Rechtsprechung
BFH, 30.11.1989 - IV R 97/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an eine Aktivierung beim Leasingnehmer - Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Zurechnung von Leasing-Gegenständen bei Finanzierungsleasing; Gewinnerzielungsabsicht und Unternehmerrisiko bei Personengesellschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten i.S.d. § 42 AO
Wird zitiert von ... (32) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 26.01.1970 - IV R 144/66
Steuerliche Beurteilung - Leasing-Verträge - Bewegliche Wirtschaftsgüter - …
Auszug aus BFH, 30.11.1989 - IV R 97/86
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (vgl. Urteile vom 26. Januar 1970 IV R 144/66, BFHE 97, 466, BStBl II 1970, 264; vom 30. Mai 1984 I R 146/81, BFHE 141, 509, BStBl II 1984, 825) kommt eine Aktivierung beim Leasingnehmer vor allem dann in Betracht, wenn.Dies würde voraussetzen, daß der Leasinggegenstand in einem solchen Maße auf die speziellen Anforderungen und Verhältnisse des Leasingnehmers zugeschnitten ist, daß eine wirtschaftlich sinnvolle anderweitige Nutzung oder Verwertung nicht möglich erscheint (BFH in BFHE 97, 466, BStBl II 1970, 264, 273).
Vielmehr ist mit dem Senatsurteil in BFHE 97, 466, BStBl II 1970, 264, 272 davon auszugehen, daß auch bei einem echten Finanzierungsleasing eine Zurechnung des Leasinggegenstands beim Leasingnehmer nicht in Betracht kommt, wenn diesem kein Optionsrecht zusteht und es sich um Leasingobjekte handelt, die ihrer Art nach für einen Verkauf nach Ablauf der Mietzeit geeignet sind.
- BFH, 30.05.1984 - I R 146/81
Immobilien-Leasing - Full-pay-out-Leasing - Vollarmortisationsvertrag - …
Auszug aus BFH, 30.11.1989 - IV R 97/86
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (vgl. Urteile vom 26. Januar 1970 IV R 144/66, BFHE 97, 466, BStBl II 1970, 264; vom 30. Mai 1984 I R 146/81, BFHE 141, 509, BStBl II 1984, 825) kommt eine Aktivierung beim Leasingnehmer vor allem dann in Betracht, wenn. - BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82
Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG
Auszug aus BFH, 30.11.1989 - IV R 97/86
Hierzu hat der Große Senat des BFH in seiner Entscheidung vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 (BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, 765) ausgeführt, daß eine Personengesellschaft nur dann mit Gewinnabsicht und damit als gewerbliches Unternehmen i. S. von § 15 Nr. 1 Satz 1 und 2 EStG 1971 tätig ist, wenn sie eine Mehrung ihres Betriebsvermögens im Sinne eines betrieblichen Totalgewinns anstrebt. - BFH, 16.03.1988 - X R 27/86
Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten - Einzelunternehmer - Handwerker - GmbH - …
Auszug aus BFH, 30.11.1989 - IV R 97/86
Nach der Rechtsprechung liegt ein Rechtsmißbrauch i. S. von § 6 StAnpG bzw. § 42 der Abgabenordnung (AO 1977) vor, wenn eine Gestaltung gewählt wird, die gemessen an dem wirtschaftlichen Ziel unangemessen, also ungewöhnlich ist, der Steuerminderung dienen soll und nicht durch erwerbswirtschaftliche oder andere beachtliche Gründe zu rechtfertigen ist (vgl. BFH-Urteile vom 16. März 1988 X R 27/86, BFHE 153, 46, BStBl II 1988, 629, vom 1. Februar 1989 I R 2/85, BFHE 155, 150, BStBl II 1989, 473 mit weiteren Nachweisen). - BFH, 01.02.1989 - I R 2/85
Zur Abziehbarkeit von Konzessionsabgaben, die ein Kreiswasserwerk in der …
Auszug aus BFH, 30.11.1989 - IV R 97/86
Nach der Rechtsprechung liegt ein Rechtsmißbrauch i. S. von § 6 StAnpG bzw. § 42 der Abgabenordnung (AO 1977) vor, wenn eine Gestaltung gewählt wird, die gemessen an dem wirtschaftlichen Ziel unangemessen, also ungewöhnlich ist, der Steuerminderung dienen soll und nicht durch erwerbswirtschaftliche oder andere beachtliche Gründe zu rechtfertigen ist (vgl. BFH-Urteile vom 16. März 1988 X R 27/86, BFHE 153, 46, BStBl II 1988, 629, vom 1. Februar 1989 I R 2/85, BFHE 155, 150, BStBl II 1989, 473 mit weiteren Nachweisen).
- BFH, 13.10.2016 - IV R 33/13
Wirtschaftliches Eigentum an Leasinggegenständen im Rahmen von …
Gleiches muss aber auch dann gelten, wenn dem Leasingnehmer --wie hier-- kein derartiges Recht zusteht (gleicher Ansicht Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. April 1971 IV B/2 -S 2170- 31/71, BStBl I 1971, 264, unter III.4.; offenlassend BFH-Urteil vom 30. November 1989 IV R 97/86, BFH/NV 1991, 432, unter 1.c). - BFH, 05.05.1994 - VI R 100/93
Ist ein Arbeitnehmer nicht wirtschaftlicher Eigentümer eines geleasten PKW und …
Das FG hat seine Auffassung rechtsfehlerfrei darauf gestützt, daß der Kläger nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit von 24 Monaten weder ein Recht auf Verlängerung des Leasingverhältnisses noch ein Kaufoptionsrecht erworben hatte und daß der nach Vertragsende vom Kläger für den PKW gezahlte Kaufpreis von 13 800 DM nicht so niedrig war, daß er als eine Art von "Anerkennungsgebühr" für den zivilrechtlichen Eigentumsübergang gewertet werden könnte (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. November 1989 IV R 97/86, BFH/NV 1991, 432). - BFH, 21.08.2012 - VIII R 32/09
Begrenzter Schuldzinsenabzug - Einlage - Gestaltungsmissbrauch - Zur Annahme der …
Dient die Gestaltung hingegen steuerlich beachtlichen wirtschaftlichen Zwecken, darf das Verhalten der Beteiligten nicht auf seine Angemessenheit hin beurteilt werden (BFH-Urteile vom 30. November 1989 IV R 97/86, BFH/NV 1991, 432; vom 16. Januar 1992 V R 1/91, BFHE 167, 215, BStBl II 1992, 541).
- BFH, 09.12.1999 - III R 74/97
Wirtschaftliches Eigentum bei Kfz-Leasing
Hätte nämlich die Leasingnehmerin bei Ausübung der Optionsrechte nur noch einen deutlich geringeren Betrag zu entrichten, als sich bei Berechnung des in diesem Zeitpunkt an sich üblichen Mietzinses oder Kaufpreises ergeben würde, so wäre bereits im Zeitpunkt des Abschlusses der Leasingverträge mit großer Wahrscheinlichkeit mit der Ausnutzung der Option zu rechnen, mit der Folge, dass die Leasinggegenstände der Leasingnehmerin als wirtschaftlicher Eigentümerin zuzurechnen wären (vgl. BFH-Urteile vom 30. November 1989 IV R 97/86, BFH/NV 1991, 432;… vom 8. Juni 1995 IV R 67/94, BFH/NV 1996, 101; Urteil in BFHE 141, 509, BStBl II 1984, 825, zum Vollamortisationsvertrag). - BFH, 16.01.1992 - V R 1/91
Missbräuchliche Vermietung von Praxis an Ehemann
Das wirtschaftliche Verhalten der Beteiligten darf nicht auf seine Angemessenheit beurteilt werden (BFH-Urteil vom 30. November 1989 IV R 97/86, BFH/NV 1991, 432). - BFH, 16.09.2004 - IV R 11/03
Aufnahme eines Sozius in ein Einzelunternehmen nach dem Zwei-Stufen-Modell
Zudem darf, wenn der zweistufige Zusammenschluss zu einer Sozietät wirtschaftlichen Zwecken dient, das Verhalten der Beteiligten nicht auf seine Angemessenheit beurteilt werden (BFH-Urteile vom 30. November 1989 IV R 97/86, BFH/NV 1991, 432; in BFHE 167, 215, BStBl II 1992, 541). - FG Hamburg, 27.06.2017 - 6 K 127/16
Gestaltungsmissbrauch anlässlich eines Verkaufs von Gesellschaftanteilen - …
Das wirtschaftliche Verhalten des Steuerpflichtigen ist dagegen nicht auf seine Angemessenheit zu beurteilen (BFH Urteile vom 30.11.1989 IV R 97/86, BFH/NV 91, 432; vom 16.01.1992 V R 1/91, BFHE 167, 215, BStBl II 1992, 541, 253). - BFH, 15.02.2001 - III R 130/95
Investitionszulage - Mietvertrag - Telekommunikationsanlagen - Kauf - …
Das Leasinggut habe in seiner Gesamtheit nur beim Leasingnehmer eine wirtschaftlich sinnvolle Verwendung finden können (vgl. ferner BFH-Urteile in BFHE 100, 272, BStBl II 1971, 34;… vom 24. Januar 1990 I R 54/86, BFH/NV 1991, 406; vom 30. November 1989 IV R 97/86, BFH/NV 1991, 432). - FG Niedersachsen, 05.07.2001 - 14 K 557/96
Gewerblicher Grundstückshandel bei im wesentlichen auf Finanzierung und …
Da es ein einheitliches Vertragsbild zu Leasingverhältnissen nicht gibt, können atypische vertragliche Gestaltungen von Mietverträgen - wie sie hier hinsichtlich der Vollamortisation vorliegen - die Zuordnung des Vertrages zum Leasing rechtfertigen (vgl. BFH-Urteil vom 30.11.1989 IV R 97/86, BFH-NV 1991, 432; vom 26.01.1970 IV R 144/66, BStBl II 1970, 264;… Schmidt, EStG, Kommentar, 20. Aufl., § 5 Rdn. 722 zu den Kriterien von Finanzierungsleasingverträgen).Zwar ist nach der Rechtsprechung des BFH der Leasingnehmer regelmäßig wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingobjektes, wenn die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und die Grundmietzeit annähernd übereinstimmen (so BFH-Urteil vom 30.11.1989 IV R 97/86, BFH/NV 1991, 432).
Dies gilt aber dann nicht, wenn es sich um ein Leasingobjekt handelt, das seiner Art nach für einen Verkauf nach Ablauf der Mietzeit geeignet ist und dem Leasingnehmer kein Optionsrecht zusteht (vgl. BFH in BFH/NV 1991, 432).
- BFH, 18.07.2001 - I R 48/97
Gestaltungsmissbrauch bei Anteilsrotation
Dient die Gestaltung hingegen wirtschaftlichen Zwecken, darf das Verhalten der Beteiligten nicht auf seine Angemessenheit beurteilt werden (BFH-Urteile vom 30. November 1989 IV R 97/86, BFH/NV 1991, 432; in BFHE 167, 215, BStBl II 1992, 541). - BFH, 08.05.2003 - IV R 54/01
Gestaltungsmissbrauch bei Anteilsrotation
- BFH, 14.07.2004 - I R 9/03
Eigengesellschaften öffentlich-rechtlicher Körperschaften
- FG Baden-Württemberg, 11.11.1993 - 10 K 133/91
- BFH, 15.10.1998 - III R 75/97
Einschaltung einer GmbH als Untervertreterin
- FG Hamburg, 13.11.2006 - 2 K 16/05
Abgabenordnung/Einkommensteuer: Rechtsmissbrauch im Zusammenhang mit einer …
- BFH, 14.06.2004 - I R 9/03
- FG Niedersachsen, 30.06.2005 - 5 K 796/01
Abschluss eines Mietvertrages zwischen Gesellschafter und Gesellschaft; …
- FG Münster, 16.05.2003 - 11 K 2612/01
Begriff der Anzahlung unabhängig vom Baufortschritt und Anzahlung als …
- FG Niedersachsen, 20.11.2001 - 6 K 81/98
Gestaltungsmissbracuh durch Einlage des Anteils einer Gebietskörperschaft an …
- FG Schleswig-Holstein, 16.06.1999 - I 685/95
Liebhaberei: Gewinne des Einzelrechtsnachfolgers
- FG Niedersachsen, 30.06.2005 - 5 K 797/01
Ausschluss des Vorsteuerabzugs im Zusammenhang mit der Anmietung eines Büroraums; …
- FG Niedersachsen, 30.06.2005 - 5 K 798/01
Anspruch auf Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Anmietung eines Büroraums; …
- BFH, 08.11.2002 - IX B 13/02
Darlegungserfordernis bei Zulassungsgründen - Unzulässigkeit der Revision bei der …
- FG Köln, 22.01.2004 - 5 K 6375/01
Eigentümerähnliche Stellung des Leasingnehmers
- FG München, 29.08.2000 - 7 K 4456/98
Zinslose Darlehensgewährung einer Kapitalgesellschaft an ihre Enkelgesellschaft …
- FG Münster, 24.03.2022 - 8 K 3880/19
Leasingsonderzahlungen als steuermindernde Betriebsausgaben
- FG Düsseldorf, 22.02.2011 - 6 K 3060/08
Übertragung des Vermögens eines VVaG nach § 185 UmwG - Rückstellung für …
- FG Münster, 16.05.2003 - 11 K 5305/00
Gestaltungsmissbrauch bei der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen
- FG München, 28.10.2002 - 7 K 570/01
Steuerliche Anerkennung der vorzeitigen Ablösung einer Verbindlichkeit zur …
- FG München, 15.06.1998 - 7 K 499/96
Steuerliche Berücksichtigung eines Verzichts auf Erbbauzinsen in einem Konzern; …
- FG Hamburg, 10.08.1998 - VII 106/95
Übertragung eines Gesellschaftsanteils zwischen Ehegatten und Fremdvergleich; …
- FG Rheinland-Pfalz, 22.09.1997 - 5 K 1438/96
Gewinnfeststellung; Vergütungsentgelte als Einkünfte aus Gewerbebetrieb; …