaufgabegewinn bei Umwandlung in Bauland

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Veräußerung land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen bei Betriebsaufgabe ? Nachträgliche Erhöhung des Kaufpreises ? Einbeziehung der Nachzahlung in den Betriebsaufgabegewinn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Nachforderungsklausel und Betriebsaufgabegewinn

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachforderungsklausel und Betriebsaufgabegewinn

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Veräußerung landwirtschaftlich genutzter Flächen im Rahmen einer Betriebsaufgabe; Vereinbarung einer nachträglichen Kaufpreiserhöhung für den Fall, dass die Flächen Bauland werden; Erhöhung des steuerbegünstigten Aufgabegewinns im Kalenderjahr der Betriebsaufgabe durch ...

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Veräußerungsgewinn nach Betriebsaufgabe erhöht sich durch Zahlungen auf Grund einer Nachforderungsklausel

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 14, EStG § 16 Abs 3, AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2 J: 1977
    Betriebsaufgabe; Landwirtschaft; Rückwirkendes Ereignis; Veräußerungserlös

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 214, 550
  • BB 2006, 2345 (Ls.)
  • DB 2006, 2439 (Ls.)
  • BStBl II 2006, 906
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 31.08.2006 - IV R 53/04
    Aus dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 19. Juli 1993 GrS 2/92 (BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897) und der danach ergangenen Rechtsprechung (z.B. Senatsurteil vom 10. Februar 1994 IV R 37/92, BFHE 174, 140, BStBl II 1994, 564) folge, dass ein rückwirkendes Ereignis nur dann anzunehmen sei, wenn im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe eine Forderung bestanden habe.

    Gleichwohl ist die zu § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 ergangene Rechtsprechung des Großen Senats des BFH im Beschluss in BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897 auch im Streitfall --hier zur Bestimmung des "Veräußerungspreises" (s. unten Nr. 2 a und b)-- zu berücksichtigen.

    Danach ist unter dem Begriff des Veräußerungspreises der tatsächlich erzielte Erlös zu verstehen (BFH-Beschluss in BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897 unter C.II.2 der Gründe).

    b) Wie der BFH im Beschluss in BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897 ausgeführt hat, ist nach dem Wortsinn als Veräußerungspreis der Preis zu verstehen, den der Veräußerer tatsächlich erzielt.

    Die vom Großen Senat des BFH zur Betriebsveräußerung angeführten, für diese Auslegung sprechenden Gründe (s. hierzu BFH-Beschluss in BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897 unter C.II.2.b der Gründe), treffen in gleicher Weise auf die Betriebsaufgabe zu.

    Dabei ist es unerheblich, welche Gründe für die Minderung oder Erhöhung des Erlöses maßgebend waren (BFH-Beschluss in BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897, a.a.O.).

    Der Große Senat des BFH hat hierzu bemerkt, dass den Bestimmungen des § 16 EStG als spezialgesetzlicher Regelung über die Ermittlung des Veräußerungsgewinns Vorrang vor den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zukommt (BFH-Beschluss in BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897 unter C.II.3 der Gründe).

    Nichts anderes gilt für die Bezugnahme auf das Urteil des Senats in BFH/NV 1990, 88, das zudem vor der Entscheidung des Großen Senats in BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897 ergangen ist.

  • BFH, 13.09.2000 - X R 148/97

    Nachträgliche Erhöhung einer Reinvestitionsrücklage

    Auszug aus BFH, 31.08.2006 - IV R 53/04
    Der Hinweis auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. September 2000 X R 148/97 (BFHE 193, 129, BStBl II 2001, 641) und die wörtliche Übernahme von Teilen der Begründung daraus seien eine unzulässige begründungsersetzende Verweisung, die zu einem Verfahrensfehler nach § 119 Nr. 6 FGO führe.

    a) Zu Unrecht beruft sich die Revision auf den Verfahrensmangel einer begründungsersetzenden Bezugnahme, weil das FG in den Entscheidungsgründen auf das Urteil des BFH in BFHE 193, 129, BStBl II 2001, 641 hingewiesen hat.

    b) Entgegen der Auffassung der Kläger folgt aber auch aus dem Umstand, dass sich das FG Formulierungen aus den Gründen der zitierten Entscheidung des BFH in BFHE 193, 129, BStBl II 2001, 641 zu Eigen gemacht hat, kein Begründungsmangel.

  • BFH, 02.03.1989 - IV R 201/85

    Verpachtung der wesentlichen Betriebsgrundlagen - Ausübung des Wahlrechts im

    Auszug aus BFH, 31.08.2006 - IV R 53/04
    Eine spätere Änderung der baurechtlichen Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks infolge eines zuvor nicht bekannten Sinneswandels der Gemeinde könne nicht auf den Betriebsaufgabezeitpunkt zurückwirken (Senatsurteil vom 2. März 1989 IV R 201/85, BFH/NV 1990, 88).

    Nichts anderes gilt für die Bezugnahme auf das Urteil des Senats in BFH/NV 1990, 88, das zudem vor der Entscheidung des Großen Senats in BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897 ergangen ist.

  • BFH, 01.04.1998 - X R 150/95

    Gemeiner Grundstückswert bei späterem Altlastenverdacht

    Auszug aus BFH, 31.08.2006 - IV R 53/04
    Da sie, die Kläger, hierauf keinen Einfluss hätten nehmen können, sei die Zahlung der nicht steuerbaren Vermögenssphäre zuzuordnen (BFH-Urteil vom 1. April 1998 X R 150/95, BFHE 186, 70, BStBl II 1998, 569).

    b) Zu Unrecht berufen sich die Kläger auch auf das Urteil des BFH in BFHE 186, 70, BStBl II 1998, 569, wonach der gemeine Wert eines Grundstücks, der zur Ermittlung eines Aufgabegewinns gemäß § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG "im Zeitpunkt der Aufgabe" anzusetzen ist, durch einen später auftretenden Altlastenverdacht nicht gemindert wird und dieser Verdacht daher auch kein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 sein kann.

  • BFH, 19.05.2005 - IV R 17/02

    Zum Zeitpunkt der Aufstellung einer Aufgabebilanz und Gewinnrealisierung im

    Auszug aus BFH, 31.08.2006 - IV R 53/04
    Bei der Aufgabe- oder Veräußerungsbilanz sind die Regeln der laufenden Bilanzierung, vor allem die zur periodengerechten Gewinnermittlung entwickelten Grundsätze, ohne Bedeutung (BFH-Urteile vom 3. Juli 1991 X R 163-164/87, BFHE 164, 556, BStBl II 1991, 802, 805 zu 2.e der Gründe, und vom 19. Mai 2005 IV R 17/02, BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637 unter II.2 der Gründe).
  • BFH, 03.07.1991 - X R 163/87

    1. Bankangestellter mit Bankgeschäften in fortgesetzter Untreue zu Lasten der

    Auszug aus BFH, 31.08.2006 - IV R 53/04
    Bei der Aufgabe- oder Veräußerungsbilanz sind die Regeln der laufenden Bilanzierung, vor allem die zur periodengerechten Gewinnermittlung entwickelten Grundsätze, ohne Bedeutung (BFH-Urteile vom 3. Juli 1991 X R 163-164/87, BFHE 164, 556, BStBl II 1991, 802, 805 zu 2.e der Gründe, und vom 19. Mai 2005 IV R 17/02, BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637 unter II.2 der Gründe).
  • BFH, 10.02.1994 - IV R 37/92

    Bestrittene Schadensersatzforderungen bleiben auch nach Betriebsaufgabe

    Auszug aus BFH, 31.08.2006 - IV R 53/04
    Aus dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 19. Juli 1993 GrS 2/92 (BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897) und der danach ergangenen Rechtsprechung (z.B. Senatsurteil vom 10. Februar 1994 IV R 37/92, BFHE 174, 140, BStBl II 1994, 564) folge, dass ein rückwirkendes Ereignis nur dann anzunehmen sei, wenn im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe eine Forderung bestanden habe.
  • BFH, 14.05.1992 - V R 96/90

    Keine Entscheidungsgründe bei bloßem Verweis auf andere Entscheidung

    Auszug aus BFH, 31.08.2006 - IV R 53/04
    Dieser Hinweis ist keine an Stelle von Entscheidungsgründen aufgenommene Verweisung auf die Gründe eines anderen Urteils, die nur dann unschädlich ist, wenn die Beteiligten von diesen Entscheidungsgründen hinreichend Kenntnis nehmen können; sei es, dass dieses Urteil als Anlage beigefügt oder zuvor in einer Fachzeitschrift veröffentlicht worden ist (s. dazu BFH-Urteil vom 14. Mai 1992 V R 96/90, BFHE 168, 306, BStBl II 1992, 1040 zu II.2.b der Gründe).
  • BFH, 13.11.1963 - GrS 1/63

    Wahlrecht des Verpächters zur Bewertung der Verpachtung des Gewerbetriebs als

    Auszug aus BFH, 31.08.2006 - IV R 53/04
    Daran könnten Zweifel bestehen, weil das von der Rechtsprechung geschaffene Verpächterwahlrecht (grundlegend Urteil des Großen Senats des BFH vom 13. November 1963 GrS 1/63 S, BFHE 78, 315, BStBl III 1964, 124) von einer durch bloße Erklärung bewirkten Betriebsaufgabe uno actu ausgeht.
  • BFH, 23.04.1998 - IV R 30/97

    Zur Begründungserleichterung nach § 105 Abs. 5 FGO

    Auszug aus BFH, 31.08.2006 - IV R 53/04
    Denn einmal handelt es sich bei der Berufung auf den fehlenden Kausalzusammenhang nicht um ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel, wie es vom erkennenden Senat in seiner Entscheidung vom 23. April 1998 IV R 30/97 (BFHE 186, 120, BStBl II 1998, 626) mit dem Vorbringen zur Höhe eines Veräußerungsgewinns zu beurteilen war, sondern lediglich um die Äußerung einer Rechtsansicht.
  • BFH, 26.04.1995 - I R 92/94

    Zur Frage der Bilanzierung von im Rahmen typischer Wechseldiskontgeschäfte

  • BFH, 20.01.2005 - IV R 22/03

    Abfindung eines Pensionsanspruchs anlässlich einer Betriebsaufgabe berührt den

  • BFH, 26.04.2001 - IV R 14/00

    GmbH-Beteiligung eines Mediziners

  • BFH, 19.08.1999 - IV R 67/98

    Vorzeitiger Tod des Rentenberechtigten bei Veräußerung eines Gesellschaftsanteils

  • BFH, 09.11.2023 - IV R 9/21

    Versteuerung von "Earn-Out-Zahlungen" im Zusammenhang mit der Veräußerung eines

    aa) Veräußerungspreis im Sinne des § 16 Abs. 2 Satz 1 EStG ist der tatsächlich erzielte Erlös (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 19.07.1993 - GrS 2/92, BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897, unter C.II.2.; BFH-Urteil vom 31.08.2006 - IV R 53/04, BFHE 214, 550, BStBl II 2006, 906, unter B.II.2.a, zur Betriebsaufgabe).

    Diese Unsicherheit rechtfertigt es, derartige "Earn-Out-Zahlungen" unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und in --jedenfalls gedanklicher-- Anlehnung an das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 des Handelsgesetzbuchs; zur Verdrängung der Regeln der laufenden Bilanzierung durch die Bestimmungen des § 16 EStG im Allgemeinen vgl. BFH-Urteil vom 31.08.2006 - IV R 53/04, BFHE 214, 550, BStBl II 2006, 906, unter B.II.3.a) von der stichtagsbezogenen Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 16 EStG auszunehmen.

  • BFH, 19.03.2009 - IV R 20/08

    Verfahrensrechtliche Grundlagen für den Erlass eines Änderungsbescheids als

    Diese Rechtsprechung gilt gleichermaßen für die Veräußerung von Mitunternehmeranteilen (BFH-Urteil vom 28. Juli 1994 IV R 53/91, BFHE 175, 353, BStBl II 1995, 112; Schmidt/Wacker, EStG, 27. Aufl., § 16 Rz 461, m.w.N.) sowie die Veräußerung von Wirtschaftsgütern im Rahmen einer Betriebsaufgabe (§ 16 Abs. 3 Satz 6 EStG; BFH-Urteil vom 31. August 2006 IV R 53/04, BFHE 214, 550, BStBl II 2006, 906; Schmidt/Wacker, a.a.O., § 16 Rz 292, 384; zur Abgrenzung s. BFH-Urteil vom 1. April 1998 X R 150/95, BFHE 186, 70, BStBl II 1998, 569).
  • BFH, 27.04.2016 - X R 16/15

    Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags infolge Betriebsaufgabe -

    Diese Rückwirkung gilt für die Betriebsaufgabe und den Aufgabegewinn entsprechend (vgl. BFH-Urteile vom 12. Oktober 2005 VIII R 66/03, BFHE 211, 458, BStBl II 2006, 307, unter II.2.c; vom 10. Februar 1994 IV R 37/92, BFHE 174, 140, BStBl II 1994, 564, unter 4.b; vom 31. August 2006 IV R 53/04, BFHE 214, 550, BStBl II 2006, 906, unter B.II.2.b).
  • FG Niedersachsen, 26.10.2010 - 15 K 261/09

    Führen der Behandlung einer Ablöseverpflichtung als sofort abzugsfähige

    Begründet wird diese Ansicht mit einer zweckgerichteten Auslegung des § 16 Abs. 2 Satz 2 EStG, die es gebiete, die steuerrechtlichen Auswirkungen von Vorgängen, die im Zusammenhang mit einer Veräußerung oder Aufgabe stehen, nach Möglichkeit nicht in die Zukunft zu verlagern, damit sie an den Freibetrags- und Tarifvergünstigungen der §§ 16 Abs. 4, 34 EStG teilhaben können (BFH, Urteile vom 3. Juli 1991 X R 163-164/87, BStBl. II 1991, 802, 805; vom 31. August 2006 IV R 53/04, BStBl. II 2006, 906, 909).

    Auch das Realisations- und das Imparitätsprinzip sind bei der Berücksichtigung des Veräußerungspreises nicht zu berücksichtigen, weil den Bestimmungen des § 16 EStG als spezialgesetzlicher Regelung über die Ermittlung des Veräußerungsgewinns Vorrang vor den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung zukommt (BFH, Urteil vom 31. August 2006 IV R 53/04, a. a. O. mit weiteren Nachweisen).

  • BFH, 28.11.2006 - X B 160/05

    Nicht mit Gründen versehenes Urteil

    a) Ein Urteil ist dann nicht (ganz oder teilweise) mit Gründen versehen, wenn den Prozessbeteiligten die Grundlage entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Richtigkeit und Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (BFH-Urteil vom 31. August 2006 IV R 53/04, BFH/NV 2006, 2198).
  • BFH, 15.12.2008 - IX B 39/08

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Beurteilung des Übergangs des

    Es bleibt dahingestellt, ob die Kläger die tragenden Erwägungen der angefochtenen Entscheidung und der (vermeintlichen) Divergenzentscheidungen (BFH-Beschluss vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897; BFH-Urteile vom 31. August 2006 IV R 53/04, BFHE 214, 550, BStBl II 2006, 906; vom 12. Oktober 2005 VIII R 66/03, BFHE 211, 458, BStBl II 2006, 307) so herausgearbeitet und gegenübergestellt haben, dass eine Abweichung im Grundsätzlichen erkennbar wird.
  • BFH, 26.02.2008 - X B 152/07

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zugehörigkeit eines Grundstücks zum Betriebsvermögen

    b) Die Rüge, das Urteil sei nicht (ganz oder teilweise) mit Gründen versehen, greift nur, wenn den Prozessbeteiligten die Grundlage entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Richtigkeit und Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (BFH-Urteil vom 31. August 2006 IV R 53/04, BFHE 214, 550, BStBl II 2006, 906).
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