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   BFH, 30.10.1997 - IV R 76/96   

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BFH, 30.10.1997 - IV R 76/96 (https://dejure.org/1997,1398)
BFH, Entscheidung vom 30.10.1997 - IV R 76/96 (https://dejure.org/1997,1398)
BFH, Entscheidung vom 30. Oktober 1997 - IV R 76/96 (https://dejure.org/1997,1398)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 1 Nr 1, EStG § 15 Abs 1 Nr 2
    Betriebsaufspaltung; Einlage; Gewerbebetrieb; Grundstück; Teilwert; Verpachtung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 21.10.1992 - X R 99/88

    Gewinnanteile der eigenen Kinder bei Ausschluss einer Verlustbeteiligung nicht

    Auszug aus BFH, 30.10.1997 - IV R 76/96
    Eine Bindung an die bisherige Rechtsauffassung tritt auch nicht dadurch ein, daß der Steuerpflichtige auf deren Fortbestand vertraut und in diesem Vertrauen Dispositionen getroffen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 21. Oktober 1992 X R 99/88, BFHE 170, 41, BStBl II 1993, 289, [BFH 21.10.1992 - X R 99/88] m. w. N.).

    Zwar kann sich eine Bindung des FA nach Treu und Glauben auch dadurch ergeben, daß es eine Zusage gegeben oder in anderer Weise einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (BFH-Urteil vom 19. November 1985 VIII R 25/85, BFHE 146, 32, BStBl II 1986, 520 [BFH 19.11.1985 - VIII R 25/85]; in BFHE 170, 41, BStBl II 1993, 289 [BFH 21.10.1992 - X R 99/88]).

  • BFH, 12.11.1985 - VIII R 342/82

    Betriebsaufspaltung - Sachliche Verflechtung - Wesentliche Betriebsgrundlage -

    Auszug aus BFH, 30.10.1997 - IV R 76/96
    Es kann dahinstehen, ob das BFH- Urteil vom 12. November 1985 VIII R 342/82 (BFHE 145, 396, BStBl II 1986, 299 [BFH 12.11.1985 - VIII R 342/82]) in diesem Zusammenhang als geänderte Rechtsprechung angesehen werden könnte, denn das FA hat dieses Urteil bei Erlaß der erstmaligen Feststellungsbescheide 1987 und 1988 nicht angewandt.

    So verhält es sich aber im Streitfall, denn bereits mit den Einkommensteuer-Richtlinien 1987 (Abschn. 137 Abs. 5 Nr. 1 Satz 6) hatte die Finanzverwaltung ausdrücklich die Nichtanwendung der Entscheidung des BFH in BFHE 145, 396, [BFH 12.11.1985 - VIII R 342/82] BStBl II 1986, 299 [BFH 12.11.1985 - VIII R 342/82] erklärt.

  • BFH, 11.01.1991 - III R 60/89

    Nichtanwendungserlaß - Nachprüfung - Rechtsprechung

    Auszug aus BFH, 30.10.1997 - IV R 76/96
    Zwar kann bei einem Bescheid, der mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung übereinstimmt, von einer widerlegbaren Vermutung ausgegangen werden, daß diese Rechtsprechung auch angewandt worden ist (BFH-Urteil vom 11. Januar 1991 III R 60/89, BFHE 163, 286, BStBl II 1992, 5).

    Diese Vermutung gilt im Hinblick auf den Beschleunigungs- und Vereinfachungseffekt des § 164 AO 1977 jedoch nicht bei unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Bescheiden, wenn eine von der Rechtsprechung des BFH abweichende Verwaltungsregelung besteht (BFH in BFHE 163, 286, [BFH 11.01.1991 - III R 60/89] BStBl II 1992, 5).

  • BFH, 28.01.1992 - VIII R 28/90

    Korrektur einer fehlerhaften Verteilung eines KG-Gewinns

    Auszug aus BFH, 30.10.1997 - IV R 76/96
    Das kann allerdings nicht unmittelbar aus den Grundsätzen zur Bilanzberichtigung entnommen werden, denn diese folgen zum Teil auch aus dem formellen Bilanzzusammenhang, an dem es aber fehlt, wenn der Zusammenhang mangels einer Schlußbilanz des Vorjahrs durchbrochen ist (vgl. BFH-Urteil vom 28. Januar 1992 VIII R 28/90, BFHE 168, 30, BStBl II 1992, 881 [BFH 28.01.1992 - VIII R 28/90] unter 5. , m. w. N.) oder wie hier noch nie bestanden hat.
  • BFH, 19.11.1985 - VIII R 25/85

    Klagebefugnis - Personengesellschaft - Übergang auf Rechtsnachfolger -

    Auszug aus BFH, 30.10.1997 - IV R 76/96
    Zwar kann sich eine Bindung des FA nach Treu und Glauben auch dadurch ergeben, daß es eine Zusage gegeben oder in anderer Weise einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (BFH-Urteil vom 19. November 1985 VIII R 25/85, BFHE 146, 32, BStBl II 1986, 520 [BFH 19.11.1985 - VIII R 25/85]; in BFHE 170, 41, BStBl II 1993, 289 [BFH 21.10.1992 - X R 99/88]).
  • BFH, 12.10.1977 - I R 248/74

    Gewinnverwirklichung bei entgeltlicher Übertagung eines Wirtschaftsguts aus einem

    Auszug aus BFH, 30.10.1997 - IV R 76/96
    Besteht aber in Fällen der Bilanzberichtigung keine Bindung an fehlerhafte vorangegangene Bilanzansätze, ist ein Wirtschaftsgut mit dem Wert anzusetzen, mit dem es bei von Anfang an richtiger Bilanzierung zu Buche stehen würde (BFH-Urteil vom 12. Oktober 1977 I R 248/74, BFHE 123, 478, BStBl II 1978, 191 [BFH 12.10.1977 - I R 248/74]).
  • BFH, 12.09.1991 - IV R 8/90

    Grundstück mit Betriebshalle (Fabrikationsgrundstück) als wesentliche

    Auszug aus BFH, 30.10.1997 - IV R 76/96
    Für das Grundstück in L folgt dies bereits daraus, daß ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang zwischen der Errichtung des Betriebsgebäudes, der Vermietung und der Aufnahme des Betriebs in dem Gebäude besteht, so daß davon auszugehen ist, daß das Gebäude nach seiner Gliederung und Bauart dauernd für den Betrieb eingerichtet oder nach Lage, Größe und Grundriß auf den Betrieb zugeschnitten ist (vgl. BFH-Urteil vom 12. September 1991 IV R 8/90, BFHE 166, 55, BStBl II 1992, 347 [BFH 12.09.1991 - IV R 8/90]).
  • BFH, 30.06.1993 - XI R 76/92

    Halle als wesentliche Betriebsgrundlage (§ 15 EStG )

    Auszug aus BFH, 30.10.1997 - IV R 76/96
    Für den Feststellungsbescheid 1990 sind diese Voraussetzungen schon deshalb nicht erfüllt, weil es sich nicht um einen Aufhebungs- oder Änderungsbescheid handelt, sondern um einen erstmaligen Bescheid, auf den § 176 Abs. 1 Nr. 3 AO 1977 nicht anzuwenden ist (BFH-Urteil vom 30. Juni 1993 XI R 76/92, BFH/NV 1994, 303).
  • BFH, 04.11.1992 - XI R 1/92

    Wesentliche Betriebsgrundlage bei geringer wirtschaftlicher Bedeutung des

    Auszug aus BFH, 30.10.1997 - IV R 76/96
    Für ein von der verkehrsgünstigen Lage abhängiges Einzelhandelsunternehmen, wie es die GmbH nach den Feststellungen des FG betreibt, ist ein Grundstück mit Ladenlokal regelmäßig eine wesentliche Betriebsgrundlage, denn der Betrieb ist derart von der Verbindung mit dem Grundstück abhängig, daß er nicht an anderer Stelle in beliebiger Weise fortgeführt werden kann (vgl. BFH- Urteile vom 7. August 1990 VIII R 110/87, BStBl II 1991, 336; vom 4. November 1992 XI R 1/92, BFHE 169, 452, BStBl II 1993, 245 [BFH 04.11.1992 - XI R 1/92]).
  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 30.10.1997 - IV R 76/96
    Unbillige Auswirkungen einer verschärfenden Rechtsprechung sind ggf. durch Übergangsregelungen auf der Grundlage des § 163 AO 1977 zu vermeiden (BFH-Beschluß vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751 unter C I. 1. ; BFH-Urteil vom 17. September 1992 IV R 49/91, BFH/NV 1993, 95).
  • BFH, 28.09.1987 - VIII R 154/86

    Änderung von Steuerbescheiden - Einschränkungen der Änderungsbefugnis - Vorbehalt

  • BFH, 08.11.1971 - GrS 2/71

    Völlige Personenidentität in Fällen der Betriebsaufspaltung nicht Voraussetzung

  • BFH, 07.08.1990 - VIII R 110/87

    Zu den Voraussetzungen einer sachlichen Verflechtung im Rahmen einer

  • BFH, 17.09.1992 - IV R 49/91

    Anforderungen für die Annahme einer Betriebsaufspaltung

  • FG Nürnberg, 07.11.1995 - I 396/94
  • BFH, 29.11.2012 - IV R 37/10

    Abfärbewirkung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG auf sämtliche Einkünfte einer

    Dies gilt selbst dann, wenn das FA über eine längere Zeitspanne eine fehlerhafte, für den Steuerpflichtigen günstige Auffassung vertreten hat und der Steuerpflichtige im Vertrauen darauf disponiert haben sollte (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 30. Oktober 1997 IV R 76/96, BFH/NV 1998, 578, unter 2.b der Gründe, m.w.N.; vom 23. Februar 2012 IV R 13/08, BFH/NV 2012, 1112, unter II.3.a der Gründe).

    Demgemäß bestimmt sich der Bilanzansatz für eine fehlerberichtigende Einbuchung bei unterlassener Aktivierung eines Wirtschaftsguts nach dem Wert, mit dem das bisher zu Unrecht nicht bilanzierte Wirtschaftsgut bei von Anfang an richtiger Bilanzierung zu Buche stehen würde (BFH-Urteile in BFH/NV 1998, 578, unter 3. der Gründe; vom 24. Oktober 2001 X R 153/97, BFHE 197, 105, BStBl II 2002, 75, unter II.1.

    Entgegen der Auffassung der Kläger sind somit Wertveränderungen an den fälschlicherweise als Privatvermögen behandelten Wirtschaftsgütern nicht durch die Bestandskraftwirkung endgültig der privaten Sphäre zugeordnet, sondern gehen in den Totalgewinn des Gewerbebetriebs mit ein (BFH-Urteil in BFH/NV 1998, 578, unter 3.a der Gründe).

  • BFH, 17.10.2013 - IV R 7/11

    Rückstellungen wegen angeordneter flugverkehrstechnischer Maßnahmen auf der

    Dies gilt selbst dann, wenn die fehlerhafte Auffassung in einem Prüfungsbericht niedergelegt worden ist oder wenn das FA über eine längere Zeitspanne eine fehlerhafte, für den Steuerpflichtigen günstige Auffassung vertreten hat und der Steuerpflichtige im Vertrauen darauf disponiert haben sollte (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 30. Oktober 1997 IV R 76/96, BFH/NV 1998, 578, unter 2.b der Gründe, m.w.N.; vom 23. Februar 2012 IV R 13/08, BFH/NV 2012, 1112, Rz 70).
  • BFH, 10.06.2008 - VIII R 79/05

    Büroetage als wesentliche Betriebsgrundlage einer Steuerberater-Sozietät - Kein

    a) § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO gilt grundsätzlich auch bei einer Änderung von unter einem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Bescheiden (vgl. BFH-Urteile vom 11. Januar 1991 III R 60/89, BFHE 163, 286, BStBl II 1992, 5; vom 20. August 1997 X R 58/93, BFH/NV 1998, 314; vom 30. Oktober 1997 IV R 76/96, BFH/NV 1998, 578; vom 8. Dezember 1998 IX R 49/95, BFHE 187, 512, BStBl II 1999, 468, und vom 5. September 2000 IX R 33/97, BFHE 192, 559, 574, BStBl II 2000, 676).

    Allerdings geht die Rechtsprechung von einer widerlegbaren Vermutung aus, dass im Zweifel bei einer Übereinstimmung des Erstbescheides mit der seinerzeit geltenden höchstrichterlichen Rechtsprechung auch von deren Anwendung auszugehen sei (vgl. BFH-Urteile in BFHE 163, 286, BStBl II 1992, 5; vom 8. Februar 1995 I R 127/93, BFHE 177, 332, BStBl II 1995, 764; in BFH/NV 1998, 578; in BFHE 187, 512, BStBl II 1999, 468; in BFHE 193, 460, BStBl II 2001, 789).

  • BFH, 29.08.2001 - VIII R 34/00

    Einkommensteuer - Eheleute - Grundgesetzlicher Schutz der Ehe -

    Eine Bindung an die bisherige Rechtsauffassung tritt auch nicht allein dadurch ein, dass der Steuerpflichtige auf deren Fortbestand vertraut und in diesem Vertrauen Dispositionen getroffen hat (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 21. Oktober 1992 X R 99/88, BFHE 170, 41, BStBl II 1993, 289, unter Nr. 5 der Gründe, m.w.N.; vom 30. Oktober 1997 IV R 76/96, BFH/NV 1998, 578, unter 2. b der Gründe).

    Denn die Entscheidung des FG, dass die verpachteten Wirtschaftsgüter in der Anfangsbilanz zum 1. Januar 1989 mit denjenigen Werten anzusetzen sind, die sich bei ordnungsgemäßer Fortführung einer gedachten Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 1981 ergeben hätten, entspricht den Grundsätzen, die der BFH in dem Urteil in BFH/NV 1998, 578 aufgestellt hat.

  • BFH, 24.10.2001 - X R 153/97

    Nachholung unterlassener AfA

    Demgemäß bestimmt sich der Bilanzansatz für eine fehlerberichtigende Einbuchung bei unterlassener Aktivierung eines Wirtschaftsguts nach dem Wert, mit dem das bisher zu Unrecht nicht bilanzierte Wirtschaftsgut bei von Anfang an richtiger Bilanzierung zu Buche stehen würde (BFH-Urteile in BFHE 123, 478, BStBl II 1978, 191, unter 1. b, und, für den Fall erstmaliger Bilanzerstellung, vom 30. Oktober 1997 IV R 76/96, BFH/NV 1998, 578, 579; vgl. auch BFH-Urteil vom 21. August 1984 VIII R 1/81, BFH/NV 1985, 34, 36).

    Inwieweit sich aus den Grundsätzen des formellen Bilanzenzusammenhangs etwas anderes ergibt, kann hier auf sich beruhen, weil diese Grundsätze --wie auch das BMF im Ergebnis zutreffend ausgeführt hat-- jedenfalls dann nicht gelten, wenn ein Bilanzansatz, der fortgeführt werden könnte, fehlt (BFH-Entscheidungen vom 28. Januar 1992 VIII R 28/90, BFHE 168, 30, BStBl II 1992, 881, unter 5.; in BFH/NV 1998, 578, 579, unter 3. a, sowie vom 23. Juni 2000 VIII B 52/99, BFH/NV 2000, 1487).

  • BFH, 22.06.2010 - VIII R 3/08

    Keine Nachholung der AfA auf ein nicht als Betriebsvermögen erfasstes

    In diesem Fall der fehlerberichtigenden Einbuchung (s. auch BFH-Urteil vom 14. Januar 2010 IV R 86/06, BFH/NV 2010, 1096) bestimmt sich der Bilanzansatz nach dem Wert, mit dem das bisher zu Unrecht nicht bilanzierte Wirtschaftsgut bei von Anfang an richtiger Bilanzierung zu Buche stehen würde (BFH-Urteile in BFHE 197, 105, BStBl II 2002, 75; vom 12. Oktober 1977 I R 248/74, BFHE 123, 478, BStBl II 1978, 191, unter 1.b der Entscheidungsgründe; vgl. ferner für den Fall erstmaliger Bilanzerstellung BFH-Urteil vom 30. Oktober 1997 IV R 76/96, BFH/NV 1998, 578).
  • BFH, 29.04.2008 - VIII R 75/05

    Kein Wahlrecht zwischen der Bildung einer "normalen" und einer

    Diese Verpflichtung besteht selbst dann, wenn die Finanzbehörde die fehlerhafte, für den Steuerpflichtigen günstige Auffassung über eine längere Zeitspanne vertreten und der Steuerpflichtige im Vertrauen darauf disponiert haben sollte (BFH-Urteil vom 30. Oktober 1997 IV R 76/96, BFH/NV 1998, 578, m.w.N.; BFH-Beschlüsse vom 7. Dezember 2007 XI B 61/07, BFH/NV 2008, 592; in BFH/NV 2005, 68, m.w.N.).
  • FG Hessen, 15.06.2010 - 8 K 3660/02

    Betriebsaufspaltung: sachliche Verflechtung - Gewerblichkeit der Gesamteinkünfte

    In dieser Bilanz sind die zu erfassenden Wirtschaftsgüter nach der Rechtsprechung des IV. Senats des Bundesfinanzhofs, der der erkennende Senat folgt, mit den Werten anzusetzen, die sich bei ordnungsgemäßer Fortführung einer gedachten Eröffnungsbilanz ergeben hätten (BFH, Urteil vom 30.10.1997 IV R 76/96, BFH/NV 1998, 578 ff.).

    Zum einen ist das BFH-Urteil vom 30.10.1997 IV R 76/96 (a. a. O.) im Schrifttum nicht unbestritten geblieben.

    Zum anderen ist nicht eindeutig, ob der Ansatz eines Teilwerts überhaupt in dem vorliegenden Steuerfestsetzungsverfahren oder in einem Billigkeitsverfahren nach Maßgabe von § 163 AO (vgl. BFH-Urteil vom 30.10.1997 IV R 76/96, a. a. O., 579 unter 2. b) mittlere Spalte) vorzunehmen wäre.

  • BFH, 26.11.2008 - X R 23/05

    Erstmalige Bilanzaufstellung für einen "nicht erkannten Gewerbebetrieb" in einem

    Der BFH hat aber für den Fall eines "nicht erkannten Gewerbebetriebs", in dem --wie im Streitfall-- für ein späteres Wirtschaftsjahr nach Eröffnung mit der Bilanzierung begonnen wird, entschieden, dass bei erstmaliger Bilanzaufstellung mangels einer vorhergehenden Schlussbilanz im ersten noch offenen Jahr die Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs unbeachtlich sind (BFH-Urteil vom 30. Oktober 1997 IV R 76/96, BFH/NV 1998, 578).
  • BFH, 30.06.2005 - IV R 20/04

    Keine Nachholung des Betriebsausgabenabzugs bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3

    Sie machte geltend, dass in den Fällen, in denen die vorangegangenen Bescheide wegen eingetretener Bestandskraft nicht mehr geändert werden könnten, die Wirtschaftsgüter mit den Werten anzusetzen seien, die sich bei zutreffender Behandlung ergeben hätten (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Oktober 1997 IV R 76/96, BFH/NV 1998, 578, und vom 12. Oktober 1977 I R 248/74, BFHE 123, 478, BStBl II 1978, 191).
  • BFH, 08.12.1998 - IX R 49/95

    Keine Einkunftserzielungsabsicht bei Ankaufsrecht

  • BFH, 07.09.2016 - I R 23/15

    Höchstbetragsberechnung für Atomanlagenrückstellungen - Grundsatz von Treu und

  • BFH, 06.07.2023 - V R 5/21

    Vertrauensschutz bei rechtswidrigem Verwaltungshandeln

  • BFH, 28.01.2014 - VIII R 5/11

    Voraussetzungen für den Verlustabzug eines stillen Gesellschafters

  • FG Rheinland-Pfalz, 09.09.1997 - 2 K 2070/96

    Wertansatz eines irrtümlich nicht bilanzierten Wirtschaftsguts

  • BFH, 17.12.2003 - X R 31/00

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

  • FG Niedersachsen, 23.06.2017 - 13 K 145/11

    Liebhaberei bei Sportanlage

  • BFH, 31.07.2002 - X R 39/01

    Abziehbarkeit dauernder Lasten; Zahlungen für Erb- und/oder Pflichtteilverzicht

  • FG Baden-Württemberg, 14.08.2000 - 1 V 17/00

    Umfang des Leistungsaustausches bei Holzkäufen unter Selbstwerbereinsatz;

  • BFH, 07.12.2007 - XI B 61/07

    Betriebsausgabenpauschalen der Finanzverwaltung für den Bereich der

  • FG Hamburg, 14.11.2002 - V 10/01

    Außergewöhnliche Belastung

  • FG Münster, 30.08.1999 - 4 K 6668/93

    Eigenprovisionen eines freien Versicherungsmaklers

  • FG Baden-Württemberg, 01.02.1999 - 9 K 208/92
  • FG Baden-Württemberg, 03.08.1999 - 1 K 332/98

    Häusliches Arbeitszimmer bei einem Arbeitslosen

  • FG Baden-Württemberg, 14.05.1999 - 9 K 27/94

    Wiederkehrende Leistungen als Gegenleistung für den Erwerb eines

  • VG Freiburg, 02.07.2018 - 2 K 8116/17

    Nachforderung von Wasserentnahmeentgelten bei Vorbehalt der späteren Nachprüfung

  • FG Münster, 25.02.2021 - 5 K 2839/18

    Anwendung des ermäßigten oder des Regelsteuersatzes für den Verkauf von Büchern

  • BFH, 02.02.2001 - IV B 43/00

    Vertrauenstatbestand - Beschwerde - Zusage - Gesetzmäßigkeit der Verwaltung

  • FG Nürnberg, 23.04.2002 - II 269/01

    Betrieb einer Bauschuttdeponie als Grundstücksvermietung an die

  • FG München, 07.02.2012 - 6 K 1151/09

    Steuerpflicht von Erstattungszinsen - Ansparabschreibung - Keine Bindung an

  • FG Düsseldorf, 17.12.2001 - 5 V 2776/01

    Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung; Umsatzsteuerfreiheit von Leistung

  • FG Baden-Württemberg, 07.12.2000 - 14 K 187/96

    Erhöhung der Grenzleistung der Stromversorgung als immaterielles Wirtschaftsgut;

  • FG München, 11.09.2003 - 9 K 5239/01

    Kurkosten als außergewöhnliche Belastung; Nachweis der medizinischen

  • FG München, 06.11.2002 - 10 K 232/00

    Gewerblicher Grundstückhandel beim Verkauf von nur zwei Objekten; formeller

  • FG Hamburg, 06.08.1999 - II 381/98

    Veräußerung eines Betriebsgrundstückes als Einkünfte aus Gewerbebetrieb;

  • FG Köln, 20.05.1998 - 15 K 3694/93

    Anspruch auf Abänderung des Einkommensteuerbescheides; Gemeinsame Veranlagung von

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