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   BFH, 09.03.2016 - IV S 2/16   

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https://dejure.org/2016,7377
BFH, 09.03.2016 - IV S 2/16 (https://dejure.org/2016,7377)
BFH, Entscheidung vom 09.03.2016 - IV S 2/16 (https://dejure.org/2016,7377)
BFH, Entscheidung vom 09. März 2016 - IV S 2/16 (https://dejure.org/2016,7377)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Aufhebung der Beiordnung eines Notanwalts bei tiefgreifender Störung des Vertrauensverhältnisses

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 155, ZPO § 78b, ZPO § 78c, BRAO § 48 Abs 2
    Aufhebung der Beiordnung eines Notanwalts bei tiefgreifender Störung des Vertrauensverhältnisses

  • Bundesfinanzhof

    Aufhebung der Beiordnung eines Notanwalts bei tiefgreifender Störung des Vertrauensverhältnisses

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 155 FGO, § 78b ZPO, § 78c ZPO, § 48 Abs 2 BRAO
    Aufhebung der Beiordnung eines Notanwalts bei tiefgreifender Störung des Vertrauensverhältnisses

  • IWW

    § 155 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 78b der Zivilprozessordnung (ZPO), § 48 Abs. 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), § 78b Abs. 1 ZPO, § 116 Abs. 7 Satz 1 FGO, § 48 Abs. 2 BRAO, §§ 78b, 78c ZPO, ZPO § 78b Nr. 1

  • rewis.io

    Aufhebung der Beiordnung eines Notanwalts bei tiefgreifender Störung des Vertrauensverhältnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung der Beiordnung eines Notanwalts

  • rechtsportal.de

    ZPO § 78b
    Aufhebung der Beiordnung eines Notanwalts

  • datenbank.nwb.de

    Aufhebung der Beiordnung eines Notanwalts bei nachhaltiger und tiefgreifender Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Anwalt und Mandant

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der beigeordnete Notanwalt - und das gestörte Vertrauensverhältnis

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufhebung der Beiordnung eines Notanwalts

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Aufhebung der Beiordnung eines Notanwalts bei tiefgreifender Störung des Vertrauensverhältnisses

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.09.2010 - IV ZR 240/08

    Aufhebung der Rechtsanwaltsbeiordnung: Vertrauensverlust durch negative

    Auszug aus BFH, 09.03.2016 - IV S 2/16
    b) Angesichts des strengen Maßstabs, der an die Annahme eines wichtigen Grundes i.S. des § 48 Abs. 2 BRAO anzulegen ist (BGH-Beschluss vom 15. September 2010 IV ZR 240/08, RVGreport 2011, 37), ist im Streitfall nach dem bisherigen Vorbringen des Antragstellers und der Kläger noch nicht von einer so tiefgreifenden Störung des Vertrauensverhältnisses auszugehen, dass dem Antragsteller ein Tätigwerden für die Kläger nicht mehr zugemutet werden kann.

    Die Information des Gerichts über den internen Schriftverkehr ist aber schon als gravierende Beeinträchtigung des Vertrauensverhältnisses zwischen Mandant und Rechtsanwalt zu würdigen, woraus sich nur deshalb noch kein Entpflichtungsgrund ergibt, weil die Angaben gegenüber dem Gericht nicht mit Negativäußerungen gegenüber dem Antragsteller verbunden waren (vgl. zu Negativäußerungen gegenüber dem Gericht etwa BGH-Beschlüsse vom 31. Oktober 1991 XII ZR 212/90, NJW-RR 1992, 189, und in RVGreport 2011, 37).

  • BGH, 31.10.1991 - XII ZR 212/90

    Kein Anspruch auf Beiordnung eines weiteren Anwalts bei mutwillig verursachter

    Auszug aus BFH, 09.03.2016 - IV S 2/16
    Die Information des Gerichts über den internen Schriftverkehr ist aber schon als gravierende Beeinträchtigung des Vertrauensverhältnisses zwischen Mandant und Rechtsanwalt zu würdigen, woraus sich nur deshalb noch kein Entpflichtungsgrund ergibt, weil die Angaben gegenüber dem Gericht nicht mit Negativäußerungen gegenüber dem Antragsteller verbunden waren (vgl. zu Negativäußerungen gegenüber dem Gericht etwa BGH-Beschlüsse vom 31. Oktober 1991 XII ZR 212/90, NJW-RR 1992, 189, und in RVGreport 2011, 37).

    Denn wenn das Vertrauensverhältnis zu dem beigeordneten Anwalt durch sachlich nicht gerechtfertigtes und mutwilliges Verhalten der Partei zerstört worden ist und dies die Entpflichtung des Anwalts nach § 48 Abs. 2 BRAO verursacht hat, besteht kein Anspruch auf die Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts; ein solches Verlangen ist dann vielmehr rechtsmissbräuchlich (BGH-Beschluss in NJW-RR 1992, 189).

  • BFH, 20.09.2018 - IV R 6/16

    Betrieb eines Blockheizkraftwerks durch Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus BFH, 09.03.2016 - IV S 2/16
    Der Antrag des Rechtsanwalts X vom 4. März 2016 auf Aufhebung der Beiordnung zu dem Verfahren IV R 6/16 wird abgelehnt.
  • BGH, 10.08.1998 - VI ZR 174/97

    Entpflichtung des Notanwalts

    Auszug aus BFH, 09.03.2016 - IV S 2/16
    Insbesondere kann das Verlangen des Mandanten, die Revisionsbegründung nach eigenen Vorgaben zu verfassen, eine Störung des Vertrauensverhältnisses bewirken (vgl. etwa Beschlüsse des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 10. August 1998 VI ZR 174/97, Entscheidungssammlung zum Familienrecht, ZPO § 78b Nr. 1, und vom 13. September 2013 V ZR 136/13, Anwaltsblatt 2013, 826).
  • BGH, 18.12.2013 - III ZR 122/13

    Notanwaltsbestellung und Wiedereinsetzung: Mandatsniederlegung des beauftragten

    Auszug aus BFH, 09.03.2016 - IV S 2/16
    Denn es steht dem Zweck des Vertretungszwangs in einem Verfahren vor einem obersten Bundesgericht entgegen, den Rechtsanwalt Weisungen seines Mandanten zur Abfassung von Schriftsätzen zu unterwerfen, weil der Vertretungszwang der Stärkung der Rechtspflege durch Vermeidung unzulässiger und unsachgerecht geführter Verfahren dienen soll (vgl. BGH-Beschluss vom 18. Dezember 2013 III ZR 122/13, Neue Juristische Wochenschrift - Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 2014, 378).
  • BGH, 16.09.2015 - V ZR 81/15

    Mandatsniederlegung durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt:

    Auszug aus BFH, 09.03.2016 - IV S 2/16
    Eine Entpflichtung des Anwalts kann jedenfalls dann gerechtfertigt sein, wenn die Aufnahme evident unerheblicher Ausführungen in den Schriftsatz zur Begründung eines Rechtsmittels verlangt wird (BGH-Beschluss vom 16. September 2015 V ZR 81/15, Neue Juristische Wochenschrift 2016, 81).
  • BGH, 13.09.2013 - V ZR 136/13

    Beiordnung eines beim BGH zugelassenen Rechtsanwalts als Notanwalt:

    Auszug aus BFH, 09.03.2016 - IV S 2/16
    Insbesondere kann das Verlangen des Mandanten, die Revisionsbegründung nach eigenen Vorgaben zu verfassen, eine Störung des Vertrauensverhältnisses bewirken (vgl. etwa Beschlüsse des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 10. August 1998 VI ZR 174/97, Entscheidungssammlung zum Familienrecht, ZPO § 78b Nr. 1, und vom 13. September 2013 V ZR 136/13, Anwaltsblatt 2013, 826).
  • FG Rheinland-Pfalz, 15.01.2015 - 4 K 1102/14

    Wohnungseigentümergemeinschaft als Betreiber eines Blockheizkraftwerks -

    Auszug aus BFH, 09.03.2016 - IV S 2/16
    Mit Beschluss vom 23. April 2015 IV S 4/15 hat der Senat Rechtsanwalt X in M (Antragsteller) den heutigen Klägern und Revisionsklägern (Kläger) für das Verfahren wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. Januar 2015  4 K 1102/14 als Notanwalt gemäß § 155 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i.V.m. § 78b der Zivilprozessordnung (ZPO) beigeordnet.
  • OLG Hamm, 15.12.2017 - 2 WF 204/17

    Rechtsanwaltsbeiordnung

    Stellt der beigeordnete Rechtsanwalt - wie hier - unter Hinweis auf ein gestörtes Vertrauensverhältnis einen Antrag auf Entpflichtung, so ist Voraussetzung eines wichtigen Grundes, dass konkrete Umstände vorgetragen und gegebenenfalls nachgewiesen werden, aus denen sich ergibt, dass eine nachhaltige und nicht zu beseitigende Erschütterung des Vertrauensverhältnisses vorliegt, aufgrund dessen zu besorgen ist, dass die Rechtsverfolgung objektiv nicht mehr sachgerecht geführt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 15. September 2010 - IV ZR 240/08 - zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 31. Oktober 1991 - XII ZR 212/90 - NJW-RR 1992, 189; BFH, Beschluss vom 09. März 2016 - IV S 2/16 - zitiert nach juris; BFH, Beschluss vom 07. Februar 2011 - VII S 7/11 (PKH) - zitiert nach juris; BSG, Beschluss vom 15. November 2016 - B 10 ÜG Aktenzeichen 9/14 B - BeckRS 2016, 74968; BVerwG, Beschluss vom 29. November 2010 - 6 B 59/10 - zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 14. November 2011 - II-8 WF 256/11 - zitiert nach juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21. Dezember 1987 - 2 WF 200/87 - zitiert nach juris; OLG Dresden, Beschluss vom 24. August 1998 - 7 W 1039/98 - NJW-RR 1999, 643; vgl. auch BGH, Urteil vom 26. August 1993 - 4 StR 364/93 - NJW 1993, 3275; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 1 A 121/15 - zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 25. August 2015 - III-3 Ws 307/15 - NStZ 2015, 718 ).

    Überdies kann das Vertrauensverhältnis auch dann gestört sein, wenn der Mandant mutwillig auf bestimmtem Sachvortrag besteht (vgl. BFH, Beschluss vom 09. März 2016 - IV S 2/16 - zitiert nach juris), was erst recht dann gilt, wenn er unter Übergehung seines Verfahrensbevollmächtigten entsprechenden Sachvortrag direkt hält und entsprechende Eingaben unmittelbar bei Gericht einreicht.

  • BGH, 13.10.2016 - IX ZR 128/16

    Beiordnung eines Notanwalts im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren beim BGH nach

    Wäre er bereits beigeordnet worden, könnte er in einem solchen Fall gemäß § 48 Abs. 2 BRAO seine Entpflichtung verlangen (vgl. hierzu auch BFH, BFH/NV 2016, 938 Rn. 10).
  • BSG, 10.01.2017 - B 13 SF 19/16 S

    Anwendbarkeit des § 21 Abs 1 S 1 GKG auf die für ein

    Die Vorschrift erfordert zunächst einen offenkundigen und eindeutigen, einen schweren Mangel begründenden Verstoß des Gerichts gegen gesetzliche Vorschriften (BSG Beschluss vom 11.3.2016 - B 13 SF 9/16 S - RdNr 7; BFH Beschluss vom 13.4.2016 - X E 5/16 - BFH/NV 2016, 1057 RdNr 13 mwN; BGH Beschluss vom 4.5.2005 - XII ZR 217/04 - NJW-RR 2005, 1230; BVerwG Beschluss vom 27.10.2010 - 8 KSt 13/10 - Juris RdNr 2) , wobei der Verstoß auch in der Vorinstanz unterlaufen sein kann (vgl BFH Beschluss vom 1.3.2016 - VI B 89/15 - BFH/NV 2016, 938 RdNr 15: unzutreffende Rechtsmittelbelehrung; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 3.5.2016 - L 5 KR 190/15 B - Juris RdNr 16 ff: sachwidrige Verfahrenstrennung) .
  • BSG, 06.03.2023 - B 4 AS 84/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Ob die strengen Anforderungen, die die höchstrichterliche Rechtsprechung an diesen Tatbestand stellt (siehe exemplarisch BFH vom 9.3.2016 - IV S 2/16 - juris RdNr 10 ff; BVerwG vom 29.11.2010 - 6 B 59/10 - juris RdNr 8; BGH vom 15.9.2010 - IV ZR 240/08 - juris RdNr 1 ff) , am Tag der Antragstellung bereits erfüllt waren, mag dahinstehen.

    Insoweit ist das sozialgerichtliche Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren in § 160a SGG anders ausgestaltet als dasjenige nach der FGO, das im Fall der Zulassung der Revision gemäß § 116 Abs. 7 Satz 1 FGO als Revisionsverfahren fortgesetzt wird (dazu im Hinblick auf die mögliche Erledigung der Beiordnung nach Einlegung und Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde BFH vom 9.3.2016 - IV S 2/16 - juris RdNr 8) .

  • BSG, 06.03.2023 - B 4 AS 83/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Ob die strengen Anforderungen, die die höchstrichterliche Rechtsprechung an diesen Tatbestand stellt (siehe exemplarisch BFH vom 9.3.2016 - IV S 2/16, juris RdNr 10 ff; BVerwG vom 29.11.2010 - 6 B 59/10 - juris RdNr 8; BGH vom 15.9.2010 - IV ZR 240/08 - juris RdNr 1 ff) , am Tag der Antragstellung bereits erfüllt waren, mag dahinstehen.

    Insoweit ist das sozialgerichtliche Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren in § 160a SGG anders ausgestaltet als dasjenige nach der FGO , das im Fall der Zulassung der Revision gemäß § 116 Abs. 7 Satz 1 FGO als Revisionsverfahren fortgesetzt wird (dazu im Hinblick auf die mögliche Erledigung der Beiordnung nach Einlegung und Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde BFH vom 9.3.2016 - IV S 2/16 - juris RdNr 8) .

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