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   BFH, 09.04.1987 - IV R 8/85   

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https://dejure.org/1987,3795
BFH, 09.04.1987 - IV R 8/85 (https://dejure.org/1987,3795)
BFH, Entscheidung vom 09.04.1987 - IV R 8/85 (https://dejure.org/1987,3795)
BFH, Entscheidung vom 09. April 1987 - IV R 8/85 (https://dejure.org/1987,3795)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeit eines Bescheides über einen Verspätungszuschlag wegen verspäteter Abgabe der Einkommensteuererklärung - Rechtsfolgen des Fehlens inhaltlicher Bestimmtheit eines Steuerbescheides

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 09.04.1987 - IV R 192/85

    Festsetzung von Verspätungszuschlag - Hinreichende Bestimmtheit -

    Auszug aus BFH, 09.04.1987 - IV R 8/85
    Der erkennende Senat nimmt im einzelnen Bezug auf die Gründe seines Urteils vom 9. April 1987 IV R 192/85 (BFHE 149, 418, BStBl II 1987, 540).
  • BFH, 11.06.1997 - X R 14/95

    Isolierte Verspätungszuschlagsfestsetzung zulässig; mit dem Höchstbetrag von 10

    Die Erklärung wurde von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe erstellt, der mit den steuerlichen Verhältnissen der Kläger vertraut war und dem bekannt sein mußte, daß die verspätete Abgabe der Steuererklärung zu einer Hinauszögerung der Zahlungsfrist für die hohe Abschlußzahlung führte (vgl. BFH-Urteil vom 9. April 1987 IV R 8/85, BFH/NV 1989, 1, unter 3. a. E.).

    Nach den Umständen des Einzelfalles kann ein Kriterium stärker als ein anderes hervortreten (Urteil in BFH/NV 1989, 1).

    Die Aussage in den BFH- Urteilen in BFH/NV 1989, 1 (unter 3.), vom 25. November 1988 VI R 137/85 (BFH/NV 1989, 279) und vom 29. September 1989 III R 159/86 (BFH/NV 1990, 615), die aus der verspäteten Abgabe der Erklärung gezogenen Vorteile seien nicht vorrangig zu berücksichtigen, bezieht sich auf die als rechtsfehlerhaft bewertete Auffassung der Vorinstanz, der Verspätungszuschlag sei an dem jeweils erlangten Vorteil auszurichten und darüber hinaus dürfe das Verschulden oder die Ausübung von Druck allenfalls mit einem Betrag zwischen 50 DM und 200 DM berücksichtigt werden.

    f) Vorsorglich stellt der Senat klar, daß die Festsetzung eines Verspätungszuschlags auch bei erstmaliger Fristüberschreitung nicht ermessensfehlerhaft sein muß (BFH-Urteile vom 18. November 1986 VIII R 183/84, BFH/NV 1987, 416; in BFH/NV 1990, 615, und in BFH/NV 1989, 1, unter 3.).

  • BFH, 14.06.2000 - X R 56/98

    Festsetzung und Bemessung eines Verspätungszuschlags

    * Es kommt, weil die Bemessung des Zuschlags nicht durch das Maß des gezogenen Vorteils begrenzt wird, u.U. überhaupt nicht entscheidend darauf an, ob und in welcher Höhe letztlich ein Zinsvorteil erzielt wurde (BFH-Urteile vom 9. April 1987 IV R 8/85, BFH/NV 1989, 1, 2; vom 31. Juli 1987 VI R 193/85, BFH/NV 1988, 282, und vom 29. September 1989 III R 159/86, BFH/NV 1990, 615, 616).

    Es entspricht vielmehr der Zielsetzung des § 152 AO 1977, repressiv wie präventiv zu wirken, dem Umstand fortgesetzten Versäumnisses vor allem unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens eine gewichtige Bedeutung beizumessen (s. auch BFH-Urteile in BFH/NV 1989, 1, 2, und in BFHE 157, 1, BStBl II 1989, 749, unter II. 2.; Tipke/Kruse, a.a.O., § 152 AO Rz. 26).

  • BFH, 06.11.2012 - VIII R 19/09

    Verspätungszuschlag für Feststellungserklärung einer GbR

    Denn die Bemessung des Zuschlags ist nicht durch das Maß des gezogenen Vorteils begrenzt (BFH-Urteile vom 9. April 1987 IV R 8/85, BFH/NV 1989, 1, 2; vom 31. Juli 1987 VI R 193/85, BFH/NV 1988, 282, und vom 29. September 1989 III R 159/86, BFH/NV 1990, 615, 616).
  • FG Hessen, 28.08.2008 - 8 K 408/08

    Angemessenheit der Festsetzung eines Verspätungszuschlags wegen verspäteter

    Denn zum einen stellt der BFH maßgeblich auf das Fristverhalten des Steuerpflichtigen in den Vorjahren ab (BFH-Urteil vom 09.04.1987 IV R 8/85, BFH/NV 1989, 1); zum anderen ist diese fristgerechte Abgabe gerade durch die vorangegangene Festsetzung des angefochtenen Verspätungszuschlags bewirkt worden.
  • BFH, 23.06.2008 - IV B 106/07

    Rechtmäßige Festsetzung eines Verspätungszuschlags

    der Gründe, und vom 9. April 1987 IV R 8/85, BFH/NV 1989, 1, unter 3. der Gründe).
  • FG Hessen, 07.11.2002 - 7 K 1596/02

    Verspätungszuschlag; Kulanzfrist; Arbeitsbelastung; Steuerberater;

    Zu Recht hat das FA auch bei der Einstufung des Kl.-Verschuldens als (wiederholungsbedingt) so erheblich, dass die Möglichkeit, nach § 152 Abs. 1 Satz 2 AO von der Festsetzung eines Verspätungszuschlags abzusehen, nicht (mehr) in Betracht kam (BFH-Urteil vom 05.06.2002 - X R 40/01, BFH/NV 2002, 1419, 1420), (unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 09.04.1987 - IV R 8/85, BFH/NV 1989, 1, 2) die Verspätungen in den beiden Vorjahren mitberücksichtigt.
  • FG Bremen, 10.06.2003 - 2 K 524/01

    Bemessung des Verspätungszuschlags wegen der verspäteten Abgabe der Erklärung zur

    Es kommt, weil die Bemessung des Zuschlags nicht durch das Maß des gezogenen Vorteils begrenzt wird, nicht entscheidend darauf an, ob und in welcher Höhe letztlich ein Zinsvorteil erzielt wurde (BFH-Urteile vom 9. April 1987 IV R 8/85, BFH/NV 1989, 1, 2; vom 31. Juli 1987 VI R 193/85, BFH/NV 1988, 282, und vom 29. September 1989 III R 159/86, BFH/NV 1990, 615, 616).
  • FG Baden-Württemberg, 20.11.1997 - 6 K 203/97

    Verspätungszuschlag wegen verspäteter Abgabe einer Einkommensteuer- (ESt-)

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  • FG Baden-Württemberg, 20.11.1997 - 14 K 47/93

    Verspätungszuschlag bei viermonatiger Bearbeitungszeit

    Nach den Umständen des Einzelfalles kann ein Kriterium stärker als ein anderes hervortreten (BFH-Urteil vom 09. April 1987 - IV R 8/85 -, BFH/NV 1989, 1).
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