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   BFH, 22.12.2011 - IV S 11/11   

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https://dejure.org/2011,63805
BFH, 22.12.2011 - IV S 11/11 (https://dejure.org/2011,63805)
BFH, Entscheidung vom 22.12.2011 - IV S 11/11 (https://dejure.org/2011,63805)
BFH, Entscheidung vom 22. Dezember 2011 - IV S 11/11 (https://dejure.org/2011,63805)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Keine Verletzung der Sachaufklärungspflicht bei Wahrunterstellung einer vom FG nicht als entscheidungserheblich angesehenen inneren Tatsache

  • openjur.de

    Keine Verletzung der Sachaufklärungspflicht bei Wahrunterstellung einer vom FG nicht als entscheidungserheblich angesehenen inneren Tatsache

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 76 Abs 1
    Keine Verletzung der Sachaufklärungspflicht bei Wahrunterstellung einer vom FG nicht als entscheidungserheblich angesehenen inneren Tatsache

  • Bundesfinanzhof

    Keine Verletzung der Sachaufklärungspflicht bei Wahrunterstellung einer vom FG nicht als entscheidungserheblich angesehenen inneren Tatsache

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 76 Abs 1 FGO
    Keine Verletzung der Sachaufklärungspflicht bei Wahrunterstellung einer vom FG nicht als entscheidungserheblich angesehenen inneren Tatsache

  • rewis.io

    Keine Verletzung der Sachaufklärungspflicht bei Wahrunterstellung einer vom FG nicht als entscheidungserheblich angesehenen inneren Tatsache

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 69 Abs. 2; FGO § 115 Abs. 2
    Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung, da die Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung und mangels Darlegung von Verfahrensfehlern nicht zuzulassen sein wird

  • datenbank.nwb.de

    Keine Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 13.10.2003 - IV B 85/02

    Revisionszulassung bei schwerwiegendem Fehler

    Auszug aus BFH, 22.12.2011 - IV S 11/11
    Ein derart schwerwiegender Fehler liegt dann vor, wenn die angefochtene FG-Entscheidung objektiv willkürlich erscheint oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (BFH-Beschluss vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02, BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25).
  • BFH, 07.07.2004 - VII B 344/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rspr.

    Auszug aus BFH, 22.12.2011 - IV S 11/11
    Zwar ermöglichen nach ständiger Rechtsprechung des BFH besonders schwerwiegende Fehler des FG bei der Auslegung revisiblen Rechts, die geeignet sind, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen, die Zulassung der Revision (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 7. Juli 2004 VII B 344/03, BFHE 206, 226, BStBl II 2004, 896).
  • BFH, 16.08.2005 - VIII B 273/03

    NZB; Steuerhinterziehung

    Auszug aus BFH, 22.12.2011 - IV S 11/11
    Die fehlerhafte Anwendung vom BFH aufgestellter Rechtsgrundsätze auf den konkreten Sachverhalt rechtfertigt eine Revisionszulassung demgegenüber nicht (BFH-Beschluss vom 16. August 2005 VIII B 273/03, BFH/NV 2005, 2235).
  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus BFH, 22.12.2011 - IV S 11/11
    Ernstliche Zweifel i.S. des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO sind zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Steuerbescheids neben für seine Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BFHE 87, 447, BStBl III 1967, 182, seitdem ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 06.12.1978 - I R 131/75

    Erweiterung einer Betriebsprüfung - Betriebsprüfung - Prüfungsfeststellung

    Auszug aus BFH, 22.12.2011 - IV S 11/11
    Aus dieser Vorschrift ergibt sich die Verpflichtung des FG, den Inhalt der ihm vorliegenden Akten sowie das Ergebnis von Beweiserhebungen jeder Art vollständig und einwandfrei zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 6. Dezember 1978 I R 131/75, BFHE 126, 379, BStBl II 1979, 162, unter 4.).
  • BFH, 23.01.1985 - I S 4/84

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Haftungsbescheides ohne

    Auszug aus BFH, 22.12.2011 - IV S 11/11
    Gericht der Hauptsache ist der BFH, wenn der angefochtene Verwaltungsakt --wie im Streitfall-- Gegenstand eines beim BFH anhängigen Verfahrens ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 23. Januar 1985 I S 4/84, BFH/NV 1987, 385, und vom 14. August 1997 X B 108/97, BFH/NV 1998, 68).
  • BFH, 25.05.1988 - I R 225/82

    Entscheidung des Tatrichters - Freie Überzeugung - Feststellung maßgeblicher

    Auszug aus BFH, 22.12.2011 - IV S 11/11
    Für die Würdigung des Prozessstoffs gilt jedoch der Grundsatz der freien Beweiswürdigung, auf Grund dessen das Tatsachengericht seine Schlussfolgerungen nach seiner freien Überzeugung und revisionsrechtlich nicht überprüfbar ziehen kann, sofern sie durch die festgestellten Tatsachen gedeckt sind und die Denkgesetze und Erfahrungssätze beachtet werden (BFH-Urteil vom 25. Mai 1988 I R 225/82, BFHE 154, 7, BStBl II 1988, 944).
  • BFH, 20.05.1997 - VIII B 108/96

    Verdeckte wesentliche Beteiligung - Bewertung

    Auszug aus BFH, 22.12.2011 - IV S 11/11
    Die AdV setzt nicht voraus, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe überwiegen (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Mai 1997 VIII B 108/96, BFHE 183, 174, m.w.N.).
  • BFH, 14.08.1997 - X B 108/97

    Beschwerde gegen einen die Aussetzung der Vollziehung ablehnenden Beschluss

    Auszug aus BFH, 22.12.2011 - IV S 11/11
    Gericht der Hauptsache ist der BFH, wenn der angefochtene Verwaltungsakt --wie im Streitfall-- Gegenstand eines beim BFH anhängigen Verfahrens ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 23. Januar 1985 I S 4/84, BFH/NV 1987, 385, und vom 14. August 1997 X B 108/97, BFH/NV 1998, 68).
  • BFH, 25.08.1997 - VIII B 81/96

    Anforderungen an die Beschwerdebegründung

    Auszug aus BFH, 22.12.2011 - IV S 11/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH muss dargelegt werden, zu welchen dem angefochtenen Urteil konkret zugrunde gelegten Tatsachen sich der Beschwerdeführer nicht hat äußern können, was er bei ausreichender Gewährung des Rechts auf Gehör noch vorgetragen hätte, dass die Rüge der Gehörsversagung nicht schon beim FG erhoben werden konnte bzw. dass die Rüge erhoben wurde und inwiefern durch sein --lediglich infolge des Verfahrensfehlers-- unterbliebenes Vorbringen die Entscheidung des FG auf der Grundlage dessen materiell-rechtlicher Auffassung anders hätte ausfallen können (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 25. August 1997 VIII B 81/96, BFH/NV 1998, 196).
  • BFH, 02.04.2002 - X B 56/01

    Verfahrensmängel bei NZB; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung

  • BFH, 17.03.2008 - IX B 258/07

    Überraschungsentscheidung

  • BFH, 22.07.2008 - II B 47/07

    Keine Erstreckung einer steuerlichen Amnestie auf Steuerehrliche - Bewertung

  • BFH, 09.04.2009 - IV S 5/09

    Bestimmung des Betriebsprüfers grundsätzlich nicht anfechtbar

  • BFH, 23.09.2009 - IV B 133/08

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung von Verfahrensmängeln,

  • BFH, 27.04.2011 - III B 62/10

    Darlegung einer Divergenz - Aufklärungsrüge - Rügeverlust - Schlafender Richter

  • BFH, 15.03.2012 - IV B 123/11

    Abgrenzung zwischen einem die Gesamtrechtsnachfolge auslösenden Verkauf von

  • FG Baden-Württemberg, 24.03.2011 - 3 K 1562/08
  • BFH, 15.03.2012 - IV B 123/11

    Nichtzulassungsbeschwerde

    Der Senat nimmt zur Begründung Bezug auf seinen Beschluss vom 22. Dezember 2011 IV S 11/11, mit dem er den von der Klägerin während des Verfahrens über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestellten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) des angefochtenen Gewerbesteuermessbescheids 2000 vom 20. Dezember 2006 abgelehnt hat.
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