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   BFH, 22.10.1981 - IV R 81/79   

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BFH, 22.10.1981 - IV R 81/79 (https://dejure.org/1981,823)
BFH, Entscheidung vom 22.10.1981 - IV R 81/79 (https://dejure.org/1981,823)
BFH, Entscheidung vom 22. Oktober 1981 - IV R 81/79 (https://dejure.org/1981,823)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 134, 415
  • NVwZ 1982, 648 (Ls.)
  • BStBl II 1982, 446
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 21.01.1976 - I R 21/74

    Merkmal der wirtschaftlichen Eingliederung in Organschaftsfällen

    Auszug aus BFH, 22.10.1981 - IV R 81/79
    Die Festsetzung der Vorauszahlungen der Einkommensteuer, die sich voraussichtlich für den Veranlagungszeitraum ergeben wird, ist daher nach allgemeiner Auffassung eine Ermessensentscheidung des FA (vgl. BFH-Urteil vom 21. Januar 1976 I R 21/74, BFHE 118, 169, BStBl II 1976, 389).

    Das FG hatte also im Klageverfahren seine Entscheidung im Rahmen des § 102 der Finanzgerichtsordnung (FG) zu treffen und daher nur darüber zu entscheiden, ob das FA nach pflichtgemäßem Ermessen damals mit guten Gründen die Ansicht vertreten konnte, daß gemäß § 141 Abs. 3 AO 1977 a. F. die Buchführungspflicht auf den Pächter übergeht, oder ob das FA mit der der Vorauszahlungsfestsetzung zugrunde liegenden Auffassung die Grenzen seines Ermessens überschritten hat oder von dem hier eingeräumten Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. Urteil in BFHE 118, 169, BStBl II 1976, 389).

  • BFH, 27.09.1976 - VIII B 69/75

    Keine ernstlichen Zweifel, daß ein Vorauszahlungsbescheid noch nach Abgabe der

    Auszug aus BFH, 22.10.1981 - IV R 81/79
    Eine solche Vorauszahlungsfestsetzung hat nur vorläufigen Charakter; sie kann von einem nur vorläufig ermittelten Sachverhalt ausgehen (vgl. BFH-Beschluß vom 27. September 1976 VIII B 69/75, BFHE 120, 217, BStBl II 1977, 33).
  • BFH, 26.10.1978 - I B 3/78

    Einkommensteuervorauszahlung - Jahreseinkommensteuer - Besteuerungsgrundlage -

    Auszug aus BFH, 22.10.1981 - IV R 81/79
    Diese Vorschrift gilt sinngemäß auch für eine erstmalige Festsetzung von Vorauszahlungen, die erforderlich wird, wenn der Steuerpflichtige im Laufe des Veranlagungszeitraums erstmals Einkünfte bezieht, mit denen er zur Einkommensteuer zu veranlagen ist (vgl. Littmann, Das Einkommensteuerrecht, 12. Aufl., Anm. 21 zu § 37 EStG; vgl. auch Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. Oktober 1978 I B 3/78, BFHE 126, 37, BStBl II 1979, 46).
  • BFH, 06.12.1979 - IV R 32/79

    Landwirtschaftliches Vermögen - Forstwirtschaftliches Vermögen -

    Auszug aus BFH, 22.10.1981 - IV R 81/79
    Dem Kläger ist zwar zuzugeben, daß neben den im Vorlagebeschluß des Niedersächsischen FG vom 13. Oktober 1978 angeführten Gründen, die der Kläger in der Revision anführt, und auch den im Urteil vom 6. Dezember 1979 IV R 32/79 (BFHE 129, 368, BStBl II 1980, 423) enthaltenen Erwägungen vor allem die vom Gesetzgeber zur Erfassung der Verpachtungsfälle für erforderlich gehaltene völlige Neufassung des § 141 Abs. 3 AO 1977 durch Art. 2 des Gesetzes zur Neuregelung der Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft vom 25. Juni 1980 (BGBl 1, 732, BStBl I, 400, 404) für seine gegenteilige Auslegung des ursprünglichen § 141 Abs. 3 AO 1977 spricht.
  • FG Niedersachsen, 13.10.1978 - I 290/77
    Auszug aus BFH, 22.10.1981 - IV R 81/79
    Insoweit hat nach Auffassung des erkennenden Senats das Niedersächsische FG im Vorlagebeschluß an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vom 13. Oktober 1978 I 290/77 (EFG 1979, 28), der auch einen Vorauszahlungsbescheid zum Gegenstand hat, die Rechtslage verkannt.
  • BFH, 23.06.1993 - X B 134/91

    Reichweite der Aufhebung der Vollziehung (Vorlage an den Großen Senat)

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist sowohl die Entscheidung über die Festsetzung als auch die Entscheidung über eine Anpassung der Vorauszahlungen eine Ermessensentscheidung, soweit es um Zweifelsfragen bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen geht (BFH-Urteil vom 22. Oktober 1981 IV R 81/79, BFHE 134, 415, BStBl II 1982, 446, betr.

    Hängt die Festsetzung der Vorauszahlungen allein von der Beurteilung einer schwierigen, kontrovers beurteilten, höchstrichterlich noch nicht entschiedenen Rechtsfrage ab, ist nach der zitierten Rechtsprechung die Entscheidung des FA nicht ermessensfehlerhaft, wenn es die Rechtsfrage "nach dem damaligen Meinungsstand aufgrund beachtlicher rechtlicher Erwägungen nach pflichtgemäßem Ermessen (wie geschehen) beurteilen mußte" (BFHE 134, 415, 417, BStBl II 1982, 446).

  • FG Niedersachsen, 18.04.2018 - 6 K 49/18

    Rechtsstreit über die Verpflichtung eines Finanzamtes zur Änderung mehrerer

    61 Die Entscheidungen des Finanzamts über die Anpassung von Vorauszahlungen ist eine Ermessensentscheidung, die vom Gericht nur im Rahmen des § 102 FGO überprüft werden kann (BFH-Urteil vom 22. Oktober 1981 IV R 81/79, BStBl II 1982, 446; BFH-Urteil vom 21. Januar 1976 I R 21/74, BStBl 1976, 389; Loschelder in Schmidt, EStG, 37. Auflage 2018, § 37 Rdz 6).
  • FG Münster, 01.08.2011 - 9 V 357/11

    Verstoß der Sanierungsklausel gegen Gemeinschaftsrecht?

    Der vom BFH in einer älteren Entscheidung vertretenen engeren Sichtweise, wonach die Festsetzung von Vorauszahlungen nicht ermessensfehlerhaft sein soll, wenn das FA zu einer schwierigen, höchstrichterlich noch nicht entschiedenen Rechtsfrage eine vertretbare Rechtsauffassung vertritt, und eine weitergehende Überprüfung der Rechtsfrage durch das Gericht - sowohl im Hauptsache- als auch im AdV-Verfahren - daher nicht möglich sein soll (vgl. BFH-Urteil vom 22.10.1981 IV R 81/79, BStBl II 1982, 446; hierzu auch BFH-Beschluss vom 23.6.1993 X B 134/91, BStBl II 1994, 38, unter B.III.4.f), folgt der Senat nicht.
  • FG Hamburg, 18.03.2011 - 3 V 15/11

    Ermessen des Finanzamtes bei Freibeträgen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH ist die Festsetzung der Vorauszahlungen zur Einkommensteuer eine Ermessensentscheidung des FA (BFH Urteil vom 05.07.1966 I 65/64, BStBl III 1966, 605, Juris Rn. 22; BFH Urteil vom 21.01.1976 I R 21/74, BStBl II 1976, 389, Juris Rn. 10; BFH Urteil vom 22.10.1981 IV R 81/79, BStBl II 1982, 446, Juris Rn. 7; BFH Urteil vom 10.07.2002 X R 65/96, BFH/NV 2002, 1567, Juris Rn. 16).

    Hängt die Festsetzung von Vorauszahlungen allein von der Beurteilung einer schwierigen Rechtsfrage ab, so kommt es nicht darauf an, wie das FG oder der BFH diese Rechtsfrage bei einer Anfechtung der Einkommensteuerveranlagung entscheiden würden, sondern darauf, wie das FA vor einer gerichtlichen Entscheidung die betreffende Rechtsfrage nach dem damaligen Meinungsstand aufgrund beachtlicher rechtlicher Erwägungen nach pflichtgemäßem Ermessen beurteilen musste (BFH Urteil vom 22.10.1981 IV R 81/79, BStBl II 1982, 446, Juris Rn. 8).

  • BFH, 10.07.2002 - X R 65/96

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Anhebung der ESt-Vorauszahlungen

    Die für eine solche Ermessensentscheidung erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen lagen zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht vor: Unter den hier gegebenen, vom FG in unangefochtener Weise festgestellten tatsächlichen Umständen (§ 118 Abs. 2 FGO) war das FA innerhalb der gesetzlichen Frist nicht in der Lage, von dem ihm in § 37 Abs. 3 Satz 3 EStG eingeräumten Ermessen (dazu: BFH-Entscheidungen vom 22. Oktober 1981 IV R 81/79, BFHE 134, 415, BStBl II 1982, 446, unter 1., und vom 6. Mai 1986 IX B 121/84, BFHE 146, 433, BStBl II 1986, 749, unter 1. c; Stolterfoht in Kirchhof/ Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, § 37 Rdnr. D 57 ff., m.w.N.) einen pflichtgemäßen Gebrauch zu machen.
  • BFH, 16.06.2011 - IX B 72/11

    Nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

    Auch wenn man diese Rechtsprechung in Frage stellen kann (vgl. zuletzt Jachmann/Schallmoser, Deutsches Steuerrecht 2011, 1245), kommt es doch für die Rechtmäßigkeit der ablehnenden Entscheidung des FA nicht darauf an, wie der Senat diese Rechtsfrage bei einer Anfechtung der Einkommensteuerveranlagung entscheiden würde, sondern darauf, wie das FA vor einer gerichtlichen Entscheidung die betreffende Rechtsfrage nach dem bei der Entscheidung geltenden Meinungsstand aufgrund beachtlicher rechtlicher Erwägungen sowie ggf. nach pflichtgemäßem Ermessen beurteilen musste (vgl. BFH-Urteil vom 22. Oktober 1981 IV R 81/79, BFHE 134, 415, BStBl II 1982, 446).
  • BFH, 06.05.1986 - IX B 121/84

    Werbungskostenüberschuß - Gebäudeteil - Vermietung - Eigene Wohnzwecke

    Der Senat setzt sich damit nicht in Widerspruch zu der BFH-Entscheidung vom 22. Oktober 1981 IV R 81/79 (BFHE 134, 415, BStBl II 1982, 446), wonach es weder ein Überschreiten noch einen Fehlgebrauch des Ermessens darstellt, wenn das FA bei Festsetzung der Vorauszahlungen in einer schwierigen, höchstrichterlich noch nicht entschiedenen Rechtsfrage der im Zeitpunkt der Entscheidung allgemein vertretenen Rechtsauffassung folgt.
  • FG Baden-Württemberg, 27.07.1995 - 6 K 93/92

    Antrag auf nachträgliche Höherfestsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen;

    Es kann daher im Streitfall nicht nur entscheiden, ob das FA nach pflichtgemäßem Ermessen mit guten Gründen die Heraufsetzung der Vorauszahlungen ablehnenden konnte oder ob das FA mit seiner die Heraufsetzung der Vorauszahlungen ablehnenden Auffassung die Grenzen seines Ermessens überschritten hat oder von dem eingeräumten Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BFH-Urteil vom 22.10.1981 IV R 81/79 BFHE 134, 415 , BStBl II 1982, 446 ).
  • BFH, 16.11.1990 - III R 196/86

    Sachliche Billigkeitsgründe für eine niedrige Festsetzung von Steuern und

    Entgegen der Auffassung des Klägers sind für die Entscheidung über ein Erlaßbegehren die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letztinstanzlichen Verwaltungsentscheidung (Beschwerdeentscheidung) zugrunde zu legen (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 26. Juli 1972 I R 158/71, BFHE 106, 489, BStBl II 1972, 919, und vom 22. Oktober 1981 IV R 81/79, BFHE 134, 415, BStBl II 1982, 446).
  • BFH, 16.10.1985 - IX R 56/81

    Kostenentscheidung des Gerichts bei Anpassung der Einkommensteuervorauszahlungen

    Über die Anpassung der Einkommensteuervorauszahlungen gemäß § 37 Abs. 3 Satz 3 EStG hatte das FA nach ständiger Rechtsprechung durch Ermessensentscheidung zu befinden, wobei es von einem vorläufig ermittelten Sachverhalt ausgehen konnte (vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 22. Oktober 1981 IV R 81/79, BFHE 134, 415, BStBl II 1982, 446).
  • FG Baden-Württemberg, 27.07.1995 - 6 K 161/91

    Rechtsschutzbedürfnis einer Verpflichtungsklage auf Anpassung der Vorauszahlung

  • FG Brandenburg, 22.06.1995 - 2 V 484/95

    Aussetzung der Vollziehung eines Vorauszahlungsbescheides über Einkommensteuer

  • BFH, 24.05.1984 - IV R 142/80
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