Rechtsprechung
BFH, 01.02.1973 - IV R 9/68 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Mitarbeitendes Kind - Aufnahme in Personengesellschaft - Fortführung des Einzelunternehmens - Jahr der Aufnahme - Mitunternehmer - Bildung eines Kapitalanteils
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 15 Nr. 2
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Nicht mitarbeitende und nicht am Vermögen eines Unternehmens beteiligte Kinder sind keine Mitunternehmer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 108, 114
- DB 1973, 553
- BStBl II 1973, 221
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 04.08.1971 - I R 209/69
Minderjährige Kinder als Mitunternehmer bei einer Familiengesellschaft
Auszug aus BFH, 01.02.1973 - IV R 9/68
a) Nimmt der Vater seine Kinder in eine Gesellschaft zur Fortführung des bisher als Einzelunternehmen betriebenen väterlichen Unternehmens auf, so erwerben die Kinder die Stellung von Mitunternehmern i. S. des § 15 Nr. 2 EStG regelmäßig nur dann, wenn sie in vollem Umfange, d. h. mit allen sich aus einem Gesellschaftsverhältnis ergebenden Rechten und Pflichten Gesellschafter werden, insbesondere durch Leistung einer Einlage am Vermögen der Gesellschaft einschließlich der darin enthaltenen stillen Reserven teilhaben (Urteil des BFH vom 4. August 1971 I R 209/69, BFHE 103, 156, BStBl II 1973, 10). - BFH, 28.01.1971 - IV 127/64
OHG - Ausscheiden eines Gesellschafters - Geschäftsführung - Entnahmerecht - …
Auszug aus BFH, 01.02.1973 - IV R 9/68
d) Die Beigeladenen hatten auch keine tatsächliche und rechtliche Position inne, die es rechtfertigen könnte, sie ausnahmsweise unabhängig von einer Beteiligung am Vermögen der Gesellschaft als Mitunternehmer zu werten (vgl. dazu z. B. BFH-Urteil vom 28. Januar 1971 IV 127/64, BFHE 102, 362, BStBl II 1971, 662). - BFH, 10.08.1972 - VIII R 80/69
Wohnung - Gesamte Grundstück - Unbebaute Grundstücksflächen - Räumlicher …
Auszug aus BFH, 01.02.1973 - IV R 9/68
a) Nimmt der Vater seine Kinder in eine Gesellschaft zur Fortführung des bisher als Einzelunternehmen betriebenen väterlichen Unternehmens auf, so erwerben die Kinder die Stellung von Mitunternehmern i. S. des § 15 Nr. 2 EStG regelmäßig nur dann, wenn sie in vollem Umfange, d. h. mit allen sich aus einem Gesellschaftsverhältnis ergebenden Rechten und Pflichten Gesellschafter werden, insbesondere durch Leistung einer Einlage am Vermögen der Gesellschaft einschließlich der darin enthaltenen stillen Reserven teilhaben (Urteil des BFH vom 4. August 1971 I R 209/69, BFHE 103, 156, BStBl II 1973, 10).
- BFH, 23.06.1981 - VIII R 138/80
Zur Besteuerung der Einbringung eines Einzelunternehmensin eine OHG
Der Kapitalanteil ist dagegen abhängig von einer Einlage (Huber, Vermögensanteil, Kapitalanteil und Gesellschaftsanteil an Personengesellschaften des Handelsrechts, S. 199; Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 1. Februar 1973 IV R 9/68, BFHE 108, 114, 119, BStBl II 1973, 221).Dies kann im Verhältnis zwischen beiden Gesellschaften unentgeltlich (schenkweise) geschehen, wie häufig bei der Aufnahme von Kindern in das Unternehmen des Vaters (…Huber, a. a. O.; BFHE 108, 114, BStBl II 1973, 221 und BFH-Urteil vom 1. Februar 1973 IV R 138/67, BFHE 109, 117, BStBl II 1973, 526).
- BFH, 01.02.1973 - IV R 138/67
Im Unternehmen nicht mitarbeitende Kinder ohne Leistung einer Einlage keine …
Demgemäß hat der erkennende Senat in Übereinstimmung mit dem steuerrechtlichen Schrifttum (Böttcher, Steuerberater-Jahrbuch 1956/57 S. 147, 160;… Herrmann-Heuer, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, 14. Aufl. § 15 EStG Anm. 27 l) und mit Urteil vom 1. Februar 1973 IV R 9/68 (BFHE 108, 114, BStBl II, 1973, 221) entschieden, daß Kinder, die der Vater in eine zur Fortführung seines Einzelunternehmens gegründete Personengesellschaft aufnimmt, im Jahr der Aufnahme nicht Mitunternehmer sind, wenn.Entsprechend diesem wirtschaftlichen Gehalt muß der Streitfall ebenso beurteilt werden wie der vom Senat mit Urteil IV R 9/68 entschiedene Fall.
- BFH, 05.07.1979 - IV R 27/76
Zur einkommensteuerrechtlichen "Anerkennung" einer Familien-GmbH & Co. KG
Denn die beiden von der GmbH der Ehefrau und dem minderjährigen Sohn gewährten Darlehen sind langfristig und ungesichert; ihre Laufzeit ist offensichlich so bemessen, daß bei einem normalen (erwarteten) Verlauf der Unternehmensentwicklung ihre Tilgung aus den bis zur Fälligkeit gutgeschriebenen vertraglichen Gewinnanteilen ohne Schwierigkeiten möglich sein wird (vgl. auch BFH-Urteil vom 1. Februar 1973 IV R 9/68, BFHE 108, 114, BStBl II 1973, 221). - BFH, 22.10.1987 - IV R 303/84
Steuerliche Berücksichtigung von Gesellschaftsverträge zwischen Angehörigen - …
Ob dies bedeutet, daß die Tochter sogleich einen Kapitalanteil erlangt hat und lediglich gehalten war, ihren Gewinnanteil bis zur Erreichung des Einlagebetrags stehen zu lassen, oder ob der Kapitalanteil erst mit der Gutschrift der Gewinne entstehen sollte (so BFH-Urteile vom 1. Februar 1973 IV R 9/68, BFHE 108, 114, BStBl II 1973, 221; vom 1. Februar 1973 IV R 138/67, BFHE 109, 117, BStBl II 1973, 526), kann auf sich beruhen, da diese Gutschrift geraume Zeit vor den Streitjahren erfolgt ist. - BFH, 05.11.1985 - VIII R 275/81
Versäumung der Frist zur Einlegung der Anschlussrevision - Beeinträchtigung der …
Die vom FA zur Begründung seiner Auffassung herangezogenen BFH-Urteile vom 1. Februar 1973 IV R 9/68 (BFHE 108, 114, BStBl II 1973, 221) und IV R 138/67 (BFHE 109, 117, BStBl II 1973, 526) sind nicht einschlägig.