Rechtsprechung
   BFH, 17.10.1991 - IV R 97/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,66
BFH, 17.10.1991 - IV R 97/89 (https://dejure.org/1991,66)
BFH, Entscheidung vom 17.10.1991 - IV R 97/89 (https://dejure.org/1991,66)
BFH, Entscheidung vom 17. Januar 1991 - IV R 97/89 (https://dejure.org/1991,66)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,66) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 § 174 Abs. 4, § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a; EStG § 4 Abs. 4, §§ 15, 16; EStDV § 7 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Räumlich zusammenhängende Betriebe - Gesonderte Gewinnfeststellung - Betriebsveräußerung - Betriebsaufgabe - Verpachteter Betrieb - Fortbestand des Pachtvertrags - Erbfolge - Betriebsunterbrechung - Schuldrechtlicher Kaufvertrag - Erbersatzanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 166, 149
  • FamRZ 1992, 1286 (Ls.)
  • BB 1992, 419
  • BB 1992, 904
  • DB 1992, 453
  • BStBl II 1992, 392
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (102)

  • BFH, 30.10.1996 - II R 12/92

    Unterirdische Rohrleitungen als Betriebsstätte

    Auch die ertragsteuerrechtlich (wegen der stillen Reserven) fortbestehende steuerrechtliche Verstrickung stillgelegter Betriebseinrichtungen (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89, BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392) ist - entgegen der Auffassung des BMF - wegen der eindeutigen Regelung in § 121 Abs. 2 Nr. 3 BewG auf den Bereich des Bewertungsrechts nicht übertragbar.
  • BFH, 26.11.2009 - III R 40/07

    Kundenstamm und Know-how als Geschäftswert, als selbständig übertragbares

    Indem es eine Betriebsunterbrechung wegen zu langer Nutzungsüberlassung - von 1997 bis 2012 - ablehne, widerspreche es den BFH-Urteilen vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89 (BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392) und vom 17. April 1997 VIII R 2/95 (BFHE 183, 385, BStBl II 1998, 388), wonach es ausreiche, wenn der Betrieb innerhalb eines überschaubaren Zeitraums wieder aufgenommen werden solle; eine feste zeitliche Höchstgrenze gebe es nach dem BFH-Beschluss vom 24. März 2006 VIII B 98/01 (BFH/NV 2006, 1287) nicht.
  • BFH, 19.05.2005 - IV R 17/02

    Zum Zeitpunkt der Aufstellung einer Aufgabebilanz und Gewinnrealisierung im

    Mit dieser sachlichen Zuordnung zum Aufgabegewinn ist jedoch noch nicht entschieden, zu welchem Zeitpunkt der Gewinn aus der Veräußerung der Gärtnereiflächen verwirklicht wurde (Senatsurteile vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89, BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392, 394 re.Sp., und vom 24. August 2000 IV R 42/99, BFHE 193, 107, BStBl II 2003, 67).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht