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   BFH, 16.10.2008 - IV R 74/06   

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https://dejure.org/2008,3220
BFH, 16.10.2008 - IV R 74/06 (https://dejure.org/2008,3220)
BFH, Entscheidung vom 16.10.2008 - IV R 74/06 (https://dejure.org/2008,3220)
BFH, Entscheidung vom 16. Oktober 2008 - IV R 74/06 (https://dejure.org/2008,3220)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Prozessstandschaft einer Personengesellschaft; Vollbeendigung; Beiladung des materiell betroffenen Gesellschafters; Tarifbegünstigung bei Liquidation einer Kapitalgesellschaft; Anteile im Sonderbetriebsvermögen; Zusammentreffen der Aufgabe eines Teilbetriebs und des ...

  • Judicialis

    EStG 1998 § 16 Abs. 1 Nr. 1 S. 2; ; EStG 1998 § 16 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 2. Hs.; ; EStG 1998 § 17 Abs. 4 S. 3; ; EStG 1998 § 20 Abs. 1 Nr. 2; ; EStG 1998 § 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung der notwendige Beiladung § 48 Abs. 1 Nr. 5 Finanzgerichtsordnung ( FGO ) sofern die Feststellung den Beigeladenen "persönlich angeht"; Prüfung der Nichtbeachtung der Vorschriften über die Beiladung von Amts wegen in der Revisionsinstanz; Vorliegen einer ...

  • rechtsportal.de

    Bestimmung der notwendige Beiladung § 48 Abs. 1 Nr. 5 Finanzgerichtsordnung ( FGO ) sofern die Feststellung den Beigeladenen "persönlich angeht"; Prüfung der Nichtbeachtung der Vorschriften über die Beiladung von Amts wegen in der Revisionsinstanz; Vorliegen einer ...

  • datenbank.nwb.de

    Keine Tarifbegünstigung des Auskehrungserlöses bei Liquidation einer Kapitalgesellschaft, deren Anteile von einer Personengesellschaft gehalten werden; Prozessstandschaft einer Personengesellschaft vom zivilrechtlichen Fortbestand abhängig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG 1997 § 16 Abs 1 Nr 1 S 1, EStG 1997 § 34, EStG 1997 § 16 Abs 2, EStG 1997 § 16 Abs 1 Nr 1 S 2 Halbs 2, EStG 1997 § 17 Abs 4 S 3
    Beteiligung; Betriebsveräußerung; Ermäßigung; Kapitalgesellschaft; Laufender Gewinn

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (26)

  • BFH, 10.11.2004 - XI R 30/04

    Kein Sonderausgabenabzug von Nachforderungszinsen, die auf Hinterziehungszinsen

    Auszug aus BFH, 16.10.2008 - IV R 74/06
    Vielmehr treffen --entsprechend den allgemeinen Grundsätzen zur sog. Anspruchskonkurrenz (Normenkonkurrenz; vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 10. November 2004 XI R 30/04, BFHE 208, 194, BStBl II 2005, 274)-- im Streitfall der Tatbestand der Aufgabe des gesamten Betriebs mit demjenigen der Aufgabe von zwei Teilbetrieben (originärer Kfz-Handel der KG; Auflösung der GmbH) zusammen.

    Stehen somit im Streitfall die Tatbestände der Gesamt- und der Teilbetriebsaufgabe nebeneinander, so hat dies selbstverständlich nicht zur Folge, dass die hierfür geltenden Vorschriften (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 1 und 2 EStG 1998) kumulativ anzuwenden (sog. kumulative Konkurrenz) und damit die ausgekehrten Liquidationserlöse der GmbH zwei Mal der Einkommensteuer zu unterwerfen wären (vgl. --zum Verhältnis von verdeckter Gewinnausschüttung und nicht abziehbaren Betriebsausgaben-- BFH-Urteile vom 4. Dezember 1996 I R 54/95, BFHE 182, 123; vom 7. Februar 2007 I R 27-29/05, BFHE 216, 536; zur Abgrenzung --betreffend Nachforderungs- und Hinterziehungszinsen-- s. BFH-Urteil in BFHE 208, 194, BStBl II 2005, 274).

  • BFH, 19.04.1994 - VIII R 2/93

    Liquidation einer Kapitalgesellschaft als begünstigter Veräußerungsvorgang i. S.

    Auszug aus BFH, 16.10.2008 - IV R 74/06
    Vielmehr sei der Anrechnungsanspruch in den Aufgabeanspruch einzubeziehen (BFH-Urteil vom 19. April 1994 VIII R 2/93, BFHE 175, 243, BStBl II 1995, 705).

    Hierauf aufbauend ist in der Rechtsprechung geklärt, dass der (Aufgabe-)Gewinn im Zusammenhang mit der Auflösung einer Kapitalgesellschaft (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 i.V.m. Abs. 3 EStG 1998) nach dem Unterschiedsbetrag zwischen dem gemeinen Wert des gesamten von der Kapitalgesellschaft ausgekehrten Vermögens und dem Buchwert der Beteiligung im Gesellschaftsvermögen der Personengesellschaft oder --wie vorliegend-- im Sonderbetriebsvermögen der Mitunternehmer zu bestimmen ist (BFH-Urteil in BFHE 175, 243, BStBl II 1995, 705, unter I.2.a der Gründe).

  • BFH, 07.02.2007 - I R 27/05

    Aufwendungen für Segeljachten und Oldtimer-Flugzeuge nicht als Betriebsausgaben

    Auszug aus BFH, 16.10.2008 - IV R 74/06
    Stehen somit im Streitfall die Tatbestände der Gesamt- und der Teilbetriebsaufgabe nebeneinander, so hat dies selbstverständlich nicht zur Folge, dass die hierfür geltenden Vorschriften (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 1 und 2 EStG 1998) kumulativ anzuwenden (sog. kumulative Konkurrenz) und damit die ausgekehrten Liquidationserlöse der GmbH zwei Mal der Einkommensteuer zu unterwerfen wären (vgl. --zum Verhältnis von verdeckter Gewinnausschüttung und nicht abziehbaren Betriebsausgaben-- BFH-Urteile vom 4. Dezember 1996 I R 54/95, BFHE 182, 123; vom 7. Februar 2007 I R 27-29/05, BFHE 216, 536; zur Abgrenzung --betreffend Nachforderungs- und Hinterziehungszinsen-- s. BFH-Urteil in BFHE 208, 194, BStBl II 2005, 274).
  • BFH, 10.06.1992 - I R 105/89

    Rechtsmissbrauch durch Zwischenschaltung von Basisgesellschaften im Ausland

    Auszug aus BFH, 16.10.2008 - IV R 74/06
    Vielmehr ist jedenfalls dann, wenn der aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft erzielte Gewinn des Anteilseigners zugleich in den Aufgabegewinn des Gesamtbetriebs eingeht, das Verhältnis beider Tatbestände wiederum nach den allgemeinen Grundsätzen der juristischen Methodenlehre im Sinne eines Vorrangs von § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG 1998 zu lösen (sog. verdrängende Konkurrenz; s. dazu einschließlich der Abgrenzung zum Verhältnis der Spezialität: Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 6. Aufl., S. 267 f.; vgl. auch BFH-Urteile vom 19. Dezember 2000 VII R 69/99, BFHE 194, 162, BStBl II 2001, 353; vom 10. Juni 1992 I R 105/89, BFHE 168, 279, BStBl II 1992, 1029).
  • BFH, 24.06.1982 - IV R 151/79

    Zur Frage der Gewinnrealisierung bei Übertragung von Wirtschaftsgütern einer

    Auszug aus BFH, 16.10.2008 - IV R 74/06
    Wenngleich in dieser Sachverhaltsabwandlung eine nach den §§ 16, 34 EStG 1998 privilegierte Aufgabe des Teilbetriebs 1 ausscheidet, vermag der Senat in dem Umstand, dass ein Restbetrieb von der KG nicht aufrechterhalten wird, keinen Grund dafür zu erkennen, die mit der Entnahme der Anteilsrechte verbundene Aufgabe des Teilbetriebs 2 nicht der Begünstigung des § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG 1996 zu unterstellen (vgl. zur Anteilsentnahme auch BFH-Urteil vom 24. Juni 1982 IV R 151/79, BFHE 136, 375, BStBl II 1982, 751); Gleiches würde unter den beschriebenen Umständen für die weitere Sachverhaltsvariation gelten, dass die Beteiligung an der GmbH (Teilbetrieb 2) im Jahre 1996 insgesamt an Dritte veräußert worden wäre.
  • BFH, 04.12.1996 - I R 54/95

    Steuerbilanz - Nichtabziehbare Betriebsausgabe - Kapitalgesellschaft -

    Auszug aus BFH, 16.10.2008 - IV R 74/06
    Stehen somit im Streitfall die Tatbestände der Gesamt- und der Teilbetriebsaufgabe nebeneinander, so hat dies selbstverständlich nicht zur Folge, dass die hierfür geltenden Vorschriften (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 1 und 2 EStG 1998) kumulativ anzuwenden (sog. kumulative Konkurrenz) und damit die ausgekehrten Liquidationserlöse der GmbH zwei Mal der Einkommensteuer zu unterwerfen wären (vgl. --zum Verhältnis von verdeckter Gewinnausschüttung und nicht abziehbaren Betriebsausgaben-- BFH-Urteile vom 4. Dezember 1996 I R 54/95, BFHE 182, 123; vom 7. Februar 2007 I R 27-29/05, BFHE 216, 536; zur Abgrenzung --betreffend Nachforderungs- und Hinterziehungszinsen-- s. BFH-Urteil in BFHE 208, 194, BStBl II 2005, 274).
  • BFH, 19.12.2000 - VII R 69/99

    Lohnsteuer-Anrechnung nur bei Erfassung der Einkünfte

    Auszug aus BFH, 16.10.2008 - IV R 74/06
    Vielmehr ist jedenfalls dann, wenn der aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft erzielte Gewinn des Anteilseigners zugleich in den Aufgabegewinn des Gesamtbetriebs eingeht, das Verhältnis beider Tatbestände wiederum nach den allgemeinen Grundsätzen der juristischen Methodenlehre im Sinne eines Vorrangs von § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG 1998 zu lösen (sog. verdrängende Konkurrenz; s. dazu einschließlich der Abgrenzung zum Verhältnis der Spezialität: Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 6. Aufl., S. 267 f.; vgl. auch BFH-Urteile vom 19. Dezember 2000 VII R 69/99, BFHE 194, 162, BStBl II 2001, 353; vom 10. Juni 1992 I R 105/89, BFHE 168, 279, BStBl II 1992, 1029).
  • BFH, 12.12.1995 - VIII R 59/92

    Vermutung fehlender Gewinnerzielungsabsicht bei Verlustzuweisungsgesellschaften?

    Auszug aus BFH, 16.10.2008 - IV R 74/06
    Die Löschung einer Personenhandelsgesellschaft im Handelsregister nach Beendigung der Liquidation ist --ungeachtet dessen, dass hierin ein Indiz für die Feststellung der Vermögenslosigkeit zu sehen ist (vgl. BFH-Urteile vom 26. Oktober 1989 IV R 23/89, BFHE 159, 15, BStBl II 1990, 333, und vom 12. Dezember 1995 VIII R 59/92, BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219)-- für den Eintritt der Vollbeendigung weder erforderlich noch ausreichend (MünchKommHGB/K. Schmidt, 2. Aufl., § 155 Rz 52; Baumbach/Hopt, HGB, 33. Aufl., § 157 Rz 1, 3; Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 28. Mai 1979 II ZB 4/79, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1979, 1986).
  • BFH, 26.10.1972 - I R 219/70

    Finanzielle Eingliederung einer Kapitalgesellschaft in das Unternehmen einer

    Auszug aus BFH, 16.10.2008 - IV R 74/06
    Zutreffend ist das FG davon ausgegangen, dass nach der für das Streitjahr geltenden Rechtslage (§ 14 des Körperschaftsteuergesetzes 1998 --KStG 1998--) eine Kapitalgesellschaft (Organgesellschaft; hier: GmbH) auch dann finanziell in eine Personengesellschaft (Organträgerin; hier: KG) eingegliedert sein konnte, wenn --wie im Streitfall-- die Anteile an der Organgesellschaft im Sonderbetriebsvermögen eines oder mehrerer Mitunternehmer gehalten wurden (hier: X; vgl. z.B. BFH-Urteile vom 12. Januar 1977 I R 204/75, BFHE 121, 352, BStBl II 1977, 357; vom 26. Oktober 1972 I R 219/70, BFHE 108, 154, BStBl II 1973, 383; Dötsch/Jost/Pung/Witt, Kommentar zum KStG und EStG, § 14 KStG n.F. Rz 138; Abschn. 52 Abs. 2 KStR 1995; vgl. auch BTDrucks 15/119, S. 43 zu § 14 i.d.F. des Steuervergünstigungsabbaugesetzes vom 16. Mai 2003, BGBl. I 2003, 660, BStBl I 2003, 321).
  • BFH, 05.06.2008 - IV R 79/05

    Wegfall der Prozessstandschaft nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO - Beiladung einer

    Auszug aus BFH, 16.10.2008 - IV R 74/06
    Da der erkennende Senat anhand der --auf schriftliche Anforderung-- abgegebenen Erklärungen der Beteiligten und der von ihnen eingereichten Unterlagen nicht mit der erforderlichen Gewissheit beurteilen kann, ob die Klagebefugnis der KG aufgrund Vollbeendigung erloschen ist, sieht er --im Interesse der Verfahrensbeschleunigung sowie zur Vermeidung von Verfahrenskosten-- von weiteren eigenen Ermittlungen ab und überträgt es der Vorinstanz, die im Revisionsverfahren verbliebenen Zweifel auszuräumen (vgl. hierzu auch Senatsurteil vom 5. Juni 2008 IV R 79/05, BFH/NV 2008, 1951).
  • BFH, 12.10.2005 - VIII R 66/03

    Grundstücksveräußerung im Zusammenhang mit einer Betriebsaufgabe und späterer

  • BFH, 18.12.2002 - I R 12/02

    Notwendige Beiladung, Nachholung im Revisionsverfahren

  • BFH, 15.09.1988 - IV R 75/87

    Liquidation einer Kapitalgesellschaft als Betriebsaufgabe des

  • BFH, 27.06.1990 - I R 62/89

    Zur Beendigung der wirtschaftlichen Eingliederung bei Auflösung und Abwicklung

  • BFH, 17.02.1971 - I R 148/68

    Organgesellschaft - Förmlicher Auflösungsbeschluß - Einstellung der gewerblichen

  • BFH, 04.10.2006 - VIII R 7/03

    Die Verletzung der Sperrfrist des § 73 GmbHG kann als Rechtsmissbrauch i.S. von §

  • BFH, 26.10.1989 - IV R 23/89

    Kein Klagerecht nach § 48 Abs. 1 Nr. 3 FGO für handelsrechtlich voll beendete

  • BFH, 18.10.1967 - I 262/63

    Ergebnisabführungsvertrag - Organschaftsverhältnis - Abwicklungsgewinn -

  • BFH, 12.04.2007 - IV B 69/05

    Personengesellschaft in Liquidation nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO klagebefugt

  • BGH, 28.05.1979 - II ZB 4/79

    Irreführung Dritter durch die nicht eindeutige Firmierung einer Gesellschaft -

  • BFH, 22.11.1988 - VIII R 90/84

    1. Verfahrensunterbrechung bei Erlöschen einer parteifähigen Personenvereinigung

  • BFH, 12.01.1977 - I R 204/75

    Finanzielle Eingliederung einer Kapitalgesellschaft - Unternehmen einer

  • BFH, 25.04.2006 - VIII R 52/04

    Anwendung des § 24 UmwStG 1977 auf einseitige Kapitalerhöhungen im Rahmen von

  • BFH, 30.12.2003 - IV B 21/01

    Klagebefugnis eines Mitunternehmers

  • Drs-Bund, 02.12.2002 - BT-Drs 15/119
  • Drs-Bund, 12.03.1965 - BT-Drs IV/3189
  • BFH, 28.05.2015 - IV R 26/12

    Tarifbegünstigung des Betriebsaufgabegewinns trotz vorheriger Ausgliederung einer

    Dementsprechend hat der BFH eine tarifbegünstigte Aufgabe eines Teilbetriebs bejaht, obwohl die stillen Reserven der wesentlichen Wirtschaftsgüter, die dem anderen Teilbetrieb zugeordnet waren, nicht zeitgleich aufgedeckt worden waren (BFH-Urteil vom 16. Oktober 2008 IV R 74/06, BFH/NV 2009, 725).

    Es ist deshalb kein Grund dafür ersichtlich, eine begünstigte Veräußerung der das gesamte Nennkapital umfassenden Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft nur dann anzunehmen, wenn der verbleibende Teilbetrieb fortbesteht und nunmehr als (Rest-)Betrieb fortgeführt wird (so aber Geissler in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 16 EStG Rz 160, und HHR/Patt, § 16 EStG Rz 296), demgegenüber die vergleichbare Fallkonstellation, nämlich die Veräußerung bzw. Aufgabe des wirtschaftenden Teilbetriebs, deshalb nicht als tarifbegünstigte Betriebsveräußerung bzw. Betriebsaufgabe zu beurteilen, weil die das gesamte Nennkapital umfassende Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (der fiktive Teilbetrieb) in ein anderes Betriebsvermögen überführt worden ist (so bereits BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 725, im Rahmen eines obiter dictums).

  • BFH, 03.09.2009 - IV R 17/07

    Beiladung einer Personengesellschaft in Insolvenz/Konkurs zum Klageverfahren

    a) Abgesehen davon, dass der Senat Letzterem nicht folgen könnte, hat das FG außer Acht gelassen, dass die Aufgabe des Gewerbebetriebs einer KG gemäß § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG 1998 nach den Grundsätzen der sog. verdrängenden Konkurrenz (vgl. Senatsurteil vom 16. Oktober 2008 IV R 74/06, BFH/NV 2009, 725) jedenfalls dann gegenüber der Regelung des § 52 Abs. 19 Satz 4 EStG 1998 vorrangig ist, wenn beide Tatbestände im nämlichen Gewinnermittlungszeitraum (hier: Wirtschaftsjahr 1998) verwirklicht werden.
  • BFH, 05.11.2015 - III R 13/13

    Einnahmenüberschussrechnung: Kein der Verschmelzung vorgelagerter endgültiger

    Beim Alleingesellschafter ist die Liquidation einer GmbH, deren Beteiligung sich im Betriebsvermögen befindet, als Teilbetriebsaufgabe nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 EStG zu behandeln (vgl. BFH-Urteil vom 16. Oktober 2008 IV R 74/06, BFH/NV 2009, 725, unter II.3.c).

    Der (Aufgabe-)Gewinn ist nach dem Unterschiedsbetrag zwischen dem gemeinen Wert des gesamten von der Kapitalgesellschaft ausgekehrten Vermögens und dem Buchwert der Beteiligung zu bestimmen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 725, unter II.3.d aa).

  • BFH, 25.02.2010 - IV R 49/08

    Tarifbegünstigter Gewinn aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen -

    Hieran anknüpfend hat der Senat mit Urteil vom 16. Oktober 2008 IV R 74/06 (BFH/NV 2009, 725, zu II.3.d cc der Gründe) ausgeführt, dass ein Gewinn aus der Veräußerung (oder Aufgabe) von Teilbetrieb 1 auch dann privilegiert ist, wenn die Personengesellschaft zugleich die ihrem Teilbetrieb 2 dienenden (wesentlichen) Wirtschaftsgüter ganz oder teilweise zu Buchwerten in das Vermögen ihrer Gesellschafter überträgt.
  • BFH, 09.02.2011 - IV R 37/08

    Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB nicht als Veräußerungsgewinn steuerbegünstigt -

    aa) Ist Gegenstand des Rechtsstreits die Qualifizierung des im Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers angefallenen Gewinns als laufender Gewinn oder als tarifbegünstigter Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn, so ist dieser Gesellschafter notwendig zum finanzgerichtlichen Verfahren beizuladen, weil ihn diese Frage i.S. von § 48 Abs. 1 Nr. 5 FGO "persönlich angeht" (z.B. BFH-Urteil vom 16. Oktober 2008 IV R 74/06, BFH/NV 2009, 725).
  • BFH, 25.07.2019 - IV R 61/16

    Teilabzugsverbot für Finanzierungskosten der Beteiligung an einer späteren

    Die Zurechnung des Einkommens führte zur Erhöhung des allen Gesellschaftern zuzurechnenden Gesamthandsgewinns, auch wenn die Anteile an der Organgesellschaft von den Gesellschaftern gehalten wurden, was nach seinerzeitiger Rechtslage einer finanziellen Eingliederung nicht entgegenstand (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 16.10.2008 - IV R 74/06, BFH/NV 2009, 725, unter II.3.a).
  • BFH, 01.07.2010 - IV R 34/07

    Selbständigkeit der Feststellung eines Veräußerungsgewinns in einem

    Bis zum Abschluss eines solchen Verfahrens steht ihr auch das Klagerecht nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO zu (BFH-Urteil vom 16. Oktober 2008 IV R 74/06, BFH/NV 2009, 725, unter II.1. der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 09.05.2017 - VIII R 1/14

    Vorzeitige Zahlung eines abgezinsten Kaufpreises für einen Mitunternehmeranteil -

    Der Kläger ist hinsichtlich der Feststellung zur Höhe seines Sondergewinns gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 5 FGO auch persönlich klagebefugt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 16. Oktober 2008 IV R 74/06, BFH/NV 2009, 725, unter II.2.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 31.05.2018 - 9 K 9143/16

    Zurechnung eines gewerbesteuerrechtlichen Übertragungsgewinns bei Aufspaltung

    Dies habe der BFH im Ergebnis auch durch Urteil vom 16. Oktober 2008 IV R 74/06, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2009, 725 bestätigt.
  • BFH, 22.09.2011 - IV R 42/09

    Einbeziehung anteiliger Gewerbesteuer-Messbeträge nach § 35 Abs. 3 Satz 4 EStG a.

    Soweit nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Beschluss vom 12. April 2007 IV B 69/05, BFH/NV 2007, 1923; Urteil vom 16. Oktober 2008 IV R 74/06, BFH/NV 2009, 725) eine Personengesellschaft für die Dauer eines Rechtsstreits über den Gewerbesteuer-Messbescheid (steuerrechtlich) als nicht vollbeendet gilt, besteht nach den gemäß § 118 Abs. 2 FGO den Senat bindenden Feststellungen des FG kein solcher Streit und nach einer Außenprüfung bei der KG 1 sind entsprechende Steuerverbindlichkeiten beglichen.
  • BFH, 16.03.2023 - VIII R 10/19

    Zum Vorliegen eines Steuerstundungsmodells i.S. des § 15b EStG bei einer

  • BFH, 29.01.2010 - II B 143/09

    Keine Antragsbefugnis der Personengesellschaft bei der Bedarfsbewertung nach §

  • BFH, 20.10.2009 - IV B 63/09

    Verfahrensrechtliche Fragen nach einem Richtigstellungsbescheid

  • FG Hamburg, 18.02.2013 - 6 K 8/11

    Einkommensteuer: Antragsfrist bei Tonnagesteuer

  • FG Hamburg, 26.08.2009 - 6 K 65/09

    Einspruchsbefugnis einer zivilrechtlich vollbeendeten Personengesellschaft im

  • FG Hamburg, 17.08.2011 - 2 K 42/11

    Tonnagesteuer: Keine Mindestbetriebszeit bei einer Option zu Tonnagesteuer

  • FG Hamburg, 10.02.2016 - 6 K 83/14

    Zu den Voraussetzungen der Tätigkeit eines beratenden Betriebswirts - Abgrenzung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2018 - 2 Sa 512/17

    Erwerberhaftung bei Firmenfortführung - Übergang von Insolvenzgeldansprüchen

  • FG Hamburg, 11.04.2011 - 6 K 245/09

    Doppelbesteuerungsabkommen: Zinsen auf wegen eines Vertragsrücktritts

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