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   BFH, 05.11.2009 - IV R 57/06   

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BFH, 05.11.2009 - IV R 57/06 (https://dejure.org/2009,1133)
BFH, Entscheidung vom 05.11.2009 - IV R 57/06 (https://dejure.org/2009,1133)
BFH, Entscheidung vom 05. November 2009 - IV R 57/06 (https://dejure.org/2009,1133)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    GewStG 1999 § 2 Abs. 2 Satz 2
    Hinzurechnung einer verlustbedingten Teilwertabschreibung der Organträgerin auf Darlehensforderungen gegen eine Organgesellschaft beim Gewerbeertrag

  • openjur.de

    Hinzurechnung einer verlustbedingten Teilwertabschreibung der Organträgerin auf Darlehensforderungen gegen eine Organgesellschaft beim Gewerbeertrag

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Hinzurechnung einer verlustbedingten Teilwertabschreibung bei Organschaft

  • Betriebs-Berater

    Forderungsabschreibung bei gewerbesteuerlicher Organschaft

  • Judicialis

    GewStG 1999 § 2 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Korrektur von Gewinnminderungen infolge einer Teilwertabschreibung eines Organträgers auf Darlehensforderungen gegen eine Organgesellschaft bei der Ermittlung eines organschaftlichen Gewerbeertrags; Beruhen einer Teilwertabschreibung einer Forderung zumindest auch auf ...

  • datenbank.nwb.de

    Hinzurechnung einer verlustbedingten Teilwertabschreibung der Organträgerin auf Darlehensforderungen gegen eine Organgesellschaft beim Gewerbeertrag

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Hinzurechnung einer verlustbedingten Teilwertabschreibung des Organträgers auf Darlehensforderungen gegen eine Organgesellschaft beim Gewerbeertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Teilwertabschreibungen und Darlehensforderungen gegen eine Organgesellschaft

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Korrektur von Gewinnminderungen infolge einer Teilwertabschreibung eines Organträgers auf Darlehensforderungen gegen eine Organgesellschaft bei der Ermittlung eines organschaftlichen Gewerbeertrags; Beruhen einer Teilwertabschreibung einer Forderung zumindest auch auf ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Abschreibung auf Forderung an Organgesellschaft nicht steuerwirksam

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Abschreibung von Darlehensforderungen gegen Organgesellschaften

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Verlustbedingte Teilwertabschreibung auf Darlehensforderung gegen Organgesellschaft ist dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Organschaft
    Die gewerbesteuerliche Organschaft
    Allgemeines

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GewStG § 2 Abs 2 S 2
    Darlehen; Gewerbeertrag; Organschaft; Teilwertabschreibung; Verlust

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 226, 548
  • BB 2010, 485
  • BB 2010, 85
  • DB 2010, 32
  • BStBl II 2010, 646
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 22.04.1998 - I R 109/97

    Gewerbesteuer: Teilwertabschreibung im Organkreis

    Auszug aus BFH, 05.11.2009 - IV R 57/06
    Deshalb ist der einheitliche Gewerbesteuermessbetrag für die zum Organkreis gehörenden Gewerbebetriebe --das sind die Gewerbebetriebe des Organträgers und der Organgesellschaft(en)-- allein gegenüber dem Organträger festzusetzen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. April 1998 I R 109/97, BFHE 186, 443, BStBl II 1998, 748, unter II.1.

    Rechtsgrundlage der Korrekturen ist § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG 1999 (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile in BFHE 186, 443, BStBl II 1998, 748, unter II.1.

    Dementsprechend sind nach der Rechtsprechung des BFH Ertragsminderungen infolge von Teilwertabschreibungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) auf Beteiligungen an Organgesellschaften bei der Ermittlung des Gewerbeertrages des Organkreises durch entsprechende Hinzurechnungen zu korrigieren (neutralisieren), soweit die Teilwertabschreibungen betragsmäßig den erlittenen Verlusten der Organgesellschaften entsprechen (BFH-Urteile vom 6. November 1985 I R 56/82, BFHE 145, 78, BStBl II 1986, 73, unter 2. der Gründe; in BFHE 186, 443, BStBl II 1998, 748, unter II.2.

  • BFH, 30.01.2002 - I R 73/01

    Nach dem GewStG 1984 mindern bei einer gewerbesteuerlichen Organschaft

    Auszug aus BFH, 05.11.2009 - IV R 57/06
    der Gründe, m.w.N.; vom 30. Januar 2002 I R 73/01, BFHE 198, 128, BStBl II 2003, 354, unter II.1.

    der Gründe, m.w.N., und in BFHE 198, 128, BStBl II 2003, 354, unter II.1.

  • BFH, 06.11.1985 - I R 56/82

    Keine Berücksichtigung verlustbedingter Teilwertabschreibungen in

    Auszug aus BFH, 05.11.2009 - IV R 57/06
    Dementsprechend sind nach der Rechtsprechung des BFH Ertragsminderungen infolge von Teilwertabschreibungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) auf Beteiligungen an Organgesellschaften bei der Ermittlung des Gewerbeertrages des Organkreises durch entsprechende Hinzurechnungen zu korrigieren (neutralisieren), soweit die Teilwertabschreibungen betragsmäßig den erlittenen Verlusten der Organgesellschaften entsprechen (BFH-Urteile vom 6. November 1985 I R 56/82, BFHE 145, 78, BStBl II 1986, 73, unter 2. der Gründe; in BFHE 186, 443, BStBl II 1998, 748, unter II.2.
  • BFH, 14.01.2009 - I R 52/08

    Grundsatzentscheidungen zu Schachtelbeteiligungen nach § 8b des

    Auszug aus BFH, 05.11.2009 - IV R 57/06
    c) Der Einwand der Klägerin, nach dem BFH-Urteil vom 14. Januar 2009 I R 52/08 (BFHE 224, 132, BStBl II 2009, 674) seien Gewinnminderungen i.S. des § 8b Abs. 3 Satz 2 KStG i.d.F. des Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz vom 22. Dezember 2003 (BGBl I 2003, 2840) zwar Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen, nicht aber Teilwertabschreibungen auf Darlehen, führt zu keinem anderen Ergebnis.
  • FG Köln, 03.12.2014 - 13 K 2447/11

    Wertaufholung nach nicht gewerbesteuerwirksamer Teilwertabschreibung

    In diesem Zusammenhang weist die Klägerin insbesondere auf eine vom IV. Senat des BFH im Urteil vom 5. November 2009 (IV R 57/06, BFHE 226, 548, BStBl II 2010, 646) im Wege eines "obiter dictum" getroffene Aussage.

    Zum von der Klägerin zitierten Urteil des IV. Senats des BFH vom 5. November 2009 (IV R 57/06, BFHE 226, 548, BStBl II 2010, 646) entgegnet der Beklagte, dieses sei für den Streitfall nicht bindend und überdies nicht einschlägig.

    Soweit in der Literatur vereinzelt der Gedanke einer nur für gewerbesteuerliche Zwecke geführten Bilanzierung ("gewerbesteuerliche Schattenbilanz"; vgl. hierzu etwa Wendt, FR 2010, 279, 281) vertreten wird, kann der Senat dem nicht folgen.

    Soweit der IV. Senat des BFH (Urteil vom 5. November 2009 IV R 57/06, BFHE 226, 548, BStBl II 2010, 646; Urteilsanmerkung von Wendt in FR 2010, 279; vgl. hierzu auch Behrens/Renner, BB 2010, 485 sowie Wit, DStR 2010, 49; anders noch Urteil des IV. Senats vom 8. Mai 2003 IV R 35/01, BFHE 202, 360, BStBl II 2004, 460, Rz. 32 der in Juris abgedruckten Entscheidungsgründe, in welchem er eine Doppelbelastung offenbar noch für möglich und auch verfassungskonform hielt) oder Teile der Literatur (Kulosa in Schmidt, EStG, 33. Aufl. 2014, § 6 Rn. 373, 286) in diesen Fällen eine Doppelbelastung mit Verweis auf das objektive Nettoprinzip für unzulässig halten, kann der Senat dem nicht folgen.

    Eine Vermeidung der Doppelbesteuerung durch § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG (so der Ansatz von Behrens/Renner, BB 2010, 485) oder durch umgekehrte Anwendung von § 8 Nr. 10 GewStG (so der Ansatz von Wendt, FR 2009, 99) ist - wie oben dargelegt - nicht möglich.

  • BFH, 30.10.2014 - IV R 9/11

    Versagung der erweiterten Kürzung des Gewinns für Grundstücksunternehmen im

    Rechtsgrundlage der Korrekturen ist § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 5. November 2009 IV R 57/06, BFHE 226, 548, BStBl II 2010, 646, m.w.N.).

    Gleiches gilt für Ertragsminderungen infolge von Teilwertabschreibungen des Organträgers auf Darlehensforderungen gegen Organgesellschaften, soweit die Teilwertabschreibungen zumindest auch durch erlittene Verluste bedingt sind (z.B. BFH-Urteil in BFHE 226, 548, BStBl II 2010, 646).

    Allein entscheidend ist jeweils, dass die Berücksichtigung verlustbedingter Teilwertabschreibungen auf derartige Forderungen bzw. Beteiligungen bei bestehender gewerbesteuerrechtlicher Organschaft zu einer doppelten Entlastung des Organträgers im Erhebungszeitraum führen würde, nämlich durch die Zusammenfassung des eigenen, durch die verlustbedingte Teilwertabschreibung geminderten Gewerbeertrags mit dem negativen Gewerbeertrag der Organgesellschaft (BFH-Urteil in BFHE 226, 548, BStBl II 2010, 646).

  • BFH, 18.01.2011 - X B 34/10

    Anforderungen an die Darlegung einer Sachaufklärungsrüge

    Die Revision ist auch nicht zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung im Hinblick auf das BFH-Urteil vom 5. November 2009 IV R 57/06 (BFHE 226, 548, BStBl II 2010, 646) zuzulassen.

    b) Diesen Darlegungen des FG stellen die Beschwerdeführer --im Ausgangspunkt zutreffend-- die Ausführungen in dem von ihnen herangezogenen BFH-Urteil in BFHE 226, 548, BStBl II 2010, 646 (unter II.4.) gegenüber, wonach die in Organschaftsfällen neutralisierten Auswirkungen von Teilwertabschreibungen bei künftigen Änderungen des Bilanzansatzes zu berücksichtigen seien.

  • BFH, 07.09.2016 - I R 9/15

    Kein gewerbesteuerrechtlicher Korrespondenzausgleich bei Teilwertaufholung

    Zwar hat der IV. Senat im Urteil vom 5. November 2009 IV R 57/06 (BFHE 226, 548, BStBl II 2010, 646 - dort zu II.4. der Gründe) zu erkennen gegeben, dass er möglicherweise eine Doppelbelastung für unrechtmäßig (Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip) hielte.
  • FG Hamburg, 25.08.2006 - 5 K 9/06

    Gewerbesteuer: Ermittlung des Organschafts-Gewerbeertrags und Korrektur der

    Revision eingelegt (BFH IV R 57/06).
  • FG Berlin-Brandenburg, 18.01.2011 - 6 K 6038/06

    Korrektur der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG im Organkreis

    Derartige Korrekturen können erforderlich werden, wenn sich auf Grund der genannten Zusammenrechnung ungerechtfertigte doppelte steuerliche Belastungen oder doppelte steuerliche Entlastungen ergeben (BFH, Urteile vom 06. November 1985 I R 56/82, BStBl. II 1986, 73, zur Korrektur einer Teilwertabschreibung; vom 18. September 1996 I R 44/95, BStBl. II 1997, 181, zur Korrektur von Dauerschulden; vom 27. September 2006 IV R 50/98, BFH/NV 2007, 239, zur Tarifbegrenzung nach § 32c EStG 1990 auf Dividenden der Organgesellschaft; vom 05. November 2009 IV R 57/06, BStBl. II 2010, 646, zur Korrektur einer Teilwertabschreibung).
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