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   BFH, 24.01.2008 - IV R 87/06   

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https://dejure.org/2008,2431
BFH, 24.01.2008 - IV R 87/06 (https://dejure.org/2008,2431)
BFH, Entscheidung vom 24.01.2008 - IV R 87/06 (https://dejure.org/2008,2431)
BFH, Entscheidung vom 24. Januar 2008 - IV R 87/06 (https://dejure.org/2008,2431)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    AO § 164; EStG §§ 4 Abs. 1, 15 Abs. 1 Nr. 2

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Abgrenzung zwischen Sondervergütung und Entnahme des Gesellschafters einer Personengesellschaft - Änderung eines unter Vorbehalt der Nachprüfung ergangenen, als fehlerhaft erkannten Steuerverwaltungsaktes

  • Judicialis

    AO § 164; ; EStG § 4 Abs. 1; ; EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 164; EStG § 4 Abs. 1 § 15 Abs. 1 Nr. 2
    Abgrenzung zwischen Sondervergütung und Entnahme des Gesellschafters einer Personengesellschaft; Änderung eines unter Vorbehalt der Nachprüfung ergangenen, als fehlerhaft erkannten Steuerverwaltungsaktes

  • datenbank.nwb.de

    Abgrenzung zwischen Sondervergütung und Entnahme des Gesellschafters einer Personengesellschaft

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abgrenzung zwischen Sondervergütung und Entnahme ? Sondervergütung setzt eine Leistung des Gesellschafters voraus, die entgolten wird ? An einer Sondervergütung fehlt es, wenn der Gesellschafter vorzeitig an noch nicht realisierten Gewinnen der Gesellschaft beteiligt ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sondervergütung oder Entnahme?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerliche Bewertung der Gewährung einer zusätzlichen Vergütung an den Gesellschafter einer Personengesellschaft zwecks dessen vorzeitiger Beteiligung an noch nicht realisierten Gewinnen der Gesellschaft; Steuerechtliche Behandlung einer zusätzlichen Federführungsgebühr ...

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Abgrenzung Vorabvergütung und Entnahme

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Abgrenzung zwischen Sondervergütung und Entnahme des Gesellschafters einer Personengesellschaft

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2
    Federführungsgebühr; Rückwirkung; Sondervergütung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 220, 385
  • ZIP 2008, 1241
  • NZBau 2008, 316
  • BB 2008, 695
  • DB 2008, 731
  • BStBl II 2008, 428
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 05.05.1976 - I R 121/74

    Kaufvertrag - Übergabe der Sache - Aktivierung des Anspruchs auf Gegenleistung -

    Auszug aus BFH, 24.01.2008 - IV R 87/06
    Eine Teilgewinnrealisierung vor der endgültigen Abnahme kommt nur dann in Betracht, wenn das Gesamtwerk in abgrenzbare Teilleistungen zerlegt werden kann, eine Teilabnahme vertraglich vorgesehen und auch erfolgt ist (BFH-Urteile vom 5. Mai 1976 I R 121/74, BFHE 119, 59, BStBl II 1976, 541; vom 7. September 2005 VIII R 1/03, BFHE 211, 168, BStBl II 2006, 298, unter II.B.4. der Gründe; Knobbe-Keuk, Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht, 9. Aufl., § 6, S. 251; Stobbe in Herrmann/Heuer/ Raupach, § 5 EStG Rz 292; Schmidt/Weber-Grellet, a.a.O., § 5 Rz 270 "Langfristige Fertigung", jeweils m.w.N.).

    Auch der BFH hat Bedenken gegen ein solches Vorgehen geäußert (BFH-Urteil in BFHE 119, 59, BStBl II 1976, 541).

  • BFH, 10.02.1988 - VIII R 352/82

    Sonderbetriebsgewinn oder -verlust eines Gesellschafters als alleiniger

    Auszug aus BFH, 24.01.2008 - IV R 87/06
    Die Höhe des Gewinns oder Verlustes im Bereich des Sonderbetriebsvermögens eines Gesellschafters kann für sich genommen Streitgegenstand im Klageverfahren gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid sein, mit der Folge, dass dann auch grundsätzlich nur über die diesen Bereich betreffenden steuerrechtlichen Folgen zu entscheiden ist (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 10. Februar 1988 VIII R 352/82, BFHE 152, 414, BStBl II 1988, 544, und vom 7. August 1990 VIII R 257/84, BFH/NV 1991, 507).

    Allerdings hat der VIII. Senat des BFH mehrfach darauf hingewiesen, dass er eine Ausnahme von diesem Grundsatz ggf. dann für geboten hält, wenn die Angriffe gegen die Höhe des Sonderbetriebsgewinns eines Gesellschafters zwangsläufig Auswirkungen auf die Höhe des Sonderbetriebsgewinns eines anderen Gesellschafters oder auf die Höhe des Gewinns aus dem Gesellschaftsvermögen haben würden (BFH-Urteile in BFHE 152, 414, BStBl II 1988, 544, und vom 12. Dezember 1995 VIII R 59/92, BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219, unter C.II.2.b der Gründe).

  • BFH, 28.03.2000 - VIII R 13/99

    Abbruchverpflichtung des Grundstückspächters

    Auszug aus BFH, 24.01.2008 - IV R 87/06
    Als Sondervergütungen sind im hier interessierenden Zusammenhang daher nur solche Vergütungen anzusehen, die als Gegenleistung für die kaufmännische und technische Geschäftsführung der Klägerin für die ARGE anzusehen sind (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. März 2000 VIII R 13/99, BFHE 191, 517, BStBl II 2000, 612 zu Nutzungsüberlassungen; Schmidt/Wacker, EStG, 26. Aufl., § 15 Rz 561).
  • BFH, 13.11.1985 - VIII R 391/83

    Steuerrechtliche Wirkung der Umgestaltung einer KG zu einer GmbH & Co. KG -

    Auszug aus BFH, 24.01.2008 - IV R 87/06
    Bei Werkverträgen i.S. des § 631 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bedarf es außer der Übergabe der Abnahme des Werkes durch den Besteller (§ 640 BGB), um den Übergang der Preisgefahr und damit die handels- und steuerrechtliche Gewinnrealisierung herbeizuführen (BFH-Urteile vom 17. Januar 1963 IV 335/59 S, BFHE 76, 702, BStBl III 1963, 257, und vom 13. November 1985 VIII R 391/83, BFH/NV 1986, 531; Krawitz, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1997, 886, 888; Hillenbrand/ Brosig, Betriebs-Berater --BB-- 1994, 1397, 1398; Adler/ Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., HGB § 252 Rz 82).
  • BFH, 07.09.2005 - VIII R 1/03

    Verlustfreie Bewertung halbfertiger Bauten

    Auszug aus BFH, 24.01.2008 - IV R 87/06
    Eine Teilgewinnrealisierung vor der endgültigen Abnahme kommt nur dann in Betracht, wenn das Gesamtwerk in abgrenzbare Teilleistungen zerlegt werden kann, eine Teilabnahme vertraglich vorgesehen und auch erfolgt ist (BFH-Urteile vom 5. Mai 1976 I R 121/74, BFHE 119, 59, BStBl II 1976, 541; vom 7. September 2005 VIII R 1/03, BFHE 211, 168, BStBl II 2006, 298, unter II.B.4. der Gründe; Knobbe-Keuk, Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht, 9. Aufl., § 6, S. 251; Stobbe in Herrmann/Heuer/ Raupach, § 5 EStG Rz 292; Schmidt/Weber-Grellet, a.a.O., § 5 Rz 270 "Langfristige Fertigung", jeweils m.w.N.).
  • BFH, 07.08.1990 - VIII R 257/84

    Steuerliche Behandlung der Auflösung und handelsrechtlichen Vollbeendigung einer

    Auszug aus BFH, 24.01.2008 - IV R 87/06
    Die Höhe des Gewinns oder Verlustes im Bereich des Sonderbetriebsvermögens eines Gesellschafters kann für sich genommen Streitgegenstand im Klageverfahren gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid sein, mit der Folge, dass dann auch grundsätzlich nur über die diesen Bereich betreffenden steuerrechtlichen Folgen zu entscheiden ist (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 10. Februar 1988 VIII R 352/82, BFHE 152, 414, BStBl II 1988, 544, und vom 7. August 1990 VIII R 257/84, BFH/NV 1991, 507).
  • BFH, 19.08.1999 - IV R 13/99

    Klage durch GbR-Gesellschafter

    Auszug aus BFH, 24.01.2008 - IV R 87/06
    Einer Beiladung der ARGE nach § 60 Abs. 3 FGO bedurfte es nicht, weil die Klägerin die Klage zugleich als zur Vertretung berufene Geschäftsführerin der ARGE erhoben hat (vgl. z.B. Senatsurteil vom 19. August 1999 IV R 13/99, BFHE 190, 11, BStBl II 2000, 85, m.w.N.).
  • BFH, 12.12.1995 - VIII R 59/92

    Vermutung fehlender Gewinnerzielungsabsicht bei Verlustzuweisungsgesellschaften?

    Auszug aus BFH, 24.01.2008 - IV R 87/06
    Allerdings hat der VIII. Senat des BFH mehrfach darauf hingewiesen, dass er eine Ausnahme von diesem Grundsatz ggf. dann für geboten hält, wenn die Angriffe gegen die Höhe des Sonderbetriebsgewinns eines Gesellschafters zwangsläufig Auswirkungen auf die Höhe des Sonderbetriebsgewinns eines anderen Gesellschafters oder auf die Höhe des Gewinns aus dem Gesellschaftsvermögen haben würden (BFH-Urteile in BFHE 152, 414, BStBl II 1988, 544, und vom 12. Dezember 1995 VIII R 59/92, BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219, unter C.II.2.b der Gründe).
  • BFH, 15.03.2000 - IV B 35/99

    Gewinnverteilungsabrede; rückwirkende Änderung

    Auszug aus BFH, 24.01.2008 - IV R 87/06
    ee) Bei Zugrundelegung der vorstehenden Erwägungen kommt es nicht darauf an, ob dem Beschluss der Aufsichtsstelle vom 6. Dezember 1994 bereits deshalb die steuerliche Anerkennung zu versagen war, weil er gegen den das ganze Einkommensteuerrecht beherrschenden Grundsatz der Nichtanerkennung rückwirkender Vereinbarungen (Senatsbeschluss vom 15. März 2000 IV B 35/99, BFH/NV 2000, 1185) verstieß.
  • BFH, 17.01.1963 - IV 335/59 S

    Pflicht zur Aktivierung von Provisionsansprüchen eines Handelsvertreters

    Auszug aus BFH, 24.01.2008 - IV R 87/06
    Bei Werkverträgen i.S. des § 631 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bedarf es außer der Übergabe der Abnahme des Werkes durch den Besteller (§ 640 BGB), um den Übergang der Preisgefahr und damit die handels- und steuerrechtliche Gewinnrealisierung herbeizuführen (BFH-Urteile vom 17. Januar 1963 IV 335/59 S, BFHE 76, 702, BStBl III 1963, 257, und vom 13. November 1985 VIII R 391/83, BFH/NV 1986, 531; Krawitz, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1997, 886, 888; Hillenbrand/ Brosig, Betriebs-Berater --BB-- 1994, 1397, 1398; Adler/ Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., HGB § 252 Rz 82).
  • BFH, 31.07.1963 - I 164/62 U

    Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot bei kurz vor Ende eines Wirtschaftsjahres

  • BFH, 14.05.2014 - VIII R 25/11

    Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen nach § 8 Abs. 2 HOAI

    Zwar bedarf es bei Werkverträgen i.S. des § 631 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich der Übergabe und der Abnahme des Werks durch den Besteller (§ 640 BGB), um die handels- und steuerrechtliche Gewinnrealisierung herbeizuführen (vgl. BFH-Urteile vom 24. Januar 2008 IV R 87/06, BFHE 220, 385, BStBl II 2008, 428; vom 8. September 2005 IV R 40/04, BFHE 211, 206, BStBl II 2006, 26, jeweils m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2020 - 4 V 4016/20

    Aussetzung der Vollziehung: Für Zwecke einer GbR genutzte Büroetage in einem

    Deshalb kann - wie hier der Fall - auch die Höhe des Gewinns oder Verlustes im Bereich des Sonderbetriebsvermögens eines Gesellschafters für sich genommen Streitgegenstand im Verfahren der AdV (Klageverfahren) gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid sein, mit der Folge, dass dann auch grundsätzlich nur über die diesen Bereich betreffenden steuerrechtlichen Folgen zu entscheiden ist (vgl. BFH-Urteil vom 24.01.2008 IV R 87/06, BStBl II 2008, 428 m.w.N.).

    Allerdings hat der BFH mehrfach darauf hingewiesen, dass er eine Ausnahme von diesem Grundsatz ggf. dann für geboten hält, wenn die Angriffe gegen die Höhe des Sonderbetriebsgewinns eines Gesellschafters zwangsläufig Auswirkungen auf die Höhe des Sonderbetriebsgewinns eines anderen Gesellschafters oder auf die Höhe des Gewinns aus dem Gesellschaftsvermögen haben würden (BFH-Urteile in BFHE 152, 414, BStBl II 1988, 544, und vom 12.12.1995 VIII R 59/92, BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219, unter C.II.2.b der Gründe; vom 24.01.2008 IV R 87/06 a.a.O.).

  • FG Baden-Württemberg, 03.03.2016 - 3 K 1603/14

    Zeitpunkt der Realisierung von Gewinnen bei einem typengemischten Vertrag (hier:

    Dies gilt jedoch dann nicht, wenn der Auftragnehmer trotz Teilabnahme bis zum Ende der Herstellung noch das Gesamterfüllungsrisiko bzw. Gesamtfunktionsrisiko trägt (vgl. Tiedchen in Hermann/Heuer/Raupach, EStG, § 5 Rz. 399 "langfristige Fertigung"; Krumm in Blümich, a.a.O., § 5 EStG Rz. 947; Schubert/Pastor, Beck'scher Bilanzkommentar 10. Aufl. 2016, § 255 HGB Rz. 457 ff.; Bätge/Ziesemer/Schmidt in Bätge/Kirsch/Thiele [Hg.], Bilanzrecht Kommentar, § 252 HGB Rz. 203; s.a. BFH-Urteil vom 24. Januar 2008 IV R 87/06, BStBl II 2008, 428 Tz. 25).
  • FG Niedersachsen, 23.06.2015 - 6 K 13/14

    Zeitpunkt der Gewinnrealisation beim Verkauf von Grundstücken eines noch zu

    Insofern werde auf die BFH-Urteile vom 24.01.2008 IV R 87/06 und vom 25.02.1986 III R 134/80 Bezug genommen.

    Denn der BFH habe in seinen Urteilen vom 24.01.2008 IV R 87/06 (Abtäufen von Schächten), vom 08.09.2005 IV R 40/04 (Errichtung von Eigentumswohnung), vom 25.02.1986 VIII R 134/80 (Heizungs- und Sanitärbauarbeiten) und vom 13.11.1985 VIII R 391/83 (Errichtung von Eigentumswohnung) über die Gewinnrealisierung bei Werkverträgen entschieden.

  • BFH, 09.05.2017 - VIII R 1/14

    Vorzeitige Zahlung eines abgezinsten Kaufpreises für einen Mitunternehmeranteil -

    Die isolierte Anfechtung des Sondergewinns als einer Feststellung, die in Teilbestandskraft erwachsen kann, ist grundsätzlich zulässig (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 10. Februar 1988 VIII R 352/82, BFHE 152, 414, BStBl II 1988, 544; vom 7. August 1990 VIII R 257/84, BFH/NV 1991, 507; vom 12. Dezember 1995 VIII R 59/92, BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219, unter C.II.2.b der Gründe, und vom 24. Januar 2008 IV R 87/06, BFHE 220, 385, BStBl II 2008, 428, unter II.3.), wenn der Gewinnfeststellungsbescheid --wie im Streitfall in Form der im Bescheid angeführten Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben-- dazu einen ausdrücklichen Regelungsausspruch enthält (BFH-Urteil vom 20. August 2015 IV R 12/12, BFH/NV 2016, 412, Rz 9).
  • BFH, 14.04.2011 - IV R 36/08

    Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Schiffsfonds - Zur

    Die Höhe des Gewinns oder Verlustes im Bereich des Sonderbetriebsvermögens eines Gesellschafters kann für sich genommen Streitgegenstand im Klageverfahren gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid sein, mit der Folge, dass dann auch grundsätzlich nur über die diesen Bereich betreffenden steuerrechtlichen Folgen zu entscheiden ist (BFH-Urteil vom 24. Januar 2008 IV R 87/06, BFHE 220, 385, BStBl II 2008, 428).
  • BFH, 03.04.2008 - IV B 65/07

    Keine Anerkennung rückwirkender Abreden über Gewinnverteilung und

    a) Der beschließende Senat neigt dazu, dass das Urteil in BFHE 102, 47, BStBl II 1971, 463, das zum Vorliegen einer vGA ergangen ist, bereits deshalb nicht geeignet ist, eine die Einheitlichkeit der Rechtsprechung beeinträchtigende Divergenz zu begründen, weil das FG den Betriebsausgabenabzug der KG (Klägerin) im Jahre 1995 mit Rücksicht auf die ständige Rechtsprechung ausgeschlossen hat, nach der rückwirkende Abreden über die Gewinnverteilung oder die Gewährung von Sondervergütungen steuerrechtlich nicht anzuerkennen sind (vgl. BFH-Urteil vom 24. Januar 2008 IV R 87/06, Deutsches Steuerrecht 2008, 665, m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 25.02.2016 - 6 K 1482/13

    Auslegung des Umfangs eines Antrags auf Entlastung von der Stromsteuer im Fall

    Denn auch Bescheide, die unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergehen, sind nur innerhalb der Grenze der Festsetzungsverjährung änderbar (BFH-Urteil vom 10.07.2002, X R 65/96 , BFH/NV 2002, 1567; BFH-Urteil vom 24.01.2008, IV R 87/06 , BStBl II 2008, 428).
  • FG Saarland, 10.09.2020 - 2 V 1007/20

    Aussetzung der Vollziehung: Rückwirkende Aufhebung der Freistellung des

    Das Finanzamt darf auch schlicht seine Rechtsauffassung ändern und dies dann zum Anlass nehmen, einen Bescheid nach § 164 Abs. 2 Satz 1 AO aufzuheben oder zu ändern (BFH vom 24. Januar 2008 IV R 87/06, BStBl II 2008, 428), und zwar selbst dann, wenn es die nunmehr vertretene Ansicht bei gehöriger Prüfung schon von Anfang an als zutreffend hätte erkennen können.
  • FG Düsseldorf, 13.03.2012 - 10 K 3654/09

    Steuerliche Auswirkungen aus einem Grundstückskauf i.R.d. Feststellung der

    Die Vereinbarung und ihre Durchführung sind dann nicht durch den jeweils eigenen Betrieb, sondern durch die gesellschaftsrechtliche Beteiligung derselben Personen an den beiden Unternehmen veranlasst, wenn auch von der finanzierenden Bank so gewünscht (in Ergebnis ebenso Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. Januar 1995 IV R 73/93, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1995, 589; vgl. zuletzt auch noch BFH-Urteile vom 21. September 2000 I R 50/99, BStBl II 2001, 299, und vom 24. Januar 2008 IV R 87/06, BStBl II 2008, 428).
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