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   BFH, 25.03.2004 - IV R 8/02   

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https://dejure.org/2004,10616
BFH, 25.03.2004 - IV R 8/02 (https://dejure.org/2004,10616)
BFH, Entscheidung vom 25.03.2004 - IV R 8/02 (https://dejure.org/2004,10616)
BFH, Entscheidung vom 25. März 2004 - IV R 8/02 (https://dejure.org/2004,10616)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AO 1977 § 165 Abs. 1; ; KStG § 5 Abs. 1 Nr. 3; ; EStG § 4d; ; EStG § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4d Abs. 1 Nr. 1 lit. c
    BA-Abzug: Zuwendungen an nicht rechtsfähige Unterstützungskasse

  • datenbank.nwb.de

    Ausschluss des BA-Abzugs gem. § 4d Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c Satz 4 EStG 1992

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsausgabenabzug für Zuwendungen an Unterstützungskasse; Fehlende Rechtsfähigkeit einer Unterstützungskasse; Umfang des sog. Beleihungsverbotes

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst c S 4, StÄndG 1992
    Beleihung; Betriebsausgabe; Rechtsfähigkeit; Rückwirkung; Unterstützungskasse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 28.02.2002 - IV R 26/00

    Betriebliche Altersversorgung - Zuwendungen an Unterstützungskasse als

    Auszug aus BFH, 25.03.2004 - IV R 8/02
    In einem solchen Fall "verschafft" sich die Unterstützungskasse durch Abschluss der Rückdeckungsversicherung nicht die Mittel für ihre Versorgungsleistungen (Senatsurteil vom 28. Februar 2002 IV R 26/00, BFHE 198, 452, BStBl II 2002, 358).

    Wie der Senat in seinem Urteil in BFHE 198, 452, BStBl II 2002, 358 ausgeführt hat, bestand vor In-Kraft-Treten der Neuregelung die Möglichkeit, die Versorgungsansprüche durch ergänzende Vereinbarungen so abzusichern, dass eine Beleihung der Rückdeckungsversicherung bzw. die Inanspruchnahme von Vorauszahlungen nicht (mehr) als schädlich anzusehen war.

    Dabei dürfen Überschussbeteiligungen aus Rückdeckungsversicherungen nicht als ausreichende Sicherstellung angesehen werden (s. dazu Senatsurteil in BFHE 198, 452, BStBl II 2002, 358, unter 2.b).

  • BFH, 12.06.2002 - XI R 28/01

    Zuwendungen an Unterstützungskasse; Betriebsausgaben

    Auszug aus BFH, 25.03.2004 - IV R 8/02
    Wie der Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 12. Juni 2002 XI R 28/01 (BFH/NV 2003, 18) entschieden hat, steht eine zunächst noch fehlende Rechtsfähigkeit der Unterstützungskasse dem Betriebsausgabenabzug gemäß § 4d EStG nicht entgegen.
  • FG Köln, 19.12.2001 - 10 K 2653/97

    Voraussetzungen für den Betriebsausgabenabzug von Zuwendungen an

    Auszug aus BFH, 25.03.2004 - IV R 8/02
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 524 veröffentlicht.
  • FG Köln, 22.09.2009 - 1 K 2957/06

    Abziehbarkeit von Beiträgen an eine Unterstützungskasse

    Einer Beleihung in diesem Sinne steht eine Inanspruchnahme von Vorauszahlungen etwa im Wege eines sog. Policendarlehens gleich (BFH-Urteile vom 28.02.2002 IV R 26/00, BStBl. II 2002, 358; vom 25.03.2004 IV R 8/02, BFH/NV 2004, 1246; vom 12.06.2002 XI R 28/01, BFH/NV 2003, 18 jeweils m.w.N.).

    Für den erkennenden Senat ist schließlich auch nicht ersichtlich, inwieweit eine Bonitätsprüfung die Erfüllung der Versorgungszusagen wirtschaftlich sicherstellen soll, wenn selbst die Möglichkeit einer über die garantierte Versicherungssumme hinausgehende Überschussbeteiligung hierfür nicht genügt (vgl. BFHUrteile vom 28.02.2002 IV R 26/00, a.a.O.; vom 25.03.2004 IV R 8/02, a.a.O.).

    Auch insoweit fehlt es an einer ausreichenden, den Versicherungsansprüchen gleichzusetzenden Sicherstellung der Versorgungsansprüche (vgl. auch BFH-Urteil vom 25.03.2004 IV R 8/02, a.a.O.).

  • BFH, 15.10.2014 - VIII R 32/10

    Betriebsausgabenabzug für Zuwendungen i. S. des § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst.

    Denn diese Vorschrift schließt nunmehr den Betriebsausgabenabzug der Zuwendungen generell aus, wenn die Ansprüche aus der Versicherung der Sicherung eines Darlehens dienen (vgl. BFH-Urteil vom 25. März 2004 IV R 8/02, BFH/NV 2004, 1246).
  • FG Köln, 30.03.2006 - 10 K 4387/05

    Spekulationsfrist bei Entnahmen

    Im Verfahren IV R 8/02 ist es auf Grund der außergerichtlichen Erledigung nicht zu einer rechtskräftigen Entscheidung gekommen (Beschluss vom 13.05.2004, n.v.; vgl. Hornig, DStR 2005, 857, 859).
  • FG München, 18.05.2006 - 5 K 1951/05

    Unechte doppelte Haushaltsführung

    Mag die Verwaltung ihre großzügigere Handhabung auch auf Veranlagungszeiträume bis 2004 ausgedehnt haben, so kann sich der Senat dem jedoch wegen der entgegenstehenden Regelung in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 EStG - ebenso wie der Bundesfinanzhof - nicht anschließen (vgl. hierzu auch BFH-Urteil vom 16.12.2004 IV R 8/02 a.a.O. m. Anm. Bergkemper in FR 2005, 595 und Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 18.02.2005, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2005, 860 ).
  • FG Niedersachsen, 05.04.2005 - 11 K 718/00

    Abzug von Zuwendungen an eine Unterstützungskasse als Betriebsausgaben;

    Dieser Entscheidung, die dieselbe Unterstützungskasse wie im Streitfall betraf, hat sich auch der BFH in einer neueren Entscheidung angeschlossen (BFH-Urteil vom 25. März 2004 IV R 8/02, BFH/NV 2004, 1246).
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