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   BFH, 30.11.1989 - IV R 97/86   

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https://dejure.org/1989,1596
BFH, 30.11.1989 - IV R 97/86 (https://dejure.org/1989,1596)
BFH, Entscheidung vom 30.11.1989 - IV R 97/86 (https://dejure.org/1989,1596)
BFH, Entscheidung vom 30. November 1989 - IV R 97/86 (https://dejure.org/1989,1596)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Aktivierung beim Leasingnehmer - Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Zurechnung von Leasing-Gegenständen bei Finanzierungsleasing; Gewinnerzielungsabsicht und Unternehmerrisiko bei Personengesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 26.01.1970 - IV R 144/66

    Steuerliche Beurteilung - Leasing-Verträge - Bewegliche Wirtschaftsgüter -

    Auszug aus BFH, 30.11.1989 - IV R 97/86
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (vgl. Urteile vom 26. Januar 1970 IV R 144/66, BFHE 97, 466, BStBl II 1970, 264; vom 30. Mai 1984 I R 146/81, BFHE 141, 509, BStBl II 1984, 825) kommt eine Aktivierung beim Leasingnehmer vor allem dann in Betracht, wenn.

    Dies würde voraussetzen, daß der Leasinggegenstand in einem solchen Maße auf die speziellen Anforderungen und Verhältnisse des Leasingnehmers zugeschnitten ist, daß eine wirtschaftlich sinnvolle anderweitige Nutzung oder Verwertung nicht möglich erscheint (BFH in BFHE 97, 466, BStBl II 1970, 264, 273).

    Vielmehr ist mit dem Senatsurteil in BFHE 97, 466, BStBl II 1970, 264, 272 davon auszugehen, daß auch bei einem echten Finanzierungsleasing eine Zurechnung des Leasinggegenstands beim Leasingnehmer nicht in Betracht kommt, wenn diesem kein Optionsrecht zusteht und es sich um Leasingobjekte handelt, die ihrer Art nach für einen Verkauf nach Ablauf der Mietzeit geeignet sind.

  • BFH, 30.05.1984 - I R 146/81

    Immobilien-Leasing - Full-pay-out-Leasing - Vollarmortisationsvertrag -

    Auszug aus BFH, 30.11.1989 - IV R 97/86
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (vgl. Urteile vom 26. Januar 1970 IV R 144/66, BFHE 97, 466, BStBl II 1970, 264; vom 30. Mai 1984 I R 146/81, BFHE 141, 509, BStBl II 1984, 825) kommt eine Aktivierung beim Leasingnehmer vor allem dann in Betracht, wenn.
  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 30.11.1989 - IV R 97/86
    Hierzu hat der Große Senat des BFH in seiner Entscheidung vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 (BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, 765) ausgeführt, daß eine Personengesellschaft nur dann mit Gewinnabsicht und damit als gewerbliches Unternehmen i. S. von § 15 Nr. 1 Satz 1 und 2 EStG 1971 tätig ist, wenn sie eine Mehrung ihres Betriebsvermögens im Sinne eines betrieblichen Totalgewinns anstrebt.
  • BFH, 16.03.1988 - X R 27/86

    Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten - Einzelunternehmer - Handwerker - GmbH -

    Auszug aus BFH, 30.11.1989 - IV R 97/86
    Nach der Rechtsprechung liegt ein Rechtsmißbrauch i. S. von § 6 StAnpG bzw. § 42 der Abgabenordnung (AO 1977) vor, wenn eine Gestaltung gewählt wird, die gemessen an dem wirtschaftlichen Ziel unangemessen, also ungewöhnlich ist, der Steuerminderung dienen soll und nicht durch erwerbswirtschaftliche oder andere beachtliche Gründe zu rechtfertigen ist (vgl. BFH-Urteile vom 16. März 1988 X R 27/86, BFHE 153, 46, BStBl II 1988, 629, vom 1. Februar 1989 I R 2/85, BFHE 155, 150, BStBl II 1989, 473 mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 01.02.1989 - I R 2/85

    Zur Abziehbarkeit von Konzessionsabgaben, die ein Kreiswasserwerk in der

    Auszug aus BFH, 30.11.1989 - IV R 97/86
    Nach der Rechtsprechung liegt ein Rechtsmißbrauch i. S. von § 6 StAnpG bzw. § 42 der Abgabenordnung (AO 1977) vor, wenn eine Gestaltung gewählt wird, die gemessen an dem wirtschaftlichen Ziel unangemessen, also ungewöhnlich ist, der Steuerminderung dienen soll und nicht durch erwerbswirtschaftliche oder andere beachtliche Gründe zu rechtfertigen ist (vgl. BFH-Urteile vom 16. März 1988 X R 27/86, BFHE 153, 46, BStBl II 1988, 629, vom 1. Februar 1989 I R 2/85, BFHE 155, 150, BStBl II 1989, 473 mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 13.10.2016 - IV R 33/13

    Wirtschaftliches Eigentum an Leasinggegenständen im Rahmen von

    Gleiches muss aber auch dann gelten, wenn dem Leasingnehmer --wie hier-- kein derartiges Recht zusteht (gleicher Ansicht Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. April 1971 IV B/2 -S 2170- 31/71, BStBl I 1971, 264, unter III.4.; offenlassend BFH-Urteil vom 30. November 1989 IV R 97/86, BFH/NV 1991, 432, unter 1.c).
  • BFH, 05.05.1994 - VI R 100/93

    Ist ein Arbeitnehmer nicht wirtschaftlicher Eigentümer eines geleasten PKW und

    Das FG hat seine Auffassung rechtsfehlerfrei darauf gestützt, daß der Kläger nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit von 24 Monaten weder ein Recht auf Verlängerung des Leasingverhältnisses noch ein Kaufoptionsrecht erworben hatte und daß der nach Vertragsende vom Kläger für den PKW gezahlte Kaufpreis von 13 800 DM nicht so niedrig war, daß er als eine Art von "Anerkennungsgebühr" für den zivilrechtlichen Eigentumsübergang gewertet werden könnte (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. November 1989 IV R 97/86, BFH/NV 1991, 432).
  • BFH, 21.08.2012 - VIII R 32/09

    Begrenzter Schuldzinsenabzug - Einlage - Gestaltungsmissbrauch - Zur Annahme der

    Dient die Gestaltung hingegen steuerlich beachtlichen wirtschaftlichen Zwecken, darf das Verhalten der Beteiligten nicht auf seine Angemessenheit hin beurteilt werden (BFH-Urteile vom 30. November 1989 IV R 97/86, BFH/NV 1991, 432; vom 16. Januar 1992 V R 1/91, BFHE 167, 215, BStBl II 1992, 541).
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