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   BFH, 04.08.1988 - IV R 60/86   

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https://dejure.org/1988,8073
BFH, 04.08.1988 - IV R 60/86 (https://dejure.org/1988,8073)
BFH, Entscheidung vom 04.08.1988 - IV R 60/86 (https://dejure.org/1988,8073)
BFH, Entscheidung vom 04. August 1988 - IV R 60/86 (https://dejure.org/1988,8073)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 31.01.1975 - VI R 171/74

    Nicht in privatrechtlicher Form geführte Versorgungs- und Verkehrsbetriebe von

    Auszug aus BFH, 04.08.1988 - IV R 60/86
    Zwar kann eine atypisch stille Gesellschaft auf einzelne Geschäftszweige des Handelsgewerbes des Geschäftsinhabers beschränkt werden (BFH-Urteil vom 27. Februar 1975 I R 11/72, BFHE 115, 118, BStBl II 1975, 611), ohne daß dies der einheitlichen Feststellung von Gewinn und Einheitswerten des Betriebsvermögens für das Unternehmen entgegenstehen würde.
  • BFH, 28.10.1981 - I R 25/79

    Zu den Voraussetzungen der Behandlung einer sog. Innengesellschaft als

    Auszug aus BFH, 04.08.1988 - IV R 60/86
    Gegenstand der Gesellschaft und der Mitunternehmerschaft ist dann aber allein das Filmvorhaben; nur auf diesen Bereich erstreckt sich die einheitliche Feststellung (BFH-Urteile vom 19. Februar 1981 IV R 152/76, BFHE 133, 180, BStBl II 1981, 602; vom 28. Oktober 1981 I R 25/79, BFHE 134, 421, BStBl II 1982, 186).
  • BFH, 19.02.1981 - IV R 152/76

    Zur Frage der Behandlung einer sog. Innengesellschaft als Mitunternehmerschaft i.

    Auszug aus BFH, 04.08.1988 - IV R 60/86
    Gegenstand der Gesellschaft und der Mitunternehmerschaft ist dann aber allein das Filmvorhaben; nur auf diesen Bereich erstreckt sich die einheitliche Feststellung (BFH-Urteile vom 19. Februar 1981 IV R 152/76, BFHE 133, 180, BStBl II 1981, 602; vom 28. Oktober 1981 I R 25/79, BFHE 134, 421, BStBl II 1982, 186).
  • BFH, 27.02.1975 - I R 11/72

    Auch ein know-how kann Gegenstand der Vermögenseinlage eines stillen

    Auszug aus BFH, 04.08.1988 - IV R 60/86
    Zwar kann eine atypisch stille Gesellschaft auf einzelne Geschäftszweige des Handelsgewerbes des Geschäftsinhabers beschränkt werden (BFH-Urteil vom 27. Februar 1975 I R 11/72, BFHE 115, 118, BStBl II 1975, 611), ohne daß dies der einheitlichen Feststellung von Gewinn und Einheitswerten des Betriebsvermögens für das Unternehmen entgegenstehen würde.
  • BFH, 12.11.1985 - VIII R 364/83

    Zur Steuerrechtsfähigkeit einer atypischen stillen Gesellschaft und zur Frage der

    Auszug aus BFH, 04.08.1988 - IV R 60/86
    Dies würde voraussetzen, daß sich C als stiller Gesellschafter am Handelsgewerbe des Klägers beteiligt hat (§ 230 des Handelsgesetzbuches - HGB -), daß C über Mitunternehmerinitiative verfügte und daß das Unternehmen in der Weise auch für seine Rechnung betrieben wurde, wie dies für einen Kommanditisten geschieht (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. November 1985 VIII R 364/83, BFHE 145, 408, BStBl II 1986, 311).
  • BFH, 23.04.2009 - IV R 73/06

    Innengesellschaft - Mitunternehmerschaft - eigenständiger Gewerbebetrieb -

    Er ist hiervon nicht nur im Falle der gemeinsamen Finanzierung sämtlicher zur "Herausbringung eines Films" angefallenen Kosten sowie der anschließenden Verwertung der erworbenen Lizenzrechte (BFH-Urteil vom 19. Februar 1981 IV R 152/76, BFHE 133, 180, BStBl II 1981, 602; ebenso BFH-Urteil vom 28. Oktober 1981 I R 25/79, BFHE 134, 421, BStBl II 1982, 186: Auswertung einer Lizenz für zwei Spielfilme) und der Herstellung eines Films (Auftragsproduktion; BFH-Urteil vom 4. August 1988 IV R 60/86, BFH/NV 1990, 19), sondern auch für den Fall der gemeinsamen Durchführung und Vermarktung eines Ferienappartementprojekts ausgegangen (BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 355).

    Darüber hinaus ist geklärt, dass sich bei Vorliegen einer auf bestimmte Unternehmensteile (Geschäftsbereiche) begrenzten Mitunternehmerschaft auch die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung (§ 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO) nur auf diesen Bereich erstreckt (BFH-Urteil in BFH/NV 1990, 19, m.w.N.).

  • BFH, 08.02.1995 - I R 17/94

    Verlustsaldierung bei der Steuerermäßigung nach § 34 c Abs. 4 EStG

    Diese Voraussetzungen sind bei einer atypisch stillen Gesellschaft gegeben, da der atypisch stille Gesellschafter im Gegensatz zum typisch stillen Gesellschafter Mitunternehmer i. S. des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG ist (vgl. z. B. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. November 1985 VIII R 364/83, BFHE 145, 408, BStBl II 1986, 311; vom 4. August 1988 IV R 60/86, BFH/NV 1990, 19; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 180 AO 1977 Tz. 11).
  • FG Köln, 22.03.2001 - 10 K 2394/93

    Rechtmäßigkeit einer gesonderten und einheitlichen Feststellung von

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