Rechtsprechung
   BFH, 22.07.2010 - IV R 62/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4178
BFH, 22.07.2010 - IV R 62/07 (https://dejure.org/2010,4178)
BFH, Entscheidung vom 22.07.2010 - IV R 62/07 (https://dejure.org/2010,4178)
BFH, Entscheidung vom 22. Juli 2010 - IV R 62/07 (https://dejure.org/2010,4178)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,4178) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Objekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze - Nachhaltigkeit bei nur einem Vertrag

  • openjur.de

    Objekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze; Nachhaltigkeit bei nur einem Vertrag

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 15 Abs 2
    Objekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze - Nachhaltigkeit bei nur einem Vertrag

  • Bundesfinanzhof

    Objekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze - Nachhaltigkeit bei nur einem Vertrag

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 2 EStG 1990
    Objekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze - Nachhaltigkeit bei nur einem Vertrag

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 2 EStG 1990
    Objekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze - Nachhaltigkeit bei nur einem Vertrag

  • rewis.io

    Objekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze - Nachhaltigkeit bei nur einem Vertrag

  • ra.de
  • rewis.io

    Objekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze - Nachhaltigkeit bei nur einem Vertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 42; EStG § 15 Abs. 2; BewG § 2 Abs. 1 S. 3
    Überschreitung der Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb bzgl. Grundstücke durch eine beim Erwerb oder zum Zeitpunkt der Bebauung bestehende Veräußerungsabsicht; Die vom Bundesfinanzhof (BFH) für die Beurteilung der Gewerblichkeit von ...

  • datenbank.nwb.de

    Jedes selbständig veräußerbare und nutzbare Immobilienobjekt als Objekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze; nachhaltige Tätigkeit bei nur einem Vertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    3-Objekt-Grenze und Nachhaltigkeit bei nur einem Vertrag

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Objekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Gewerbebetrieb
    Die negativen Tatbestandsvoraussetzungen
    Abgrenzung zur privaten Vermögensverwaltung (§ 14 AO)
    Der gewerbliche Grundstückshandel und die Drei-Objekt-Grenze
    Das zweite BMF-Schreiben (2004)
    Gewerblicher Grundstückshandel
    Merkmale des gewerblichen Grundstückshandels
    Objekte i.S.d. Drei-Objekt-Grenze
    Allgemeines

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 19.02.2009 - IV R 10/06

    Nachhaltigkeit einer Tätigkeit - Verkehrsbeteiligung - Abgrenzung zwischen

    Auszug aus BFH, 22.07.2010 - IV R 62/07
    a) Eine Tätigkeit ist grundsätzlich nachhaltig, wenn sie auf Wiederholung angelegt ist, also eine Wiederholungsabsicht in der Weise besteht, dass weitere Geschäfte geplant sind (BFH-Urteil vom 19. Februar 2009 IV R 10/06, BFHE 224, 321, BStBl II 2009, 533, unter II.2.c aa der Gründe, m.w.N.).

    Wie die Gründe des BFH-Urteils in BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294 zeigen, kann auch die Errichtung eines einzigen, aber ungewöhnlich aufwändigen Gebäudes als nachhaltig anzusehen sein, wobei der BFH einschränkend darauf hingewiesen hat, dass für die Annahme der Nachhaltigkeit solche Einzeltätigkeiten nicht ausreichen, die beim Bau eines jeden Hauses erforderlich werden, gleichgültig ob es selbst genutzt, vermietet oder veräußert werden soll (BFH-Urteil in BFHE 224, 321, BStBl II 2009, 533, unter II.2.c dd der Gründe, m.w.N.).

    Maßgeblich ist, ob die zu beurteilende Tätigkeit nach Art und Umfang dem Bild einer unternehmerischen Marktteilhabe entspricht (BFH-Urteil in BFHE 224, 321, BStBl II 2009, 533, unter II.2.b der Gründe, m.w.N.).

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 22.07.2010 - IV R 62/07
    Die typischen gewerblichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Veräußerung von Grundstücken unterscheiden sich von der privaten Vermögensverwaltung durch die beim Erwerb oder zum Zeitpunkt der Bebauung bestehende Veräußerungsabsicht (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C.III.1., C.III.2. und C.III.4. der Gründe).

    Dies gilt auch bei der Bebauung von Grundstücken (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C.III.2., C.III.3. und C.III.5. der Gründe).

    Dabei ist nicht auszuschließen, dass die Umstände im Einzelfall derartig gewichtig erscheinen, dass einer im Grunde stets bestehenden bedingten Veräußerungsabsicht keine Bedeutung zukommt (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C.III.5. der Gründe).

  • BFH, 03.08.2004 - X R 40/03

    Gewerblicher Grundstückshandel: Drei-Objekt-Grenze, Objektbegriff,

    Auszug aus BFH, 22.07.2010 - IV R 62/07
    Hierbei folgt nach ständiger Rechtsprechung die selbständige Veräußerbarkeit grundsätzlich der sachenrechtlichen Qualifizierung (BFH-Urteil vom 3. August 2004 X R 40/03, BFHE 207, 213, BStBl II 2005, 35, unter II.3.d aa der Gründe, m.w.N.).

    Dabei sind die örtliche Gewohnheit, die tatsächliche Übung, die Zweckbestimmung und die wirtschaftliche Zusammengehörigkeit der einzelnen Wirtschaftsgüter zu berücksichtigen (§ 2 Abs. 1 Satz 4 BewG; BFH-Urteil in BFHE 207, 213, BStBl II 2005, 35, unter II.3.d bb bis dd der Gründe, m.w.N.).

    cc) Jedes als Objekt anzusehende Grundstück wird als steuerrechtlich eigenständig behandelt, auch wenn --wie im Streitfall-- sämtliche Einheiten in einem einheitlichen Vertrag an einen einzigen Käufer verkauft werden (BFH-Urteil in BFHE 207, 213, BStBl II 2005, 35, unter II.3.d gg der Gründe, m.w.N.).

  • BFH, 09.12.2002 - VIII R 40/01

    Gewerblicher Grundstückshandel bei nur einem Verkaufsgeschäft

    Auszug aus BFH, 22.07.2010 - IV R 62/07
    Dies ist dann der Fall, wenn die Erfüllung dieses Geschäftes oder Vertrages eine Vielzahl von unterschiedlichen Einzeltätigkeiten erfordert (BFH-Urteil vom 9. Dezember 2002 VIII R 40/01, BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294, mit Beispielen).

    Wie die Gründe des BFH-Urteils in BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294 zeigen, kann auch die Errichtung eines einzigen, aber ungewöhnlich aufwändigen Gebäudes als nachhaltig anzusehen sein, wobei der BFH einschränkend darauf hingewiesen hat, dass für die Annahme der Nachhaltigkeit solche Einzeltätigkeiten nicht ausreichen, die beim Bau eines jeden Hauses erforderlich werden, gleichgültig ob es selbst genutzt, vermietet oder veräußert werden soll (BFH-Urteil in BFHE 224, 321, BStBl II 2009, 533, unter II.2.c dd der Gründe, m.w.N.).

  • BFH, 16.09.2009 - X R 48/07

    Einbringung eines in unbedingter Veräußerungsabsicht erworbenen Grundstücks -

    Auszug aus BFH, 22.07.2010 - IV R 62/07
    Demnach ist --wie im Streitfall-- die Veräußerung von Grundstücken an eine vom Veräußerer beherrschte Gesellschaft eine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr (BFH-Urteil vom 16. September 2009 X R 48/07, BFH/NV 2010, 212, unter II.3. der Gründe).
  • BFH, 12.07.1991 - III R 47/88

    Gewerblicher Grundstückshandel bei einem einzigen Veräußerungsgeschäft

    Auszug aus BFH, 22.07.2010 - IV R 62/07
    Dabei reicht nach der Rechtsprechung die Veräußerung von mehreren Eigentumswohnungen oder Grundstücken durch nur einen Vertrag nicht aus (BFH-Urteil vom 30. Juni 1993 XI R 38, 39/91, BFH/NV 1994, 20), es sei denn, der Veräußerer hat sich zuvor erfolglos um Einzelverkäufe bemüht (vgl. BFH-Urteil vom 12. Juli 1991 III R 47/88, BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143).
  • BFH, 30.06.1993 - XI R 38/91

    Nachhaltigkeit beim gewerblichen Grundstückshandel (§ 15 EStG )

    Auszug aus BFH, 22.07.2010 - IV R 62/07
    Dabei reicht nach der Rechtsprechung die Veräußerung von mehreren Eigentumswohnungen oder Grundstücken durch nur einen Vertrag nicht aus (BFH-Urteil vom 30. Juni 1993 XI R 38, 39/91, BFH/NV 1994, 20), es sei denn, der Veräußerer hat sich zuvor erfolglos um Einzelverkäufe bemüht (vgl. BFH-Urteil vom 12. Juli 1991 III R 47/88, BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143).
  • BFH, 05.12.2002 - IV R 57/01

    Gewerblicher Grundstückshandel: Fünfjahresfrist bei Sanierung

    Auszug aus BFH, 22.07.2010 - IV R 62/07
    Die vom BFH für die Beurteilung der Gewerblichkeit von Grundstücksverkäufen aufgestellte Drei-Objekt-Grenze ist ein gewichtiges Indiz für oder gegen eine von Anfang an bestehende Veräußerungsabsicht (vgl. BFH-Urteil vom 5. Dezember 2002 IV R 57/01, BFHE 201, 169, BStBl II 2003, 291, unter 2.a der Gründe).
  • BGH, 19.12.1967 - V BLw 24/67

    Grundstücksbegriff des Grundstücksverkehrsgesetzes

    Auszug aus BFH, 22.07.2010 - IV R 62/07
    Grundstück im Rechtssinne ist der räumlich abgegrenzte Teil der Erdoberfläche, der im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblattes auf einer eigenen Nummer eingetragen ist (Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 19. Dezember 1967 V BLw 24/67, BGHZ 49, 145).
  • BFH, 19.02.2009 - IV R 8/07

    Gewerblicher Grundstückshandel: Bedingte Veräußerungsabsicht in

    Auszug aus BFH, 22.07.2010 - IV R 62/07
    Darüber hinaus hat die Rechtsprechung das negative Erfordernis aufgestellt, dass es sich bei der Tätigkeit nicht um private Vermögensverwaltung handeln darf (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Februar 2009 IV R 8, 9/07, BFH/NV 2009, 923, unter II.B. der Gründe, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 19.07.2007 - 14 K 519/03

    Anzahl der verkauften Wohnungen als Abgrenzungskriterium zwischen privater

  • BFH, 30.11.2023 - IV R 10/21

    Nachhaltiger Ankauf notleidender Darlehensforderungen nicht ohne Weiteres

    Eine Tätigkeit ist regelmäßig nachhaltig, wenn sie auf Wiederholung angelegt ist, also eine Wiederholungsabsicht in der Weise besteht, dass weitere Geschäfte geplant sind (z.B. BFH-Urteile vom 19.02.2009 - IV R 10/06, BFHE 224, 321, BStBl II 2009, 533; vom 22.07.2010 - IV R 62/07, Rz 36; vom 14.09.2017 - IV R 34/15, Rz 29).
  • FG Düsseldorf, 16.05.2018 - 4 K 1063/17

    Keine Erbschaftsteuerbefreiung für ein an ein Familienheimgrundstück angrenzendes

    Ein Grundstück im zivilrechtlichen Sinn ist der räumlich abgegrenzte Teil der Erdoberfläche, der im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblatts auf einer eigenen Nummer eingetragen ist (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 19. Dezember 1967 V BLw 24/67, BGHZ 49, 145; BFH, Urteil vom 22. Juli 2010 IV R 62/07, BFH/NV 2010, 2261).
  • FG Berlin-Brandenburg, 14.12.2010 - 6 K 2428/04

    Aufwendungen für die Grundsteinlegung sind Herstellungskosten - Abfindung an

    (1) Bei der Frage, ob ein Grundstück als Zählobjekt zu berücksichtigen ist, kommt es grundsätzlich auf die zivilrechtliche Betrachtung an (s. die Nachweise bei Buge, a.a.O., § 15 Anm. 1131; BFH, Urteil vom 22. Juli 2010 IV R 62/07, BFH/NV 2010, 2261).
  • BFH, 22.04.2015 - X R 25/13

    Anforderungen an die Nachhaltigkeit bei gewerblichem Grundstückshandel -

    Vielmehr müssen die Maßnahmen mit dem Ziel durchgeführt worden sein, den Verkaufspreis zu erhöhen (BFH-Urteil vom 22. Juli 2010 IV R 62/07, BFH/NV 2010, 2261, unter II.2.b).

    Gleiches gilt, wenn der Steuerpflichtige selbst schon vor dem Verkauf an die Gesellschaft zum Einzelverkauf entschlossen war (BFH-Urteil in BFH/NV 2010, 2261, unter II.2.c).

  • BFH, 25.01.2022 - II R 36/19

    Grunderwerbsteuer bei Erwerb forstwirtschaftlich genutzter Waldflächen

    a) Grundstück im bürgerlichen Rechtssinne ist der räumlich abgegrenzte Teil der Erdoberfläche, der im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblatts ohne Rücksicht auf die Art seiner Nutzung unter einer besonderen Nummer eingetragen ist (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 19.12.1967 - V BLw 24/67, BGHZ 49, 145; BFH-Urteil vom 22.07.2010 - IV R 62/07, BFH/NV 2010, 2261, Rz 29; Grüneberg/Herrler, Bürgerliches Gesetzbuch, 81. Aufl., Überbl v § 873 Rz 1, m.w.N.).
  • BFH, 14.09.2017 - IV R 34/15

    Nachhaltigkeit bei gewerblichem Forderungskäufer - Ermittlung des wirklichen

    Eine Tätigkeit ist regelmäßig nachhaltig, wenn sie auf Wiederholung angelegt ist, also eine Wiederholungsabsicht in der Weise besteht, dass weitere Geschäfte geplant sind (z.B. BFH-Urteile vom 19. Februar 2009 IV R 10/06, BFHE 224, 321, BStBl II 2009, 533; vom 22. Juli 2010 IV R 62/07, Rz 37).
  • BFH, 23.02.2022 - II R 45/19

    Grunderwerbsteuer bei Erwerb eines Grundstücks mit Weihnachtsbaumpflanzung

    a) Grundstück im bürgerlichen Rechtssinne ist der räumlich abgegrenzte Teil der Erdoberfläche, der im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblatts ohne Rücksicht auf die Art seiner Nutzung unter einer besonderen Nummer eingetragen ist (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 19.12.1967 - V BLw 24/67, BGHZ 49, 145; BFH-Urteil vom 22.07.2010 - IV R 62/07, BFH/NV 2010, 2261, Rz 29; Grüneberg/Herrler, Bürgerliches Gesetzbuch, 81. Aufl., Überbl v § 873 Rz 1, m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 18.10.2012 - 5 K 5212/10

    Kein Grundstückshandel beim beteiligten Gesellschafter aufgrund des Verkaufs von

    Werden in diesem Zeitraum mindestens vier Objekte veräußert, kann von einem gewerblichen Grundstückshandel ausgegangen werden (ständige Rechtsprechung des BFH, vergleiche Urteil vom 22.7.2010 IV R 62/07, BFH/NV 2010, 2261).

    Ausgehend hiervon hat der Kläger zehn Objekte veräußert, denn Objekt ist grundsätzlich jede selbständige und nutzbare Immobilie im Sinne des Sachenrechts (vgl. Urteil des BFH vom 22.7.2010 IV R 62/07).

  • FG Hessen, 01.09.2010 - 10 K 1913/09

    Kein Gewerbebetrieb durch den einmaligen Erwerb und die Veräußerung von Rundholz

    Ungeschriebenes negatives Tatbestandsmerkmal ist im Übrigen, dass es sich bei der Tätigkeit nicht um private Vermögensverwaltung handelt (vgl. aus der Rechtsprechung des BFH zuletzt etwa Urteil vom 26.06.2007 IV R 49/04, BStBl II 2009, 289; Urteil vom 17.03.2010 IV R 25/08, BFH/NV 2010, 1335; Urteil vom 22.07.2010 IV R 62/07, juris).

    Ausnahmsweise kann eine Nachhaltigkeit auch dann zu bejahen sein, wenn der Steuerpflichtige nur ein einziges Geschäft oder einen einzigen Vertrag abschließt und sich keine Wiederholungsabsicht feststellen lässt, die Erfüllung dieses Geschäftes oder Vertrages aber eine Vielzahl von zahlreichen und unterschiedlichen Einzeltätigkeiten erfordert, die in ihrer Gesamtheit die Würdigung der Tätigkeit als nachhaltig rechtfertigen ( BFH, Urteil vom 09.12.2002 VIII R 40/01 , BStBl II 2003, 294 ; Urteil vom 22.07.2010 IV R 62/07 , juris).

  • FG Schleswig-Holstein, 02.02.2011 - 2 K 287/07

    Abzugsfähigkeit der Schuldzinsen für ein Gesellschafterdarlehen zur Finanzierung

    Etwas Anderes lässt sich entgegen der Ansicht der Kläger auch nicht aus dem BFH-Urteil vom 25. Februar 2009 (IV R 62/07 BFHE 224, 351, BStBl II 2009, 459) ableiten.
  • FG Münster, 11.03.2011 - 14 K 991/05

    Abgrenzung des gewerblichen Grundstückshandels von privater Vermögensverwaltung

  • BFH, 19.01.2012 - IV B 3/10

    Verstoß gegen klaren Inhalt der Akten; gewerblicher Grundstückshandel

  • FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2014 - 2 K 2059/13

    Zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen als vorweggenommene Betriebsausgaben oder

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht