Rechtsprechung
   BFH, 14.12.2006 - IV R 62/04   

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https://dejure.org/2006,5306
BFH, 14.12.2006 - IV R 62/04 (https://dejure.org/2006,5306)
BFH, Entscheidung vom 14.12.2006 - IV R 62/04 (https://dejure.org/2006,5306)
BFH, Entscheidung vom 14. Dezember 2006 - IV R 62/04 (https://dejure.org/2006,5306)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 3; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3; ; EStG § 7a Abs. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 3
    Fahrtenbuch

  • datenbank.nwb.de

    Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss zeitnah geführt werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Fahrtenbuch muss zeitnah geführt werden

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Fahrtenbuch
    Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs
    Grundsätzliches

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 6 Abs 1 Nr 4 S 2, EStG § 6 Abs 1 Nr 4 S 3, EStG § 18 Abs 1 Nr 1
    1-v.H.-Regelung; Entnahme; Fahrtenbuch; Privatanteil

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 09.11.2005 - VI R 27/05

    Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch - zeitnahe Führung in geschlossener Form

    Auszug aus BFH, 14.12.2006 - IV R 62/04
    Dazu gehört auch, dass das Fahrtenbuch zeitnah und in geschlossener Form geführt worden ist und dass es die zu erfassenden Fahrten einschließlich des an ihrem Ende erreichten Gesamtkilometerstands vollständig und in ihrem fortlaufenden Zusammenhang wiedergibt (BFH-Urteile vom 9. November 2005 VI R 27/05, BFHE 211, 508, BStBl II 2006, 408, und vom 16. März 2006 VI R 87/04, BFHE 212, 546, BStBl II 2006, 625).

    Dieser Anforderung wird nur die fortlaufende und zeitnahe Erfassung der Fahrten in einem geschlossenen Verzeichnis gerecht, das aufgrund seiner äußeren Gestaltung geeignet ist, jedenfalls im Regelfall nachträgliche Abänderungen, Streichungen und Ergänzungen als solche kenntlich werden zu lassen (BFH-Urteil in BFHE 211, 508, BStBl II 2006, 408).

  • BFH, 09.08.1984 - IV R 151/81

    Das Verzeichnis i. S. des § 7a Abs. 8 EStG kann auch noch bei Inanspruchnahme der

    Auszug aus BFH, 14.12.2006 - IV R 62/04
    c) Aus der von den Klägern herangezogenen Rechtsprechung des BFH zu § 7a Abs. 8 (früher Abs. 9) EStG (etwa Senatsurteil vom 9. August 1984 IV R 151/81, BFHE 142, 47, BStBl II 1985, 47) können keine Argumente für die Auslegung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG gewonnen werden.
  • BFH, 16.03.2006 - VI R 87/04

    Erforderliche Angaben in ordnungsgemäßem Fahrtenbuch

    Auszug aus BFH, 14.12.2006 - IV R 62/04
    Dazu gehört auch, dass das Fahrtenbuch zeitnah und in geschlossener Form geführt worden ist und dass es die zu erfassenden Fahrten einschließlich des an ihrem Ende erreichten Gesamtkilometerstands vollständig und in ihrem fortlaufenden Zusammenhang wiedergibt (BFH-Urteile vom 9. November 2005 VI R 27/05, BFHE 211, 508, BStBl II 2006, 408, und vom 16. März 2006 VI R 87/04, BFHE 212, 546, BStBl II 2006, 625).
  • BFH, 02.10.2003 - IV R 13/03

    Einnahmenüberschussrechnung: Gewillkürtes Betriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 14.12.2006 - IV R 62/04
    Diese im Grundsatz nur für die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich geltende Regelung (§ 6 Abs. 1 Satz 1 EStG) ist bei der Ermittlung des Gewinns durch Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs. 3 EStG entsprechend anzuwenden (vgl. z.B. Senatsurteile vom 2. Oktober 2003 IV R 13/03, BFHE 203, 373, BStBl II 2004, 985, und vom 1. März 2001 IV R 27/00, BFHE 195, 200, BStBl II 2001, 403, zu 3. a.E.).
  • BFH, 01.03.2001 - IV R 27/00

    Anwendung der Listenpreisregelung

    Auszug aus BFH, 14.12.2006 - IV R 62/04
    Diese im Grundsatz nur für die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich geltende Regelung (§ 6 Abs. 1 Satz 1 EStG) ist bei der Ermittlung des Gewinns durch Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs. 3 EStG entsprechend anzuwenden (vgl. z.B. Senatsurteile vom 2. Oktober 2003 IV R 13/03, BFHE 203, 373, BStBl II 2004, 985, und vom 1. März 2001 IV R 27/00, BFHE 195, 200, BStBl II 2001, 403, zu 3. a.E.).
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