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   BFH, 28.09.1995 - IV R 76/94   

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https://dejure.org/1995,3295
BFH, 28.09.1995 - IV R 76/94 (https://dejure.org/1995,3295)
BFH, Entscheidung vom 28.09.1995 - IV R 76/94 (https://dejure.org/1995,3295)
BFH, Entscheidung vom 28. September 1995 - IV R 76/94 (https://dejure.org/1995,3295)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 18.07.1990 - I R 22/87

    Unterstützungskassen; zu Fragen der sozialen Einrichtung i. S. des § 5 Abs. 1 Nr.

    Auszug aus BFH, 28.09.1995 - IV R 76/94
    Unter Zugrundelegung dieser Erwägungen hat der I. Senat des BFH entschieden, daß die Beifügung einer vom Kläger unterzeichneten Vollmacht, die sich auf die gleichen Steuerarten und die gleichen Veranlagungszeiträume wie die Klage bezieht, den Mangel der fehlenden Unterzeichnung der Klageschrift heilt (Urteil vom 18. Juli 1990 I R 22--23/87, BFHE 161, 379, BStBl II 1990, 1088).

    Aus diesem Grund ist es auch unerheblich, daß die Vollmacht -- insoweit abweichend von dem im Urteil in BFHE 161, 379, BStBl II 1990, 1088 entschiedenen Fall -- nicht dasselbe Datum aufwies wie die Klageschrift, sondern daß die beiden Daten um drei Tage differierten.

  • FG Köln, 07.02.1990 - 13 K 1841/89

    Finanzgerichtsordnung; Unterzeichnung der Klageschrift

    Auszug aus BFH, 28.09.1995 - IV R 76/94
    Einem Entwurf eine unterschriebene Vollmacht beizufügen, wäre sinnlos (Urteil des FG Hamburg vom 28. Februar 1990 VI 298/87, EFG 1990, 434).
  • BFH, 12.11.1992 - IV B 83/91

    Kein Rechtsanspruch auf Zwangsmittelanwendung gegen den Konkursverwalter

    Auszug aus BFH, 28.09.1995 - IV R 76/94
    Die Klage ist auch nicht durch die Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der Klägerin unzulässig geworden; denn Rechtsstreitigkeiten wegen Gewinnfeststellung und Einheitswert des Betriebsvermögens gehören zu den konkursfreien Angelegenheiten (Senats-Beschluß vom 12. November 1992 IV B 83/91, BFHE 169, 490, BStBl II 1993, 265 m. w. N.).
  • BFH, 05.11.1973 - GrS 2/72

    Handschriftliche Unterzeichnung der Revisionsbegründungsschrift - Entsendung

    Auszug aus BFH, 28.09.1995 - IV R 76/94
    Nach dem Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. November 1973 GrS 2/72 (BFHE 111, 278, BStBl II 1974, 242) sind Verfahrensvorschriften jedoch im Zweifel so auszulegen, daß sie -- wenn irgend vertretbar -- eine Entscheidung der materiellen Rechtsfrage ermöglichen.
  • BFH, 03.10.1986 - III R 207/81

    Schriftliche Klageerhebung - Klageschrift - Eigenhändige Unterzeichnung -

    Auszug aus BFH, 28.09.1995 - IV R 76/94
    Der BFH hat daher in mehreren Urteilen entschieden, daß dem Zweck des § 64 Abs. 1 Satz 1 FGO auch in anderer Weise entsprochen werden kann, als durch eine eigenhändige Unterzeichnung des maßgebenden Schriftsatzes durch dessen Verfasser (BFH-Urteil vom 3. Oktober 1986 III R 207/81, BFHE 148, 205, BStBl II 1987, 131).
  • BFH, 12.07.2017 - X B 16/17

    Anforderungen an die Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung durch

    Dies ist in der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung etwa angenommen worden, wenn einer nicht unterschriebenen Klageschrift eine vom Kläger eigenhändig unterzeichnete Prozessvollmacht im Original beigefügt war (BFH-Urteil vom 28. September 1995 IV R 76/94, BFH/NV 1996, 332), wenn ein rechtlich unerfahrener Kläger zwar die Klageschrift nicht unterzeichnet, auf dem Briefumschlag aber handschriftlich seinen Namen und seine Anschrift eingetragen hat (BFH-Urteil vom 3. Oktober 1986 III R 207/81, BFHE 148, 205, BStBl II 1987, 131), wenn zwar nicht der --der Schriftform unterliegende-- Antrag, wohl aber ein Begleitschreiben eigenhändig unterzeichnet ist (BFH-Urteil vom 13. Dezember 2001 III R 24/99, BFHE 196, 464, BStBl II 2002, 159), oder wenn ein erforderlicher Gerichtskostenvorschuss noch innerhalb der Klagefrist eingezahlt wird (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 22. Oktober 2004  1 BvR 894/04, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2005, 814, unter II.2.b aa (2)).
  • FG Baden-Württemberg, 10.11.1999 - 12 K 9/99

    Mit Fax übermittelte, nicht unterschriebene Klageschrift; Wiedereinsetzung bei

    Zudem lasse sich dem BFH-Urteil vom 28. September 1995 IV R 76/94 (BFH/NV 1996, 332) die Möglichkeit der Heilung des Mangels fehlender Unterschrift entnehmen.

    Soweit die Kl sich darauf berufen haben, hinsichtlich der an die Schriftform bestimmender Schriftsätze zu stellenden Anforderungen habe sich die Rechtsprechung gelockert und insofern auf den BFH-Beschluß vom 28. September 1995 IV R 76/94 (BFH/NV 1996, 332), den BFH-Beschluß vom 12. April 1996 V S 6/96 und das BFH-Urteil vom 17. Oktober 1996 V R 33/96 (BFH/NV 1997, 764) hingewiesen haben, können die Grundsätze dieser Entscheidungen entgegen der Ansicht der Kl auf den Streitfall zu ihren Gunsten nicht übertragen werden.

    Im Urteilsfall des BFH-Urteils vom 28. September 1995 IV R 76/94 (a. a. O.) wurde der Mangel der Unterschrift in der Klageschrift dadurch geheilt, daß der Klage eine vom Kl eigenhändig unterzeichnete Vollmacht beigefügt war.

  • BFH, 17.08.2009 - VI B 40/09

    Beifügung unterzeichneter Vollmacht anstelle eigenhändig unterschriebener

    Es muss allerdings feststehen, dass es sich bei dem Schriftstück nicht um einen Entwurf handelt, sondern dass es mit Wissen und Wollen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (BFH-Urteil vom 28. September 1995 IV R 76/94, BFH/NV 1996, 332; BFH-Beschluss vom 31. März 2000 VII B 87/99, BFH/NV 2000, 1224).

    Unter Zugrundelegung dieser Erwägungen hat der BFH in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass die Beifügung einer vom Kläger unterzeichneten Vollmacht, die sich auf die gleichen Steuerarten und die gleichen Veranlagungszeiträume wie die Klage bezieht, den Mangel der fehlenden Unterzeichnung der Klageschrift heilt (BFH-Urteile vom 18. Juli 1990 I R 22-23/87, BFHE 161, 379, BStBl II 1990, 1088, und in BFH/NV 1996, 332; ebenso Gräber/von Groll, a.a.O., § 64 Rz 30).

  • VGH Bayern, 05.01.2021 - 4 ZB 20.644

    Anforderungen an eine per Telefax eingereichte Klageschrift; Rassebestimmung bei

    Selbst wenn man entgegen einer verbreiteten Auffassung (BFH, U.v. 28.9.1995 - IV R 76/94 - juris Rn. 12 m.w.N.; Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 81 Rn. 6; vgl. auch OVG NW, B.v. 16.8.2007 - 18 E 787/07 - NVwZ 2008, 344) in der bloßen Übermittlung einer vom Kläger unterzeichneten und auf einen konkreten Rechtsstreit bezogenen Vollmacht noch keinen ausreichenden Beleg für den Willen, ein förmliches Rechtsmittel einzulegen, sehen wollte (vgl. Hoppe in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 81 Rn. 6), ergeben sich hier jedenfalls aus der Zusammenschau mit den übrigen vorgelegten Unterlagen hinreichend sichere Anhaltspunkte für das Vorliegen einer solchen Prozesserklärung.
  • FG Baden-Württemberg, 27.01.1998 - 4 K 201/96

    Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "Wohnzwecken dienen" für die degressive

    Die vom Bundesfinanzhof (BFH) beispielsweise im Urteil vom 28. September 1995 IV R 76/94 (BFH/NV 1996, 332) dargelegte Überlegung, wonach die Beifügung einer vom Kl unterzeichneten Prozeßvollmacht den Mangel der nicht unterschriebenen Klageschrift heile, da in einem solchen Fall auch ohne Beweisaufnahme erkennbar sei, daß es sich bei der nicht unterschriebenen Klageschrift nicht nur um einen bloßen Entwurf handelt, trifft auch den vorliegenden Fall der Nachreichung der vom Kl unterschriebenen Prozeßvollmacht.

    Der BFH hat jedoch in nunmehr ständiger Rechtsprechung entschieden, daß dem Zweck des § 64 Abs. 1 FGO auch in anderer Weise entsprochen werden kann als durch eigenhändige Unterzeichnung des maßgebenden Schriftsatzes durch dessen Verfasser (vgl. das bereits erwähnte BFH-Urteil vom 28-September 1995 IV R 76/94, BFH/NV 1996, 332), wenn sich aus den dem Gericht erkennbaren Umständen zweifelsfrei ergibt, daß es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern daß es mit Wissen und Wollen des Verfassers dem Gericht zugeleitet worden ist.

  • BFH, 29.10.2002 - II R 60/01

    Rechtsmittelbelehrung; Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

    Denn eine Erkrankung des Prozessbevollmächtigten wird nur dann als schuldlose Verhinderung des Revisionsführers gewertet, wenn sie plötzlich und unvorhersehbar auftritt und so schwer ist, dass es für den Prozessbevollmächtigten unzumutbar ist, die Frist einzuhalten oder rechtzeitig einen Vertreter zu bestellen (BFH-Beschlüsse des vom 23. Juli 1996 V R 29/96, BFH/NV 1997, 125; vom 11. Oktober 1995 VIII B 106/95, BFH/NV 1996, 332; vom 22. Juli 1991 III B 22/91, BFH/NV 1992, 257).
  • BFH, 12.08.2008 - X E 7/08

    Erinnerung gegen Kostenrechnung - Vertretungszwang bei Einlegung einer Erinnerung

    Offenbleiben kann auch, ob der Kostenschuldner bereits mit Fax vom 10. Juni 2008 wirksam Erinnerung erhoben hat, obwohl dieses Schreiben nicht unterzeichnet ist (vgl. hierzu die BFH-Urteile vom 3. Oktober 1986 III R 207/81, BFHE 148, 205, BStBl II 1987, 131, und vom 28. September 1995 IV R 76/94, BFH/NV 1996, 332).
  • FG Hamburg, 04.08.1998 - II 128/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Krankheit und eingeschränkter

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  • BFH, 23.07.1996 - V R 29/96

    Voraussetzung der Wertung einer Erkrankung eines Prozessbevollmächtigten als

    Eine Erkrankung des Prozeßbevollmächtigten wird nur dann als schuldlose Verhinderung des Revisionsführers gewertet, wenn sie plötzlich und unvorhersehbar auftritt und so schwer ist, daß es für den Prozeßbevollmächtigten unzumutbar ist, die Frist einzuhalten oder rechtzeitig einen Vertreter zu bestellen (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 11. Oktober 1995 VIII B 106/95, BFH/NV 1996, 332; vom 22. Juli 1991 III B 22/91, BFH/NV 1992, 257).
  • FG Münster, 07.07.2010 - 10 K 4562/09

    Keine wirksame Klageerhebung ohne Unterschrift mit einem Hinweis auf "maschinelle

    Es muss allerdings feststehen, dass es sich bei dem Schriftstück nicht um einen Entwurf handelt, sondern dass es mit Wissen und Wollen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (BFH-Urteil vom 28.9.1995 IV R 76/94, BFH/NV 1996, 332; BFH-Beschluss vom 31.3.2000 VII B 87/99, BFH/NV 2000, 1224).
  • FG Hamburg, 20.09.2004 - II 3/02

    Umsatzsteuerrecht: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Leistungen auf dem

  • FG Nürnberg, 24.06.2003 - I 89/01

    Zum Umfang der Durchführung der Nutzungswertbesteuerung für die eigengenutzte

  • BFH, 29.08.1997 - V R 10/97

    Schuldlose Verhinderung der Einhaltung der Revisionsfrist bei Erkrankung des für

  • FG Hamburg, 10.03.2005 - III 211/04

    Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • FG Hamburg, 13.02.2001 - VI 117/99

    Feststellungslast bei behaupteter privat-treuhänderischer Überweisung für einen

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