Rechtsprechung
   BFH, 08.10.1981 - IV R 90/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,20475
BFH, 08.10.1981 - IV R 90/80 (https://dejure.org/1981,20475)
BFH, Entscheidung vom 08.10.1981 - IV R 90/80 (https://dejure.org/1981,20475)
BFH, Entscheidung vom 08. Oktober 1981 - IV R 90/80 (https://dejure.org/1981,20475)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,20475) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.12.1980 - II R 38/77

    Antrag auf mündliche Verhandlung - Wirksamkeit eines Antrags -

    Auszug aus BFH, 08.10.1981 - IV R 90/80
    Darin liegt keine Rücknahme des Antrags auf mündliche Verhandlung (vgl. BFH-Urteile vom 6.12.1978 VII R 98/77 und vom 17.12.80 II R 38/77).2.
  • BFH, 09.10.1953 - IV 536/52 U

    Benutzung eines zum Betriebsvermögen gehörender Personenkraftwagen auch zu

    Auszug aus BFH, 08.10.1981 - IV R 90/80
    Dazu gehört nicht nur das Herausnehmen von Geld, Waren und Erzeugnissen, sondern auch die Nutzung betrieblicher Gegenstände und Einrichtungen sowie die Inanspruchnahme betrieblicher Leistungen zu Privatzwecken (vgl. BFH-Urteil vom 9.10.1953 IV 536/52 U).
  • BFH, 06.12.1978 - VII R 98/77

    Mündliche Verhandlung - Konkurseröffnung - Außergerichtliches

    Auszug aus BFH, 08.10.1981 - IV R 90/80
    Darin liegt keine Rücknahme des Antrags auf mündliche Verhandlung (vgl. BFH-Urteile vom 6.12.1978 VII R 98/77 und vom 17.12.80 II R 38/77).2.
  • BFH, 07.12.2010 - VIII R 54/07

    Höhe der nach § 12 Nr. 3 EStG nicht abziehbaren Umsatzsteuer bei Anwendung der 1

    Die Entnahme ist abgeschlossen mit der Inanspruchnahme der betrieblichen Leistungen zu Privatzwecken, nicht erst mit der nachfolgenden Zahlung der Selbstkosten, die durch die Leistungsabgabe verursacht sind (BFH-Urteile vom 8. Oktober 1981 IV R 90/80, juris; vom 25. April 1990 X R 135/87, BFHE 160, 325 , BStBl II 1990, 742).
  • BFH, 21.06.2006 - XI R 50/05

    Keine Steuerfreiheit für die private Nutzung eines betrieblichen Telefons durch

    Dabei kann offen bleiben, ob es bei einem Steuerpflichtigen, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, insoweit an der betrieblichen Veranlassung der Aufwendungen i.S. des § 4 Abs. 4 EStG fehlt (so Vorentscheidung), oder eine Nutzungsentnahme vorliegt, die als fiktive Betriebseinnahme zu behandeln ist (vgl. hierzu z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. September 1986 IV R 50/86, BFHE 147, 529, BStBl II 1986, 907; vom 1. März 2001 IV R 27/00, BFHE 195, 200, BStBl II 2001, 403; vom 8. Oktober 1981 IV R 90/80, juris Nr: STRE815057260; Schmidt/Heinicke, EStG, 25. Aufl., § 4 Rz 340).
  • BFH, 25.04.1990 - X R 135/87

    Abzugsverbot für Umsatzsteuer auf sog. Repräsentations-Eigenverbrauch ist bei

    Auch dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8. Oktober 1981 IV R 90/80 (nicht veröffentlicht - NV -) lasse sich nichts Gegenteiliges entnehmen.

    Nach dem BFH-Urteil vom 8. Oktober 1981 IV R 90/80 (nicht veröffentlicht) kommt es bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG nicht darauf an, wann die auf einen Entnahmeeigenverbrauch entfallende Umsatzsteuer vorangemeldet, festgesetzt oder gezahlt wurde, sondern darauf, wann der Umsatzsteuer auslösende und Selbstkosten verursachende Entnahmetatbestand verwirklicht wurde.

    Er teilt jedenfalls die Auffassung des FG, daß der im BFH-Urteil IV R 90/80 aufgestellte Rechtssatz nur für den Eigenverbrauch gilt, der in Form der Entnahme getätigt wird.

  • BFH, 28.04.2010 - VIII R 54/07

    Beitrittsaufforderung an das BMF zur Frage der Behandlung der Umsatzsteuer bei

    b) Nach dem BFH-Urteil vom 8. Oktober 1981 IV R 90/80 (juris) wäre die Gewinnkorrektur auf den Zeitpunkt der Entnahme vorzunehmen.
  • FG Hamburg, 23.05.2000 - I 196/98

    Durch Privatfahrt verursachte Unfallkosten als Betriebsausgaben

    Nach den Grundsätzen der BFH-Urteile vom 8.10.1981 IV R 90/80 n. v. juris und vom 25.4.1990 X R 135/87 (BStBl II 1990, 742) ist die Umsatzsteuer als fiktive Betriebseinnahme bereits in dem Veranlagungszeitraum anzusetzen, in dem der Entnahmetatbestand verwirklicht worden ist (ebenso Birkenfeld, USt-Handbuch Rd. I 1341).

    Die Bewertung der Entnahme richtet sich nicht danach, wann die Selbstkosten gezahlt werden (so bereits BFH-Urteil vom 8.10.1981 IV R 90/80 n.v., juris).

  • FG Nürnberg, 05.12.2002 - IV 254/01

    Zum Begriff häusliches Arbeitszimmer

    Nach dem BFH-Urteil vom 08.10.1981 IV R 90/80 (nicht veröffentlicht) kommt es bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG nicht darauf an, wann die auf einen Entnahmeeigenverbrauch entfallende Umsatzsteuer vorangemeldet, festgesetzt oder gezahlt wurde, sondern darauf, wann der umsatzsteuerauslösende und selbstkostenverursachende Entnahmetatbestand verwirklicht wurde.
  • BFH, 30.04.1985 - VIII R 29/84

    Widerruflichkeit eines Verzichts auf mündliche Verhandlung

    Da das FA schon zuvor auf mündliche Verhandlung verzichtet hatte, kann der Senat gemäß § 121 i. V. m. § 90 Abs. 3 FGO ein Urteil im schriftlichen Verfahren erlassen (BFH-Urteil vom 8. Oktober 1981 IV R 90/80 - nicht veröffentlicht -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht