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   BFH, 05.04.1984 - IV R 96/82   

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https://dejure.org/1984,563
BFH, 05.04.1984 - IV R 96/82 (https://dejure.org/1984,563)
BFH, Entscheidung vom 05.04.1984 - IV R 96/82 (https://dejure.org/1984,563)
BFH, Entscheidung vom 05. April 1984 - IV R 96/82 (https://dejure.org/1984,563)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1975 § 5 Abs. 3 Nr. 2; EStG 1977 § 24b

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuer - Ausbildungsplatzzuschuß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Die Voraussetzungen für eine passive Rechnungsabgrenzung liegen vor, wenn ein Zuschuß für die Verpflichtung gezahlt wird, einen Ausbildungsplatz für zwei aufeinanderfolgende Ausbildungsverhältnisse zu besetzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 141, 31
  • NJW 1984, 2599
  • BB 1984, 1404
  • BStBl II 1984, 552
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 22.07.1982 - IV R 111/79

    Rechnungsabgrenzungsposten für Stillegungsprämie nach dem Mühlenstrukturgesetz

    Auszug aus BFH, 05.04.1984 - IV R 96/82
    Erhält z. B. der Vermieter die Mietzinsen für einen Zeitraum von mehreren Jahren, so ist dieser Vorleistung des Mieters in den Bilanzen des Vermieters durch einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten Rechnung zu tragen; mit ihm wird berücksichtigt, daß der Vorleistung des anderen Vertragsteils eine noch nicht erbrachte Gegenleistung des Steuerpflichtigen gegenübersteht (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. Juli 1982 IV R 111/79, BFHE 136, 266, BStBl II 1982, 655, m. w. N.).

    Das gilt z. B. für die Zahlung einer Abfindung nach dem Mühlenstrukturgesetz vom 22. Dezember 1971 (BGBl 1, 2098) und die sich hieraus ergebende Verpflichtung, die Mühle stillzulegen und für 30 Jahre den Mühlenbetrieb nicht wiederaufzunehmen; hier ist für die Verpflichtung, die Wiederaufnahme des Mühlenbetriebs innerhalb einer Frist von 30 Jahren zu unterlassen, ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden (BFHE 136, 266, BStBl II 1982, 655).

  • BFH, 17.07.1980 - IV R 10/76

    Buchführung - Entschädigung - Erhöhter betrieblicher Aufwand - Unterlassungslast

    Auszug aus BFH, 05.04.1984 - IV R 96/82
    Das gesetzliche Bestimmungsgebot setzt zwar in der Regel voraus, daß eine bestimmte Zeit kalendermäßig festgelegt oder berechenbar ist und nicht nur mehr oder weniger vage geschätzt werden kann (BFH-Urteile vom 17. Juli 1980 IV R 10/76, BFHE 133, 363, BStBl II 1981, 669, und vom 24. März 1982 IV R 96/78, BFHE 135, 483, BStBl II 1982, 643).

    Dem Bestimmtheitserfordernis ist jedoch auch noch ausreichend Rechnung getragen, wenn einer Parteivereinbarung ein (Mindest-) Zeitraum zu entnehmen ist, dem eine Entschädigung als Ertrag zugeordnet werden muß (BFHE 133, 363, BStBl II 1981, 669).

  • BFH, 24.03.1982 - IV R 96/78

    Landwirtschaftlich genutztes Betriebsgrundstück - Verlegung von Ferngasleitung -

    Auszug aus BFH, 05.04.1984 - IV R 96/82
    Das gesetzliche Bestimmungsgebot setzt zwar in der Regel voraus, daß eine bestimmte Zeit kalendermäßig festgelegt oder berechenbar ist und nicht nur mehr oder weniger vage geschätzt werden kann (BFH-Urteile vom 17. Juli 1980 IV R 10/76, BFHE 133, 363, BStBl II 1981, 669, und vom 24. März 1982 IV R 96/78, BFHE 135, 483, BStBl II 1982, 643).
  • BFH, 11.07.1973 - I R 140/71

    Keine Rücklage nach § 6b EStG für Gewinne aus einer Entschädigung für künftige

    Auszug aus BFH, 05.04.1984 - IV R 96/82
    Auch bei der Vereinnahmung einer Ertragswertentschädigung anläßlich eines Enteignungsverfahrens ist ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden, sofern die Entschädigung eine Vorleistung für die Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellt (vgl. BFH-Urteil vom 11. Juli 1973 I R 140/71, BFHE 110, 248, BStBl II 1973, 840).
  • FG Münster, 15.12.2015 - 10 K 516/14

    Verpflichtung einer GmbH zur Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens

    Soweit es sich um einen sog. Ertrags- oder Aufwandszuschuss handelt, welcher nicht für die Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsguts geleistet wird, hat der BFH allerdings die Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens für Fälle als möglich angesehen, in denen der Zuschussempfänger zeitraumbezogen zu einer Leistung verpflichtet ist (vgl. BFH-Urteil vom 5.4.1984 IV R 96/82, BStBl II 1984, 552, für einen Zuschuss zur Bereitstellung eines Ausbildungsplatzes mit der Verpflichtung, diesen für mindestens zwei aufeinanderfolgende Ausbildungsverhältnisse zu besetzen; BFH-Urteil vom 22.7.1982 IV R 111/79, BStBl II 1982, 655, zu einer Prämie für die Stilllegung eines Mühlenbetriebs mit der Verpflichtung, den Betrieb der Mühle auf die Dauer von 30 Jahren nicht wieder aufzunehmen; BFH-Urteil vom 17.9.1987 IV R 49/86, BStBl II 1988, 327, zu einer Nichtvermarktungsprämie mit der Verpflichtung, auf die Dauer von fünf Jahren keine Milch und keine Milcherzeugnisse zu vermarkten).

    Auch handelte es sich in den vom BFH entschiedenen Fällen zu Ertrags- oder Aufwandszuschüssen, in denen der Zuwendungsempfänger sich zeitraumbezogen zu einer Gegenleistung verpflichtet hatte und der BFH eine passive Rechnungsabgrenzung für möglich hielt, teilweise ebenfalls lediglich um Auflagen oder Widerrufsvorbehalte in Nebenbestimmungen (so wohl im BFH-Urteil in BStBl II 1984, 552, zur Verpflichtung, einen bezuschussten Ausbildungsplatz für mindestens zwei aufeinanderfolgende Ausbildungsverhältnisse zu besetzen; ebenfalls wohl im BFH-Urteil in BStBl II 1992, 488, zu einem als "sonstigen Zuschuss" eingeordneten Teil eines im Übrigen als Investitionszuschuss beurteilten Zuschusses und zur dortigen Verpflichtung, den mit einer bezuschussten Maschine geschaffenen Arbeitsplatz für 10 Jahre mit einem Schwerbehinderten zu besetzen).

  • BFH, 22.01.1992 - X R 23/89

    Nutzungsdauer eines abnutzbaren Sachanlageguts ist keine "bestimmte Zeit"

    Die Vorschrift findet auch auf Leistungen von Subventionen im Bereich des öffentlichen Rechts Anwendung (BFH-Urteile vom 22. Juli 1982 IV R 111/79, BFHE 136, 266, BStBl II 1982, 655, betr. Abfindung für die Stillegung einer Mühle nach dem Mühlenstrukturgesetz; vom 5. April 1984 IV R 96/82, BFHE 141, 31, BStBl II 1984, 552, betr. Ausbildungsplatzzuschüsse).
  • BFH, 15.02.2017 - VI R 96/13

    Passiver Rechnungsabgrenzungsposten - Bemessung der Höhe bei Vorleistungen aus

    (1) Als bestimmte Zeit i.S. von § 250 Abs. 2 HGB und § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG ist jedenfalls ein kalendermäßig festgelegter oder berechenbarer Zeitraum anzusehen (BFH-Urteile in BFHE 133, 363, BStBl II 1981, 669, und vom 5. April 1984 IV R 96/82, BFHE 141, 31, BStBl II 1984, 552; Blümich/ Krumm, § 5 EStG Rz 682, m.w.N.).
  • BFH, 19.05.2010 - I R 65/09

    Rechnungsabgrenzung für Kfz-Steueraufwand - Berichtigung eines objektiv falschen

    Vielmehr reicht es für eine Rechnungsabgrenzung aus, wenn mit der Vorleistung ein Verhalten erwartet wird, das wirtschaftlich als Gegenleistung für die Vorleistung aufgefasst werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 17. September 1987 IV R 49/86, BFHE 151, 386, BStBl II 1988, 327; vom 5. April 1984 IV R 96/82, BFHE 141, 31, BStBl II 1984, 552; Senatsbeschluss in BFH/NV 2010, 1339).
  • BFH, 24.06.2009 - IV R 26/06

    Rechnungsabgrenzung bei Erhalt einer Subvention - Zinszuschuss für die Aufnahme

    Deshalb kann auch der Empfang von Subventionen zu einer passiven Rechnungsabgrenzung führen, sofern das vom Subventionsempfänger erwartete Verhalten wirtschaftlich als Gegenleistung für die Subvention aufgefasst werden kann (BFH-Urteile vom 5. April 1984 IV R 96/82, BFHE 141, 31, BStBl II 1984, 552, und vom 14. Juli 1988 IV R 78/85, BFHE 154, 212, BStBl II 1989, 189, m.w.N. zur Rechtsprechung).
  • BFH, 09.12.1993 - IV R 130/91

    Bildung eines Rechnungsabgrenzungspostens, falls sich für zeitlich nicht

    Die Rechtsprechung hat aber auch einen nach eindeutigen Maßstäben berechenbaren Zeitraum als "bestimmte Zeit" anerkannt, so die unter Heranziehung des Gesetzes und des Tarifvertrages zu errechnende Dauer eines Ausbildungsverhältnisses (BFH-Urteil vom 5. April 1984 IV R 96/82, BFHE 141, 31, BStBl II 1984, 552), ebenso die tilgungsabhängige Laufzeit eines Darlehens (BFH-Urteil vom 19. Januar 1978 IV R 153/72, BFHE 124, 320, BStBl II 1978, 262).
  • BFH, 29.11.1990 - IV R 131/89

    Kein passiver Rechnungsabgrenzungsposten für früher erhaltene Entschädigung für

    Die Bildung passiver Rechnungsabgrenzungsposten kann aber auch in Fällen veranlaßt sein, in denen die gegenseitigen Verpflichtungen ihre Grundlage im öffentlichen Recht haben (vgl. BFH-Entscheidung in BFHE 136, 266, BStBl II 1982, 655, sowie Urteile vom 5. April 1984 IV R 96/82, BFHE 141, 31, BStBl II 1984, 552, und vom 17. September 1987 IV R 49/86, BFHE 151, 386, BStBl II 1988, 327).

    Eine Rechnungsabgrenzung in derartigen Fällen setzt aber voraus, daß von dem Zahlungsempfänger ein Verhalten erwartet wird, das wirtschaftlich als Gegenleistung für die Zahlung aufgefaßt werden kann (vgl. BFH-Entscheidungen in BFHE 136, 266, BStBl II 1982, 655; BFHE 141, 31, BStBl II 1984, 552, und BFHE 151, 386, BStBl II 1988, 327).

    Denn der Entschädigung steht weder eine Pflicht des Klägers zu einem künftigen Handeln (vgl. BFH-Entscheidung in BFHE 141, 31, BStBl II 1984, 552) oder Unterlassen (vgl. BFH-Entscheidung in BFHE 151, 386, BStBl II 1988, 327) noch ein Verzicht auf die Ausübung eines Rechts (vgl. BFH-Urteil vom 17. Juli 1980 IV R 10/76, BFHE 133, 363, BStBl II 1981, 669) gegenüber.

  • FG Berlin-Brandenburg, 23.08.2011 - 6 K 2028/06

    Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung - Keine Aktivierung von Aufwand wegen

    - der Zeitraum nach eindeutigen Maßstäben berechenbar ist, z.B. die Dauer eines Ausbildungsverhältnisses unter Heranziehung des Gesetzes und eines Tarifvertrags (BFH, Urteil vom 05. April 1984 IV R 96/82, BStBl. II 1984, 552; s. weitere Nachweise bei Federmann in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 5 EStG Anm. 1926a).
  • FG Köln, 20.05.2009 - 5 K 2907/07

    Kein passiver RAP bei Entschädigungszahlung vor dem Bilanzstichtag ohne danach

    Die von den Klägerinnen zitierten Urteile vom 22.07.1982, BStBl II 1982, 655 , vom 05.04.1984, BStBl II 1984, 552 und vom 17.09.1987, BStBl II 1988, 327 seien nicht einschlägig, da in allen drei Fällen ein tatsächliches Dulden oder Unterlassen entschädigt worden sei.

    In verschiedenen Urteilen habe der Bundesfinanzhof in solchen Fällen nicht nur die Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens zugelassen, sondern diesen auch als bilanziell einzige richtige Methode benannt (siehe BFH-Urteile vom 22.07.1982 IV R 111/79, BStBl II 1982, 655; vom 05.04.1984 IV R 96/82, BStBl II 1984, 552 und vom 17.09.1987 IV R 49/86 in BStBl II 1988, 327).

    Diese Urteile betrafen die freiwillige Stilllegung einer Mühle mit der Verpflichtung, den Betrieb der Mühle auf die Dauer von 30 Jahren nicht wieder aufzunehmen ( BFH-Urteil vom 22.07.1982 IV R 111/79, BStBl II 1982, 655), die Bereitstellung eines Ausbildungsplatzes für zwei aufeinanderfolgende Ausbildungsverhältnisse (BFH-Urteil vom 05.04.1984, BStBl II 1984, 552) und die Abschaffung von Milchvieh mit der Verpflichtung, fünf Jahre lang keine Milch und Milcherzeugnisse zu vermarkten (BFH-Urteil vom 17.09.1987, BStBl II 1988, 327).

  • BFH, 25.10.1994 - VIII R 65/91

    Gewinneutrale Behandlung von vorausgezahlten Entgelten für das Aneignungsrecht an

    Die Rechtsprechung hat auch den nach der gegenwärtigen gesetzlichen Regelung noch verbleibenden Anwendungsbereich der Rechnungsabgrenzung (die sog. transitorischen Posten) noch begrenzt: Aus dem Sinn und Zweck der Regelung ergebe sich, daß nur "zeitbezogene Gegenleistungen" abgegrenzt werden könnten (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH-Urteile vom 4. März 1976 IV R 78/72, BFHE 121, 318, BStBl II 1977, 380 m. w. N.; vom 4. Mai 1977 I R 27/74, BFHE 123, 20, BStBl II 1977, 802; vom 3. Mai 1983 VIII R 100/81, BFHE 138, 443, BStBl II 1983, 572 m. w. N.; vom 5. April 1984 IV R 96/82, BFHE 141, 31, BStBl II 1984, 552, und zu der sich hieran anschließenden Rechtsprechung Bauer in Kirchhof/Söhn, a. a. O., § 5 Rdnrn. F 90, 91 m. w. N.).
  • FG Baden-Württemberg, 31.01.1996 - 6 K 11/94

    Vereinnahmte Abschlussgebühren einer Bausparkasse; Bildung eines passiven

  • BFH, 14.07.1988 - IV R 78/85

    Auch Fördermittel i. S. des § 10 Krankenhausfinanzierungsgesetz mindern als

  • BFH, 17.09.1987 - IV R 49/86

    Nichtvermarktungsprämie bei bilanzierenden Landwirten passiv abzugrenzen und bei

  • FG Thüringen, 25.02.2009 - I 443/06

    Keine Bildung eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens für auf das nachfolgende

  • FG Düsseldorf, 14.07.2020 - 10 K 2970/15

    Passive Rechnungsabgrenzungsposten für Projektentwicklungshonorare

  • BFH, 09.03.1988 - I R 262/83

    Zur Behandlung von Finanzierungsbeihilfen nach den Richtlinien für die Gewährung

  • BFH, 21.09.2009 - I B 7/09

    Rückstellung für die Verpflichtung zur Rückzahlung von Subventionen

  • FG Niedersachsen, 29.03.2006 - 2 K 177/05

    Bildung und Auflösung eines als Zinszuschuss zu mehreren Darlehen gebildeten

  • BFH, 11.02.1988 - IV R 223/85

    Lizenzeinnahmen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Bewertung der Tätigkeit eines

  • BFH, 03.07.1986 - IV R 109/84

    Zuschüsse an Omnibusunternehmen, die dem Ausgleich von Kostenunterdeckungen bei

  • BFH, 13.06.1986 - III R 178/82

    Passiver Rechnungsabgrenzungsposten - Grundstückserwerb - Verzicht auf

  • BFH, 09.11.1994 - I B 12/94

    Passiver Rechnungsabgrenzungsposten für eine Ausgleichszahlung

  • FG Münster, 14.03.2023 - 2 K 842/20

    Steuerliche Behandlung von Ausgleichsbeträgen und Bilanzierung eines Brennrechts

  • BFH, 16.11.1988 - IV R 100/87

    Einstufung eines Ablösebetrages als Vergütung für die Duldung von Emissionen oder

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