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   BFH, 05.12.2002 - IV R 57/01   

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https://dejure.org/2002,739
BFH, 05.12.2002 - IV R 57/01 (https://dejure.org/2002,739)
BFH, Entscheidung vom 05.12.2002 - IV R 57/01 (https://dejure.org/2002,739)
BFH, Entscheidung vom 05. Dezember 2002 - IV R 57/01 (https://dejure.org/2002,739)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 2

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 2
    Drei-Objekt-Regel: 5-Jahres-Frist beginnt bei Sanierungsobjekten mit Abschluß der Sanierung

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Zur Annahme eines "Gewerbebetriebs" im Sinne des § 15 Abs. 2 EStG - Abgrenzung zur privaten Vermögensverwaltung - Beginn der Fünf-Jahres-Frist nach der Drei-Objekt-Rechtsprechung - Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Eigentumswohnungen - Veräußerung und Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels

  • Judicialis

    EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Abs. 2
    Gewerblicher Grundstückshandel: Fünfjahresfrist bei Sanierung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beginn der 5-Jahre-Frist für gewerblichen Grundstückshandel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 2, EStG § 21, EStDV § 82 g
    Gescheiterter Verkauf; Gewerblicher Grundstückshandel; Sanierung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 201, 169
  • NJW 2003, 1622
  • NVwZ 2003, 1416 (Ls.)
  • NZM 2003, 287
  • BB 2003, 617
  • BStBl II 2003, 291
  • BauR 2003, 939 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 05.12.2002 - IV R 57/01
    Die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb wird überschritten, wenn nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten (z.B. durch Selbstnutzung oder Vermietung) entscheidend in den Vordergrund tritt (Beschlüsse des Großen Senats des BFH in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, und vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291).

    In diesem Fall lassen nach der gefestigten Rechtsprechung des BFH die äußeren Umstände den Schluss darauf zu, dass es dem Steuerpflichtigen bereits bei Anschaffung bzw. Errichtung auf die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung ankommt (BFH-Beschlüsse in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, und in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291).

    Auf dieses Indiz kommt es aber dann nicht an, wenn sich bereits aus anderen, ganz besonderen Umständen zweifelsfrei eine von Anfang an bestehende oder aber fehlende Veräußerungsabsicht ergibt (BFH-Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291).

    Dies ergibt sich zwar nicht bereits aus der Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze, denn sie entfaltet eine Indizwirkung nur für das Überschreiten des Bereichs privater Vermögensverwaltung (BFH-Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C.III.5.).

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

    Auszug aus BFH, 05.12.2002 - IV R 57/01
    Eine Personengesellschaft erzielt gewerbliche Einkünfte, wenn die Gesellschafter in ihrer Verbundenheit als Personengesellschaft ein gewerbliches Unternehmen (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) betreiben; dies ist der Fall, wenn ihre Tätigkeit die Voraussetzungen des § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG erfüllt und sich nach den Umständen des Einzelfalles nicht als private Vermögensverwaltung darstellt (vgl. Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, 762, und vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617).

    Die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb wird überschritten, wenn nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten (z.B. durch Selbstnutzung oder Vermietung) entscheidend in den Vordergrund tritt (Beschlüsse des Großen Senats des BFH in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, und vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291).

    In diesem Fall lassen nach der gefestigten Rechtsprechung des BFH die äußeren Umstände den Schluss darauf zu, dass es dem Steuerpflichtigen bereits bei Anschaffung bzw. Errichtung auf die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung ankommt (BFH-Beschlüsse in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, und in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291).

    Jede als Wohneinheit anzusehende Eigentumswohnung wird in diesem Zusammenhang als ein eigenständiges Objekt behandelt, auch wenn sämtliche in einem Gebäude befindlichen Wohnungen in einem einheitlichen Vertrag an einen einzigen Käufer verkauft werden (BFH-Beschlüsse in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C.II.1., und vom 16. März 1999 IV B 2/98, BFH/NV 1999, 1320, m.w.N.).

  • BFH, 15.03.2000 - X R 130/97

    Grundstückshandel: Drei-Objekt-Grenze - Erbfolge

    Auszug aus BFH, 05.12.2002 - IV R 57/01
    Das Bild des Händlers werde auch durch eine lediglich angestrebte Umschlagshäufigkeit vermittelt (BFH-Urteil vom 15. März 2000 X R 130/97, BFHE 191, 360, BStBl II 2001, 530).

    Deshalb hat die Rechtsprechung gescheiterte Grundstückskaufverträge für das Überschreiten der Drei-Objekt-Grenze ausreichen lassen (BFH-Urteile in BFHE 191, 360, BStBl II 2001, 530, unter II.3.d, und vom 7. April 1992 VIII R 34/91, BFH/NV 1992, 797, unter 2.a.cc; Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 10. Juli 2000 5 K 1398/97, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2000, 1306, rkr.).

  • BFH, 22.04.1998 - X R 17/96

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Verkauf an einen Erwerber

    Auszug aus BFH, 05.12.2002 - IV R 57/01
    Der Senat kann dahinstehen lassen, ob bereits der Verkauf von vier Objekten an einen einzigen Abnehmer auf eine nachhaltige, also mit Wiederholungsabsicht ausgeübte Tätigkeit schließen lässt (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 22. April 1998 X R 17/96, BFH/NV 1998, 1467, unter II.2.
  • BFH, 10.12.1998 - III R 61/97

    Gewerblicher Grundstückshandel: Veräußerung von Anteilen

    Auszug aus BFH, 05.12.2002 - IV R 57/01
    der Gründe, und vom 10. Dezember 1998 III R 61/97, BFHE 187, 526, BStBl II 1999, 390, unter II.2.
  • BFH, 16.01.1969 - IV R 34/67

    Gewerblicher Grundstückshandel - Architekt - Umlaufvermögen - Vermögensanlage -

    Auszug aus BFH, 05.12.2002 - IV R 57/01
    Sie sind Bestandteil des Umlaufvermögens und können auch während einer zwischenzeitlichen Vermietung nicht abgeschrieben werden (BFH-Urteil vom 16. Januar 1969 IV R 34/67, BFHE 95, 219, BStBl II 1969, 375; BFH-Beschluss vom 12. September 1995 X B 83/95, BFH/NV 1996, 206).
  • BFH, 12.09.1995 - X B 83/95

    G ebäudeabschreibung bei gewerblichen Grundstückshändlern

    Auszug aus BFH, 05.12.2002 - IV R 57/01
    Sie sind Bestandteil des Umlaufvermögens und können auch während einer zwischenzeitlichen Vermietung nicht abgeschrieben werden (BFH-Urteil vom 16. Januar 1969 IV R 34/67, BFHE 95, 219, BStBl II 1969, 375; BFH-Beschluss vom 12. September 1995 X B 83/95, BFH/NV 1996, 206).
  • FG Rheinland-Pfalz, 10.07.2000 - 5 K 1398/97

    Abgrenzung des gewerblichen Grundstückshandels

    Auszug aus BFH, 05.12.2002 - IV R 57/01
    Deshalb hat die Rechtsprechung gescheiterte Grundstückskaufverträge für das Überschreiten der Drei-Objekt-Grenze ausreichen lassen (BFH-Urteile in BFHE 191, 360, BStBl II 2001, 530, unter II.3.d, und vom 7. April 1992 VIII R 34/91, BFH/NV 1992, 797, unter 2.a.cc; Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 10. Juli 2000 5 K 1398/97, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2000, 1306, rkr.).
  • BFH, 07.04.1992 - VIII R 34/91

    Nicht erfolgte Beiladung einer faktisch beendeten Gesellschaft bürgerlichen

    Auszug aus BFH, 05.12.2002 - IV R 57/01
    Deshalb hat die Rechtsprechung gescheiterte Grundstückskaufverträge für das Überschreiten der Drei-Objekt-Grenze ausreichen lassen (BFH-Urteile in BFHE 191, 360, BStBl II 2001, 530, unter II.3.d, und vom 7. April 1992 VIII R 34/91, BFH/NV 1992, 797, unter 2.a.cc; Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 10. Juli 2000 5 K 1398/97, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2000, 1306, rkr.).
  • BFH, 16.03.1999 - IV B 2/98

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 05.12.2002 - IV R 57/01
    Jede als Wohneinheit anzusehende Eigentumswohnung wird in diesem Zusammenhang als ein eigenständiges Objekt behandelt, auch wenn sämtliche in einem Gebäude befindlichen Wohnungen in einem einheitlichen Vertrag an einen einzigen Käufer verkauft werden (BFH-Beschlüsse in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C.II.1., und vom 16. März 1999 IV B 2/98, BFH/NV 1999, 1320, m.w.N.).
  • BFH, 08.02.1996 - IV R 28/95

    Gewerblicher Grundstückshandel: Aufteilung eines Mietwohngrundstücks

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

  • BFH, 22.03.1990 - IV R 23/88

    Gewerblicher Grundstückshandel einer Erbengemeinschaft bei Veräußerung von sechs

  • BFH, 23.10.1987 - III R 275/83

    Gewerblicher Grundstückshandel bei engem zeitlichen Zusammenhang zwischen

  • BFH, 15.01.2020 - X R 18/18

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Errichtung eines Erweiterungsbaus auf einem

    In diesem Fall lassen die äußeren Umstände den Schluss darauf zu, dass es dem Steuerpflichtigen bereits bei Anschaffung oder Bebauung des Grundstücks auf die Ausnutzung substanzieller Vermögenswerte durch Umschichtung ankommt (u.a. BFH-Urteile in BFH/NV 2018, 1255, Rz 25, sowie vom 05.12.2002 - IV R 57/01, BFHE 201, 169, BStBl II 2003, 291, unter 1.).

    Ebenso hat der BFH die Teilung eines Mehrfamilienhauses in Eigentumswohnungen, deren umfangreiche Sanierung bzw. Modernisierung sowie zeitnahe Veräußerung als gewerblich eingestuft (Urteile vom 10.08.1983 - I R 120/80, BFHE 139, 386, BStBl II 1984, 137, unter 1.b; vom 28.10.1993 - IV R 66-67/91, BFHE 173, 313, BStBl II 1994, 463, unter 2.c, sowie in BFHE 201, 169, BStBl II 2003, 291, unter 2.b).

  • BFH, 18.03.2004 - III R 25/02

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Zwischenschaltung einer GmbH

    Schon im Abschluss des Kaufvertrages wird die Veräußerungsabsicht nach außen erkennbar bestätigt (BFH-Urteil vom 5. Dezember 2002 IV R 57/01, BFHE 201, 169, BStBl II 2003, 291, unter 2. a, m.w.N.).
  • BFH, 05.05.2011 - IV R 34/08

    Gewerblicher Grundstückshandel; ungeteiltes Grundstück mit fünf

    Sie dient der Beurteilung der Gewerblichkeit von Grundstücksverkäufen und ist ein gewichtiges Indiz für oder gegen eine von Anfang an bestehende Veräußerungsabsicht (vgl. BFH-Urteil vom 5. Dezember 2002 IV R 57/01, BFHE 201, 169, BStBl II 2003, 291, unter 2.a der Gründe).
  • BFH, 23.08.2017 - X R 7/15

    Gewerblicher Grundstückshandel im Zusammenhang mit geschenkten Objekten -

    Für die Beurteilung des erforderlichen zeitlichen Zusammenhangs ist bei einer solchen Konstellation nicht auf den Zeitraum zwischen Eigentumserwerb und Veräußerung abzustellen; vielmehr kommt es für die Berechnung der Drei-Objekt-Grenze dann darauf an, dass --wie im Streitfall gegeben-- weniger als fünf Jahre zwischen der wertsteigernden Maßnahme (Abschluss der Sanierung Anfang 2004) und der Verwertung (2004 und 2005) liegen (s.a. BFH-Urteil vom 5. Dezember 2002 IV R 57/01, BFHE 201, 169, BStBl II 2003, 291, unter II.2.b).
  • BFH, 03.08.2004 - X R 40/03

    Gewerblicher Grundstückshandel: Drei-Objekt-Grenze, Objektbegriff,

    Jedes als Objekt anzusehende Grundstück wird als steuerrechtlich eigenständig behandelt, auch wenn sämtliche Einheiten in einem einheitlichen Vertrag an einen einzigen Käufer verkauft werden (vgl. BFH-Urteil vom 5. Dezember 2002 IV R 57/01, BFHE 201, 169, BStBl II 2003, 291).
  • BFH, 17.03.2010 - IV R 25/08

    Gewerblicher Grundstückshandel: Zwischenschaltung einer nicht funktionslosen GmbH

    Die vom BFH für die Beurteilung der Gewerblichkeit von Grundstücksverkäufen aufgestellte Drei-Objekt-Grenze ist ein gewichtiges Indiz für oder gegen eine von Anfang an bestehende Veräußerungsabsicht (vgl. BFH-Urteil vom 5. Dezember 2002 IV R 57/01, BFHE 201, 169, BStBl II 2003, 291, unter 2.a der Gründe).
  • BFH, 17.12.2009 - III R 101/06

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Wohnungsverkäufen auf Druck der Bank

    Der Fünfjahreszeitraum beginnt in Herstellungsfällen - ungeachtet der Frage, ob die gewerbliche Tätigkeit möglicherweise bereits mit dem Grundstückserwerb oder der Vorbereitung der Bebauung beginnt - nicht mit dem Abschluss der Bauverträge, sondern mit der Fertigstellung (BFH-Urteil vom 5. Dezember 2002 IV R 57/01, BFHE 201, 169, BStBl II 2003, 291, m. w. N., betr. Sanierung).
  • BFH, 30.09.2010 - IV R 44/08

    Gewerblicher Grundstückshandel - Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze durch

    der Gründe; BFH-Urteil vom 5. Dezember 2002 IV R 57/01, BFHE 201, 169, BStBl II 2003, 291, unter 2.a der Gründe).
  • BFH, 15.07.2004 - III R 37/02

    Ungleiche Behandlung aufgeteilte/unaufgeteilte Mehrfamilienhäuser

    Jede Eigentumswohnung ist ein eigenständiges Objekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze, auch wenn sämtliche in einem Gebäude befindlichen Eigentumswohnungen in einem Vertrag an einen einzigen Käufer veräußert werden (BFH-Urteil vom 5. Dezember 2002 IV R 57/01, BFHE 201, 169, BStBl II 2003, 291, m.w.N.).
  • FG Münster, 27.08.2010 - 4 K 4918/07

    Wohnhausteilung in 4 Eigentumswohnungen kann Grundstückshandel begründen

    Für den Fristbeginn sei vorliegend nicht auf den Zeitpunkt des Erwerbs des Grundstücks im September 1991, sondern auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Modernisierungsmaßnahmen in den Jahren 1996/1997 abzustellen (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 05.12.2002 IV R 57/01, BFHE 201, 169, BStBl II 2003, 291).

    Objekte i.S. dieser Rechtsprechung können auch Eigentumswohnungen sein (BFH-Urteil vom 05.12.2002 IV R 57/01, BFHE 201, 169, BStBl II 2003, 291).

    Nach der BFH-Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, ist die Sanierung oder erhebliche Modernisierung eines Gebäudes ebenso zu behandeln wie die Errichtung eines neuen Gebäudes - bei der auch auf den Zeitpunkt der Fertigstellung des Gebäudes und eben nicht auf den der Anschaffung des Grundstücks abzustellen ist (BFH-Urteil in BFHE 201, 169, BStBl II 2003, 291; ebenso BFH-Beschluss vom 05.07.2007 IV B 32/06, BFH/NV 2007, 2095; BMF-Schreiben vom 26.03.2004 IV A 6 - S 2240-46/04, BStBl I 2004, 434 Rdnr. 24).

    Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung, die sich im Wesentlichen im Rahmen der Tatsachenwürdigung auf die im BFH-Urteil vom 05.12.2002 IV R 57/01, BFHE 201, 169, BStBl II 2003, 291) vertretenen Rechtsgrundsätze stützt.

  • BFH, 23.11.2011 - IV B 107/10

    Beginn eines gewerblichen Grundstückshandels; Anzahl der Objekte im Fall der

  • BFH, 05.12.2002 - IV R 58/01

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • BFH, 20.07.2005 - X R 74/01

    Gewerblicher Grundstückshandel; Verfassungsmäßigkeit der Gewerbeertragsteuer -

  • BFH, 06.03.2007 - IV B 118/05

    NZB: Grundbesitz eines gewerblichen Unternehmens als Umlaufvermögen

  • BFH, 22.07.2010 - IV R 62/07

    Objekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze - Nachhaltigkeit bei nur einem Vertrag

  • BFH, 23.02.2015 - X B 71/14

    Gewerblicher Grundstückshandel: Übertragung von Eigentumswohnungen vor

  • BFH, 08.11.2006 - X B 183/05

    Gewerblicher Grundstückshandel; Drei-Objekt-Grenze

  • BFH, 05.07.2007 - IV B 32/06

    Verkauf nach Modernisierung und Aufteilung in Eigentumswohnungen durch eine

  • BFH, 22.04.2008 - X B 19/07

    Nichtöffentliche Vereidigung eines ehrenamtlichen Richters und Unvollständigkeit

  • FG Köln, 16.11.2006 - 5 K 2051/02

    Höchstrichterliche Kriterien für die Annahme eines gewerblichen

  • FG Münster, 26.04.2023 - 13 K 3367/20

    Gewerbesteuer: Gewerblicher Grundstückshandel bei Verkäufen außerhalb der

  • FG Düsseldorf, 04.06.2019 - 10 K 34/15

    Ablehnung der Gewährung von AfA (Absetzungen für Abnutzungen) bei errichteten

  • FG Baden-Württemberg, 17.09.2013 - 11 K 1355/12

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze durch

  • BFH, 23.01.2004 - IV B 3/03

    Gewerblicher Grundstückshandel - Drei-Objekt-Grenze

  • BFH, 07.12.2006 - IX B 4/06

    Gewerblicher Grundstückshandel; Gesellschafter-/Gesellschafts- ebene

  • FG Bremen, 20.10.2016 - 3 K 5/16

    Gewerbesteuerpflichtige Einkünfte aus dem Verkauf von bebauten Grundstücken

  • LG Hamburg, 24.10.2022 - 317 O 63/21

    Freistellung nicht gesichert: Bauträger-Geschäftsführer muss Zahlungen erstatten!

  • BFH, 26.08.2004 - IV B 237/02

    Beginn der gewerblichen Tätigkeit beim Grundstückshandel

  • FG Düsseldorf, 28.02.2006 - 3 K 2610/01

    Objekt-GmbH & Co KG; Mietvertrag mit Kaufoption; Bürogebäude;

  • FG München, 04.12.2003 - 13 S 4635/03

    Rechtsbehelf gegen Prozesskostenhilfe-Beschluss; Bewilligung von

  • FG Hamburg, 16.01.2023 - 5 K 89/22

    Kein gewerblicher Grundstückshandel bei einem Objekt und Fassadensanierung - Zur

  • FG München, 19.10.2007 - 1 V 1502/07

    Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und nicht steuerbarer Vermögensverwaltung;

  • FG München, 03.06.2003 - 6 K 248/03

    Wiedereinsetzung, wenn Adressat der Klage in einem Begleitschreiben falsch

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