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   BFH, 16.05.2013 - IV R 6/10   

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https://dejure.org/2013,18863
BFH, 16.05.2013 - IV R 6/10 (https://dejure.org/2013,18863)
BFH, Entscheidung vom 16.05.2013 - IV R 6/10 (https://dejure.org/2013,18863)
BFH, Entscheidung vom 16. Mai 2013 - IV R 6/10 (https://dejure.org/2013,18863)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Ermittlung des Klagebegehrens; wirtschaftliches Ergebnis eines unwirksamen Rechtsgeschäfts; wirksame Prozessvollmacht der Beigeladenen auch bei Verstoß gegen das Verbot der Wahrnehmung widerstreitender Interessen

  • openjur.de

    Ermittlung des Klagebegehrens; wirtschaftliches Ergebnis eines unwirksamen Rechtsgeschäfts; wirksame Prozessvollmacht der Beigeladenen auch bei Verstoß gegen das Verbot der Wahrnehmung widerstreitender Interessen

  • Bundesfinanzhof

    AO § 41 Abs 1 S 1, FGO § 62 Abs 6 S 4, FGO § 94, FGO § 96 Abs 1 S 2, FGO § 108, FGO § 139 Abs 4, BRAO § 43a Abs 4, ZPO § 162, ZPO § 164
    Ermittlung des Klagebegehrens; wirtschaftliches Ergebnis eines unwirksamen Rechtsgeschäfts; wirksame Prozessvollmacht der Beigeladenen auch bei Verstoß gegen das Verbot der Wahrnehmung widerstreitender Interessen

  • Bundesfinanzhof

    Ermittlung des Klagebegehrens; wirtschaftliches Ergebnis eines unwirksamen Rechtsgeschäfts; wirksame Prozessvollmacht der Beigeladenen auch bei Verstoß gegen das Verbot der Wahrnehmung widerstreitender Interessen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 41 Abs 1 S 1 AO, § 62 Abs 6 S 4 FGO, § 94 FGO, § 96 Abs 1 S 2 FGO, § 108 FGO
    Ermittlung des Klagebegehrens; wirtschaftliches Ergebnis eines unwirksamen Rechtsgeschäfts; wirksame Prozessvollmacht der Beigeladenen auch bei Verstoß gegen das Verbot der Wahrnehmung widerstreitender Interessen

  • rewis.io

    Ermittlung des Klagebegehrens; wirtschaftliches Ergebnis eines unwirksamen Rechtsgeschäfts; wirksame Prozessvollmacht der Beigeladenen auch bei Verstoß gegen das Verbot der Wahrnehmung widerstreitender Interessen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 41 Abs. 1 S. 1
    Steuerliche Behandlung eines von einer Vertragspartei als unwirksam betrachteten Rechtsgeschäfts

  • datenbank.nwb.de

    Tatsächlich verwirklichter Sachverhalt für Zwecke der Besteuerung maßgebend; Wirksamkeit einer Prozessvollmacht; Ermittlung des Klagebegehrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das steuerliche Ergebnis eines unwirksamen Rechtsgeschäfts

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerliche Behandlung eines von einer Vertragspartei als unwirksam betrachteten Rechtsgeschäfts

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 17.02.2004 - VIII R 28/02

    Wirtschaftliches Eigentum an GmbH-Anteil

    Auszug aus BFH, 16.05.2013 - IV R 6/10
    Die Regelung ist Ausdruck der wirtschaftlichen Betrachtungsweise und besagt, dass es für Zwecke der Besteuerung auf den tatsächlich verwirklichten Sachverhalt und nicht auf die zivilrechtliche Wirksamkeit der zugrunde liegenden Vereinbarung ankommt, solange und soweit die Beteiligten deren Vollzug nicht rückgängig machen (BFH-Urteile in BFH/NV 2012, 1095, Rz 28; vom 17. Februar 2004 VIII R 28/02, BFHE 205, 426, BStBl II 2005, 46, unter II.2.b aa, jeweils m.w.N.).

    c) Das wirtschaftliche Ergebnis eines zunächst nach § 41 Abs. 1 Satz 1 AO der Besteuerung zugrunde zu legenden Rechtsgeschäfts, dessen Wirksamkeit zwischen den Beteiligten streitig (geworden) ist, bleibt nicht (mehr) bestehen, wenn und soweit die Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts durch rechtskräftiges Urteil oder durch Vergleich festgestellt und der Vollzug rückgängig gemacht wird (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2012, 1095, Rz 31; in BFHE 205, 426, BStBl II 2005, 46, unter II.2.; vom 18. Januar 1990 IV R 97/88, BFH/NV 1991, 21, unter 1.; BFH-Beschluss vom 9. September 1999 IV B 18/99, BFH/NV 2000, 313, unter 1.).

    Die Rückabwicklung ist ein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung i.S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO (BFH-Urteile in BFHE/NV 2012, 1095, Rz 31; in BFHE 205, 426, BStBl II 2005, 46, unter II.2.a).

  • BFH, 29.03.2012 - IV R 18/08

    Faktisches Abstandnehmen vom Eintretenlassen der Folgerungen eines realisierten

    Auszug aus BFH, 16.05.2013 - IV R 6/10
    Denn für das vorliegend streitige Besteuerungsverfahren kommt es darauf wegen der Regelung des § 41 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) nicht an (vgl. BFH-Urteile vom 29. März 2012 IV R 18/08, BFH/NV 2012, 1095, Rz 26; vom 10. August 2010 VIII R 44/07, BFH/NV 2011, 20, Rz 21 f.).

    Die Regelung ist Ausdruck der wirtschaftlichen Betrachtungsweise und besagt, dass es für Zwecke der Besteuerung auf den tatsächlich verwirklichten Sachverhalt und nicht auf die zivilrechtliche Wirksamkeit der zugrunde liegenden Vereinbarung ankommt, solange und soweit die Beteiligten deren Vollzug nicht rückgängig machen (BFH-Urteile in BFH/NV 2012, 1095, Rz 28; vom 17. Februar 2004 VIII R 28/02, BFHE 205, 426, BStBl II 2005, 46, unter II.2.b aa, jeweils m.w.N.).

    c) Das wirtschaftliche Ergebnis eines zunächst nach § 41 Abs. 1 Satz 1 AO der Besteuerung zugrunde zu legenden Rechtsgeschäfts, dessen Wirksamkeit zwischen den Beteiligten streitig (geworden) ist, bleibt nicht (mehr) bestehen, wenn und soweit die Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts durch rechtskräftiges Urteil oder durch Vergleich festgestellt und der Vollzug rückgängig gemacht wird (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2012, 1095, Rz 31; in BFHE 205, 426, BStBl II 2005, 46, unter II.2.; vom 18. Januar 1990 IV R 97/88, BFH/NV 1991, 21, unter 1.; BFH-Beschluss vom 9. September 1999 IV B 18/99, BFH/NV 2000, 313, unter 1.).

  • BFH, 15.10.1997 - I R 10/92

    Konkurrentenklage im Gemeinnützigkeitsrecht

    Auszug aus BFH, 16.05.2013 - IV R 6/10
    Die Entscheidung des FG, die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen der unterlegenen Klägerin aufzuerlegen, entsprach bei dieser Sach- und Verfahrenslage der Billigkeit (u.a. BFH-Urteil vom 15. Oktober 1997 I R 10/92, BFHE 184, 212, BStBl II 1998, 63, unter II.C.).

    Denn sie haben das Verfahren schriftsätzlich gefördert und durch einen eigenen Sachantrag ein Kostenrisiko getragen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 184, 212, BStBl II 1998, 63, unter II.C.).

  • BFH, 04.09.2008 - IV R 1/07

    Ablauf der Festsetzungsfrist bei vorläufiger Steuerfestsetzung - Beseitigung der

    Auszug aus BFH, 16.05.2013 - IV R 6/10
    Beachtet es diese Vorschrift nicht, verstößt es gegen die Grundordnung des Verfahrens (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. September 2008 IV R 1/07, BFHE 222, 220, BStBl II 2009, 335, unter II.3.a, m.w.N.).

    Weicht der in der mündlichen Verhandlung gestellte Klageantrag von einem zuvor schriftsätzlich formulierten Klageantrag ab, kommt es auf den in der mündlichen Verhandlung gestellten Antrag an (BFH-Urteil in BFHE 222, 220, BStBl II 2009, 335, unter Hinweis auf Lange in HHSp, § 96 FGO Rz 182, m.w.N.).

  • BFH, 22.05.1979 - VIII R 218/78

    Prüfungsanordnung - Klageverfahren - Erlaß einer neuen Prüfungsanordnung -

    Auszug aus BFH, 16.05.2013 - IV R 6/10
    Insoweit steht der Überprüfung der angefochtenen Entscheidung § 145 FGO nicht entgegen, da die Klägerin das angefochtene Urteil mit ihrer Revision (auch) in der Hauptsache angegriffen hat (vgl. BFH-Urteil vom 22. Mai 1979 VIII R 218/78, BFHE 128, 314, BStBl II 1979, 741, unter I.1.).
  • BFH, 17.11.1987 - VIII R 346/83

    Beschluß des BFH - Antrag auf Ergänzung eines Beschlusses - Zweiwochenfrist -

    Auszug aus BFH, 16.05.2013 - IV R 6/10
    a) Die Entscheidung über die Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen ist Teil der gerichtlichen Kostenentscheidung (BFH-Beschluss vom 17. November 1987 VIII R 346/83, BFHE 152, 5, BStBl II 1988, 287, unter I.1., m.w.N.).
  • BFH, 18.01.1990 - IV R 97/88

    Besteuerung von Einkünften aus einem Gewerbebetrieb bei Unklarheit bezüglich der

    Auszug aus BFH, 16.05.2013 - IV R 6/10
    c) Das wirtschaftliche Ergebnis eines zunächst nach § 41 Abs. 1 Satz 1 AO der Besteuerung zugrunde zu legenden Rechtsgeschäfts, dessen Wirksamkeit zwischen den Beteiligten streitig (geworden) ist, bleibt nicht (mehr) bestehen, wenn und soweit die Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts durch rechtskräftiges Urteil oder durch Vergleich festgestellt und der Vollzug rückgängig gemacht wird (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2012, 1095, Rz 31; in BFHE 205, 426, BStBl II 2005, 46, unter II.2.; vom 18. Januar 1990 IV R 97/88, BFH/NV 1991, 21, unter 1.; BFH-Beschluss vom 9. September 1999 IV B 18/99, BFH/NV 2000, 313, unter 1.).
  • BFH, 09.09.1999 - IV B 18/99

    Streit um Mitunternehmerstellung eines Gesellschafters

    Auszug aus BFH, 16.05.2013 - IV R 6/10
    c) Das wirtschaftliche Ergebnis eines zunächst nach § 41 Abs. 1 Satz 1 AO der Besteuerung zugrunde zu legenden Rechtsgeschäfts, dessen Wirksamkeit zwischen den Beteiligten streitig (geworden) ist, bleibt nicht (mehr) bestehen, wenn und soweit die Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts durch rechtskräftiges Urteil oder durch Vergleich festgestellt und der Vollzug rückgängig gemacht wird (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2012, 1095, Rz 31; in BFHE 205, 426, BStBl II 2005, 46, unter II.2.; vom 18. Januar 1990 IV R 97/88, BFH/NV 1991, 21, unter 1.; BFH-Beschluss vom 9. September 1999 IV B 18/99, BFH/NV 2000, 313, unter 1.).
  • BFH, 05.06.2008 - IX B 249/07

    Berichtigung von Tatbestandsunrichtigkeiten - Sachaufklärung -

    Auszug aus BFH, 16.05.2013 - IV R 6/10
    Der BFH ist deshalb an die Feststellungen des FG zum Klageantrag gebunden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. Januar 2009 II B 79/08, Zeitschrift für Steuern und Recht 2009, R480, zur Protokollberichtigung, sowie vom 5. Juni 2008 IX B 249/07, BFH/NV 2008, 1512, zur Tatbestandsberichtigung).
  • BFH, 14.01.2009 - II B 79/08

    Darlegung von Verfahrensfehlern bei verzichtbaren Verfahrensmängeln: Unterlassene

    Auszug aus BFH, 16.05.2013 - IV R 6/10
    Der BFH ist deshalb an die Feststellungen des FG zum Klageantrag gebunden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. Januar 2009 II B 79/08, Zeitschrift für Steuern und Recht 2009, R480, zur Protokollberichtigung, sowie vom 5. Juni 2008 IX B 249/07, BFH/NV 2008, 1512, zur Tatbestandsberichtigung).
  • BFH, 10.08.2010 - VIII R 44/07

    Mitunternehmerschaft zwischen Freiberufler und berufsfremder Person - für Zwecke

  • BGH, 14.05.2009 - IX ZR 60/08

    Wirksamkeit der Prozessvollmacht und Rechtshandlungen eines Rechtsanwalts

  • FG Saarland, 26.06.2008 - 1 K 1454/07

    Mitunternehmerschaft bei unwirksamer Anteilsveräußerung?

  • BFH, 17.01.2017 - VIII R 7/13

    Zum Vorliegen eines Steuerstundungsmodells i. S. des § 15b EStG

    Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind gemäß § 143 Abs. 1 i.V.m. § 139 Abs. 4 FGO erstattungsfähig, denn sie hat das Verfahren durch ihren Vortrag in der mündlichen Verhandlung gefördert und durch einen eigenen Sachantrag ein Kostenrisiko getragen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 16. Mai 2013 IV R 6/10, BFH/NV 2013, 1584).
  • BFH, 17.12.2014 - IV R 57/11

    Keine tarifbegünstigte Anteilsveräußerung bei nur teilweiser Aufdeckung der in

    Denn die Beigeladene hat das Verfahren weder schriftsätzlich gefördert noch einen eigenen Sachantrag gestellt; entsprechend trug sie kein Kostenrisiko (vgl. BFH-Urteil vom 16. Mai 2013 IV R 6/10, BFH/NV 2013, 1584).
  • BFH, 04.12.2014 - IV R 28/11

    Aktivierung einer Dividendenforderung im Zeitpunkt der Fassung des

    Denn sie hat das Verfahren weder schriftsätzlich gefördert noch durch einen eigenen Sachantrag ein Kostenrisiko getragen (vgl. BFH-Urteil vom 16. Mai 2013 IV R 6/10, BFH/NV 2013, 1584).
  • BFH, 09.12.2014 - IV R 36/13

    Tarifbegünstigung für den Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

    Denn der Beigeladene hat das Verfahren weder schriftsätzlich gefördert noch durch einen eigenen Sachantrag ein Kostenrisiko getragen (vgl. BFH-Urteil vom 16. Mai 2013 IV R 6/10, BFH/NV 2013, 1584).
  • FG Köln, 20.09.2017 - 4 K 801/14

    Zurechnung: Wirtschaftliches Eigentum an einem Grundstück auch ohne unmittelbaren

    Wird nämlich ein Streit nachträglich durch ein Urteil klargestellt, sind die Wirkungen dieses Rechtsakts bereits für die Vergangenheit zu beachten (BFH-Urteile vom 18. Januar 1990 IV R 97/88, BFH/NV 1991, 21 mit Nachweisen aus der früheren Rechtsprechung; vom 26. Juni 2002 IV R 55/01, BFHE 199, 529, BStBl II 2003, 13; vom 16. Mai 2013 IV R 6/10, BFH/NV 2013, 1584, zum umgekehrten Fall der Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts; Weber-Grellet in Schmidt, EStG, 36. Auflage 2017, § 2 Rz. 52).

    Der BFH betrachtet dies als ein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung i.S.d. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO (BFH-Urteil vom 16.5. 2013 IV R 6/10, BFH/NV 2013, 1584).

  • FG Münster, 12.06.2014 - 13 K 3330/11

    Realisierungszeitpunkt, rückwirkende Regelung, Vergleich

    Wird nämlich ein Streit über den Eintritt oder das Ausscheiden eines Mitgesellschafters nachträglich durch einen Vergleich oder ein Urteil klargestellt, sind die Wirkungen dieses Rechtsakts bereits für die Vergangenheit zu beachten (BFH-Urteile vom 18.1. 1990 IV R 97/88, BFH/NV 1991, 21 mit Nachweisen aus der früheren Rechtsprechung; vom 26.6.2002 IV R 55/01, BFHE 199, 529, BStBl II 2003, 13 unter II.3.b der Gründe; vom 16.5.2013 IV R 6/10, BFH/NV 2013, 1584 unter II.3.c der Gründe zum umgekehrten Fall der Unwirksamkeit des Rechtsgeschäft; Weber-Grellet in Schmidt, EStG, 33. Auflage, § 2 Rz. 52).

    Der BFH betrachtet dies als ein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung i.S.d. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO (BFH-Urteil vom 16.5. 2013 IV R 6/10, BFH/NV 2013, 1584 unter II.3.c der Gründe).

  • FG Hamburg, 05.04.2016 - 6 K 81/15

    Einkommensteuer: Besteuerung von einem Arbeitnehmer gewährten sog. Stock Options

    Denn sie verfolgten gegensätzliche Interessen und verhielten sich dabei nicht wie nahe Angehörige, sondern traten sich wie fremde Dritte gegenüber (vgl. z. B. auch BFH-Urteil vom 16.05.2013 IV R 6/10, BFH/NV 2013, 1584).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 04.07.2018 - 3 K 206/16

    Herabsetzung des Kaufpreises außerhalb der Zweijahresfrist des § 16 Abs. 3 Nr. 1

    Ebenso hat der BFH in seinem Urteil vom 29. März 2012 (IV R 18/08, BFH/NV 2012, 1095) zivilgerichtlichen Urteilen eine Rückwirkung im Sinne von § 175 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AO zuerkannt, wenn der Tatbestand an den das Steuergesetz anknüpft, durch sie rückwirkend verändert wird (ebenso BFH-Urteile vom 16. Mai 2013 IV R 6/10, BFH/NV 2013, 1584; vom 03. Januar 1988 I R 115/84, BFH/NV 1989, 482; BFH-Beschluss vom 08. August 2002 II B 157/01, BFH/NV 2002, 1548).
  • FG München, 26.05.2020 - 12 K 2932/17

    Partnerschaft ist eine typische Form der Mitunternehmerschaft

    Es entspricht der Billigkeit, die außergerichtlichen Kosten dieser drei Beigeladenen dem Kläger, als dem unterlegenen Beteiligten aufzuerlegen, denn diese Beigeladenen haben das Verfahren schriftsätzlich wesentlich gefördert (BFH-Urteil vom 16. Mai 2013 IV R 6/10, BFH/NV 2013, 1584; Gräber/Stapperfend, FGO, 9. Aufl. 2019, § 139 Rz. 159 m.w.N.).
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