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   BFH, 25.09.2008 - IV R 80/05   

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https://dejure.org/2008,1644
BFH, 25.09.2008 - IV R 80/05 (https://dejure.org/2008,1644)
BFH, Entscheidung vom 25.09.2008 - IV R 80/05 (https://dejure.org/2008,1644)
BFH, Entscheidung vom 25. September 2008 - IV R 80/05 (https://dejure.org/2008,1644)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2; GewStG § 2

  • openjur.de

    Prüfung der gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft; Einkünfteerzielungsabsicht; Originäre gewerbliche Tätigkeit einer GbR; Zulässigkeit einer Klage bei auf 0 Euro festgesetzten Steuermessbeträgen

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2; GewStG § 2

  • Judicialis

    EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2; ; GewStG § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewinnerzielungsabsicht muss auch bei gewerblicher Prägung vorliegen

  • datenbank.nwb.de

    Prüfung der gewerblichen Prägung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fonds-Gründungsgesellschaft ohne Einkünfteerzielungsabsicht ist keine gewerblich geprägte Personengesellschaft ? Abgrenzung zwischen originärer gewerblicher und gewerblich geprägter Tätigkeit ? Zurechnung von Tätigkeitsmerkmalen der Mitunternehmer ? Vergleich zwischen § ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fehlende Einkünfteerzielungsabsicht trotz gewerblicher Prägung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewerbesteuerpflichtiger Personenkreis; Begriff der gewerblichen Prägung; Voraussetzungen einer mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommenen Tätigkeit bei Prüfung der gewerblichen Prägung i.S.d. § 15 Abs. 3 Nr. 2 Einkommenssteuergesetz (EStG)

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Gewerbliche Prägung nur bei Absicht, gewerbliche Einkünfte zu erzielen

Besprechungen u.ä.

  • haufe.de (Entscheidungsanmerkung)

    Gewerblich geprägte Personengesellschaft: Einkunftserzielungsabsicht

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Gewerblich tätige Personengesellschaften
    Die gewerblich geprägte Personengesellschaft i.S.d. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG
    Überblick

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 3 Nr 2, EStG § 21, GewStG § 2 Abs 1 S 1
    Einkünfteerzielungsabsicht; Einkunftsart; Gewerbeverlust; Gewerblich geprägte Personengesellschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 223, 86
  • DB 2009, 656
  • BStBl II 2009, 266
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (36)

  • BFH, 25.06.1996 - VIII R 28/94

    Gemischte Tätigkeiten einer Personengesellschaft sind zunächst insgesamt als

    Auszug aus BFH, 25.09.2008 - IV R 80/05
    Der Hinweis der Klägerin auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Juni 1996 VIII R 28/94, BFHE 181, 133, BStBl II 1997, 202 gehe fehl, da diese Entscheidung nicht die Frage der gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft, sondern diejenige nach der gewerblichen Abfärbung der Einkünfte gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG betreffe.

    Das FG hat bei seiner Stellungnahme zu dieser Streitfrage jedoch nicht hinreichend gewürdigt, dass der BFH im Rahmen der Beurteilung der Abfärberegelung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG, die gleichfalls eine in Einkünfteerzielungsabsicht unternommene gewerbliche Tätigkeit voraussetzt, mit Urteil in BFHE 181, 133, BStBl II 1997, 202 den Wortlaut von § 15 Abs. 3 EStG dahin (einschränkend) ausgelegt hat, dass es einer solchen einkünftebezogenen Vorqualifikation nicht bedürfe und mithin die Tätigkeit lediglich darauf zu untersuchen sei, ob sie --ausgehend von ihrer "vorrangigen (gewerblichen) Färbung"-- in der Absicht unternommen worden sei, einen gewerblichen Totalgewinn einschließlich der Betriebsvermögensmehrung im (potentiellen) Sonderbetriebsvermögen sowie einschließlich etwaiger steuerpflichtiger Veräußerungs- oder Aufgabegewinne zu erzielen.

    (3) Hierfür spricht in systematischer Hinsicht vor allem, dass --ausgehend vom Dualismus der Einkunftsarten-- die Einkünfte erst ermittelt werden können, nachdem die Tätigkeit einer bestimmten Einkunftsart zugeordnet worden ist und deshalb erst im Anschluss hieran sowohl über die Einkünfteerzielungsabsicht in der für die jeweilige Einkunftsart geltenden Form (als Überschuss- oder Gewinnerzielungsabsicht) als auch über die endgültige Zuweisung der Tätigkeit zu einer steuerbaren Einkunftsart entschieden werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile in BFHE 181, 133, BStBl II 1997, 202 betreffend § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG; vom 29. März 2001 IV R 88/99, BFHE 195, 267, BStBl II 2002, 791; BFH-Beschluss vom 13. Juni 2005 VIII B 67, 68/04, BFH/NV 2005, 2181).

    Da der Bericht des Finanzausschusses (vgl. BTDrucks 10/4513, S. 22) nicht zu erkennen gibt, aus welchen Gründen der Gesetzesvorschlag der Bundesregierung umformuliert worden ist, erachtet es der Senat --auch im Rahmen der historischen Auslegung-- als nahe liegend, dass der Gesetzgeber mit dem Merkmal der Einkünfteerzielungsabsicht von der ursprünglichen Zielsetzung des Gesetzentwurfs nicht abrücken und damit auf das Erfordernis der beabsichtigten Betriebsvermögensmehrung nicht verzichten wollte (gl.A. BFH-Urteil in BFHE 181, 133, BStBl II 1997, 202).

    Hinzu kommt vor allem, dass das BFH-Urteil in BFHE 162, 439, BStBl II 1991, 250 ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass die für Kapitalgesellschaften geltende Fiktion eines Gewerbebetriebs (§ 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG) den Grundsatz unberührt lasse, nach dem die Abfärberegelung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 GewStG a.F. (heute: § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG) eine mindestens teilweise originäre gewerbliche Tätigkeit der Personengesellschaft voraussetze und auch die originär nicht gewerbliche Tätigkeit in der Absicht der Einkünfteerzielung ausgeübt werden müsse (zum Prüfungsmaßstab der Gewinnerzielungsabsicht s. oben zu II.2.d bb (1) ff.; BFH-Urteil in BFHE 181, 133, BStBl II 1997, 202).

  • BFH, 20.11.2003 - IV R 5/02

    Beginn und Ende der Gewerbesteuerpflicht einer gewerblich geprägten

    Auszug aus BFH, 25.09.2008 - IV R 80/05
    Gewerbesteuerpflichtig sind deshalb nicht nur Personengesellschaften, die originär gewerblich tätig sind (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 EStG), sondern auch solche, die diese Voraussetzung zwar nicht erfüllen, aber nach Maßgabe der Tatbestandsmerkmale des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG gewerblich geprägt sind (BFH-Urteil vom 20. November 2003 IV R 5/02, BFHE 204, 471, BStBl II 2004, 464, m.w.N.).

    Im Rahmen des anhängigen Rechtsstreits ist deshalb auch nicht darauf einzugehen, ob der Senat den Ausführungen der Vorinstanz zum Beginn der gewerbesteuerpflichtigen Tätigkeit einer gewerblich geprägten Personengesellschaft folgen könnte (vgl. hierzu BFH-Urteil in BFHE 204, 471, BStBl II 2004, 464, unter II. der Gründe, m.w.N; Abschn. 18 Abs. 1 Sätze 5 f. der Gewerbesteuer-Richtlinien 1998 --GewStR 1998--).

    (6) Eine abweichende Beurteilung ist schließlich nicht deshalb geboten, weil die Wiedereinführung der Gepräge-Rechtsprechung durch das StBereinG 1986 (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG) auch darauf zielt, gewerblich geprägte Personengesellschaften gewerbesteuerlich wie Kapitalgesellschaften zu behandeln (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 204, 471, BStBl II 2004, 464, unter I.2.g der Gründe).

  • BFH, 07.03.1996 - IV R 2/92

    1. Einbeziehung der Grundstücksverkäufe einer personenidentischen

    Auszug aus BFH, 25.09.2008 - IV R 80/05
    Soweit sich das FA --für seinen hiervon abweichenden Standpunkt-- auf das Senatsurteil vom 7. März 1996 IV R 2/92, BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369 berufen hat, verkennt es, dass der Senat auch bei dieser Entscheidung in materiell-rechtlicher Hinsicht von der ständigen Rechtsprechung des BFH ausgegangen ist, nach der --auf der ersten Stufe-- für jede einzelne Personengesellschaft (Objektgesellschaft) eigenständig zu prüfen ist, ob die Gesellschafter in ihrer (jeweiligen) gesamthänderischen Verbundenheit die einen Gewerbebetrieb kennzeichnenden Tatbestandsmerkmale erfüllen.

    (2) Allerdings hat der erkennende Senat mit Urteil in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369 angenommen, dass bei beteiligungsidentischen (vermögensverwaltenden) Schwesterpersonengesellschaften die die gewerbliche Tätigkeit der Gesellschafter (zweite Prüfungsstufe) begründenden (zusammenzurechnenden) Aktivitäten in allen Objektgesellschaften (im damaligen Fall: GbR, Bruchteilsgemeinschaften) in verfahrensrechtlicher Hinsicht bereits bei der Einkünftefeststellung (Gewinnfeststellung) für die einzelnen Gesellschaften gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a der Abgabenordnung (AO) Berücksichtigung finden können.

    Jedenfalls kann kein Zweifel darüber bestehen, dass bereits nach den Grundsätzen des BFH-Urteils in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369 (s. dort unter II. der Gründe) die Einkünfte einer nur vermögensverwaltend tätigen Personengesellschaft bei dieser nicht deshalb der Gewerbesteuer unterliegen, weil ihre Gesellschafter --sei es aufgrund des ihr Eigenvermögen betreffenden Handelns, sei es aufgrund ihrer Beteiligungen an anderen Grundstücksgesellschaften-- eine gewerbliche Tätigkeit entfaltet haben (vgl. §§ 2 Abs. 1 Satz 2, 7 GewStG).

  • BFH, 14.07.1998 - VIII B 112/97

    Liebhaberei auch bei einer GmbH & atypisch Still

    Auszug aus BFH, 25.09.2008 - IV R 80/05
    Hieraus ist aber nicht nur abzuleiten, dass eine Personengesellschaft, die nicht in der Absicht handelt, steuerbare Einkünfte zu erzielen, auch nicht § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG unterfällt (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Juli 1998 VIII B 112/97, BFH/NV 1999, 169; BFH-Urteil vom 26. November 1992 IV R 6/91, BFH/NV 1994, 240).

    Hieran anknüpfend hat der VIII. Senat des BFH mit Beschluss in BFH/NV 1999, 169 ausgeführt, dass auch die --vorliegend zu beurteilende-- Prägebestimmung des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG entsprechend der in dieser Vorschrift "getroffenen ausdrücklichen Regelung" eine Tätigkeit erfordere, die in Gewinnerzielungsabsicht unternommen werde.

  • BFH, 22.08.1990 - I R 67/88

    Die Tätigkeit einer Kapitalgesellschaft als Gewerbebetrieb i. S. des

    Auszug aus BFH, 25.09.2008 - IV R 80/05
    Zwar gilt nach § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG die "Tätigkeit der Kapitalgesellschaft" stets in vollem Umfang als Gewerbebetrieb mit der Folge, dass eine Kapitalgesellschaft selbst dann gewerbesteuerpflichtig ist, wenn sie mangels Gewinnerzielungsabsicht keine Tätigkeiten im Sinne der Einkunftsarten des EStG entfaltet (BFH-Urteil vom 22. August 1990 I R 67/88, BFHE 162, 439, BStBl II 1991, 250; Blümich/ Obermeier, § 2 GewStG Rz 666).

    Hinzu kommt vor allem, dass das BFH-Urteil in BFHE 162, 439, BStBl II 1991, 250 ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass die für Kapitalgesellschaften geltende Fiktion eines Gewerbebetriebs (§ 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG) den Grundsatz unberührt lasse, nach dem die Abfärberegelung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 GewStG a.F. (heute: § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG) eine mindestens teilweise originäre gewerbliche Tätigkeit der Personengesellschaft voraussetze und auch die originär nicht gewerbliche Tätigkeit in der Absicht der Einkünfteerzielung ausgeübt werden müsse (zum Prüfungsmaßstab der Gewinnerzielungsabsicht s. oben zu II.2.d bb (1) ff.; BFH-Urteil in BFHE 181, 133, BStBl II 1997, 202).

  • BFH, 30.11.2004 - VIII R 15/00

    Gewerblicher Grundstückshandel einer GbR

    Auszug aus BFH, 25.09.2008 - IV R 80/05
    Zum einen würde Letzteres --im Hinblick auf diejenigen Aktivitäten, die einen Gewerbebetrieb i.S. von § 15 Abs. 2 EStG begründen sollen (hier: Grundstücksveräußerung)-- die Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr und damit die äußerlich erkennbare Bereitschaft erfordern, an jeden verkaufen zu wollen, der die Kaufbedingungen erfüllt (BFH-Urteile vom 28. Oktober 1993 IV R 66-67/91, BFHE 173, 313, BStBl II 1994, 463, 465; vom 30. November 2004 VIII R 15/00 BFH/NV 2005, 1033, 1035, m.w.N.).

    Dabei hat der Senat nicht auf die umstrittene Frage nach der Einbeziehung teilentgeltlicher Übertragungen in die Prüfung der sog. Drei-Objekt-Grenze einzugehen (vgl. BFH-Urteile vom 23. Juli 2002 VIII R 19/01, BFH/NV 2002, 1571; in BFH/NV 2005, 1033, 1034, m.w.N.; Schmidt/Weber-Grellet, a.a.O., § 15 Rz 56).

  • BFH, 04.12.1996 - I R 54/95

    Steuerbilanz - Nichtabziehbare Betriebsausgabe - Kapitalgesellschaft -

    Auszug aus BFH, 25.09.2008 - IV R 80/05
    Auch hat der BFH mit Urteil vom 4. Dezember 1996 I R 54/95 (BFHE 182, 123) seine Rechtsprechung zu § 8 Abs. 2 des Körperschaftsteuergesetzes --KStG-- (a.F.) dahin geändert, dass eine Kapitalgesellschaft steuerlich gesehen über keine außerbetriebliche Sphäre verfüge.

    Zu berücksichtigen ist hierbei nicht nur, dass die zuletzt genannte Entscheidung (BFH-Urteil in BFHE 182, 123) nicht ausschließt, dass Verlustgeschäfte, die im Interesse der Gesellschafter getätigt werden, nach Maßgabe der Grundsätze, die von der Rechtsprechung zur Abgrenzung zwischen der Einkunftserzielung und der sog. Liebhaberei entwickelt worden sind, den Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) bedingen können (BFH-Urteile vom 17. November 2004 I R 56/03, BFHE 208, 519; vom 22. August 2007 I R 32/06, BFHE 218, 523, BStBl II 2007, 961, m.w.N.).

  • BFH, 11.04.2005 - GrS 2/02

    Gesonderte und einheitliche Feststellung bei Beteiligung an einer sog.

    Auszug aus BFH, 25.09.2008 - IV R 80/05
    Der Senat kann offenlassen, ob an dieser verfahrensrechtlichen Einschätzung angesichts des zu sog. Zebragesellschaften ergangenen Beschlusses des Großen Senats des BFH vom 11. April 2005 GrS 2/02, BFHE 209, 399, BStBl II 2005, 679 festzuhalten ist (vgl. auch BFH-Beschluss vom 29. September 2005 VIII B 301/04, BFH/NV 2006, 14; BFH-Urteil vom 19. April 2005 VIII R 6/04, BFH/NV 2005, 1737).

    Die sonstigen gesetzlichen Erfordernisse des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG unterstellt, wäre hierdurch zugleich der Tatbestand der Betriebsaufgabe erfüllt worden (BFH-Urteil vom 14. März 2007 XI R 15/05, BFHE 217, 438, BStBl II 2007, 924; Schmidt/Wacker, a.a.O., § 15 Rz 233, § 16 Rz 175, m.w.N.) mit der weiteren Folge, dass die Gesellschafter in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit --trotz der fortdauernden Beteiligung der (Gründungs-)Kapitalgesellschaften (hier: GmbH I und II)-- nur noch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) erzielt hätten (vgl. zu sog. Zebragesellschaften Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 209, 399, BStBl II 2005, 679).

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 25.09.2008 - IV R 80/05
    Letztere --durch das Steuerbereinigungsgesetz 1986 (vom 19. Dezember 1985, BGBl I 1985, 2436, BStBl I 1985, 735) --StBereinG 1986-- in Reaktion auf den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 (BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751) mit dem die bisherige sog. Gepräge-Rechtsprechung aufgegeben wurde, in das EStG zur Wahrung der Rechtskontinuität eingefügte-- Vorschrift bestimmt (u.a.), dass als Gewerbebetrieb in vollem Umfang die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit einer Personengesellschaft gilt, die keine Tätigkeit i.S. des (§ 15) Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 (EStG) ausübt und bei der ausschließlich eine oder mehrere Kapitalgesellschaften persönlich haftende Gesellschafter sind und nur diese oder Personen, die nicht Gesellschafter sind, zur Geschäftsführung befugt sind (gewerblich geprägte Personengesellschaft).

    (4) Anderes ergibt sich nicht aus dem Hinweis im Schrifttum, Ziel des vom Finanzausschuss (vgl. BTDrucks 10/4513, S. 22) vorgeschlagenen und Gesetz gewordenen Merkmals der Einkünfteerzielungsabsicht (§ 15 Abs. 3 EStG) sei es gewesen, nur die nach den Grundsätzen des Beschlusses des Großen Senats des BFH in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751 als Liebhaberei zu qualifizierenden Tätigkeiten von der gewerblichen Prägung auszunehmen (Christoffel/Dankmeyer, Der Betrieb --DB-- 1986, 347, 350 f.).

  • BFH, 14.03.2007 - XI R 15/05

    Gewerbliche Prägung durch ausländische Kapitalgesellschaft

    Auszug aus BFH, 25.09.2008 - IV R 80/05
    Die sonstigen gesetzlichen Erfordernisse des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG unterstellt, wäre hierdurch zugleich der Tatbestand der Betriebsaufgabe erfüllt worden (BFH-Urteil vom 14. März 2007 XI R 15/05, BFHE 217, 438, BStBl II 2007, 924; Schmidt/Wacker, a.a.O., § 15 Rz 233, § 16 Rz 175, m.w.N.) mit der weiteren Folge, dass die Gesellschafter in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit --trotz der fortdauernden Beteiligung der (Gründungs-)Kapitalgesellschaften (hier: GmbH I und II)-- nur noch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) erzielt hätten (vgl. zu sog. Zebragesellschaften Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 209, 399, BStBl II 2005, 679).
  • BFH, 18.05.1995 - IV R 31/94

    Keine Einbeziehung der notwendigen Aufwendungen für von GbR geführter Tanzschule

  • BFH, 22.08.2007 - I R 32/06

    Dauerverluste kommunaler Eigenbetriebe sind steuerpflichtig

  • BFH, 18.09.2002 - X R 183/96

    Gewerblicher Grundstückshandel in Errichtungsfällen

  • BFH, 22.11.1994 - VIII R 63/93

    Zur einheitlichen Beurteilung der gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft

  • BFH, 17.01.2002 - IV R 51/00

    Zugunsten eines Deckungsstock-Treuhänders im Grundbuch gesperrter Grundbesitz

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

  • BFH, 29.08.1984 - I R 68/81

    Hinzurechnungsbesteuerung - Verdeckte Gewinnausschüttung - Konzernleitende

  • BFH, 23.07.2002 - VIII R 19/01

    Gewerblicher Grundstückshandel: Teilentgeltliche Veräußerung

  • BFH, 17.11.2004 - I R 56/03

    Bemessung der vGA bei verlustbringender Vermietung eines Einfamilienhauses an den

  • BFH, 29.03.2001 - IV R 88/99

    Bestimmung der Einkunftsart und Liebhaberei

  • BFH, 14.05.1991 - VIII R 31/88

    Keine Einbeziehung des Sonderbetriebsvermögens bei der Ermittlung der Höhe des

  • BFH, 26.11.1992 - IV R 6/91

    Liebhaberei bei Ferienwohnanlage in Spanien

  • BFH, 24.01.1990 - X R 44/88

    Qualifizierung eines Steuerschuldners als gewerbesteuerpflichtiger Unternehmer

  • BFH, 02.05.2001 - VIII R 32/00

    Fahrtkosten eines GmbH-Gesellschafters

  • FG Berlin, 06.04.2005 - 6 K 6386/00

    Gewerbesteuerpflicht gewerblich geprägter Personengesellschaften

  • BFH, 13.06.2005 - VIII B 67/04

    Einkünfteerzielungsabsicht

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

  • BFH, 19.04.2005 - VIII R 6/04

    Mehrheit von Personen und Gesellschaften

  • BFH, 22.10.2003 - I R 18/02

    Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes

  • BFH, 04.04.2008 - IV R 91/06

    Zulässigkeit der Revision - Beschwer - Verhältnis von Feststellungsbescheiden -

  • BFH, 28.02.2001 - I R 77/00

    Gewerbeverluste; § 35b Abs. 2 Satz 2 GewStG 1990

  • BFH, 22.05.1974 - I R 169/72

    Beschwer des Steuerpflichtigen - Festsetzung zu niedriger Einkommensteuer -

  • BFH, 29.09.2005 - VIII B 301/04

    Feststellungsverfahren bei verschiedenen aber gesellschaftsrechtlich verbundenen

  • BFH, 10.12.1998 - III R 62/97

    Drei-Objekt-Grenze bei Anteilsveräußerungen

  • BFH, 29.01.1997 - XI R 23/96

    Für Betriebsaufspaltung notwendige personelle Verflechtung bei Beteiligung des

  • BFH, 18.01.1984 - I R 138/79

    Wirtschaftlicher Verein mit Laborleistungen an seine Mitglieder (Ärzte)

  • BFH, 19.03.2009 - IV R 78/06

    Grundstückvermietung an Filialbetrieb gewerbesteuerpflichtig

    Ungeachtet dessen, dass dem Verlustfeststellungsbescheid --als Grundlagenbescheid-- Bindungswirkung für die Ermittlung des Steuermessbetrags in den folgenden Erhebungszeiträumen zukommt (vgl. BFH-Urteil vom 22. Oktober 2003 I R 18/02, BFHE 204, 273, BStBl II 2004, 468; Blümich/von Twickel, § 10a GewStG Rz 104, jeweils m.w.N.), ist insoweit zu berücksichtigen, dass die personelle Zurechnung der vortragsfähigen Fehlbeträge im Gewerbesteuermessbescheid vorgegeben wird (BFH-Urteil vom 28. Februar 2001 I R 77/00, BFH/NV 2001, 1293) und deshalb nach § 35b Abs. 2 Satz 2 GewStG bei Stattgabe der anhängigen Klage auch der an die Klägerin gerichtete Verlustfeststellungsbescheid aufzuheben wäre (vgl. Senatsurteil vom 25. September 2008 IV R 80/05, BFH/NV 2009, 482, m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 14.12.2010 - 6 K 2428/04

    Aufwendungen für die Grundsteinlegung sind Herstellungskosten - Abfindung an

    Die kurze Zeitspanne zwischen Erwerb, Bebauung und Veräußerung kann nur neben anderen Umständen als Indiz für die unbedingte Veräußerungsabsicht sprechen (vgl. BFH, Urteile vom 25. September 2008 IV R 80/05, BStBl. II 2009, 266; in BStBl. II 2009, 278; vom 17. Dezember 2008 IV R 72/07, BFHE 224, 96, BFH/NV 2009, 1011; in BStBl. II 2010, 171).
  • BFH, 08.06.2017 - IV R 30/14

    Fondsgesellschaften - Verklammerung der Teilakte zu einer einheitlichen Tätigkeit

    Obwohl die Messbeträge für die Streitjahre 2004 bis 2009 auf jeweils 0 EUR festgesetzt wurden, ist die Beschwer zu bejahen, weil die Klägerin die Gewerbesteuerpflicht i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) i.V.m. § 15 EStG schlechthin bestreitet und insoweit die ersatzlose Aufhebung der angegriffenen Bescheide begehrt (BFH-Urteil vom 25. September 2008 IV R 80/05, BFHE 223, 86, BStBl II 2009, 266, unter II.1.).
  • BFH, 24.06.2009 - X R 36/06

    Begründung eines gewerblichen Grundstückshandels durch Einbringung eines

    Die kurze Zeitspanne zwischen Erwerb, Bebauung und Veräußerung kann nur neben anderen Umständen als Indiz für die unbedingte Veräußerungsabsicht sprechen (vgl. BFH-Urteile vom 25. September 2008 IV R 80/05, BFHE 223, 86, BStBl II 2009, 266; in BFHE 223, 476, BStBl II 2009, 278; vom 17. Dezember 2008 IV R 72/07, BFHE 224, 96, BFH/NV 2009, 1011).
  • BFH, 23.04.2009 - IV R 73/06

    Innengesellschaft - Mitunternehmerschaft - eigenständiger Gewerbebetrieb -

    In den Verfügungssatz eines solchen Bescheids gehen neben dem Steuergegenstand (hier: Betrieb der KG) sowie der Höhe des Messbetrags (vgl. § 14 GewStG) auch die Entscheidung über die persönliche und sachliche Steuerpflicht ein (vgl. § 184 Abs. 1 Satz 2 AO; vgl. zur Zurechnung der Fehlbeträge Senatsurteil vom 25. September 2008 IV R 80/05, BFHE 223, 86, BStBl II 2009, 266, m.w.N.).
  • BFH, 03.07.2019 - VI R 49/16

    Abgrenzung zwischen gewerblicher und landwirtschaftlicher Tierhaltung bei einer

    Ein solcher Ausnahmefall ist im Streitfall allerdings gegeben, da die Klägerin ihre Gewerbesteuerpflicht schlechthin bestreitet und deshalb die ersatzlose Aufhebung des angegriffenen Bescheids erstrebt (BFH-Urteile vom 25.09.2008 - IV R 80/05, BFHE 223, 86, BStBl II 2009, 266, und vom 09.09.2010 - IV R 38/08).
  • BFH, 30.10.2014 - IV R 34/11

    Verluste einer gewerblich geprägten Vorratsgesellschaft

    bb) Nach Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 25. September 2008 IV R 80/05, BFHE 223, 86, BStBl II 2009, 266, unter II.2.d bb (1)) muss für die Zeit des Bestehens der gewerblichen Prägung die Absicht vorhanden sein, einen gewerblichen Totalgewinn zu erzielen.
  • FG Hamburg, 18.09.2012 - 6 V 102/12

    Gewerbesteuer: Abgrenzung zwischen der Abwicklung eines - nicht aufgenommenen -

    Einer Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr bedarf es nicht, sondern es genügt, wenn die Gesellschaft etwa ausschließlich Geschäfte mit einer Schwesterpersonengesellschaft tätigt (BFH-Urteil vom 20.11.2003 IV R 5/02, BFHE 204, 471, BStBl II 2004, 464; FG Köln, Urteil vom 19.01.2011 7 K 4997/06, EFG 2011, 905; vgl. auch BFH-Urteil vom 25.09.2008 IV R 80/05, BFHE 223, 86, BStBl II 2009, 266).

    (a) (aa) Eine mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit i. S. des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG setzt die Absicht zur Erzielung eines Totalgewinns einschließlich etwaiger steuerpflichtiger Veräußerungs- oder Aufgabegewinne voraus (BFH-Beschluss vom 16.03.2012 IV B 155/11, BFH/NV 2012, 950; BFH-Urteil vom 25.09.2008 IV R 80/05, BFHE 223, 86, BStBl II 2009, 266).

    Für das Abstellen lediglich auf die Zeit der gewerblichen Prägung spricht, dass es an der Einkünfteerzielungsabsicht fehlt, wenn in der Zeit, in der die rechtsformabhängigen Merkmale der gewerblichen Prägung erfüllt sind, lediglich Vorlaufverluste erzielt werden, weil die Einkünfteerzielungsabsicht bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft einkunftsartbezogen zu beurteilen ist (BFH-Urteil vom 25.09.2008 IV R 80/05, BFHE 223, 86, BStBl II 2009, 266).

    Dabei ist allerdings offen, ob bei einer Veräußerung zum Selbstkostenpreis innerhalb eines Unternehmensverbundes zur Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht auf einen marktüblichen Veräußerungspreis abzustellen ist (BFH-Urteil vom 25.09.2008 IV R 80/05, BFHE 223, 86, BStBl II 2009, 266).

  • FG Hamburg, 14.08.2013 - 2 K 242/12

    Einkommensteuer, Gewerbesteuer: Abgrenzung gewerblicher Vermietung von privater

    Auch die Feststellung einer unzutreffenden Einkunftsart stellt eine Rechtsverletzung im Sinne des § 40 Abs. 2 FGO dar (vgl. BFH-Urteile vom 15.04.2004 IV R 54/02, BStBl II 2004, 868; vom 25.09.2008 IV R 80/05, BStBl II 2009, 266; vom 25.08.1999 VIII R 76/95, BFH/NV 2000, 300).
  • BFH, 16.09.2009 - X R 48/07

    Einbringung eines in unbedingter Veräußerungsabsicht erworbenen Grundstücks -

    Die kurze Zeitspanne zwischen Erwerb, Bebauung und Veräußerung kann nur neben anderen Umständen als Indiz für die unbedingte Veräußerungsabsicht sprechen (vgl. BFH-Urteile vom 25. September 2008 IV R 80/05, BFHE 223, 86, BStBl II 2009, 266; in BFHE 223, 476, BStBl II 2009, 278; vom 17. Dezember 2008 IV R 72/07, BFHE 224, 96, BStBl II 2009, 529; vom 19. Februar 2009 IV R 9/07, BFH/NV 2009, 923).

    cc) Der in der Rechtsprechung zum gewerblichen Grundstückshandel anerkannte Grundsatz, dass Veräußerungen zu Selbstkosten im Regelfall nicht in die Drei-Objekt-Grenze einzubeziehen sind (vgl. BFH-Urteil in BFHE 223, 86, BStBl II 2009, 266), ist für die Frage der Zugehörigkeit des Grundstücks zum Betriebsvermögen eines bereits bestehenden Grundstückshandels unbeachtlich.

  • BFH, 09.09.2010 - IV R 38/08

    Voraussichtlich dauernde Wertminderung als Voraussetzung einer

  • FG Hamburg, 11.04.2013 - 6 K 185/11

    Gewerbesteuer: Abgrenzung zwischen der "Abwicklung" eines nicht begonnenen,

  • BFH, 01.07.2010 - IV R 34/07

    Selbständigkeit der Feststellung eines Veräußerungsgewinns in einem

  • BFH, 16.12.2014 - X B 113/14

    Verfahrensgegenstand bei Herabsetzung der Einkommensteuer auf 0 EUR während des

  • FG Düsseldorf, 15.10.2018 - 12 V 1531/18

    Keine Anwendung der Konzernklausel des § 8 c Abs. 1 S. 5 Nr. 3 KStG auf eine zu

  • FG Nürnberg, 29.02.2012 - 5 K 1555/08

    Gewerbesteuerpflicht einer Personengesellschaft bei gewerblicher Prägung - Keine

  • FG Baden-Württemberg, 12.04.2016 - 6 K 3007/15

    Gewerbesteuer: Betriebs-Leasinggesellschaft im Doppelstockmodell - Hinzurechnung

  • FG Baden-Württemberg, 28.09.2015 - 10 K 2178/12

    Keine Vorverlagerung des Beginns der Gewerbesteuerpflicht bei einer rein

  • FG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - 1 K 3292/02

    Gewerblicher Grundstückshandel: Zusammenschau der Aktivitäten

  • BFH, 10.05.2012 - IV R 47/10

    Mindestanforderungen an die Darlegung der Revisionsgründe in der

  • BFH, 10.05.2012 - IV R 48/10

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 10. 05. 2012 IV R 47/10 -

  • BFH, 10.05.2012 - IV R 49/10

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 10. 05. 2012 IV R 47/10 -

  • BFH, 10.05.2012 - IV R 50/10

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 10. 05. 2012 IV R 47/10 -

  • FG Berlin-Brandenburg, 21.06.2011 - 6 K 6203/08

    Gewinnerzielungsabsicht bei Vorratsgesellschaften

  • FG München, 24.07.2023 - 7 K 1197/19

    Gewerbeverlust bei Beteiligung an einer doppelstöckigen Personengesellschaft

  • FG Köln, 19.01.2011 - 7 K 4997/06

    Abgrenzung von Aufgabegewinn und laufendem Gewinn

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