Rechtsprechung
BFH, 07.08.2008 - IV R 86/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Verrechenbarkeit eines Gewerbeverlusts: nur teilweise Unternehmensidentität bei Teilbetriebsveräußerung; Verlustausgleich bei Unternehmeridentität trotz Verselbständigung des Teilbetriebs
- IWW
- Betriebs-Berater
Verrechenbarkeit eines Gewerbeverlusts
- Judicialis
GewStG § 10a
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Kein Vortrag von Verlusten eines veräußerten Teilbetriebs ? Fehlende Unternehmensidentität bei Teilbetriebsveräußerung ? Verluste können dennoch zwischen nicht veräußerten Teilbetrieben desselben Unternehmens ausgeglichen werden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewStG § 10a
Verrechenbarkeit eines Gewerbeverlusts: nur teilweise Unternehmensidentität bei Teilbetriebsveräußerung; Verlustausgleich bei Unternehmeridentität trotz Verselbständigung des Teilbetriebs - datenbank.nwb.de
Verrechenbarkeit eines Gewerbeverlusts; nur teilweise Unternehmensidentität bei Teilbetriebsveräußerung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Verlustvortrag und Teilbetriebsveräußerung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verlustvortrag und Teilbetriebsveräußerung
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zurverfügungstehen von Verlusten eines veräußerten Teilbetriebs für eine Kürzung von Gewerbererträgen in späteren Erhebungszeiträumen
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Bei Teilbetriebsveräußerungen entfällt anteilig der Gewerbeverlust
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Wegfall des anteiligen Verlustvortrags durch Teilbetriebsveräußerung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Wegfall des Verlustvortrages bei Teil-Betriebsveräußerung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Wegfall des anteiligen Verlustvortrags bei Teilbetriebsveräußerung
Besprechungen u.ä. (2)
- haufe.de (Entscheidungsanmerkung)
Verrechenbarkeit von Verlusten nur bei Unternehmens- und Unternehmeridentität
- heuking.de
, S. 12 (Entscheidungsbesprechung)
Wegfall des anteiligen Verlust vortrags bei Teilbetriebsveräußerung (Wolfram Meven)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Gewerbeverlust
- Verlustvortrag
- Voraussetzungen für den Verlustabzug
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 16.06.2005 - 3 K 210/00
- BFH, 07.08.2008 - IV R 86/05
Papierfundstellen
- BFHE 223, 245
- BB 2008, 2615
- DB 2008, 2290
- DB 2015, 1186
- BStBl II 2012, 145
Wird zitiert von ... (19)
- BFH, 04.05.2017 - IV R 2/14
Unternehmensidentität bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft
aa) Unternehmensidentität bedeutet, dass der im Anrechnungsjahr bestehende Gewerbebetrieb identisch ist mit dem Gewerbebetrieb, der im Jahre der Entstehung des Verlustes bestanden hat (z.B. BFH-Urteile vom 7. August 2008 IV R 86/05, BFHE 223, 245, BStBl II 2012, 145, unter II.1.b, und in BFHE 255, 266, BStBl II 2017, 482, Rz 27).Denn zum einen sind die aus dem Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer hergeleiteten Grundsätze auch bei der Veräußerung bzw. Aufgabe eines Teilbetriebs heranzuziehen (BFH-Urteil in BFHE 223, 245, BStBl II 2012, 145, unter II.1.b).
Seine Verselbständigung gilt auch für die Beurteilung der Unternehmensidentität (BFH-Urteil in BFHE 223, 245, BStBl II 2012, 145, unter II.1.b).
Insoweit unterscheidet sich die Teilbetriebsaufgabe bzw. Teilbetriebsveräußerung von einer lediglich strukturellen Anpassung der bisherigen gewerblichen Betätigung an die veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse, die der Annahme einer identischen Tätigkeit nicht entgegensteht (BFH-Urteil in BFHE 223, 245, BStBl II 2012, 145, unter II.1.b, m.w.N.).
- BFH, 24.10.2012 - X R 36/10
Zwei Gewerbebetriebe i. S. d. § 2 GewStG bei Betrieb einer Photovoltaikanlage und …
Unterhält ein Unternehmer gleichzeitig mehrere sachlich selbstständige Gewerbebetriebe, unterliegt jeder dieser Gewerbebetriebe für sich der Gewerbesteuer (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. z.B. Urteil vom 7. August 2008 IV R 86/05, BFHE 223, 245, BStBl II 2012, 145). - BFH, 17.06.2020 - X R 15/18
Einheitlicher Steuergegenstand der Gewerbesteuer bei mehreren Betätigungen …
aa) Nach der von der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung geprägten und verwendeten Definition ist unter einem Teilbetrieb ein organisch geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil eines Gesamtbetriebs zu verstehen, der für sich allein lebensfähig ist; es muss sich um einen selbständigen Zweigbetrieb im Rahmen eines Gesamtunternehmens handeln (BFH-Urteile vom 23.11.1988 - X R 1/86, BFHE 155, 521, BStBl II 1989, 376, unter I.2.b aa, und vom 07.08.2008 - IV R 86/05, BFHE 223, 245, BStBl II 2012, 145, unter II.1.b, jeweils m.w.N.).
- BFH, 07.09.2016 - IV R 31/13
Keine Bindungswirkung des Gewerbesteuermessbescheids für den …
b) Die Abzugsfähigkeit der Verluste kann während eines Erhebungszeitraums aber nicht nur in Fällen des § 8 Abs. 4 KStG 1991 verloren gehen, sondern auch dann, wenn die Merkmale der Unternehmer- oder Unternehmensidentität (anteilig) entfallen (z.B. BFH-Urteil vom 7. August 2008 IV R 86/05, BFHE 223, 245, BStBl II 2012, 145, betreffend die Veräußerung eines Teilbetriebs; vom 3. Februar 2010 IV R 59/07, Rz 12 ff., betreffend das Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft; vom 12. Mai 2016 IV R 29/13, Rz 17, betreffend das Erlöschen eines Gesellschafters durch Verschmelzung).Unternehmensidentität bedeutet, dass der im Anrechnungsjahr bestehende Gewerbebetrieb identisch ist mit dem Gewerbebetrieb, der im Jahre der Entstehung des Verlusts bestanden hat (z.B. BFH-Urteil in BFHE 223, 245, BStBl II 2012, 145).
- BFH, 22.10.2015 - IV R 17/12
Kein Teilbetrieb bei vom Rest des Unternehmens nicht hinreichend selbständigem …
b) Die weitgehende Verselbständigung eines Teilbetriebs im Rahmen des gesamten Gewerbebetriebs ist nach der Rechtsprechung maßgebliche Rechtfertigung dafür, dass auch Gewinne aus der Aufgabe oder Veräußerung eines Teilbetriebs nicht der Gewerbesteuer zu unterwerfen und damit den Gewinnen aus der Aufgabe oder Veräußerung des Gesamtbetriebs gleichzustellen sind (BFH-Urteil vom 7. August 2008 IV R 86/05, BFHE 223, 245, BStBl II 2012, 145, m.w.N.).c) Der Begriff des Teilbetriebs ist in diesem Zusammenhang ebenso zu verstehen wie in § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG (BFH-Urteile vom 23. November 1988 X R 1/86, BFHE 155, 521, BStBl II 1989, 376, m.w.N.;… vom 25. November 2009 X R 23/09, BFH/NV 2010, 633), also als organisch geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil des Gesamtbetriebs, der für sich allein funktions- bzw. lebensfähig ist (BFH-Urteile vom 4. Juli 2007 X R 49/06, BFHE 218, 316, BStBl II 2007, 772; in BFHE 223, 245, BStBl II 2012, 145).
- FG München, 25.01.2023 - 6 K 1787/19
Bescheid, Revision, Biogasanlage, Gesellschafter, Einspruchsverfahren, …
Deshalb ist das Merkmal der Unternehmensidentität auch im Hinblick auf den jeweiligen Teilbetrieb zu prüfen (BFH-Urteil in BFHE 223, 245, BStBl II 2012, 145, unter II.1.b).Insoweit unterscheidet sich die Teilbetriebsaufgabe bzw. Teilbetriebsveräußerung von einer lediglich strukturellen Anpassung der bisherigen gewerblichen Betätigung an die veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse, die der Annahme einer identischen Tätigkeit nicht entgegensteht (BFH-Urteil in BFHE 223, 245, BStBl II 2012, 145, unter II.1.b, m.w.N.).
- FG Köln, 20.01.2016 - 10 K 2841/13
Bestehen von Unternehmensidentität und Unternehmeridentität als Voraussetzungen …
Der Steuerpflichtige muss danach sowohl zur Zeit der Verlustentstehung als auch im Jahr der Entstehung des positiven Gewerbeertrags Unternehmensinhaber gewesen sein (BFH-Beschluss vom 3.5.1993 - GrS 3/92, BFHE 171, 246, BStBl II 1993, 616, unter C.II.1., BFH-Urteile vom 7.8.2008 - IV R 86/05, BFHE 223, 245, BStBl II 2012, 145, DB 2008, 2290, vom 11.10.2012 - IV R 3/09, BFHE 239, 130, BStBl II 2013, 176, DB 2013, 14, vom 24.4.2014 - IV R 34/10, BFHE 245, 253, DB 2014, 1526).Unterhält ein Unternehmer gleichzeitig mehrere sachlich selbständige Gewerbebetriebe, unterliegt jeder dieser Gewerbebetriebe für sich der Gewerbesteuer; entsprechendes gilt, wenn ein und derselbe Unternehmer nacheinander mehrere sachlich selbständige Gewerbebetriebe unterhält; die bisherige sachliche Steuerpflicht endet und eine neue Steuerpflicht beginnt (BFH-Urteil vom 7.8.2008 - IV R 86/05, BFHE 223, 245, BStBl II 2012, 145, DB 2008, 2290, vom 24.10.2012 - X R 36/10, BFH/NV 2013, 252).
Die neue Tätigkeit stellt dann keine Betriebseinstellung des alten Betriebs und Gründung eines neuen Betriebs dar, wenn die Tätigkeiten wirtschaftlich, finanziell oder organisatorisch innerlich zusammenhängen (…BFH-Urteil vom 24.10.2012 - X R 36/10, BFH/NV 2013, 252; für eine atypisch stille Gesellschaft BFH-Urteil vom 24.4.2014 - IV R 34/10, BFHE 245, 253, DB 2014, 1526; ferner BFH-Urteil vom 7.8.2008 - IV R 86/05, BFHE 223, 245, BStBl II 2012, 145, DB 2008, 2290 für Teilbetriebe und fehlende (Teil-) Unternehmensidentität, mit der Folge, dass auf den Teilbetrieb entfallende Verluste nicht für eine Kürzung von Gewerbeerträgen in späteren Erhebungszeiträumen zur Verfügung stehen).
b) Die fortgesetzte Nutzung der sachlichen Mittel erfordert danach, dass die zur Erwirtschaftung des Ertrags eingesetzten Betriebsmittel im Wesentlichen dieselben bleiben und das Übereinstimmung hinsichtlich Umfang und der Zusammensetzung des eingesetzten Aktivvermögens besteht (BFH-Urteil vom 7.8.2008 - IV R 86/05, BFHE 223, 245, BStBl II 2012, 145, DB 2008, 2290, vom 24.10.2012 - X R 36/10, BFH/NV 2013, 252).
- FG Köln, 29.09.2016 - 10 K 1180/13
Vorliegen von Unternehmensidentität und Unternehmeridentität als Voraussetzungen …
Für Fälle einer Teilbetriebsveräußerung sei bereits entschieden, dass bei fehlender (Teil-) Unternehmensidentität eine Kürzung von Gewerbeerträgen in späteren Erhebungszeiträumen nicht vorzunehmen sei (BFH-Urteil vom 7.8.2008 - IV R 86/05, BStBI II 2012, 145).Das für die Gewerbesteuer über die Unternehmeridentität hinausgehende Erfordernis der Unternehmensidentität folgt aus dem in § 2 Abs. 1 GewStG verankerten Wesen der Gewerbesteuer als Objektsteuer und bedeutet, dass der im Anrechnungsjahr bestehende Gewerbebetrieb identisch ist mit dem Gewerbebetrieb, der im Jahr der Entstehung des Verlustes bestanden hat (BFH-Beschluss vom 3.5.1993 - GrS 3/92, BFHE 171, 246, BStBl II 1993, 616, unter C.II.1., BFH-Urteile vom 7.8.2008 - IV R 86/05, BFHE 223, 245, BStBl II 2012, 145, DB 2008, 2290, vom 11.10.2012 - IV R 3/09, BFHE 239, 130, BStBl II 2013, 176, DB 2013, 14, vom 24.10.2012 - X R 36/10, BFH/NV 2013, 252, vom 24.4.2014 - IV R 34/10, BFHE 245, 253, DB 2014, 1526).
- FG Köln, 20.01.2016 - 10 K 283/13
Bestehen von Unternehmensidentität und Unternehmeridentität als Voraussetzungen …
Der Steuerpflichtige muss danach sowohl zur Zeit der Verlustentstehung als auch im Jahr der Entstehung des positiven Gewerbeertrags Unternehmensinhaber gewesen sein (BFH-Beschluss vom 3.5.1993 - GrS 3/92, BFHE 171, 246 , BStBl II 1993, 616 , unter C.II.1., BFH-Urteile vom 7.8.2008 - IV R 86/05, BFHE 223, 245 , BStBl II 2012, 145, DB 2008, 2290 , vom 11.10.2012 - IV R 3/09, BFHE 239, 130, BStBl II 2013, 176, DB 2013, 14 , vom 24.4.2014 - IV R 34/10, BFHE 245, 253, DB 2014, 1526).Unterhält ein Unternehmer gleichzeitig mehrere sachlich selbständige Gewerbebetriebe, unterliegt jeder dieser Gewerbebetriebe für sich der Gewerbesteuer; entsprechendes gilt, wenn ein und derselbe Unternehmer nacheinander mehrere sachlich selbständige Gewerbebetriebe unterhält; die bisherige sachliche Steuerpflicht endet und eine neue Steuerpflicht beginnt (BFH-Urteil vom 7.8.2008 - IV R 86/05, BFHE 223, 245 , BStBl II 2012, 145, DB 2008, 2290 , vom 24.10.2012 - X R 36/10, BFH/NV 2013, 252).
Die neue Tätigkeit stellt dann keine Betriebseinstellung des alten Betriebs und Gründung eines neuen Betriebs dar, wenn die Tätigkeiten wirtschaftlich, finanziell oder organisatorisch innerlich zusammenhängen (…BFH-Urteil vom 24.10.2012 - X R 36/10, BFH/NV 2013, 252; für eine atypisch stille Gesellschaft BFH-Urteil vom 24.4.2014 - IV R 34/10, BFHE 245, 253, DB 2014, 1526; ferner BFH-Urteil vom 7.8.2008 - IV R 86/05, BFHE 223, 245 , BStBl II 2012, 145, DB 2008, 2290 für Teilbetriebe und fehlende (Teil-) Unternehmensidentität, mit der Folge, dass auf den Teilbetrieb entfallende Verluste nicht für eine Kürzung von Gewerbeerträgen in späteren Erhebungszeiträumen zur Verfügung stehen).
b) Die fortgesetzte Nutzung der sachlichen Mittel erfordert danach, dass die zur Erwirtschaftung des Ertrags eingesetzten Betriebsmittel im Wesentlichen dieselben bleiben und das Übereinstimmung hinsichtlich Umfang und der Zusammensetzung des eingesetzten Aktivvermögens besteht (BFH-Urteil vom 7.8.2008 - IV R 86/05, BFHE 223, 245 , BStBl II 2012, 145, DB 2008, 2290 , vom 24.10.2012 - X R 36/10, BFH/NV 2013, 252).
- FG Schleswig-Holstein, 14.07.2009 - 5 K 268/06
Untergang des vortragsfähigen Gewerbeverlusts bei Verschmelzung einer GmbH auf …
Voraussetzung der Kürzung des Gewerbeertrags gemäß § 10a GewStG sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs Unternehmer- und Unternehmensidentität (vgl. BFH, Urteil vom 07. August 2008 IV R 86/05, BFHE 223, 245 , vom 16. April 2002 VIII R 16/01, BFH/NV 2003, 81 m.w.N.).Unternehmensidentität bedeutet, dass der im Anrechnungsjahr bestehende Gewerbebetrieb identisch ist mit dem Gewerbebetrieb, der im Jahr der Entstehung des Verlustes bestanden hat (vgl. BFH, Urteil vom 07. August 2008 IV R 86/05, BFHE 223, 245).
Unter Berücksichtigung dieser Merkmale muss ein wirtschaftlicher, organisatorischer und finanzieller Zusammenhang zwischen den Betätigungen bestehen (vgl. BFH, Urteil vom 07. August 2008 IV R 86/05, BFHE 223, 245).
- FG Baden-Württemberg, 30.01.2017 - 10 K 3703/14
Die Kürzung des Gewerbeertrags um Verluste aus früheren Erhebungszeiträumen nach …
- BFH, 25.11.2009 - X R 23/09
Teilbetriebsveräußerung nur bei Aufgabe des bisherigen Geschäftszwecks
- FG Köln, 15.10.2013 - 7 K 265/08
Gewerbesteuerlicher Verlustabzug - Unternehmensidentität bei gewerblich geprägter …
- FG Nürnberg, 29.02.2012 - 5 K 1555/08
Gewerbesteuerpflicht einer Personengesellschaft bei gewerblicher Prägung - Keine …
- BFH, 13.06.2022 - X B 148/21
Ortsverschieden belegene Photovoltaikanlagen als Teilbetriebe?
- FG Köln, 15.02.2012 - 10 K 1830/10
Unternehmensidentität bei gewerblich geprägten Personengesellschaften
- FG Köln, 27.10.2021 - 3 K 2815/16
Berücksichtigung eines festgestellten vortragsfähigen Gewerbeverlusts nach …
- FG Nürnberg, 26.11.2008 - III 262/05
Übergang eines für eine Personengesellschaft festzustellenden Gewerbeverlustes …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2012 - L 15 AS 99/10